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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Förderung von Schulen im europäischen und nichteuropäischen Ausland

(insgesamt 11 Einzelfragen mit zahlreichen Unterfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Auswärtiges Amt

Datum

14.10.2019

Aktualisiert

26.07.2022

BT19/1362626.09.2019

Förderung von Schulen im europäischen und nichteuropäischen Ausland

Kleine Anfrage

Volltext (unformatiert)

[Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulrich Oehme, Stefan Keuter, Dietmar Friedhoff und der Fraktion der AfD Förderung von Schulen im europäischen und nichteuropäischen Ausland In der Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 61 auf Bundestagsdrucksache 19/10441 erklärt die Bundesregierung, dass sie im Jahr 2018 für Schulen im europäischen und nichteuropäischen Ausland eine Gesamtförderung 269,84 Mio. Euro ausgab. Davon wurden 217,6 Mio. Euro insgesamt zur Förderung von europäischen sowie nichteuropäischen ausländischen Schulen vom Auswärtigen Amt vergeben; 135,2 Mio. Euro außerhalb Europas und 82,4 Mio. Euro innerhalb Europas. Für Baumaßnahmen wurden weltweit 4,3 Mio. Euro aufgewendet. Weiterhin förderte, laut der oben genannten Antwort auf die Schriftliche Frage, das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) zehn Europäische Schulen im europäischen Ausland mit rund 8,34 Mio. Euro für die Erstattung der Gehälter von „abgeordneten“ Lehrkräften. Somit trägt die Bundesrepublik Deutschland zum EU-Haushalt für europäische sowie nichteuropäische Schulen etwa 39,6 Mio. Euro bei. Wir fragen die Bundesregierung:  1. Welchen Zweck verfolgt die Bundesregierung mit den geförderten Schulen durch diese Zuwendungen?  2. Welche Staaten profitieren in welchem Umfang finanziell von den jährlichen Unterstützungen von Auslandsschulen mit Bundesmitteln (bitte für die letzten zehn Jahre aufschlüsseln)?  3. Wer entscheidet über die Vergabekriterien und Vergabe der Förderung dieser Schulen?  4. Wie definiert die Bundesregierung folgende bezuschussten Schulformen (vgl. Bundestagsdrucksache 19/10441, Antwort auf die Schriftliche Frage 61), und an welchem Kriterium macht sie eine Befähigung zur Förderung der folgenden Schulformen fest (bitte jeweils benennen und nach Fördersumme für die letzten 10 Jahre aufschlüsseln) a) deutsche Auslandsschulen, b) Spezialgymnasien, c) Deutsch- Profilschulen, d) europäische Schulen, e) bilinguale Schulen? Deutscher Bundestag Drucksache 19/13626 19. Wahlperiode 26.09.2019 Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung in diesem Zusammenhang Unterschiede zwischen staatlichen und privaten Einrichtungen?  5. In welchem Umfang unterliegen nach Kenntnis der Bundesregierung die Nehmerländer Verpflichtungen (z. B. Deutsch als Lehrsprache, Namensgebung oder andere) bei der Art und Weise der Schulführung sowie bei den zu unterrichtenden Inhalten, und in welcher Form? a) An welche inhaltlichen und formalen Bedingungen, z. B. hinsichtlich der Unterrichtssprache, des Schulnamens, der Lehrinhalte, der Einstellung der Lehrer etc., sind jeweils Nehmer und Geber gebunden? b) Erfolgt eine standardisierte Qualitätskontrolle, und wenn ja, inwiefern? c) Wenn es Qualitätskontrollen gab und/oder gibt, mit welchem Ergebnis erfolgten bzw. erfolgen diese, und gibt es dazu Berichte (bitte Ergebnisse für die letzten zehn Jahre, Land, Schule und Ergebnis aufschlüsseln)? d) Wenn es Berichte zu den Qualitätskontrollen gibt, wo sind diese Ergebnisse einsehbar? e) Wenn es keine Form der Qualitätskontrolle gibt, warum nicht (bitte begründen)?  6. Ist für die Bevölkerung vor Ort erkennbar, ob diese Schulen deutsche Fördergelder erhalten, und ist die Kenntlichmachung der Förderung auch eine Bedingung für die Förderung?  7. Wie verhält es sich nach Kenntnis der Bundesregierung mit der Vergabe der geförderten Schulplätze bezüglich Kriterien, die die Bewerber erfüllen müssen (Wissensstand, Behinderungsförderung, gesellschaftliches Interesse) prozentual in der Verteilung auf die jeweiligen Länder?  8. Werden nach Kenntnis der Bundesregierung bei der Vergabe der Schulplätze auch einkommensschwache Familien systematisch bzw. prozentual berücksichtigt? a) Wenn ja, in welchem Umfang? b) Wenn nein, warum nicht (bitte begründen)?  9. In welchem Ausmaß haben nach Kenntnis der Bundesregierung Absolventen dieser Schulen an deutschen Hochschulen und Universitäten ihre Bildung fortgesetzt (bitte für die letzten zehn Jahre nach Schulart und Herkunftsland des Schülers aufschlüsseln)? a) Werden diese Studenten durch Bundesmittel weiter gefördert (bitte nach Herkunftsland pro Jahr für die letzten zehn Jahre aufschlüsseln)? b) Wie viele Studenten finden nach Kenntnis der Bundesregierung eine sozialversicherungspflichtige Erwerbsarbeit in Deutschland (bitte nach Herkunftsland pro Jahr für die letzten zehn Jahre aufschlüsseln)? 10. Sieht die Bundesregierung einen Konflikt in der jährlichen Förderung solcher privaten Institutionen im europäischen und nichteuropäischen Ausland unter dem Aspekt des Investitionsstaus von 42,8 Mrd. Euro bei Schulen (KfW-Kommunalpanel 2019) im eigenen Land? 11. Wie bewertet die Bundesregierung das Konzept Schulen im Ausland im Allgemeinen (bitte begründen)? Berlin, den 28. August 2019 Dr. Alice Weidel, Dr. Alexander Gauland und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333]

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