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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Evaluation der Änderung des § 219a des Strafgesetzbuchs durch das Gesetz zur Verbesserung der Information über einen Schwangerschaftsabbruch

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium für Gesundheit

Datum

09.10.2019

Aktualisiert

26.07.2022

BT19/1339123.09.2019

Evaluation der Änderung des § 219a des Strafgesetzbuchs durch das Gesetz zur Verbesserung der Information über einen Schwangerschaftsabbruch

Kleine Anfrage

Volltext (unformatiert)

[Kleine Anfrage der Abgeordneten Katrin Helling-Plahr, Michael Theurer, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Britta Katharina Dassler, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Peter Heidt, Katja Hessel, Reinhard Houben, Michael Georg Link, Oliver Luksic, Roman Müller-Böhm, Dr. Martin Neumann, Dr. Wieland Schinnenburg, Jimmy Schulz, Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann, Dr. Andrew Ullmann, Gerald Ullrich, Nicole Westig und der Fraktion der FDP Evaluation der Änderung des § 219a des Strafgesetzbuchs durch das Gesetz zur Verbesserung der Information über einen Schwangerschaftsabbruch Am 21. Februar 2019 verabschiedete der Deutsche Bundestag das von der Koalition der Fraktionen CDU/CSU und SPD vorgelegte „Gesetz zur Verbesserung der Information über einen Schwangerschaftsabbruch“. Die damit verbundene Änderung des § 219a des Strafgesetzbuchs (StGB) gestattet Ärztinnen und Ärzten, Krankenhäusern und Einrichtungen, öffentlich darüber zu informieren, dass sie Schwangerschaftsabbrüche vornehmen. Detaillierte Informationen zur genauen Durchführung des Eingriffs dürfen jedoch nur durch neutrale Stellen zur Verfügung gestellt werden, auf die Ärztinnen und Ärzte sowie Krankenhäuser und Einrichtungen „insbesondere durch Verlinkung in ihrem Internetauftritt“ hinweisen sollen. Darüber hinaus wurde die Bundesärztekammer durch das Gesetz beauftragt, eine Liste zu führen, auf der sich Ärztinnen und Ärzte sowie Krankenhäuser und Einrichtungen eintragen lassen können, die Schwangerschaftsabbrüche unter den Voraussetzungen des § 218a Absatz 1 bis 3 StGB vornehmen. Die aktuelle Medienberichterstattung sowie die Äußerungen von Vertretern der Regierungskoalition (vgl. https://taz.de/Informationen-ueber-Abtreibungen/! 5616385/; www.tagesspiegel.de/politik/information-ueber- abtreibungenbislang-nur-87-aerzte-auf-offizieller-liste-zu-paragraf-219a-verzeichnet/ 24859958.html) bestätigen aus Sicht der Fragesteller ihre im Rahmen des Gesetzgebungsprozesses vorgebrachten Zweifel, dass die mit dem „Gesetz zur Verbesserung der Information über einen Schwangerschaftsabbruch“ vorgenommene Änderung des § 219a StGB ihren Zweck erfüllt, der darin besteht, die Informationserlangung für Schwangere zu erleichtern und Ärztinnen und Ärzten sowie Krankenhäusern und Einrichtungen Rechtssicherheit zu geben. Der Bundesminister für Gesundheit Jens Spahn hat bereits angekündigt, einen Runden Tisch einzuberufen, um über mögliche weitere Schritte zu sprechen (www.zeit.de/politik/deutschland/2019-08/jens-spahn-aerzteliste-schwanger schaftsabbruch-219a-werbeverbot). Deutscher Bundestag Drucksache 19/13391 19. Wahlperiode 23.09.2019 Wir fragen die Bundesregierung:  1. Wie viele Ärzte haben ihre Internetseite nach Kenntnis der Bundesregierung angepasst, und informieren dort nun darüber, dass sie Schwangerschaftsabbrüche vornehmen? Wie viele Verlinkungen auf die Seite der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung sind erstellt worden?  2. Welche Gründe sind aus Sicht der Bundesregierung dafür verantwortlich, dass der Anteil der bisher auf der Liste der Bundesärztekammer eingetragenen, Abtreibungen durchführenden Mediziner gemessen an ihrer Gesamtanzahl so gering ist (https://taz.de/Informationen-ueber-Abtreibungen/! 5616385/; www.tagesspiegel.de/politik/information-ueber- abtreibungenbislang-nur-87-aerzte-auf-offizieller-liste-zu-paragraf-219a-verzeichnet/ 24859958.html)?  3. Wie bewertet die Bundesregierung die regionale Verteilung (Bundesländer) der Ärzte, die sich auf der Liste bisher eingetragen haben?  4. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, wie das Verfahren in der Praxis ausgestaltet ist, um auf die Liste der Bundesärztekammer zu kommen? Erfolgt eine Aufnahme nur nach Beantragung durch einen behandelnden Arzt oder soll zukünftig eine Abfrage durch die Bundesärztekammer erfolgen?  5. Hält die Bundesregierung den gegenwärtigen Ablauf, um auf die Liste zu gelangen, für effektiv und zielführend?  6. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, dass von den Ländern geführte Listen teilweise mehr Ärzte ausweisen als die bundesweite Liste (www.ta gesspiegel.de/politik/information-ueber-abtreibungen-bislang-nur-87- aerzte-auf-offizieller-liste-zu-paragraf-219a-verzeichnet/24859958.html; https://www.berlin.de/sen/gesundheit/themen/schwangerschaft-und- kindergesundheit/schwangerschaft-und-familienplanung/schwangerschafts konfliktberatung/arztpraxen-fuer-schwangerschaftsabbrueche/)? Wenn ja, welche Erklärung hat die Bundesregierung hierfür, und welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um dies zu ändern?  7. Ist die Bundesregierung der Ansicht, dass sich die Zahl der auf der Liste der Bundesärztekammer eingetragenen, Abtreibungen durchführenden Mediziner ohne weitere Gesetzesänderungen erhöhen wird (bitte begründen)?  8. Ist die Bundesregierung der Ansicht, dass die Liste der Bundesärztekammer eine merkliche Verbesserung des Informationszugangs für Schwangere bedingt, und kann die Liste nach Ansicht der Bundesregierung bundesweit ihren Zweck erfüllen?  9. Ist nach Kenntnis der Bundesregierung beabsichtigt, die Angabe in die Liste der Bundesärztekammer aufzunehmen, nach welcher operativen Methode und bis zu welcher Woche der anbietende Arzt den Schwangerschaftsabbruch vornimmt? Wenn nein, warum nicht? 10. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den Antworten auf die vorangegangenen Fragen? a) Ist eine Evaluierung der mit dem Gesetz zur Verbesserung der Information über einen Schwangerschaftsabbruch einhergehenden Änderung des § 219a StGB geplant? b) Plant die Bundesregierung, die Thematik des § 219a StGB erneut anzugehen? 11. Welches genaue Ziel verfolgt der vom Bundesgesundheitsminister Jens Spahn angekündigte Runde Tisch nach Kenntnis der Bundesregierung? Berlin, den 28. August 2019 Christian Lindner und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333]

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