Schutz von Hinweisgeberinnen und Hinweisgebern (Whistleblowern) im Spitzensport
der Abgeordneten Monika Lazar, Dr. Manuela Rottmann, Erhard Grundl, Dr. Konstantin von Notz, Luise Amtsberg, Canan Bayram, Britta Hässelmann, Katja Keul, Dr. Irene Mihalic, Filiz Polat, Tabea Rößner und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Gemäß der Vereinigungsfreiheit aus Artikel 9 Absatz 1 des Grundgesetzes (GG) haben in Deutschland Sportvereine und Sportverbände einen besonderen verfassungsrechtlichen Schutz. Dies beinhaltet auch die Schaffung eines eigenen sportrechtlichen Rahmens und seiner Anwendung. Ein staatliches Handeln im Sport und insbesondere im kommerzialisierten Spitzensport ist jedoch zur Bekämpfung von sexualisierter Gewalt, Rassismus, Homophobie, Doping, Korruption, Sportwettbetrug und Spielmanipulationen nötig; auf Ebene der Weltsportministerkonferenz (MINEPS) wurde deshalb 2013 die Berliner Erklärung verabschiedet (www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichun gen/2013/berliner_erklaerung.pdf?__blob=publicationFile&v=1, zuletzt abgerufen am 5. August 2019). Im Erklärungstext werden die nationalen Regierungen explizit als „Interessengruppe für die Integrität des Sports“ definiert (ebd., S. 24). Die Bundesregierung als vertraglich beauftragte Interessengruppe für die Integrität des Sports steht nach Ansicht der Fragestellerinnen und Fragesteller in der politischen Verantwortung, das ihr bekannte Ausmaß der Missstände und Fehlentwicklungen des Sports zu benennen und konkrete Maßnahmen zu deren Bekämpfung vorzulegen.
In Deutschland fehlt nach Ansicht der Fragestellerinnen und Fragsteller weiterhin ein wirkungsvolles Gesetz zum Schutz von Hinweisgeberinnen und Hinweisgebern (Whistleblower-Schutzgesetz). Es stellt sich nach Auffassung der Fragesteller die Frage, inwieweit bei der Umsetzung der vorliegenden EU-Richtlinie zum „Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden“, nunmehr auch Regeln zum Schutz von Personen verankert werden sollen, die Verstöße gegen nationales Recht melden und somit auch den Spitzensport betreffen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen29
Wie groß ist nach Kenntnis der Bundesregierung das Ausmaß der sexualisierten Gewalt im Spitzensport?
Wie groß ist nach Kenntnis der Bundesregierung das Ausmaß von Rassismus, Diskriminierung und Homophobie im Spitzensport in Deutschland?
Welchen Umfang hat nach Kenntnis der Bundesregierung die Korruption im Spitzensport (bitte nach weltweit, europäischen Staaten und EU-Mitgliedstaaten aufschlüsseln)?
Welches Ausmaß hat nach Einschätzung der Bundesregierung Doping in Deutschland sowie im internationalen Spitzensport?
Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der wirtschaftliche Schaden, der international und national durch Spielmanipulationen und Sportwettbetrug entsteht?
Welche Bedeutung misst die Bundesregierung dem Schutz von Hinweisgeberinnen und Hinweisgebern (Whistleblowern) im Spitzensport zu?
In wie vielen Fällen hat die Bundesregierung seit 2013 Kenntnis über Hinweise von Whistleblowern im Spitzensport erhalten?
Welche konkrete Unterstützung hat die Bundesregierung den Whistleblowern Y. S. und V. S. zukommen lassen, die 2014 einen entscheidenden Beitrag zur Aufdeckung des russischen Staatsdopings geleistet haben und sich 2014 und 2015 in der Bundesrepublik Deutschland aufgehalten haben (www.cycling4fans.de/index.php?id=6332, zuletzt abgerufen am 5. August 2019)?
In wie vielen Fällen hat seit 2013 die Ombudsperson gegen Korruption beim Bundesinstitut für Sportwissenschaft (www.bisp.de/SharedDocs/ Downloads/Infos_BISp_Logos_etc/Infos_Ombudsperson_2014.html) Hinweise auf Korruptionsdelikte oder andere Verstöße und Missstände im Sport erhalten, und welche konkreten Maßnahmen sind erfolgt?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Regelungen und Maßnahmen zugunsten eines Whistleblower-Schutzes auf Ebene der im internationalen Sport tätigen Organisationen, Verbände und Institutionen, insbesondere
a) des Internationalen Olympischen Komitees (IOC),
b) des Internationalen Paralympischen Komitees (IPC),
c) der internationalen olympischen und nichtolympischen Sportverbände,
d) der Welt-Anti-Doping-Agentur (WADA) und
e) des Internationalen Sportgerichtshofes (CAS)?
Wie bewertet die Bundesregierung die bisher vereinbarten Regelungen und durchgeführten Maßnahmen zugunsten eines Whistleblower-Schutzes auf Ebene der im internationalen Sport tätigen Organisationen, Verbände und Institutionen?
Welche weiteren Regelungen und Maßnahmen sind nach Ansicht der Bundesregierung notwendig, um einen glaubwürdigen und umfassenden Whistleblower-Schutz im Spitzensport auf internationaler Ebene zu erreichen?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Regelungen und Maßnahmen zugunsten eines Whistleblower-Schutzes auf Ebene der im Sport in Deutschland ansässigen Verbände und Stiftungen, insbesondere
a) des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB),
b) der olympischen Spitzenverbände,
c) der nichtolympischen Spitzenverbände,
d) der Landessportbünde,
e) der Verbände mit besonderen Aufgaben,
f) der Stiftung Deutsche Sporthilfe und
g) der Nationalen Anti Doping Agentur (NADA)?
Welche Schlussfolgerungen für ihr eigenes Handeln zieht die Bundesregierung aus den bisher vereinbarten Regelungen und durchgeführten Maßnahmen zugunsten eines Whistleblower-Schutzes auf Ebene der im Sport in Deutschland ansässigen Verbände und Stiftungen?
Welche weiteren Regelungen und Maßnahmen sind nach Ansicht der Bundesregierung notwendig, um einen glaubwürdigen und umfassenden Whistleblower-Schutz im Spitzensport in Deutschland zu erreichen?
In welcher Weise sind Regelungen der Sportvereine und Sportverbände zum Whistleblower-Schutz Bestandteil der Fördergrundsätze in der Sportförderung des Bundes?
Plant die Bundesregierung, ein Monitoring oder eine Evaluation zu Erfolg und Problemen mit der „Eigenerklärung zur Prävention und Bekämpfung sexualisierter Gewalt im Sport“ (vgl. Bundestagsdrucksache 19/7211, Antwort zu Frage 7) durchzuführen, und wenn ja, wann, und wie, und wenn nein, wieso nicht?
Wird es darüber hinaus einen begleitenden Prozess zu dieser Eigenerklärung geben?
Welche konkreten Maßnahmen zur Verbesserung des Whistleblower-Schutzes im Sport beabsichtigt die Bundesregierung, im Zuge der deutschen EU-Ratspräsidentschaft umzusetzen?
Mit welchem Ergebnis wurden zur Vorbereitung dieser Maßnahmen Gespräche mit weiteren EU-Mitgliedstaaten geführt?
Welche konkreten Maßnahmen zur Prävention sexualisierter Gewalt im Sport beabsichtigt die Bundesregierung, im Zuge der deutschen EU-Ratspräsidentschaft umzusetzen?
Mit welchem Ergebnis wurden zur Vorbereitung dieser Maßnahmen Gespräche mit weiteren EU-Mitgliedstaaten geführt?
Ist noch vor Abschluss der Evaluierung des Anti-Doping-Gesetzes (ADG) eine Gesetzesinitiative der Bundesregierung zur Aufnahme einer Kronzeugenregelung im ADG geplant?
Welchen Stellenwert misst die Bundesregierung der Athletenvertretung „Athleten Deutschland e. V.“ zur Wahrung der Integrität des Sports bei, und teilt die Bundesregierung die Ziele des Vereins zur Schaffung eines „ffektiven Hinweisgeber-Mechanismus“ im Anti-Doping-System (https://cdn.website-editor.net/07a56d97c1384382b0689c95f84e80a6/files/ uploaded/PM_ADEV_Anti-Doping_Mar19_web.pdf, zuletzt abgerufen am 5. August 2019)?
Welchen Zeitplan verfolgt die Bundesregierung bei der Umsetzung der EU-Richtlinie zum „Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden“?
Wer sind die Vertreterinnen und Vertreter aus Behörden und Sportverbänden sowie von Veranstaltern von Sportwettbewerben und Anbietern von Sportwetten, die Teil der „Nationalen Plattform zur Bekämpfung der Manipulation von Sportwettbewerben“ sind (vgl. www.bmi.bund.de/Shared Docs/kurzmeldungen/DE/2019/06/nationale-plattform-sport-manipulati on.html)?
Aufgrund welcher Kriterien wurden diese Organisationen und/oder Einzelpersonen ausgewählt?
In welcher Regelmäßigkeit wird die „Nationale Plattform zur Bekämpfung der Manipulation von Sportwettbewerben“ tagen?
Was sind die Ziele der „Nationalen Plattform zur Bekämpfung der Manipulation von Sportwettbewerben“, und wann, und in welcher Form sollen Ergebnisse präsentiert werden?