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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet
Hintergründe der Abschaffung der Meldepflicht für Druse bei Pferden
(insgesamt 12 Einzelfragen)
Fraktion
AfD
Ressort
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Datum
08.10.2019
Aktualisiert
26.07.2022
BT19/1350124.09.2019
Hintergründe der Abschaffung der Meldepflicht für Druse bei Pferden
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
[Kleine Anfrage
der Abgeordneten Stephan Protschka, Peter Felser, Verena Hartmann,
Wilhelm von Gottberg, Sebastian Münzenmaier und der Fraktion der AfD
Hintergründe der Abschaffung der Meldepflicht für Druse bei Pferden
Bei der Druse (Adenitis equorum/Coryza contagiosa equorum/Lymphadenitis
equorum) handelt es sich um eine hochansteckende und schmerzhafte
Erkrankung der oberen Atemwege von Pferden, welche durch das Bakterium
Streptococcus equi subsp. Equi hervorgerufen wird (vgl. Moschos, A., 2017,
Diagnostic Update – Druse. Zuletzt abgerufen am 14. August 2019, h t t p s : / /
www.idexx.de/files/druse-de-de.pdf). Zu den klinischen Symptomen gehören
(grünlich-)gelber Nasenfluss, Fieber (bis 40,0 – 41,5 °C), Appetitlosigkeit,
Schläfrigkeit, Husten und Schwellung der Lymphknoten im Kopfbereich. Das
Zielorgan der Druse-Bakterien sind die Lymphknoten, die sich als Reaktion auf
den Erreger mit Eiter füllen (vgl. https://www.pferd.vetmed.uni-muenchen.de/
inneremedizin-reproduktion/aktuelles/info-zur-druse-erkrankung/index.html).
Dabei können die Lymphknoten so stark vergrößert werden, dass der Kehlkopf
und die Luftröhre verengt werden und es zu Atemnot kommen kann. Nach
einer gewissen Zeit platzen die geschwollenen Lymphknoten auf und der stark
erregerhaltige Eiter entleert sich. Übertragen wird der Erreger hauptsächlich
durch Tröpfcheninfektion, aber auch durch kontaminiertes Futter, Wasser,
Einstreu oder Kleidung (vgl. https://www.wir-sind-tierarzt.de/2015/10/druse-beim-
pferd-uebersicht/). Nach der Eröffnung der Lymphknoten und der
Eiterentleerung genesen die erkrankten Pferde i. d. R. innerhalb von zwei Wochen. Aber
auch nach der Krankheit können die Tiere noch wochenlang infektiös sein, In
besonders schweren Fällen kann Druse zum Tod des Pferdes führen (vgl.
https://www.tsk-sachsen.de/index.php/tiergesundheitsdienste/pferdegesundheit/
veroeffentlichungenpferde/155-die-druse-eine-hoch-ansteckende-pferdeerkran
kung). Bei etwa 10 bis 20 Prozent der erkrankten Pferde soll der Erreger durch
das Immunsystem nicht vollständig eliminiert sein. Diese sogenannten
Dauerausscheider scheiden die Erreger in Abständen sogar über Jahre aus, obwohl sie
klinisch gesund erscheinen, und gefährden damit massiv andere unbetroffene
Pferde (vgl. https://www.pferd.vetmed.uni-muenchen.de/inneremedizin-repro
duktion/aktuelles/info-zur-druse-erkrankung/index.html).
Der Ausbruch von Druse in einem Stall kann mit großen wirtschaftlichen
Schäden verbunden sein, da die Pferde bis zu einem Jahr in Quarantäne stehen
müssen, wenn eine Weitergabe der Bakterien an unbetroffene Pferde
ausgeschlossen werden soll (vgl. https://cordis.europa.eu/news/rcn/31415/de).
In den USA wurde in 2016 ein Fall bekannt, bei dem eine 71-jährige Frau sich
mit der Krankheit infiziert hatte und an den Folgen verstarb. Dieser Fall ist ein
Indikator dafür, dass es sich bei der Druse-Erkrankung um eine Zoonose
handelt (vgl. Kawakami, V. & Rietberg, K. & Lipton, B. & Eckmann, K. &
Watkins, M. & Oltean, H. & Kay, M. & Rothschild, C. & Kobayashi, M. &
Deutscher Bundestag Drucksache 19/13501
19. Wahlperiode 24.09.2019
Van Beneden, C. & Duchin, J., 2015, Fatal Infection Associated with Equine
Exposure — King County, Washington, 2016. Morbidity and Mortality Weekly
Report (MMWR). Zuletzt abgerufen am 27. August 2019, h t t p s : / /
www.cdc.gov/mmwr/volumes/65/wr/mm6530a5.htm?s_cid=mm6530a5_e).
Die Meldepflicht bei Tierkrankheiten soll gewährleisten, dass es einen
ständigen Überblick über die aktuelle Verbreitungssituation der Tierkrankheiten in
Deutschland gibt. In Deutschland herrschte bis zum Jahr 2011 Meldepflicht für
die Druse, sie gehört seitdem aber nicht mehr zu den meldepflichtigen
Tierkrankheiten (https://www.bmel.de/DE/Tier/Tiergesundheit/Tierseuchen/_texte/
MeldepflichtigeTierseuchen.html). Gemäß Tiergesundheitsgesetz ist das
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) allerdings dazu
ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates zur
Erlangung einer umfassenden Übersicht über Vorkommen und Ausbreitung
anderer als anzeigepflichtiger Tierseuchen Meldungen über Auftreten, Verlauf und
Häufigkeit von Tierseuchen oder den Nachweis von deren Erreger
vorzuschreiben, das Meldeverfahren zu regeln und den Kreis der Meldepflichtigen zu
bestimmen (§ 26, Absatz 3 des Tiergesundheitsgesetzes (TierGesG)).
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie groß war nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten zehn
Jahren die Anzahl der Todesfälle bei Pferden durch Druse (bitte jeweils mit
Jahreszahl und Bundesland angeben)?
2. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Anzahl der jährlichen
Druse-Erkrankungen bei Pferden (bitte jeweils mit Jahreszahl und
Bundesland angeben)?
3. Wie groß ist nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten zehn Jahren
die Anzahl der in Deutschland an Druse erkrankten Pferde, die
Dauerausscheider bleiben?
4. Aus welchen Gründen wurde die Meldepflicht für Druse und Herpes bei
Pferden abgeschafft?
5. Was ist von Seiten der Bundesregierung bezüglich der erneuten Einführung
einer Meldepflicht für Druse und Herpes bei Pferden geplant, insbesondere
in Anbetracht der Tatsache, dass beide Krankheiten hochgradig ansteckend
sind und mit erheblichen Folgen für die betroffenen Pferde einhergehen?
6. Welche Verbände und Organisationen waren nach Kenntnis der
Bundesregierung bei der Beratung über die Abschaffung der Meldepflicht für
Druse und Herpes involviert?
7. Wie bewertet die Bundesregierung die aktive Immunisierung (Impfung)
von Pferden gegen Druse und welche Empfehlungen hat die
Bundesregierung beziehungsweise das Bundesministerium für Ernährung und
Landwirtschaft diesbezüglich für Pferdehalter?
8. Welche Forschungen sind von Seiten der Bundesregierung bezüglich der
aktiven Immunisierung (Impfung) von Pferden gegen Druse geplant?
9. Wie bewertet die Bundesregierung die Schweizer Melde- und
Informationsplattform Equinella, welche als freiwilliges Meldesystem für
infektiöse Pferdekrankheiten fungiert (vgl. https://www.equinella.ch/home/)?
Inwiefern wäre nach Meinung der Bundesregierung ein ähnliches
Meldesystem für Deutschland denkbar beziehungsweise umsetzbar?
10. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über das Ausmaß
wirtschaftlicher Schäden, die durch Druse entstanden sind?
11. Welche EU-Mitgliedstaaten haben nach Kenntnis der Bundesregierung eine
Druse-Meldepflicht, und welche Bestimmungen gelten auf EU-Ebene
bezüglich der Druse-Erkrankung?
12. Welche Rückschlüsse für ihr eigenes Handeln zieht die Bundesregierung
hinsichtlich Druse aus tierschutzrelevanter Sicht, insbesondere vor dem
Hintergrund, dass ein Stall- bzw. Pferdebesitzer derzeit nicht dazu
verpflichtet ist, den Ausbruch von Druse und/oder Druse-Dauerausscheider zu
melden und dadurch diejenigen Pferde, die noch nicht an der Druse
erkrankt sind bzw. deren Halter über den Ausbruch im Stall nicht Bescheid
wissen, einem sehr hohen Ansteckungsrisiko ausgesetzt sind?
Berlin, den 29. August 2019
Dr. Alexander Gauland, Dr. Alice Weidel und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]
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