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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Die Aufteilung der zusätzlichen Gelder für den Strukturwandel auf die einzelnen Bundesministerien

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

15.10.2019

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/1366430.09.2019

Die Aufteilung der zusätzlichen Gelder für den Strukturwandel auf die einzelnen Bundesministerien

der Abgeordneten Christian Dürr, Renata Alt, Jens Beeck, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Dr. Marco Buschmann, Dr. Marcus Faber, Otto Fricke, Thomas Hacker, Katrin Helling-Plahr, Torsten Herbst, Katja Hessel, Manuel Höferlin, Dr. Christoph Hoffmann, Ulla Ihnen, Gyde Jensen, Karsten Klein, Daniela Kluckert, Carina Konrad, Konstantin Kuhle, Michael Georg Link, Christoph Meyer, Alexander Müller, Roman Müller-Böhm, Dr. Martin Neumann, Frank Schäffler, Matthias Seestern-Pauly, Frank Sitta, Bettina Stark-Watzinger, Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann, Benjamin Strasser, Katja Suding, Michael Theurer, Manfred Todtenhausen, Dr. Florian Toncar und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Die Bundesregierung hat beschlossen, bis 2038 aus der Kohleverstromung komplett auszusteigen. Um den damit verbundenen Strukturwandel in den Kohleregionen zu meistern und deren Zustimmung zum Kohleausstieg zu gewinnen, hat die Bundesregierung den am stärksten vom Kohleausstieg betroffenen Ländern Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Sachsen und Nordrhein-Westfalen gemäß den Vorschlägen der Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ (Abschlussbericht Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“, Berlin 2019, S. 104.) Strukturhilfen in Höhe von rund 40 Mrd. Euro versprochen. Nach dem vorliegenden Entwurf eines Strukturstärkungsgesetzes Kohleregionen (www.bmwi.de/Redaktion/DE/Downloads/E/entwurf-eines-strukturstaerkungsgesetzes-kohleregionen.pdf?__blob=publicationFile&v=6) sollen jährlich 2 Mrd. Euro bis 2038 in die betroffenen Regionen fließen.

Die Strukturhilfen teilen sich auf in 14 Mrd. Euro für Finanzhilfen nach Artikel 104b des Grundgesetzes und 26 Mrd. Euro für mit den Ländern vereinbarte Bau- und Investitionsprojekte nach den Kapiteln 3 und 4 des Gesetzentwurfs. Zur Finanzierung dieser Ausgaben sind laut dem Gesetzentwurf bis 2023 jeweils 500 Mio. Euro jährlich im Einzelplan 60 als zusätzliche Verstärkungsmittel vorgesehen. Die darüber hinaus jährlich benötigten Gelder sollen die Ressorts selbst aus ihren Etats aufbringen. Leider konnte die Bundesregierung in der letzten Kleinen Anfrage der Fraktion der FDP auf Bundestagsdrucksache 19/10557 noch keine Angaben zur Finanzierung der einzelnen Maßnahmen machen, dies sei laut der Antwort zu den Fragen 13 und 14 erst nach Vorlage des Referentenentwurfs möglich.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen11

1

Wie sollen die Verstärkungsmittel 2020 im Einzelplan 60 in Höhe von 500 Mio. Euro aufgeteilt werden, und welches Ressort soll wie viel davon erhalten?

Welche einzelnen Haushaltstitel im Haushalt 2020 in welchem Einzelplan sollen wie viel von den Verstärkungsmitteln erhalten?

2

In welchen Haushaltstiteln im Bundeshaushalt werden die Maßnahmen nach den Kapiteln 3 und 4 des Entwurfs eines Strukturstärkungsgesetzes Kohleregionen jeweils gemäß § 26 Absatz 1 des Strukturstärkungsgesetzes Kohleregionen in welcher Höhe veranschlagt?

Wurden die Haushaltsmittel bereits bedarfsgerecht gemäß § 26 Absatz 1 des Strukturstärkungsgesetzes Kohleregionen im Regierungsentwurf 2020 veranschlagt, oder soll dies erst im Laufe des Haushaltsverfahrens 2020 erfolgen?

Zu welchen Haushaltstiteln plant die Bundesregierung, im Haushaltsverfahren 2020 für eine bedarfsgerechte Veranschlagung der Maßnahmen nach den Kapiteln 3 und 4 des Entwurfs eines Strukturstärkungsgesetzes Kohleregionen gemäß § 26 Absatz 1 des Strukturstärkungsgesetzes Kohleregionen jeweils einen Änderungsantrag in welcher Höhe zu stellen?

3

Sind zur Finanzierung der Maßnahmen nach den Kapiteln 3 und 4 des Entwurfs eines Strukturstärkungsgesetzes Kohleregionen Umschichtungen zulasten anderer Haushaltstitel notwendig?

4

Mit welchen Kosten rechnet die Bundesregierung jeweils insgesamt für die einzelnen Vorhaben, die in Anlage 4 und 5 des Entwurfs eines Strukturstärkungsgesetzes Kohleregionen aufgeführt sind?

5

In welchem Haushaltstitel bzw. in welchen Haushaltstiteln im Bundeshaushalt sollen die den Ländern gewährten Finanzhilfen nach § 1 Absatz 1 des Entwurfs eines Strukturstärkungsgesetzes Kohleregionen etatisiert werden?

6

In welchem Haushaltstitel bzw. in welchen Haushaltstiteln im Bundeshaushalt sollen die den Ländern gewährten Strukturhilfen nach § 11 Absatz 1 des Entwurfs eines Strukturstärkungsgesetzes Kohleregionen etatisiert werden?

7

In welche Haushaltstitel sind im laufenden Haushalt 2019 Mittel aus Kapitel 60 02 Titel 686 01 „Verstärkung von Zuschüssen für Maßnahmen regionaler Strukturpolitik/Strukturwandel Kohlepolitik“ geflossen (nach Titel und Höhe in Euro aufschlüsseln)?

In welcher Höhe sind hiervon bisher Mittel für das sog. Sofortprogramm der Bundesregierung beantragt worden (nach Programm, Land und Höhe in Euro aufschlüsseln)?

In welcher Höhe sind hiervon bisher Mittel für das sog. Sofortprogramm der Bundesregierung bewilligt worden (nach Programm, Land und Höhe in Euro aufschlüsseln)?

In welcher Höhe sind hiervon bisher Mittel für das sog. Sofortprogramm der Bundesregierung abgerufen worden (nach Programm, Land und Höhe in Euro aufschlüsseln)?

8

Wo im Einzelplan 09 soll das Bundesförderprogramm „Zukunft Revier“ mit welchem Titelansatz etatisiert werden?

9

Aus welchen bisherigen Haushaltstiteln werden die Strukturhilfen für strukturschwache Standorte von Steinkohlekraftwerken und das ehemalige Braunkohlerevier Helmstedt i. H. v. 1,09 Mrd. Euro gemäß Kapitel 2 des Gesetzentwurfs finanziert bzw. umgeschichtet?

Wie setzt sich die Summe von insgesamt bis zu 90 Mio. Euro an Fördermitteln für den Landkreis Helmstedt zusammen?

Sind den genannten Fördermitteln im Landkreis Helmstedt bereits konkrete Projekte zugeordnet?

10

Wann wird die Bundesregierung die Bund-Länder-Vereinbarungen bezüglich der Strukturhilfen im Sinne des Gesetzentwurfs finalisieren?

Welche Ressorts führen die Verhandlungen der Bund-Länder-Vereinbarungen?

Werden bereits Verhandlungen geführt?

11

Werden durch das Strukturstärkungsgesetz Kohleregionen bestehende Bund-Länder-Vereinbarungen berührt?

Falls ja, welche, und in welcher Form (bitte nach den einzelnen Vereinbarungen aufschlüsseln und ggf. konkrete Projekte, Zahlen etc. nennen, die betroffen sind oder verändert bzw. gestrichen oder hinzugefügt werden)?

Falls nein, werden zusätzliche Vereinbarungen getroffen?

Berlin, den 10. September 2019

Christian Lindner und Fraktion

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