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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Haltung von Walen und Delfinen in der Europäischen Union und in Deutschland

Import, Herkunft und Haltung von Walen und Delfinen, Daten über gehaltene Tiere und Nachzuchten, Überarbeitung und Rechtsverbindlichkeit des Säugetiergutachtens

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit

Datum

13.04.2010

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/125926. 03. 2010

Haltung von Walen und Delfinen in der Europäischen Union und in Deutschland

der Abgeordneten Undine Kurth (Quedlinburg), Bärbel Höhn, Cornelia Behm, Alexander Bonde, Hans-Josef Fell, Winfried Hermann, Ulrike Höfken, Sylvia Kotting-Uhl, Oliver Krischer, Nicole Maisch, Ingrid Nestle, Friedrich Ostendorff, Dr. Hermann Ott, Dorothea Steiner, Markus Tressel, Daniela Wagner, Dr. Valerie Wilms und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

In der Kleinen Anfrage zum „Import von Walen und Delfinen zu kommerziellen Zwecken in die Europäische Union und nach Deutschland“ (Bundestagsdrucksache 16/1210) hatte die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Bundesregierung im Jahr 2006 unter anderem nach Daten zu Importen von Walen und Delfinen nach Deutschland und in die Europäische Union, zur Haltung von Walen und Delfinen in Deutschland und in der Europäischen Union sowie nach Rechtsvorschriften zur Haltung von Walen und Delfinen gefragt.

Da sich die Angaben zu den in Gefangenschaft gehaltenen Tieren seither geändert haben und da anlässlich des jüngst veröffentlichten, Oscar-prämierten Films „Die Bucht“ ein großes öffentliches Interesse an aktuellen Bestands- und Herkunftsangaben der in Deutschland gehaltenen Delfine besteht, fragen wir die Bundesregierung:

I. Import von Walen und Delfinen nach Deutschland und in die Europäische Union

1. a) Für welche Cetacea-Arten (Benennung) und für wie viele Individuen, zugeordnet zu den Cetacea-Arten, wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit einschließlich 2004 Ausnahmegenehmigungen (EU-Verordnung Nr. 338/97, EU-Richtlinien 92/43/EWG) für den Import in die Europäische Union bzw. für den Import nach Deutschland erteilt?

b) Aus welcher Herkunft (Wildfang, Zucht) stammen diese Individuen?

c) Für welche Zwecke (Erwerbszwecken in der Öffentlichkeit, Forschung, Bildung, Zucht, Bestandserneuerung, Wiedereinbürgerung von Arten) wurden diese Cetacea-Individuen in die Europäische Union bzw. nach Deutschland importiert?

II. Haltung von Walen und Delfinen in Deutschland und in der Europäischen Union

2. a) Wie viele Cetacea-Arten (Benennung) und wie viele Individuen, zugeordnet zu den Cetacea-Arten, werden in Deutschland bzw. in der Europäischen Union gegenwärtig in Gefangenschaft gehalten?

b) In welchen Einrichtungen und zu welchen Zwecken (Erwerbszwecken in der Öffentlichkeit, Forschung, Bildung, Zucht, Bestandserneuerung, Wiedereinbürgerung) werden diese Cetacea-Individuen gehalten?

3. a) Werden alle Cetacea-Individuen, die in Deutschland bzw. der Europäischen Union gehalten werden, im Zuchtbuch der EAZA (European Assoziation of Zoos and Aquaria) geführt?

b) Sind die Daten dieses Zuchtbuches öffentlich zugänglich bzw. auf Antrag einsehbar?

4. Welche neuen Daten liegen der Bundesregierung über den Erfolg von Nachzuchten (Trächtigkeit, Fehlgeburten, Geburten) von Cetacea-Individuen in deutschen und europäischen Einrichtungen und deren Gesundheitszustand und Mortalität vor?

5. Wie stellt sich derzeit das Verhältnis von in Deutschland gehaltenen Cetacea-Individuen in Bezug auf deren Herkunft (Wildfang, Nachzucht erster Generation, Nachzucht zweiter Generation etc.) dar?

6. Welchen Status nach dem Washingtoner Artenschutzabkommen (bedroht, selten etc.) haben die derzeit in deutschen und europäischen Einrichtungen geborenen und lebenden Cetacea-Arten?

III. Rechtsvorschriften für die Haltung von Walen und Delfinen

7. a) Wurde mit der generellen Überarbeitung des Gutachtens über Mindestanforderungen an die Haltung von Säugetieren (Säugetiergutachten) von 1996 bereits begonnen, bzw. wann ist dies vorgesehen?

b) Wie ist der derzeitige Stand der Überarbeitungen, und wie der weitere Vorgehensplan?

c) Wann ist mit einem Abschluss der Überarbeitung zu rechnen?

d) Welche Sachverständigen sind an der Überarbeitung beteiligt bzw. sollen beteiligt werden?

e) Welche Haushaltsmittel sind für die Überarbeitung vorgesehen?

f) Bei welchen Tierarten sieht die Bundesregierung aufgrund neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse besonderen Überarbeitungsbedarf des Gutachtens?

g) Ist auch eine Überarbeitung der Anforderungen an die Haltung von in Gefangenschaft lebenden Cetacea-Individuen – entsprechend des Antrags „Delfinschutz voranbringen“ (Bundestagsdrucksache 16/12868) der Fraktionen der CDU/CSU und SPD im letzten Jahr – vorgesehen? Wenn nein, warum nicht?

8. Welche Rechtsverbindlichkeit haben die Empfehlungen des Säugetiergutachtens, und mit welchen Konsequenzen haben Tierhalter zu rechnen, die sich nicht an diese Empfehlungen halten?

Fragen18

1

a) Für welche Cetacea-Arten (Benennung) und für wie viele Individuen, zugeordnet zu den Cetacea-Arten, wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit einschließlich 2004 Ausnahmegenehmigungen (EU-Verordnung Nr. 338/97, EU-Richtlinien 92/43/EWG) für den Import in die Europäische Union bzw. für den Import nach Deutschland erteilt?

2

b) Aus welcher Herkunft (Wildfang, Zucht) stammen diese Individuen?

3

c) Für welche Zwecke (Erwerbszwecken in der Öffentlichkeit, Forschung, Bildung, Zucht, Bestandserneuerung, Wiedereinbürgerung von Arten) wurden diese Cetacea-Individuen in die Europäische Union bzw. nach Deutschland importiert?

4

a) Wie viele Cetacea-Arten (Benennung) und wie viele Individuen, zugeordnet zu den Cetacea-Arten, werden in Deutschland bzw. in der Europäischen Union gegenwärtig in Gefangenschaft gehalten?

5

b) In welchen Einrichtungen und zu welchen Zwecken (Erwerbszwecken in der Öffentlichkeit, Forschung, Bildung, Zucht, Bestandserneuerung, Wiedereinbürgerung) werden diese Cetacea-Individuen gehalten?

6

a) Werden alle Cetacea-Individuen, die in Deutschland bzw. der Europäischen Union gehalten werden, im Zuchtbuch der EAZA (European Assoziation of Zoos and Aquaria) geführt?

7

b) Sind die Daten dieses Zuchtbuches öffentlich zugänglich bzw. auf Antrag einsehbar?

8

Welche neuen Daten liegen der Bundesregierung über den Erfolg von Nachzuchten (Trächtigkeit, Fehlgeburten, Geburten) von Cetacea-Individuen in deutschen und europäischen Einrichtungen und deren Gesundheitszustand und Mortalität vor?

9

Wie stellt sich derzeit das Verhältnis von in Deutschland gehaltenen Cetacea-Individuen in Bezug auf deren Herkunft (Wildfang, Nachzucht erster Generation, Nachzucht zweiter Generation etc.) dar?

10

Welchen Status nach dem Washingtoner Artenschutzabkommen (bedroht, selten etc.) haben die derzeit in deutschen und europäischen Einrichtungen geborenen und lebenden Cetacea-Arten?

11

a) Wurde mit der generellen Überarbeitung des Gutachtens über Mindestanforderungen an die Haltung von Säugetieren (Säugetiergutachten) von 1996 bereits begonnen, bzw. wann ist dies vorgesehen?

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b) Wie ist der derzeitige Stand der Überarbeitungen, und wie der weitere Vorgehensplan?

13

c) Wann ist mit einem Abschluss der Überarbeitung zu rechnen?

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d) Welche Sachverständigen sind an der Überarbeitung beteiligt bzw. sollen beteiligt werden?

15

e) Welche Haushaltsmittel sind für die Überarbeitung vorgesehen?

16

f) Bei welchen Tierarten sieht die Bundesregierung aufgrund neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse besonderen Überarbeitungsbedarf des Gutachtens?

17

g) Ist auch eine Überarbeitung der Anforderungen an die Haltung von in Gefangenschaft lebenden Cetacea-Individuen – entsprechend des Antrags „Delfinschutz voranbringen“ (Bundestagsdrucksache 16/12868) der Fraktionen der CDU/CSU und SPD im letzten Jahr – vorgesehen? Wenn nein, warum nicht?

18

Welche Rechtsverbindlichkeit haben die Empfehlungen des Säugetiergutachtens, und mit welchen Konsequenzen haben Tierhalter zu rechnen, die sich nicht an diese Empfehlungen halten?

Berlin, den 24. März 2010

Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion

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