Zukunft des Friedensprozesses in der Ukraine
der Abgeordneten Renata Alt, Alexander Graf Lambsdorff, Grigorios Aggelidis, Christine Aschenberg-Dugnus, Jens Beeck, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Dr. Marco Buschmann, Britta Katharina Dassler, Bijan Djir-Sarai, Dr. Marcus Faber, Thomas Hacker, Katrin Helling-Plahr, Markus Herbrand, Torsten Herbst, Katja Hessel, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Dr. Marcel Klinge, Daniela Kluckert, Pascal Kober, Carina Konrad, Konstantin Kuhle, Michael Georg Link, Till Mansmann, Dr. Martin Neumann, Hagen Reinhold, Dr. Wieland Schinnenburg, Bettina Stark-Watzinger, Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann, Benjamin Strasser, Katja Suding, Michael Theurer, Stephan Thomae, Dr. Florian Toncar, Sandra Weeser, Nicole Westig und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Seit 2014 führt und unterstützt Russland in der Ostukraine einen bewaffneten Krieg, in dessen Verlauf bislang knapp 13.000 Menschen starben. Alle Vermittlungsversuche westlicher Staaten zwischen den Konfliktparteien waren nach Ansicht der Fragesteller bislang nicht erfolgreich. Nach der Wahl des neuen ukrainischen Staatspräsidenten Wolodymyr Selenskij im April 2019 provozierten sowohl der russische Staatspräsident Wladimir Putin als auch Präsident Selenskij die jeweils andere Seite durch die Ankündigung einer vereinfachten Verleihung von Staatsbürgerschaften an Bürgerinnen und Bürger des anderen Landes (www.tagesspiegel.de/politik/antwort-auf-putin-selenski-bietet-russen-einbuergerung-an/24265490.html).
Im Kontrast zu diesen Ankündigungen gab es mindestens zwei von beiden Seiten als produktiv charakterisierte Telefonate zwischen den Staatspräsidenten (www.sueddeutsche.de/politik/ostukraine-putin-und-selenskij-telefonieren-1.4522050). In der Grenzstadt Stanyzja Luhanska scheinen sich die Fronten zwischen von Russland unterstützten Rebellen und ukrainischer Armee zu lockern. Dort setzt die Entflechtung von Truppen ein, die einen wichtigen Baustein im Minsker Abkommen aus dem Februar 2015 darstellt (www.morgenpost.de/politik/article226830327/Kann-Wolodymyr-Selenskyj-der-Ukraine-den-Frieden-bringen.html).
Bei weiteren Punkten des vier Jahre alten Abkommens, wie Abzug aller Truppen und schwerer Waffen, sind jedoch keine Fortschritte zu melden. Im Vorfeld sowie während des im August 2019 stattgefundenen G7-Gipfels in Frankreich thematisierte Gastgeber Emmanuel Macron neue Initiativen für Frieden, u. a. mit den Präsidenten Selenskij und Putin sowie mit Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel. Zuletzt kündigte Präsident Macron ein Treffen im Normandie-Format an (www.zeit.de/news/2019-08/26/macron-kuendigt-neuen-vierer-gipfel-zur-ukraine-fuer-september-an). Als Anlass nannte er neben der „echten Veränderung“ der Situation durch die Wahl Selenskijs (www.dw.com/de/macron-sieht-echte-chance-f%C3%BCr-die-ukraine/a-50084243) auch gegebene Voraussetzungen für einen „nützlichen Gipfel“ (www.zeit.de/news/2019-08/26/macronkuendigt-neuen-vierer-gipfel-zur-ukraine-fuer-september-an).
Dieses Treffen ist Medienberichten zufolge nach ersten vorbereitenden Gesprächen jedoch „in weite Ferne gerückt“ („Keine Besserung in Sicht“, FAZ 20. September 2019, S. 5). Als Grund wurde u. a. die nachträgliche Forderung der russischen Seite genannt, vorab Schlussfolgerungen bzw. Ergebnisse eines Gipfeltreffens festzulegen (www.rferl.org/a/ukraine-foreign-minister-andothers-fear-being-pushed-by-west-into-bad-deal-with-russia/30167312.html).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen20
Stimmt die Bundesregierung der Einschätzung zu, dass das von Präsident Macron angekündigte Treffen im Normandie-Format „in weite Ferne gerückt“ sei, und wie bewertet die Bundesregierung den Ausgang der vorbereitenden Gespräche zum Gipfel?
Welche Forderungen oder Entwicklungen führten nach Kenntnis der Bundesregierung dazu, dass ein Gipfeltreffen im Normandie-Format aller Voraussicht nach nicht mehr im September 2019 abgehalten werden wird?
Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der von Russland nachträglich formulierten Bedingung, vor einem Treffen müssten Schlussfolgerungen feststehen?
Welche Voraussetzungen müssen nach Ansicht der Bundesregierung geschaffen sein, damit ein Treffen auf Ebene der Außenminister und der Staats- und Regierungschefs stattfinden kann?
Welche konkreten Ergebnisse und Fortschritte in welchen Punkten erwartet die Bundesregierung nun von einem Treffen im Normandie-Format?
Wie bewertet die Bundesregierung die aktuellen Fortschritte in der Umsetzung der Minsker Vereinbarungen (bitte jeden der 13 Punkte separat bewerten)?
Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der bislang ausgebliebenen Umsetzung der Minsker Vereinbarungen?
Trifft die vom Bundesaußenminister Heiko Maas in der Regierungsbefragung des Deutschen Bundestages am 13. Februar 2019 getroffene Feststellung weiterhin zu, dass „die Beweglichkeit der Konfliktparteien außerordentlich eingeschränkt“ sei?
Falls nein, welche Veränderungen haben zur Rücknahme dieser Aussage geführt, und welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung daraus?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über den aktuellen Stand der Entflechtung von Kampftruppen und über mögliche vorhandene Truppenkontingente in und um Stanyzja Luhanska?
Auf welche Maßnahmen für die Ostukraine einigten sich die Staats- und Regierungschefs der G7-Gruppe während ihres Gipfels im August 2019?
a) Von welchem Staats- oder Regierungschef ging die jeweilige Initiative aus?
b) Für welche Zeiträume sind die jeweiligen Maßnahmen vorgesehen?
Wie unterscheiden sich die in Frage 10 erfragten Maßnahmen von denen der Minsker Vereinbarungen?
Sehen die neuen Maßnahmen verpflichtende Elemente vor?
Wenn ja, welche?
Wenn nein, wie möchten die Staats- und Regierungschefs der G7 sicherstellen, dass Russland und die Ukraine bei der Umsetzung dieser Maßnahmen kooperieren?
Wie gestaltet sich der Austausch diesbezüglich mit Russland und der Ukraine?
Welche Gesprächsergebnisse haben, nach Kenntnis der Bundesregierung, den französischen Staatspräsidenten Emmanuel Macron zu der Aussage veranlasst, es seien nun die Voraussetzung für einen „nützlichen Gipfel“ gegeben?
Stimmt die Bundesregierung der Einschätzung des französischen Staatspräsidenten zu, dass es durch die Wahl von Wolodymyr Selenskij in der Ukraine eine „echte Veränderung“ der Situation gegeben habe?
Falls ja, was, außer der Wahl selbst, lässt die Bundesregierung zu diesem Schluss kommen?
Plant die Bundesregierung eine Priorisierung der Maßnahmen oder eine Konditionalisierung in der Umsetzung dieser Maßnahmen?
Falls ja, betrifft dies nur die neuen Maßnahmen oder auch die Maßnahmen der Minsker Vereinbarungen?
Welche konkreten Bereiche und Projekte umfasst die von Präsident Macron angekündigte „Agenda des Vertrauens und der Sicherheit“ nach Kenntnis der Bundesregierung?
Wie wurde der Vorschlag dieser Agenda, nach Kenntnis der Bundesregierung, von russischer Seite aufgenommen?
Handelt es sich bei dieser Agenda um ein mit europäischen Partnern abgestimmten Vorstoß?
Wenn ja, welche EU-Mitgliedstaaten unterstützen nach Kenntnis der Bundesregierung den Umfang und die Zielsetzung dieser Initiative?
Hatte die Bundesregierung vorab Kenntnis über den Vorstoß des französischen Präsidenten, Russland eine „Agenda des Vertrauens und der Sicherheit“ anzubieten?
Wenn ja, wann wurde dies an welche konkrete Stelle innerhalb der Bundesregierung kommuniziert?
Wie bewertet die Bundesregierung vor dem Hintergrund der Antworten zu den Fragen 12, 16, 18 und 19 den fortgesetzten Ausschluss Russlands aus der Gruppe der G8?