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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Hintergründe der Abschaffung der Meldepflicht für Druse bei Pferden

(insgesamt 12 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft

Datum

08.10.2019

Aktualisiert

26.07.2022

BT19/1350124.09.2019

Hintergründe der Abschaffung der Meldepflicht für Druse bei Pferden

Kleine Anfrage

Volltext (unformatiert)

[Kleine Anfrage der Abgeordneten Stephan Protschka, Peter Felser, Verena Hartmann, Wilhelm von Gottberg, Sebastian Münzenmaier und der Fraktion der AfD Hintergründe der Abschaffung der Meldepflicht für Druse bei Pferden Bei der Druse (Adenitis equorum/Coryza contagiosa equorum/Lymphadenitis equorum) handelt es sich um eine hochansteckende und schmerzhafte Erkrankung der oberen Atemwege von Pferden, welche durch das Bakterium Streptococcus equi subsp. Equi hervorgerufen wird (vgl. Moschos, A., 2017, Diagnostic Update – Druse. Zuletzt abgerufen am 14. August 2019, h t t p s : / / www.idexx.de/files/druse-de-de.pdf). Zu den klinischen Symptomen gehören (grünlich-)gelber Nasenfluss, Fieber (bis 40,0 – 41,5 °C), Appetitlosigkeit, Schläfrigkeit, Husten und Schwellung der Lymphknoten im Kopfbereich. Das Zielorgan der Druse-Bakterien sind die Lymphknoten, die sich als Reaktion auf den Erreger mit Eiter füllen (vgl. https://www.pferd.vetmed.uni-muenchen.de/ inneremedizin-reproduktion/aktuelles/info-zur-druse-erkrankung/index.html). Dabei können die Lymphknoten so stark vergrößert werden, dass der Kehlkopf und die Luftröhre verengt werden und es zu Atemnot kommen kann. Nach einer gewissen Zeit platzen die geschwollenen Lymphknoten auf und der stark erregerhaltige Eiter entleert sich. Übertragen wird der Erreger hauptsächlich durch Tröpfcheninfektion, aber auch durch kontaminiertes Futter, Wasser, Einstreu oder Kleidung (vgl. https://www.wir-sind-tierarzt.de/2015/10/druse-beim- pferd-uebersicht/). Nach der Eröffnung der Lymphknoten und der Eiterentleerung genesen die erkrankten Pferde i. d. R. innerhalb von zwei Wochen. Aber auch nach der Krankheit können die Tiere noch wochenlang infektiös sein, In besonders schweren Fällen kann Druse zum Tod des Pferdes führen (vgl. https://www.tsk-sachsen.de/index.php/tiergesundheitsdienste/pferdegesundheit/ veroeffentlichungenpferde/155-die-druse-eine-hoch-ansteckende-pferdeerkran kung). Bei etwa 10 bis 20 Prozent der erkrankten Pferde soll der Erreger durch das Immunsystem nicht vollständig eliminiert sein. Diese sogenannten Dauerausscheider scheiden die Erreger in Abständen sogar über Jahre aus, obwohl sie klinisch gesund erscheinen, und gefährden damit massiv andere unbetroffene Pferde (vgl. https://www.pferd.vetmed.uni-muenchen.de/inneremedizin-repro duktion/aktuelles/info-zur-druse-erkrankung/index.html). Der Ausbruch von Druse in einem Stall kann mit großen wirtschaftlichen Schäden verbunden sein, da die Pferde bis zu einem Jahr in Quarantäne stehen müssen, wenn eine Weitergabe der Bakterien an unbetroffene Pferde ausgeschlossen werden soll (vgl. https://cordis.europa.eu/news/rcn/31415/de). In den USA wurde in 2016 ein Fall bekannt, bei dem eine 71-jährige Frau sich mit der Krankheit infiziert hatte und an den Folgen verstarb. Dieser Fall ist ein Indikator dafür, dass es sich bei der Druse-Erkrankung um eine Zoonose handelt (vgl. Kawakami, V. & Rietberg, K. & Lipton, B. & Eckmann, K. & Watkins, M. & Oltean, H. & Kay, M. & Rothschild, C. & Kobayashi, M. & Deutscher Bundestag Drucksache 19/13501 19. Wahlperiode 24.09.2019 Van Beneden, C. & Duchin, J., 2015, Fatal Infection Associated with Equine Exposure — King County, Washington, 2016. Morbidity and Mortality Weekly Report (MMWR). Zuletzt abgerufen am 27. August 2019, h t t p s : / / www.cdc.gov/mmwr/volumes/65/wr/mm6530a5.htm?s_cid=mm6530a5_e). Die Meldepflicht bei Tierkrankheiten soll gewährleisten, dass es einen ständigen Überblick über die aktuelle Verbreitungssituation der Tierkrankheiten in Deutschland gibt. In Deutschland herrschte bis zum Jahr 2011 Meldepflicht für die Druse, sie gehört seitdem aber nicht mehr zu den meldepflichtigen Tierkrankheiten (https://www.bmel.de/DE/Tier/Tiergesundheit/Tierseuchen/_texte/ MeldepflichtigeTierseuchen.html). Gemäß Tiergesundheitsgesetz ist das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) allerdings dazu ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates zur Erlangung einer umfassenden Übersicht über Vorkommen und Ausbreitung anderer als anzeigepflichtiger Tierseuchen Meldungen über Auftreten, Verlauf und Häufigkeit von Tierseuchen oder den Nachweis von deren Erreger vorzuschreiben, das Meldeverfahren zu regeln und den Kreis der Meldepflichtigen zu bestimmen (§ 26, Absatz 3 des Tiergesundheitsgesetzes (TierGesG)). Wir fragen die Bundesregierung:  1. Wie groß war nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten zehn Jahren die Anzahl der Todesfälle bei Pferden durch Druse (bitte jeweils mit Jahreszahl und Bundesland angeben)?  2. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Anzahl der jährlichen Druse-Erkrankungen bei Pferden (bitte jeweils mit Jahreszahl und Bundesland angeben)?  3. Wie groß ist nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten zehn Jahren die Anzahl der in Deutschland an Druse erkrankten Pferde, die Dauerausscheider bleiben?  4. Aus welchen Gründen wurde die Meldepflicht für Druse und Herpes bei Pferden abgeschafft?  5. Was ist von Seiten der Bundesregierung bezüglich der erneuten Einführung einer Meldepflicht für Druse und Herpes bei Pferden geplant, insbesondere in Anbetracht der Tatsache, dass beide Krankheiten hochgradig ansteckend sind und mit erheblichen Folgen für die betroffenen Pferde einhergehen?  6. Welche Verbände und Organisationen waren nach Kenntnis der Bundesregierung bei der Beratung über die Abschaffung der Meldepflicht für Druse und Herpes involviert?  7. Wie bewertet die Bundesregierung die aktive Immunisierung (Impfung) von Pferden gegen Druse und welche Empfehlungen hat die Bundesregierung beziehungsweise das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft diesbezüglich für Pferdehalter?  8. Welche Forschungen sind von Seiten der Bundesregierung bezüglich der aktiven Immunisierung (Impfung) von Pferden gegen Druse geplant?  9. Wie bewertet die Bundesregierung die Schweizer Melde- und Informationsplattform Equinella, welche als freiwilliges Meldesystem für infektiöse Pferdekrankheiten fungiert (vgl. https://www.equinella.ch/home/)? Inwiefern wäre nach Meinung der Bundesregierung ein ähnliches Meldesystem für Deutschland denkbar beziehungsweise umsetzbar? 10. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über das Ausmaß wirtschaftlicher Schäden, die durch Druse entstanden sind? 11. Welche EU-Mitgliedstaaten haben nach Kenntnis der Bundesregierung eine Druse-Meldepflicht, und welche Bestimmungen gelten auf EU-Ebene bezüglich der Druse-Erkrankung? 12. Welche Rückschlüsse für ihr eigenes Handeln zieht die Bundesregierung hinsichtlich Druse aus tierschutzrelevanter Sicht, insbesondere vor dem Hintergrund, dass ein Stall- bzw. Pferdebesitzer derzeit nicht dazu verpflichtet ist, den Ausbruch von Druse und/oder Druse-Dauerausscheider zu melden und dadurch diejenigen Pferde, die noch nicht an der Druse erkrankt sind bzw. deren Halter über den Ausbruch im Stall nicht Bescheid wissen, einem sehr hohen Ansteckungsrisiko ausgesetzt sind? Berlin, den 29. August 2019 Dr. Alexander Gauland, Dr. Alice Weidel und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333]

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