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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Steuermehreinahmen durch Share Deals

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

08.10.2019

Aktualisiert

26.07.2022

BT19/1332719.09.2019

Steuermehreinahmen durch Share Deals

Kleine Anfrage

Volltext (unformatiert)

[Kleine Anfrage der Abgeordneten Christian Dürr, Dr. Florian Toncar, Bettina Stark-Watzinger, Frank Schäffler, Katja Hessel, Markus Herbrand, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Otto Fricke, Peter Heidt, Katrin Helling-Plahr, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Pascal Kober, Michael Georg Link, Oliver Luksic, Roman Müller-Böhm, Dr. Martin Neumann, Frank Schäffler, Dr. Wieland Schinnenburg, Dr. Hermann Otto Solms, Michael Theurer, Gerald Ullrich, Nicole Westig und der Fraktion der FDP Steuermehreinahmen durch Share Deals Am 31.07.2019 hat die Bundesregierung im Kabinett den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes beschlossen. Mit dem Gesetz sollen sogenannte Share Deals „bekämpft“ werden. Dazu soll die 95 %-Grenze in den Ergänzungstatbeständen auf 90 % abgesenkt werden und die Fristen für die Übertragungen von 5 auf 10 Jahre verlängert werden. Ebenfalls soll der Ergänzungstatbestand auf Kapitalgesellschaften ausgedehnt werden (www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Gesetzestexte/ Gesetze_Gesetzesvorhaben/Abteilungen/Abteilung_IV/19_Legislaturperiode/ Gesetze_Verordnungen/G-Aenderung-Grunderwerbsteuergesetz/2- Regierungsentwurf.html). In dem Gesetzentwurf wird kein Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft ausgewiesen. Es heißt nur: „Die Maßnahmen werden tendenziell zu Mehraufwand für die Wirtschaft führen. Auf Grund fehlender Daten kann eine konkrete Bezifferung des Mehraufwands jedoch nicht erfolgen.“ Dies ist nach Auffasung der Fragesteller sehr unbefriedigend und sollte bis zum parlamentarischen Verfahren ausgewiesen werden. Wir fragen die Bundesregierung: 1. Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der Ansicht des hessischen Finanzministeriums, dass der Steuerausfall durch Share Deals bei ca. einer Milliarde Euro jährlich liegt (www.bundestag.de/presse/hib/ 593066-593066)? 2. Welche Konsequenzen die Bundesregierung aus der Ansicht der Berliner Finanzverwaltung, wonach es zu Mehreinnahmen von ca. einem Drittel der bisher entgangenen Grunderwerbsteuer kommen kann (www.berlin.de/ aktuelles/berlin/5780978-958092-berlins-finanzsenator-kollatz-share- deal.html)? a) Wenn ja, wäre Anstieg der bundesweiten GrESt-Einnahmen bei Zugrundelegung der Berliner Sicht auf plus 10 % realistisch? Deutscher Bundestag Drucksache 19/13327 19. Wahlperiode 19.09.2019 3. In welchen Bundesländern erwartet die Bundesregierung einen stärkeren Anstieg der Mehreinnahmen aus der Besteuerung von Share Deals? 4. Welche Bundesländern wären nach Einschätzung der Bundesregierung voraussichtlich weniger von dieser neuen Regelung tangiert? 5. Plant die Bundesregierung parallele Entlastungen für die Bürger oder Unternehmen im Grunderwerbsteuerrecht? 6. Prüft den Bundesregierung noch einen Freibetrag im Grunderwerbsteuerrecht? a) Wenn ja, wann ist mit Ergebnissen zu rechnen? b) Wenn nein, wieso nicht? 7. Gibt es in Europa, nach Kenntnis der Bundesregierung, ähnliche Regelungen und unterliegen dabei auch börsennotierte Kapitalgesellschaften mit hohem Streubesitz der Besteuerung? 8. Wie sollen börsennotierte Kapitalgesellschaften mit hohem Streubesitz erkennen, wann die Schwellenwerte erreichen bzw. diese überschritten sind? 9. Wird die Bundesregierung bis zum parlamentarischen Verfahren den Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft ausweisen? a) Wenn nein, wann gedenkt die Bundesregierung dies zu tun? 10. Hat die Bundesregierung darüber Kenntnis, wie viele Fälle von Share Deals es in den letzten Jahren jeweils gab, oder wie sich deren Anzahl entwickelt hat? Berlin, den 28. August 2019 Christian Lindner und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333]

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