[Kleine Anfrage
der Abgeordneten Christian Dürr, Dr. Florian Toncar, Bettina Stark-Watzinger,
Frank Schäffler, Katja Hessel, Markus Herbrand, Grigorios Aggelidis, Renata Alt,
Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Otto Fricke,
Peter Heidt, Katrin Helling-Plahr, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Pascal Kober,
Michael Georg Link, Oliver Luksic, Roman Müller-Böhm, Dr. Martin Neumann,
Frank Schäffler, Dr. Wieland Schinnenburg, Dr. Hermann Otto Solms, Michael
Theurer, Gerald Ullrich, Nicole Westig und der Fraktion der FDP
Steuermehreinahmen durch Share Deals
Am 31.07.2019 hat die Bundesregierung im Kabinett den Entwurf eines
Gesetzes zur Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes beschlossen.
Mit dem Gesetz sollen sogenannte Share Deals „bekämpft“ werden. Dazu soll
die 95 %-Grenze in den Ergänzungstatbeständen auf 90 % abgesenkt werden
und die Fristen für die Übertragungen von 5 auf 10 Jahre verlängert werden.
Ebenfalls soll der Ergänzungstatbestand auf Kapitalgesellschaften ausgedehnt
werden (
www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Gesetzestexte/
Gesetze_Gesetzesvorhaben/Abteilungen/Abteilung_IV/19_Legislaturperiode/
Gesetze_Verordnungen/G-Aenderung-Grunderwerbsteuergesetz/2-
Regierungsentwurf.html).
In dem Gesetzentwurf wird kein Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
ausgewiesen. Es heißt nur: „Die Maßnahmen werden tendenziell zu Mehraufwand
für die Wirtschaft führen. Auf Grund fehlender Daten kann eine konkrete
Bezifferung des Mehraufwands jedoch nicht erfolgen.“ Dies ist nach Auffasung
der Fragesteller sehr unbefriedigend und sollte bis zum parlamentarischen
Verfahren ausgewiesen werden.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der Ansicht des
hessischen Finanzministeriums, dass der Steuerausfall durch Share Deals bei
ca. einer Milliarde Euro jährlich liegt (
www.bundestag.de/presse/hib/
593066-593066)?
2. Welche Konsequenzen die Bundesregierung aus der Ansicht der Berliner
Finanzverwaltung, wonach es zu Mehreinnahmen von ca. einem Drittel der
bisher entgangenen Grunderwerbsteuer kommen kann (
www.berlin.de/
aktuelles/berlin/5780978-958092-berlins-finanzsenator-kollatz-share-
deal.html)?
a) Wenn ja, wäre Anstieg der bundesweiten GrESt-Einnahmen bei
Zugrundelegung der Berliner Sicht auf plus 10 % realistisch?
Deutscher Bundestag Drucksache 19/13327
19. Wahlperiode 19.09.2019
3. In welchen Bundesländern erwartet die Bundesregierung einen stärkeren
Anstieg der Mehreinnahmen aus der Besteuerung von Share Deals?
4. Welche Bundesländern wären nach Einschätzung der Bundesregierung
voraussichtlich weniger von dieser neuen Regelung tangiert?
5. Plant die Bundesregierung parallele Entlastungen für die Bürger oder
Unternehmen im Grunderwerbsteuerrecht?
6. Prüft den Bundesregierung noch einen Freibetrag im
Grunderwerbsteuerrecht?
a) Wenn ja, wann ist mit Ergebnissen zu rechnen?
b) Wenn nein, wieso nicht?
7. Gibt es in Europa, nach Kenntnis der Bundesregierung, ähnliche
Regelungen und unterliegen dabei auch börsennotierte Kapitalgesellschaften mit
hohem Streubesitz der Besteuerung?
8. Wie sollen börsennotierte Kapitalgesellschaften mit hohem Streubesitz
erkennen, wann die Schwellenwerte erreichen bzw. diese überschritten sind?
9. Wird die Bundesregierung bis zum parlamentarischen Verfahren den
Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft ausweisen?
a) Wenn nein, wann gedenkt die Bundesregierung dies zu tun?
10. Hat die Bundesregierung darüber Kenntnis, wie viele Fälle von Share
Deals es in den letzten Jahren jeweils gab, oder wie sich deren Anzahl
entwickelt hat?
Berlin, den 28. August 2019
Christian Lindner und Fraktion
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ISSN 0722-8333]