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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet
Fortschritte bei der Einführung der elektronischen Gesundheitskarte und Telematikinfrastruktur
Fraktion
FDP
Ressort
Bundesministerium für Gesundheit
Datum
08.10.2019
Aktualisiert
26.07.2022
BT19/1332019.09.2019
Fortschritte bei der Einführung der elektronischen Gesundheitskarte und Telematikinfrastruktur
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
[Kleine Anfrage
der Abgeordneten Dr. Wieland Schinnenburg, Michael Theurer,
Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar),
Britta Katharina Dassler, Dr. Marcus Faber, Otto Fricke, Peter Heidt,
Katrin Helling-Plahr, Katja Hessel, Manuel Höferlin, Reinhard Houben,
Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Dr. Marcel Klinge, Pascal Kober,
Michael Georg Link, Oliver Luksic, Dr. Martin Neumann, Jimmy Schulz,
Dr. Hermann Otto Solms, Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann,
Dr. Andrew Ullmann, Gerald Ullrich, Nicole Westig und der Fraktion der FDP
Fortschritte bei der Einführung der elektronischen Gesundheitskarte und
Telematikinfrastruktur
Zum 30. Juni endete die Frist für alle verpflichteten Praxen, die
Telematikinfrastruktur (TI) für die elektronische Gesundheitskarte (eGK) einzuführen (vgl.
Bundestagsdrucksache 19/11314). Als erste Stufe ist bereits seit Einführung der
eGK das Versichertenstammdatenmanagement (VSDM) nutzbar, welches
allgemeine Patientendaten wie Name oder Versichertennummer bereitstellt. Nach
Angaben des GKV-Spitzenverbands (GKV = gesetzliche
Krankenversicherung) sollen weitere Funktionen bereits ab der „zweiten Jahreshälfte 2019“
getestet werden (www.gkv-spitzenverband.de/krankenversicherung/telema
tik_und_datenaustausch/egk/egk.jsp). Darunter fallen das
Notfalldatenmanagement (NFDM) und der elektronische Medikationsplan (eMP) als erste Stufe der
Arzneimitteltherapiesicherheit (AMTS). Weiter soll ebenfalls am Modul KOM-
LE gearbeitet werden, das einen sicheren Datenaustausch von etwa Arztbriefen
oder Abrechnungen sorgen soll.
Der GKV-Spitzenverband führt weiter aus, dass auch die elektronische
Patientenakte (ePA) in der Vorbereitung sei. Ab Ende 2019 soll es auf neu
ausgegebenen eGK ein zusätzliches NFC-Modul (NFC = Nahfeldkommunikation) zum
Datenaustausch via Funktechnologie geben, welches zudem eine App-Nutzung
ermöglichen würde (www.aerzteblatt.de/nachrichten/97911/Elektronische-
Gesundheitskarte-soll-NFC-Technologie-erhalten).
Aus Sicht der Fragesteller ist es begrüßenswert, dass sich im Bereich der
Digitalisierung des Gesundheitssystems etwas tut, ein digitaler Datenaustausch
sowie neue digitale Funktionen der eGK können einen erheblichen Beitrag dazu
leisten, das Gesundheitssystem moderner und leistungsfähiger zu machen.
Hierzu bedarf es, nach Auffassung der Fragesteller, der Anstrengung aller
Beteiligten, eine moderne digitale Infrastruktur flächendeckend einzuführen und
sicher nutzbar zu machen.
Deutscher Bundestag Drucksache 19/13320
19. Wahlperiode 19.09.2019
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wann sollen welche neuen Funktionen wie NFDM, eMP, KOM-LE oder
andere in den Testbetrieb gehen?
a) Welche Anzahl an Praxen, Krankenhäusern und anderen Einrichtungen
wird an diesen Tests teilnehmen?
b) Wann soll der jeweilige Testbetrieb abgeschlossen sein?
c) Wann sollen die neuen Funktionen jeweils in Produktivbetrieb gehen?
2. Wie, und wo sollen die Daten von NFDM, eMP, KOM-LE und anderen
neuen Funktionen gespeichert werden?
a) Welche Verschlüsselungsstandards werden verwendet bzw. sollen
verwendet werden?
b) Wer soll wie Zugriff auf die Daten der einzelnen neuen Module und
Funktionen bekommen?
c) Wenn die Daten nur auf dem Chip der eGK gespeichert werden, wie
werden diese Daten gesichert, um sie etwa beim Verlust oder bei einer
Beschädigung einer eGK wiederherstellen zu können?
3. Ab wann sollen eGKs mit NFC-Chips verfügbar sein?
4. Bis wann sollen alle eGKs mit NFC-Chips ausgestattet sein?
5. Wird bereits eine App entwickelt, mit der Patienten auf ihre
Gesundheitsdaten zugreifen können?
a) Welche Funktionen soll bzw. wird eine solche App haben?
b) Für welche Betriebssysteme wird eine solche App verfügbar sein?
c) Wird es auch eine Web-Version geben, die über einen herkömmlichen
Browser genutzt werden kann?
d) Wer entwickelt die App?
e) Wann soll die App in den ersten Testbetrieb gehen?
f) Wann soll die App im Regelbetrieb verfügbar sein?
g) Soll als Ergänzung der Zugriff auf alle TI- und eGK-Funktionen in
Zukunft auch über eine rein softwarebasierte Lösung etwa via APP oder
Browser möglich sein?
6. Welche Anzahl an Praxen nutzt den optionalen Secure-Internet-Service,
und welche Kosten fallen hierfür in welchem Zeitraum für welches
Datenvolumen an?
7. Welche Anzahl an Konnektoren wurde bisher in Praxen installiert, und
welche Anzahl wird in Rechenzentren gehostet?
8. Wie wird garantiert, dass bei Konnektoren, die in einem Rechenzentrum
gehostet werden, die Datenübertragung zwischen der Praxis und dem
Konnektor einwandfrei funktioniert und verschlüsselt ist?
9. Wer überwacht wie den Datenschutz und die Datensicherheit der Daten
und der Datenübertragung der Daten in der TI?
10. Wie wird mit kompromittierten Zertifikaten umgegangen, etwa bei einem
Diebstahl eines Konnektors?
a) Welche Maßnahmen müssen ergriffen werden, wenn auf einem
Konnektor das Zertifikat kompromittiert wird?
b) Verfügen alle Konnektoren über unterschiedliche Zertifikate?
c) Wie lange sind die Zertifikate der TI-Geräte jeweils gültig?
d) Welche Maßnahmen müssen ergriffen werden, wenn die Zertifikate
ungültig werden, und mit welchen Kosten sind diese Maßnahmen
verbunden?
Berlin, den 28. August 2019
Christian Lindner und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]
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