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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Arbeitslosigkeit im Rechtskreis SGB II - eine Bestandsaufnahme

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Datum

17.10.2019

Aktualisiert

22.02.2023

Deutscher BundestagDrucksache 19/1368201.10.2019

Arbeitslosigkeit im Rechtskreis SGB II – eine Bestandsaufnahme

der Abgeordneten Beate Müller-Gemmeke, Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Sven Lehmann, Corinna Rüffer, Markus Kurth, Katharina Dröge, Claudia Müller und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Die Bundesagentur für Arbeit veröffentlicht monatlich aktuelle Arbeitsmarktzahlen und kann, wenn auch jüngst mit kleinen konjunkturell bedingten Abweichungen, immer wieder Erfolge bei der Bekämpfung der Arbeitslosigkeit vermelden. Doch die Statistik der Arbeitslosigkeit, insbesondere der Langzeitarbeitslosigkeit, hat nach Ansicht der Fragesteller nur eingeschränkten Aussagewert. Sie verdeckt nach Ansicht der Fragesteller das eigentliche Ausmaß der Arbeitslosigkeit, da insgesamt mehr Menschen arbeitslos sind als offiziell angegeben. So werden beispielsweise Arbeitslose nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II), die Grundsicherungsleistungen beziehen und an einer Maßnahme der aktiven Arbeitsmarktpolitik teilnehmen, nicht in der Arbeitslosenstatistik mitgezählt. Dasselbe gilt für Menschen, die älter als 58 Jahre alt sind und denen seit einem Jahr kein Beschäftigungsangebot unterbreitet wurde. Bei Langzeitarbeitslosigkeit führen sogenannte schädliche Unterbrechungen, beispielsweise Krankheit oder arbeitsmarktpolitische Maßnahmen dazu, dass sie nicht als arbeitslos erfasst und damit nicht in der Statistik berücksichtigt werden. Danach wird die Dauer der Arbeitslosigkeit wieder neu gezählt. So bildet die Statistik nach Ansicht der Fragesteller insbesondere Langzeitarbeitslosigkeit weder hinsichtlich der Dauer der Arbeitslosigkeit noch die Zahl der Langzeitarbeitslosen realistisch ab.

Mit der Kleinen Anfrage werden statistische Daten zu den betroffenen Personen und insbesondere zur Arbeitslosigkeit erfragt. Ziel ist es, die Struktur und das tatsächliche Ausmaß von Langzeitarbeitslosigkeit transparenter zu machen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen16

1

Wie viele Personen waren nach Kenntnis der Bundesregierung zum 31. Dezember 2018 offiziell arbeitslos, und wie viele dieser in der offiziellen Arbeitsmarktstatistik erfassten Arbeitslosen waren absolut und prozentual dem Rechtskreis SGB II zuzuordnen und haben Leistungen nach SGB II erhalten (bitte differenziert nach den Merkmalen Geschlecht und Schwerbehinderung, mit Vergleichszahlen der letzten fünf Jahre und bitte in einer separaten Anlage die Zahlen auch differenziert nach Bundesländern auflisten)?

2

Wie viele Arbeitslose im Rechtskreis SGB II wurden nach Kenntnis der Bundesregierung am 31. Dezember 2018 der Kategorie „Arbeitslosigkeit im weiteren Sinne“ (nach § 16 Absatz 1 SGB III) zugeordnet (bitte jeweils absolut und prozentual, differenziert nach den Merkmalen Geschlecht und Schwerbehinderung, mit Vergleichszahlen der letzten fünf Jahre und bitte in einer separaten Anlage die Zahlen auch differenziert nach Bundesländern auflisten)?

a) Wie viele dieser Personen waren zu diesem Zeitpunkt in einer Maßnahme zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung, und

b) für wie viele dieser Personen galt zu diesem Zeitpunkt die Sonderregelung für Ältere (§ 53a Absatz 2 SGB II) (bitte jeweils absolut und prozentual, differenziert nach den Merkmalen Geschlecht und Schwerbehinderung, und mit Vergleichszahlen der letzten fünf Jahre auflisten)?

3

Wie hoch wäre die Arbeitslosigkeit am 31. Dezember 2018 nach Kenntnis der Bundesregierung insgesamt, und wie hoch der prozentuale Anteil der Arbeitslosen im Rechtskreis SGB II gewesen, wenn die Personen, die in die Kategorie „Arbeitslosigkeit im weiteren Sinne“ fallen, bei der offiziellen Arbeitslosenstatistik berücksichtigt werden würden (bitte jeweils absolut und prozentual, differenziert nach den Merkmalen Geschlecht und Schwerbehinderung, mit Vergleichszahlen der letzten fünf Jahre und bitte in einer separaten Anlage die Zahlen auch differenziert nach Bundesländern auflisten)?

4

Mit welcher Begründung werden nach Kenntnis der Bundesregierung Personen in Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung als „arbeitslos im weiteren Sinne“ und nicht in der regulären Arbeitslosenstatistik berücksichtigt?

5

Mit welcher Begründung gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung die Sonderregelung für Ältere (§ 53a Absatz 2 SGB II), und warum werden diese Personen als „arbeitslos im weiteren Sinne“ und nicht in der regulären Arbeitslosenstatistik berücksichtigt?

6

Wie viele Arbeitslose im Rechtskreis SGB II wurden nach Kenntnis der Bundesregierung am 31. Dezember 2018 der Kategorie „Unterbeschäftigung im engeren Sinne“ zugeordnet (bitte absolut und prozentual, differenziert nach den Merkmalen Geschlecht und Schwerbehinderung, mit Vergleichszahlen der letzten fünf Jahre und bitte in einer separaten Anlage die Zahlen auch differenziert nach Bundesländern auflisten)?

a) Wie viele dieser Personen waren zu diesem Zeitpunkt kurzfristig arbeitsunfähig;

b) wie viele dieser Personen waren zu diesem Zeitpunkt in einer beruflichen Weiterbildung bzw. waren geförderte Menschen mit Behinderung;

c) wie viele dieser Personen waren zu diesem Zeitpunkt in einer Beschäftigung schaffenden Maßnahme;

d) wie viele dieser Personen waren zu diesem Zeitpunkt in einer Maßnahme zur Förderung abhängiger Beschäftigung;

e) wie viele dieser Personen waren zu diesem Zeitpunkt in einer freien Förderung;

f) wie viele dieser Personen waren zu diesem Zeitpunkt in einer Fremdförderung, und

g) gibt es noch andere Gründe, warum Personen der Kategorie „Unterbeschäftigung im engeren Sinne“ zugeordnet werden, und wie viele Personen waren jeweils davon betroffen (bitte jeweils absolut und prozentual, differenziert nach den Merkmalen Geschlecht und Schwerbehinderung und mit Vergleichszahlen der letzten fünf Jahre auflisten)?

7

Wie hoch wäre die Arbeitslosigkeit am 31. Dezember 2018 nach Kenntnis der Bundesregierung insgesamt, und wie hoch der prozentuale Anteil der Arbeitslosen im Rechtskreis SGB II gewesen, wenn die Personen, die in die Kategorie „Unterbeschäftigung im engeren Sinne“ fallen, bei der offiziellen Arbeitslosenstatistik berücksichtigt werden würden (bitte jeweils absolut und prozentual, differenziert nach den Merkmalen Geschlecht und Schwerbehinderung, mit Vergleichszahlen der letzten fünf Jahre und bitte in einer separaten Anlage die Zahlen auch differenziert nach Bundesländern auflisten)?

8

Mit welcher Begründung werden nach Kenntnis der Bundesregierung Personen, die kurzfristig erwerbsunfähig sind, und Personen, die in Maßnahmen sind (siehe Fragen 6b bis 6g), jeweils als „unterbeschäftigt im engeren Sinne“ und nicht in der regulären Arbeitslosenstatistik berücksichtigt, obwohl sie ihr Beschäftigungsproblem noch nicht gelöst haben und ohne diese Maßnahmen arbeitslos wären?

9

Wie hoch wäre die Arbeitslosigkeit am 31. Dezember 2018 nach Kenntnis der Bundesregierung insgesamt, und wie hoch der prozentuale Anteil der Arbeitslosen im Rechtskreis SGB II gewesen, wenn beide Kategorien „Arbeitslosigkeit im weiteren Sinne“ und „Unterbeschäftigung im engeren Sinne“ zur regulären Arbeitslosenstatistik hinzugezogen werden würden (bitte jeweils absolut und prozentual, differenziert nach den Merkmalen Geschlecht und Schwerbehinderung, mit Vergleichszahlen der letzten fünf Jahre und bitte in einer separaten Anlage die Zahlen auch differenziert nach Bundesländern auflisten)?

10

Wie viele Personen waren am 31. Dezember 2018 nach Kenntnis der Bundesregierung erwerbstätig und mussten dennoch aufstockend Arbeitslosengeld II (ALG II) beziehen?

a) Wie hoch ist der Anteil der Personen, die zu diesem Zeitpunkt mehr als 450 Euro monatlich verdient haben?

b) Wie hoch ist der Anteil der Personen, die zu diesem Zeitpunkt Vollzeit sozialversicherungspflichtig beschäftigt waren (bitte jeweils absolut und prozentual, differenziert nach den Merkmalen Geschlecht und Schwerbehinderung, mit Vergleichszahlen der letzten fünf Jahre und bitte in einer separaten Anlage die Zahlen auch differenziert nach Bundesländern auflisten)?

11

Wie viele Personen waren am 31. Dezember 2018 nach Kenntnis der Bundesregierung unter einem Jahr arbeitslos und dem Rechtskreis SGB II zugeordnet, und wie viele Personen waren langzeitarbeitslos mit einer Dauer von

a) 1 bis 2 Jahren;

b) 2 bis 4 Jahren;

c) 4 bis 6 Jahren;

d) 6 bis 8 Jahren;

e) 8 bis 10 Jahren und

f) länger als 10 Jahre (bitte absolut und prozentual, differenziert nach den Merkmalen Geschlecht und Schwerbehinderung, mit Vergleichszahlen der letzten 5 Jahre und bitte in einer separaten Anlage die Zahlen auch differenziert nach Bundesländern auflisten)?

12

Mit welcher Begründung wird nach Kenntnis der Bundesregierung bei Arbeitslosen, die länger als sechs Wochen krankgeschrieben waren und bei Arbeitslosen, die eine arbeitsmarktpolitische Maßnahme absolvieren, danach statistisch die Dauer der Arbeitslosigkeit neu gezählt, ohne dabei die bisherige Dauer der Arbeitslosigkeit zu berücksichtigen?

13

Wie viele Personen, die am 31. Dezember 2018 nach Kenntnis der Bundesregierung länger als sechs Wochen krankgeschrieben waren und wie viele Personen, die zu diesem Zeitpunkt eine arbeitsmarktpolitische Maßnahme absolviert haben, waren davor langzeitarbeitslos mit einer Dauer von

a) 1 bis 2 Jahren;

b) 2 bis 4 Jahren;

c) 4 bis 6 Jahren;

d) 6 bis 8 Jahren;

e) 8 bis 10 Jahren und

f) länger als 10 Jahre (bitte absolut und prozentual, differenziert nach den Merkmalen Geschlecht und Schwerbehinderung, mit Vergleichszahlen der letzten fünf Jahre und bitte in einer separaten Anlage die Zahlen auch differenziert nach Bundesländern auflisten)?

14

Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass die Arbeitslosenstatistik das tatsächliche Ausmaß der Arbeitslosigkeit im Rechtskreis SGB II nur unvollständig abbildet, und wird die Bundesregierung dafür sorgen, dass die statistische Definition von Arbeitslosigkeit verändert wird? Wenn ja, in welcher Form? Wenn nein, warum nicht?

15

Wie viele der Arbeitslosen im Rechtskreis SGB II waren nach Kenntnis der Bundesregierung am 31. Dezember 2018

a) unter 25 Jahre;

b) zwischen 25 und 55 Jahre;

c) über 55 Jahre;

d) alleinerziehend oder

e) hatten eine Behinderung (bitte differenziert nach den Merkmalen Geschlecht und Schwerbehinderung und Dauer der Arbeitslosigkeit auflisten)?

16

Wie viele der Arbeitslosen im Rechtskreis SGB II hatten nach Kenntnis der Bundesregierung am 31. Dezember 2018 folgende Ausbildungsniveaus

a) keinen Schulabschluss;

b) keinen Mittleren Schulabschluss;

c) kein (Fach-)Abitur;

d) keinen Berufsabschluss;

e) einen anerkannten (nicht-akademischen) Berufsabschluss;

f) einen akademischen Berufsabschluss;

g) keine beruflichen Erfahrungen direkt nach der Schule bzw. Berufsabschluss (bitte differenziert nach den Merkmalen Geschlecht und Schwerbehinderung und Dauer der Arbeitslosigkeit auflisten)?

Berlin, den 9. September 2019

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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