Bürokratieabbau durch Integration der Feuerschutzsteuer in die Versicherungsteuer
der Abgeordneten Markus Herbrand, Christian Dürr, Katja Hessel, Frank Schäffler, Bettina Stark-Watzinger, Dr. Florian Toncar, Renata Alt, Christine Aschenberg-Dugnus, Jens Beeck, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Mario Brandenburg (Südpfalz), Dr. Marco Buschmann, Dr. Marcus Faber, Otto Fricke, Thomas Hacker, Katrin Helling-Plahr, Torsten Herbst, Dr. Christoph Hoffmann, Ulla Ihnen, Gyde Jensen, Karsten Klein, Daniela Kluckert, Carina Konrad, Konstantin Kuhle, Alexander Graf Lambsdorff, Michael Georg Link, Christoph Meyer, Alexander Müller, Roman Müller-Böhm, Dr. Martin Neumann, Matthias Seestern-Pauly, Frank Sitta, Katja Suding, Michael Theurer, Manfred Todtenhausen, Dr. Andrew Ullmann und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Obwohl für die Feuerschutzsteuer und die Versicherungsteuer einheitliche Steuersätze gelten und beide Steuerarten somit eng miteinander verbunden sind, werden die Besteuerungsverfahren separat durchgeführt. Jede einzelne Police einer Feuer-, Wohngebäude- und Hausratversicherung unterliegt teilweise der Feuerschutzsteuer und teilweise der Versicherungsteuer. Dies führt aus Sicht der Fragesteller dazu, dass oftmals für ein und dieselbe Versicherungsleistung doppelte bürokratische Belastungen anfallen.
Aus diesem Grund hatte der Bundesrechnungshof bereits im Jahr 2008 gefordert, die Feuerschutzsteuer als eigene Steuer abzulösen und in die Versicherungsteuer zu integrieren (Mitteilung über die Prüfung – Reform der Versicherung- und Feuerschutzsteuer vom 22. Juli 2008, Gz.: VIII 2-2009-0568). Hiervon würde nach Ansicht der Fragestellenden sowohl die Finanzverwaltung als auch die Versicherungswirtschaft profitieren, da ein Steuergesetz weniger zu beachten und umzusetzen wäre. Dem stünden zudem auch keine (gesamtstaatlichen) Steuerausfälle gegenüber. Denn der Entgeltanteil, der bislang der Feuerschutzsteuer unterliegt, könnte nach Auffassung der Fragesteller problemlos in die Bemessungsgrundlage der Versicherungsteuer übertragen werden. Damit müssten keine gesonderten IT-Verfahren mehr bereitgehalten und Besteuerungsverfahren nicht mehr doppelt durchlaufen werden.
Seit der zweiten Föderalismuskommission im Jahr 2010 verwaltet der Bund die Feuerschutzsteuer, wenngleich den Ländern das daraus resultierende Steueraufkommen zusteht. Im Gegensatz hierzu fällt die Versicherungsteuer dem Bund zu. Die Länder finanzieren aus dem Aufkommen der Feuerschutzsteuer insbesondere den Brand- und Katastrophenschutz. Aus diesem Grund ist es aus Sicht der Fragestellenden entscheidend, dass sich Bund und Länder auf einen ange- brachten finanziellen Ausgleich verständigen. Im Kassenjahr 2018 lag das gesamte Aufkommen aller Bundesländer aus der Feuerschutzsteuer bei rund 467 Mio. Euro (vgl. Kassenmäßige Steuereinnahmen nach Steuerarten und Gebietskörperschaften für das Kalenderjahr 2018, abrufbar auf der Internetseite des Bundesministeriums der Finanzen – BMF). Aus Sicht der Fragestellenden rechtfertigt das vergleichsweise geringe Steueraufkommen nicht den bürokratischen Aufwand, der mit der Feuerschutzsteuer verbunden ist.
Im Sommer 2018 hat der Bundesrechnungshof in einem bisher nicht veröffentlichten Bericht seine Empfehlung erneuert, die Feuerschutzsteuer in die Versicherungsteuer zu integrieren (Bericht des Bundesrechnungshofes nach § 88 Absatz 2 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) – Integration der Feuerschutzsteuer in die Versicherungsteuer, Gz.: VIII 2-2017-0909). Obwohl die angesprochene Problematik der Bundesregierung bekannt ist und sie nach Kenntnis der Fragestellenden die Integration der Feuerschutzsteuer in die Versicherungsteuer befürwortet, hat die Bundesregierung noch immer keinen Gesetzentwurf vorgelegt.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen12
Wann und wie oft ist die Bundesregierung in der aktuellen Legislaturperiode an die Bundesländer herangetreten (Gespräche, Schriftverkehr o. Ä.), denen das Aufkommen aus der Feuerschutzsteuer zusteht, um die Integration der Feuerschutzsteuer in die Versicherungsteuer und/oder die Kompensationsleistungen zu thematisieren, die im Falle der Umsetzung des Vorhabens erforderlich sind (bitte tabellarisch darstellen und nach Datum sortieren, bitte ausdrücklich auch auf Gespräche im Rahmen der Bund-Länder-Arbeitsgruppen Bezug nehmen)?
Was hat die Bundesregierung in der aktuellen Legislaturperiode konkret unternommen, um offene Fragen in Bezug auf die Integration der Feuerschutzsteuer in die Versicherungsteuer zu klären, die vor einer Einleitung eines entsprechenden Gesetzgebungsverfahrens aus ihrer Sicht entschieden werden müssen (bitte auch die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 5 der Abgeordneten Katja Hessel auf Bundestagsdrucksache 19/2610 aktualisieren, die damals noch nicht abschließend beantwortet werden konnte, weil noch kein Austausch zwischen der Bundesregierung und den Ländern stattgefunden hatte)?
Wie viele Personen auf wie vielen Personalstellen beschäftigen sich im Kompetenzbereich der Bundesregierung mit der Feuerschutzsteuer und der Versicherungsteuer (bitte tabellarisch darstellen, nach Behörden aufschlüsseln, nach gehobenem, mittlerem und höherem Dienst sortieren und zwischen Versicherung- und Feuerschutzsteuer unterscheiden)?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über den zu erwartenden eingesparten Verwaltungsaufwand, der durch eine Integration der Feuerschutzsteuer in die Versicherungsteuer entstehen würde (bitte ausdrücklich Informationen nennen, die der Bundesregierung durch vergangene Prüfungen des Bundesrechnungshofes bekannt sind)?
Inwiefern würde nach Einschätzung des Bundeszentralamts für Steuern (BZSt) das BZSt bei einer Integration der Feuerschutzsteuer in die Versicherungsteuer Verwaltungsaufwand einsparen?
Wurden der Bundesregierung Positionen, Äußerungen oder Einschätzungen des Nationalen Normenkontrollrats (NKR) zur Integration der Feuerschutzsteuer in die Versicherungsteuer zugeleitet, und falls ja, wie lauteten diese im Einzelnen (bitte angeben, wann und wie oft der NKR diesbezüglich mit welcher Stelle der Bundesregierung in Kontakt stand)?
Wie hoch sind die jährlichen Kosten für die Bundesregierung, die durch die Verwaltung der Feuerschutzsteuer anfallen (bitte auch angeben, wie das IT-Programm zur Verwaltung der Feuerschutzsteuer funktioniert, wie hoch die laufenden jährlichen Kosten in den vergangenen drei Jahren waren sowie wie hoch die Anschaffungskosten für die IT-Verfahren waren)?
Wie verteilt sich nach Kenntnis der Bundesregierung das Feuerschutzaufkommen auf die Länder in den vergangenen drei Jahren (bitte tabellarisch darstellen, nach Bundesland und Steueraufkommen in Tausend Euro aufschlüsseln und vorliegende Informationen für das Steueraufkommen im laufenden Kalenderjahr ebenfalls in die Tabelle einfügen)?
Vertritt die Bundesregierung die Auffassung, dass sich Kompensationszahlungen des Bundes an die Länder für den Wegfall der Feuerschutzsteuer komplett refinanzieren ließen, wenn das Versicherungsentgelt vollständig der Versicherungsteuer unterläge, und falls ja, wie könnte diese Kompensationszahlung und deren Refinanzierung ausgestaltet sein?
Ließe sich nach Einschätzung der Bundesregierung der Wegfall der Feuerschutzsteuer für die Länder durch eine Kompensationszahlung in Höhe der zu erwartenden Mehreinnahmen aus der Versicherungsteuer für den Bund kompensieren?
Wann wird die Bundesregierung einen Gesetzentwurf vorlegen, der die Feuerschutzsteuer in die Versicherungsteuer integriert, und damit den im Jahr 2010 eingeleiteten Reformprozess der Steuerkompetenzen für die Versicherung- und Feuerschutzsteuer schnellstmöglich abschließen (bitte einen Zeitplan beifügen)?
Plant die Bundesregierung, die Integration der Feuerschutzsteuer in die Versicherungsteuer als Bestandteil des im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vorgesehenen Dritten Bürokratieentlastungsgesetzes einzuführen, da damit eine Rechtsvereinfachung und ein Abbau von Bürokratie verbunden wäre (bitte einen Zeitplan für das geplante Dritte Bürokratieentlastungsgesetz beifügen)?