Förderung von sozialen Sicherungssystemen in Entwicklungsländern
der Abgeordneten Uwe Kekeritz, Thilo Hoppe, Ute Koczy, Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Birgitt Bender, Marieluise Beck (Bremen), Volker Beck (Köln), Viola von Cramon-Taubadel, Katrin Göring-Eckardt, Ulrike Höfken, Katja Keul, Maria Klein-Schmeink, Tom Koenigs, Markus Kurth, Agnes Malczak, Jerzy Montag, Kerstin Müller (Köln), Omid Nouripour, Claudia Roth (Augsburg), Manuel Sarrazin, Christine Scheel, Dr. Frithjof Schmidt, Hans-Christian Ströbele und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Die Förderung sozialer Sicherungssysteme in Entwicklungsländern muss zentraler Bestandteil der deutschen Entwicklungszusammenarbeit sein. Das Recht auf soziale Sicherung ist in Artikel 22 der allgemeinen Erklärung der Menschenrechte festgeschrieben und im internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte verankert. Soziale Sicherheit schließt dabei explizit Sozialversicherungen ein.
Der Deutsche Bundestag hat die Bundesregierung in der 16. Legislaturperiode in einem Antrag aufgefordert, die Entwicklungs- und Schwellenländer beim Aufbau und bei Reformen von sozialen Sicherungssystemen zu unterstützen und soziale Sicherung als Schwerpunkt der deutschen Entwicklungszusammenarbeit zu implementieren. Das vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) verfasste Sektorkonzept soziale Sicherung gibt einen guten Rahmen für die weitere Arbeit und spricht die wichtigsten Punkte an.
Nun bedarf es einer konkreten Planung des BMZ, wie die Förderung sozialer Sicherungssysteme in Entwicklungsländern langfristig und nachhaltig umgesetzt werden soll.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen21
Was hat die Bundesregierung unternommen, um die Forderung des Deutschen Bundestages (aus dem Jahr 2008 von den Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU/CSU und DIE LINKE. getragenen Antrag, Bundestagsdrucksache 16/7747) nachzukommen, die Bedeutung des Schwerpunktes soziale Sicherheit auch institutionell im BMZ zu verankern?
Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung seit der Aufforderung des Bundestages (Bundestagsdrucksache 16/7747) ergriffen, um die Förderung sozialer Sicherungssysteme in Entwicklungs- und Schwellenländern inhaltlich und konzeptionell voranzutreiben und zu präzisieren?
Welche qualitativen Fortschritte wurden hierbei erzielt?
Wie bringt die Bundesregierung deutsche Expertise in den internationalen Diskurs über die Zukunft sozialer Sicherungssysteme ein, der organisationsübergreifend zum Beispiel durch die WHO, die ILO oder die Weltbank geführt wird?
Wie arbeitet die Bundesregierung mit internationalen Initiativen wie der „Access to insurance initiative“, „Providing for Health“ (p4h), „HelpAge International“ oder „Leapfrog Investments“ zusammen?
Hat die Bundesregierung, wie im Antrag 2008 gefordert, Konzepte sozialer Sicherung entwickelt, die sich vor allem auf besonders vulnerable Gruppen (z. B. Beschäftigte im informellen Sektor, (Aids-)Waisen oder alte Menschen) beziehen?
In welcher Weise will die Bundesregierung gewährleisten, dass Frauen in den Mittelpunkt sozialer Sicherheit gerückt werden und ihre Benachteiligung konsequent abgebaut wird?
Wie will die Bundesregierung Systeme sozialer Sicherung auf jene – oft informellen – Sektoren und Beschäftigungsfelder ausdehnen, in denen Frauen vorrangig beschäftigt sind?
Wie gedenkt die Bundesregierung im Bereich der sozialen Sicherheit auf frauenspezifische Benachteiligungen (begrenzter Zugang zu existenzsichernder Erwerbsarbeit, fehlende rechtliche Gleichstellung, mangelnde Möglichkeiten der Organisation in eigenen Solidaritätsnetzen) zu reagieren?
Wie bezieht die Bundesregierung konzeptionell den Umstand ein, dass insbesondere Frauen in den Entwicklungsländern von einer Erosion traditioneller Absicherungen betroffen sind?
Welche konkreten Konzepte hat die Bundesregierung zur nachhaltigen Verbesserung des sozialen Schutzes und der sozialen Sicherheit von Frauen entwickelt, insbesondere im Hinblick auf – eine Verbesserung der rechtlichen Rahmenbedingungen und Maßnahmen zur rechtlichen Gleichstellung von Frauen im Eigentums-, Ehe- und Scheidungsrecht, – Programme zur rechts- und sozialpolitischen Beratung für Frauen, – Unterstützung von Frauenorganisationen zur Förderung von selbstorganisierten Solidaritätsnetzen und deren Vernetzung, – einen gender-sensitiven Ausbau der formellen Sicherungssysteme (z. B. Berücksichtigung von Mutterschutzleistungen etc.)?
Gibt es Pläne der Bundesregierung, Systeme der sozialen Sicherung stärker mit dem von Frauen stark nachgefragten und erfolgreichen Konzept der Mikrofinanzierung und auch mit gemeinschaftsbasierten Versicherungen zu koppeln, wie es beispielsweise bei SEWA in Indien erfolgreich geschieht?
Inwiefern gibt es in den Planungen der Bundesregierung ein auf Frauenbelange ausgerichtetes integriertes Konzept von Beschäftigungspolitik und sozialer Sicherung in den Entwicklungsländern?
Sind soziale Sicherungssysteme (vor allem Krankenversicherungssysteme) Teil der Strategie der Bundesregierung zur Erreichung der MDGs 4 und 5 (MDG = Millenium Developments Goals)?
Wie schätzt die Bundesregierung die Auswirkungen sozialer Sicherungssysteme auf die Erreichung der MDGs 4 und 5 (Kinder- und Müttergesundheit) ein?
Welche Strategie hat die Bundesregierung, um zukünftig die Finanzierung der Förderung sozialer Sicherung international zu sichern, und welche nationale Zielgröße strebt die Bundesregierung zur Förderung der sozialen Sicherung in Entwicklungsländern an?
Wie unterstützt die Bundesregierung den Prozess der Bewusstseinsbildung in Regierungen und Bevölkerungen in vielen Partnerländern im Hinblick auf die Etablierung sozialer Sicherungssysteme?
Wie und mit welchen Entwicklungs- und Schwellenländern arbeitet die Bundesregierung zusammen, um Konzepte und konkrete Maßnahmen langfristiger sozialer Sicherung zu entwickeln, die auf die Bedingungen in den Partnerländern zugeschnitten sind?
Wie stark ist die Nachfrage bei den Partnerländern nach Beratung und Unterstützung von deutscher Seite zum Aufbau von sozialen Sicherungssystemen?
Besitzt die deutsche Entwicklungszusammenarbeit genügend Kapazitäten, um Anfragen zeitnah bedienen zu können?
Welche Entwicklungs- und Schwellenländer hat die Bundesregierung bzw. die GTZ in den letzten 2 Jahren beim Aufbau sozialer Sicherungssysteme beraten bzw. unterstützt?
In welcher Form fand die Beratung bzw. Unterstützung jeweils statt?
Welche Konzepte sozialer Grundsicherung favorisiert die Bundesregierung und warum?
Wie unterstützt die Bundesregierung eine langfristige, sich im Partnerland selbst tragende Finanzierung einer allgemeinen Grundsicherung im Rahmen der ILO-Ziele zur Einführung sozialer Grundabsicherung für Kinder, alte Menschen, und Menschen mit Behinderungen?
Welche Bedeutung und Relevanz misst die Bundesregierung dabei beitragsfinanzierten und nichtbeitragsfinanzierten Systemen in Bezug auf besonders vulnerable Zielgruppen und deren soziale Lage zu?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Rolle von Social Cash Transfers zur Armutsreduktion in Entwicklungsländern?
Gibt es nach Meinung der Bundesregierung erkennbare Unterschiede in der Wirkung von SCT-Projekten oder -Programmen in Mittel- und Niedrigeinkommensländern?
Gegebenenfalls welche?
Hält die Bundesregierung nur umfassende Programme (wie z. B. bolsa familia in Brasilien) für aussagekräftig oder auch Einzelprojekte (wie z. B. das in Kalomo, Zambia, von 2005 bis 2007 von der GTZ durchgeführte)?
Welche ähnlich angelegten Projekte hat die deutsche Entwicklungszusammenarbeit (EZ) bisher durchgeführt oder tut es noch?
Hat es bezüglich des Projekts in Kalomo Evaluationen seitens der deutschen EZ gegeben, sind diese öffentlich zugänglich, und wie beurteilt die Bundesregierung sie?
Warum wurde das Projekt in Kalomo nicht von deutscher Seite fortgeführt, und wie beurteilt die Bundesregierung die Fortführung unter Leitung von Care International?
Hat sich nach Meinung der Bundesregierung insbesondere das Auswahlkriterium der Berechtigten im Kalomo-Projekt (Familien ohne arbeitsfähige(n) erwachsene(n) Ernährerin/Ernährer) bewährt?
Gibt es nach Meinung der Bundesregierung relevante verallgemeinerbare Unterschiede in der Wirkung von „unconditional“ oder „conditional SCT“?
Ist der Bundesregierung das Basic Income Grant (BIG)-Projekt in Otjivero/ Omitara (Namibia) bekannt, das von zivilgesellschaftlichen Organisationen auf Spendenbasis durchgeführt wird, und wie beurteilt die Bundesregierung die Ergebnisse?
Ist der Bundesregierung bekannt, dass die von der namibischen Regierung einberufene Steuerkommission (Namibian Tax Consortium) 2002 einen Vorschlag für ein allgemeines BIG-Programm für die gesamte namibische Bevölkerung vorgeschlagen und dessen Kosten berechnet hat?
Hat es seitens irgendwelcher namibischer Stellen bezüglich des Namtax-Vorschlages oder des Otjivero-Projekts Kontakte zur Bundesregierung oder der deutschen EZ gegeben, und wie hat sich die deutsche Seite positioniert?
Ist der Bundesregierung bekannt, dass Namibia diesbezüglich Verhandlungen u. a. mit der Weltbank geführt hat?
Hat es in der Weltbank Entscheidungen diesbezüglich gegeben, an denen die deutsche Seite beteiligt war?
Wie hat sie sich gegebenenfalls dabei verhalten?
Ist die Bundesregierung bereit, die Fortführung des Projekts und entsprechende zivilgesellschaftliche Bemühungen gegebenenfalls zu unterstützen?
Plant die Bundesregierung die verstärkte Förderung privater Krankenversicherungen in Entwicklungsländern, und wenn ja, in welcher Form?
Welche Rolle würde hier der deutschen Versicherungswirtschaft zukommen?
Plant die Bundesregierung die Förderung privater Mikro- Krankenversicherungen in Entwicklungsländern (Zuschnitt auf Arme, kleiner Beitrag, geringe Leistungen), und wenn ja, in welcher Form?
Welche Konzepte verfolgt die Bundesregierung, um bei privaten Krankenversicherungen den Ausschluss Armer und Mittelloser zu verhindern?
Welche Konzepte verfolgt die Bundesregierung, um eine negative Risikoauslese zu verhindern und gerade Kranken oder Menschen mit hohem Krankheitsrisiko den Zugang zu ermöglichen?
Plant die Bundesregierung die verstärkte Förderung lokaler, solidarischer, gemeinschaftsbasierter Krankenversicherungen (z. B. nach dem Modell der „santé mutuelle“ in Ruanda)?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Entwicklung einer „caisse communautarie de solidarité“ im Raum Thiès (Senegal) und die Weiterentwicklung zu einer „mutuelles de santé“ samt den Auswirkungen auf die Gesundheitsversorgung in der Region?
Sieht die Bundesregierung in diesen Ansätzen auch eine Möglichkeit mittelfristig den Ausbau zu einer universellen, verpflichtenden Krankenversicherung zu schaffen?
Wie könnte ein solcher Weg aussehen; gibt es strategische Konzepte für eine solche Ausweitung?
Plant die Bundesregierung die verstärkte Förderung solidarischer gesetzlicher Krankenversicherungen (verpflichtende Mitgliedschaft, solidarische Finanzierung über Beiträge oder Steuern), und wenn ja, in welcher Form?
Welche Entwicklungs- und Schwellenländer hat die Bundesregierung beim Aufbau von Alterssicherungssystemen beraten bzw. unterstützt?
Handelte es sich dabei jeweils um den Aufbau von umlagefinanzierter Alterssicherung, kapitalgedeckter Alterssicherung oder um steuerfinanzierte Grundsicherung?
Bei welchen dieser Teilbereiche (umlagefinanzierte Rente, kapitalgedeckte Alterssicherung bzw. Zusatzversorgung, steuerfinanzierte Grundsicherung im Alter) sieht die Bundesregierung Schwerpunkte ihrer Beratung bzw. Unterstützung beim Aufbau von Alterssicherungssystemen in Entwicklungs- und Schwellenländern, und warum?
Plant die Bundesregierung eine verstärkte Unterstützung bzw. Beratung beim Aufbau kapitalgedeckter Alterssicherung in Entwicklungs- und Schwellenländern?
Plant die Bundesregierung die verstärkte Förderung von universellen Alterssicherungssystemen in Form staatlich garantierter Renten, oder zielt sie stärker auf umlagefinanzierte Systeme, und für welche Bevölkerungsgruppen kämen diese in Betracht?
Welche Ansätze verfolgt die Bundesregierung, um bei umlagefinanzierten Systemen der Alterssicherung den Ausschluss Armer und Mittelloser zu verhindern?
Sieht die Bundesregierung einen Zusammenhang zwischen global zunehmender Kapitaldeckung in Alterssicherungssystemen und der Finanzmarktkrise?
Wenn ja, welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung für die Förderung von sozialen Sicherungssystemen in Entwicklungsländern?
Welche Bedeutung misst die Bundesregierung universellen Alterssicherungssystemen in Bezug auf die weiteren familiären Strukturen und Überlebensstrategien zu?
Welche Konzepte verfolgt die Bundesregierung, um neben Grundsicherung, Krankenversicherung und Rentenversicherung auch weitere im Sektorkonzept Soziale Sicherung durch das BMZ erwähnte Risiken, wie zum Beispiel Dürre, Hagel, Hochwasser, Wirbelstürme, Flutkatastrophen oder Erdbeben, absicherbar zu machen?