Stand der Vorbereitung des geplanten Verbots sogenannter Konversionstherapien
der Abgeordneten Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Katja Suding, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Christine Aschenberg-Dugnus, Nicole Bauer, Jens Beeck, Mario Brandenburg (Südpfalz), Dr. Marco Buschmann, Britta Katharina Dassler, Dr. Marcus Faber, Thomas Hacker, Katrin Helling-Plahr, Markus Herbrand, Katja Hessel, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Dr. Christian Jung, Dr. Marcel Klinge, Daniela Kluckert, Carina Konrad, Konstantin Kuhle, Dr. Martin Neumann, Dr. Wieland Schinnenburg, Judith Skudelny, Bettina Stark-Watzinger, Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann, Benjamin Strasser, Michael Theurer, Stephan Thomae, Dr. Florian Toncar, Sandra Weeser, Nicole Westig und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
In einer Schriftlichen Frage erkundigte sich die Bundestagsfraktion der Freien Demokraten im Februar 2019 über die Pläne der Bundesregierung, sogenannte Konversionstherapien in Deutschland zu verhindern (Bundestagsdrucksache 19/7986, Frage 63). Während der Bundesminister für Gesundheit Jens Spahn zu dem Zeitpunkt bereits öffentlich ein Verbot von „Konversionstherapien“ gefordert hat, antwortete das Bundesministerium für Gesundheit auf die Anfrage, dass es diesbezüglich noch keine Pläne gibt.
Am 10. April 2019 berief Bundesgesundheitsminister Jens Spahn eine Fachkommission ein, die Vorschläge für ein wirksames Verbot von sog. Konversionstherapien erarbeiten soll. Die Bundesstiftung Magnus Hirschfeld hat er beauftragt, diese Fachkommission zu begleiten (www.bundesgesundheitsministerium.de/presse/pressemitteilungen/2019/2-quartal/verbot-konversionstherapien.html).
An zwei ganztägigen Workshops im Mai und Juni 2019 haben sich Vertreterinnen und Vertreter aus Politik und Wissenschaft, Betroffene sowie Institutionen aus dem Ausland zu einem Fach- und Erfahrungsaustausch zusammengefunden. In einem Abschlussbericht hat die Bundesstiftung Magnus Hirschfeld die Ergebnisse der Workshops schriftlich zusammengefasst.
Diesen „Abschlussbericht zur wissenschaftliche Bestandsaufnahme der tatsächlichen und rechtlichen Aspekte von Handlungsoptionen unter Einbeziehung internationaler Erfahrungen zum geplanten ,Verbot sogenannter ,Konversionstherapien‘‘ in Deutschland zum Schutz homosexueller Männer, Frauen, Jugendlicher und junger Erwachsener vor Pathologisierung und Diskriminierung“ hat das Bundesgesundheitsministerium am 9. September 2019 veröffentlicht. Der Bericht enthält neben zwei von der Bundesstiftung Magnus Hirschfeld beauftragten Kurzgutachten Fachaufsätze der Kommissionsmitglieder. Außerdem hat die Bundesstiftung Magnus Hirschfeld eine Zehn-Punkte-Schwerpunktsetzung formuliert, „um den Gesetzgebenden eine handhabbare und (gesundheits-)politisch durchsetzbare Gesamtempfehlung für ein gesetzliches Verbot sog. ,Konversionstherapien‘ an die Hand zu geben“ (www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/K/Konversionstherapie/190830_Abschlussbericht_BMH.PDF).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen31
Welche Institutionen sind der Bundesregierung in Deutschland bekannt, die sogenannte Konversionstherapien anbieten, vermitteln oder empfehlen (aktuell sowie in den letzten 20 Jahren)?
Welche Anstrengungen hat die Bundesregierung in den letzten zwei Jahren unternommen, um Institutionen, die sogenannte Konversionstherapien anbieten, vermitteln oder empfehlen, zu identifizieren (bitte erläutern)?
Welches Ressort der Bundesregierung ist beim geplanten Verbot von oben genannten Behandlungen federführend?
Plant die Bundesregierung, oben genannte Behandlungen sowohl in Bezug auf die sexuelle Orientierung als auch auf die geschlechtliche Identität zu verbieten (bitte erläutern und begründen)?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Bundesstiftung Magnus Hirschfeld, dass das Strafmaß bei Verstößen gegen das Verbot des Werbens, Vermittelns und Anbietens oben genannter Behandlungen bei bis zu einem Jahr und Geldstrafe liegen soll, und
a) wenn ja, bitte erläutern und begründen?
b) Wenn nein, welches Strafmaß sieht die Bundesregierung vor (bitte erläutern)?
Welche Personengruppen, wie zum Beispiel Minderjährige, sieht die Bundesregierung als besonders gefährdet und als besonders schutzbedürftig an?
Plant sie Unterschiede im Ausmaß des Strafmaßes bei Werbung, Vermittlung oder Angebot oben genannter Behandlungen an diesen Personengruppen (bitte erläutern)?
Inwiefern plant die Bundesregierung, im Strafmaß bei Werbung, Vermittlung und Angebot oben genannter Behandlungen zu unterscheiden (bitte erläutern und begründen)?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Bundesstiftung Magnus Hirschfeld, dass ein Verbot des Werbens, Vermittelns und Anbietens solcher Behandlungen nicht strafrechtlich sanktioniert werden sollte, sondern eine gesetzliche Lösung im Zuständigkeitsbereich des Bundesgesundheitsministeriums gefunden werden soll, und
a) wenn ja, bitte begründen und erläutern?
b) Wenn nein, wo plant die Bundesregierung, ein oben genanntes Verbot rechtlich zu verorten (bitte erläutern)?
Welche weiteren Rechtsfolgen, wie zum Beispiel berufsrechtliche Ahndung, plant die Bundesregierung bei Werbung, Vermittlung oder Angebot von oben genannten Behandlungen (bitte erläutern und begründen)?
Plant die Bundesregierung Unterscheidungen in der Strafbarkeit unterschiedlicher Institutionen oder Personen, die oben genannte Behandlungen anbieten – z. B. für Lehrkräfte, Therapeuten, Sozialarbeiter oder weitere Personen, zu denen Betroffene im besonderen Vertrauensverhältnis stehen?
a) Wenn ja, wie, und in welcher Form wird die Bundesregierung in der Strafbarkeit unterscheiden (bitte erläutern und begründen)?
b) Wenn nein, warum nicht?
Plant die Bundesregierung, bei Werbung, Vermittlung oder Angebot oben genannter Behandlungen durch religiöse Anbieter im Strafmaß gegenüber anderen Institutionen und Personen zu unterscheiden?
a) Wenn ja, wie wird sie unterscheiden (bitte erläutern und begründen)?
b) Wenn nein, warum nicht?
Welche gesetzlichen und organisatorischen Rahmenbedingungen plant die Bundesregierung zu schaffen, die ein Verbot des Werbens, Vermittelns und Anbietens oben genannter Behandlungen wirksam umsetzbar machen (bitte erläutern)?
Teilt die Bundesregierung die Einschätzung der Bundesstiftung Magnus Hirschfeld, dass gemeinnützigen Anbietern oben genannter Behandlungen die Gemeinnützigkeit entzogen werden soll (bitte erläutern)?
a) Wenn ja, wie plant die Bundesregierung, die gemeinnützigen Anbieter ausfindig zu machen, die oben genannte Behandlungen anbieten und durchführen (bitte erläutern)?
Wie plant sie, die gesetzlichen Voraussetzungen zu schaffen, um die Erfüllung der Ansprüche auf Schadensersatz durch die Anbieter zu gewährleisten (bitte erläutern)?
b) Wenn nein, warum nicht?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Bundesstiftung Magnus Hirschfeld, dass Betroffenen Schadensersatzforderungen ermöglicht werden sollten?
a) Wenn ja, wie, und in welcher Höhe plant die Bundesregierung, diese Schadensersatzforderungen zu realisieren (bitte erläutern)?
b) Wenn nein, warum nicht?
Wie plant die Bundesregierung, Institutionen und Akteure ausfindig zu machen, die oben genannte Behandlungen bewerben, vermitteln oder anbieten (bitte erläutern)?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Bundesstiftung Magnus Hirschfeld, dass öffentliche Gelder oder sonstige Unterstützungsleistungen an Anbieter oder Vermittler von oben genannten Behandlungen gestoppt werden sowie Geldzahlungen zurückgefordert werden sollten?
a) Wenn ja, bitte begründen und erläutern, welche Rahmenbedingungen die Bundesregierung schaffen will, um bereits getroffene Geldzahlungen wirksam zurückfordern zu können.
b) Wenn nein, warum nicht?
Wie plant die Bundesregierung, Selbsthilfegruppen und Selbsthilfevereine von Betroffenen zu unterstützen (bitte erläutern)?
Wie plant die Bundesregierung, Selbsthilfegruppen und Selbsthilfevereine von Betroffenen in die wissenschaftliche Aufarbeitung oben genannter Behandlungen einzubeziehen (bitte erläutern)?
Wie plant die Bundesregierung, das Selbstbestimmungsrecht der Betroffenen zu stärken (bitte erläutern)?
Welche Ressorts der Bundesregierung sieht sie hier in der Verantwortung (bitte erläutern)?
Welche konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung, um Betroffene darüber hinaus zu unterstützen (bitte erläutern)?
Wie plant die Bundesregierung, über oben genannte Behandlungen und deren Gefahren bundesweit aufzuklären (bitte erläutern)?
Welche Ressorts der Bundesregierung sieht sie diesbezüglich in der Verantwortung (bitte erläutern)?
Wie plant die Bundesregierung, eine nachhaltige Akzeptanz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt in der Bevölkerung zu fördern (bitte erläutern)?
Was sind in dem Zusammenhang ihre Pläne für eine nachhaltige Antidiskriminierungsarbeit (bitte erläutern)?
Wie will die Bundesregierung homo-, bi-, inter- und transsexuelle Jugendliche in Zukunft besser unterstützen (bitte erläutern)?
Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um das Selbstbestimmungsrecht homo-, bi-, inter- und transsexueller Menschen zu gewährleisten, und welche Ressorts der Bundesregierung sind für die Umsetzung verantwortlich (bitte erläutern und begründen)?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Bundesstiftung Magnus Hirschfeld, dass zukünftig ein kontinuierlicher Dialog mit Kirchen und Glaubensgemeinschaften nötig ist, um der Auffassung, Homo, Inter- und Transsexualität seien Krankheiten, vorzubeugen (bitte erläutern)?
a) Wenn ja, wie, und in welcher Form plant sie, diesen zukünftigen Dialog zu realisieren (bitte erläutern)?
b) Wenn nein, warum nicht?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Bundesstiftung Magnus Hirschfeld, dass Fachverbände und Standesorganisationen der Arzt-, Therapie- und Heilpraktikerberufe ihre ethischen Prinzipien konsequent durchsetzen, ihre Ausbildungspläne überarbeiten und bei Verstößen ihrer Mitglieder Sanktionsmöglichkeiten rasch und konsequent anwenden sollten?
a) Wenn ja, wie trägt die Bundesregierung dazu bei?
b) Wenn nein, warum nicht?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Bundesstiftung Magnus Hirschfeld, dass gesetzliche und private Krankenkassen, Landeskammern und Bundesärztekammer Beschwerden von Betroffenen rasch nachgehen sollten und mit den zuständigen Behörden sowie der von der Bundesstiftung Magnus Hirschfeld empfohlenen Meldestelle zusammenarbeiten sollten?
a) Wenn ja, wie trägt die Bundesregierung dazu bei?
b) Wenn nein, warum nicht?
Wie ist die weitere zeitliche Planung der Bundesregierung für das geplante Verbot sogenannter Konversionstherapien?
Inwiefern befindet sich die Bundesregierung bezüglich des geplanten Verbots sogenannter Konversionstherapien in Abstimmung mit den anderen europäischen Staaten (bitte erläutern)?
Inwiefern wird sich die Bundesregierung abseits der eigenen nationalen Anstrengungen auch auf EU-Ebene für ein übergeordnetes Verbot und eine formal verankerte Ächtung oben genannter Behandlungen einsetzen (bitte erläutern)?
Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um das zukünftige Verbot sogenannter Konversionstherapien in der Öffentlichkeit und bei Berufsgruppen, die mit den Behandlungen in Verbindung stehen können, bekannt zu machen (bitte erläutern)?