Unterstützung von Wiederaufbaumaßnahmen in Syrien durch die Bundesregierung
der Abgeordneten Frank Pasemann, Sebastian Münzenmaier, Dr. Gottfried Curio, Steffen Kotré, Martin Hess, Dr. Christian Wirth, Udo Theodor Hemmelgarn, Jürgen Pohl, Dr. Roland Hartwig und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Große Teile Syriens, darunter nicht zuletzt die Hauptstadt Damaskus sowie andere bevölkerungsreiche Gegenden, befinden sich nunmehr unter der Kontrolle der syrischen Regierung um Präsident Baschar al-Assad (vgl. etwa https://de.reuters.com/article/syrien-gebiete-idDEKCN1LM159). Im Zuge mehrerer internationaler Geberkonferenzen zur Syrienkrise beteiligte sich auch die Bundesrepublik Deutschland an Hilfsleistungen und sagte diesbezüglich eine Unterstützung in Milliardenhöhe zu (vgl. www.tagesschau.de/ausland/geberkonferenz-syrien-101.html). Hauptziel dieses Engagements sei es, „über humanitäre Hilfe hinaus den Menschen eine Lebensperspektive zu geben und es ihnen zu ermöglichen, sich langfristig selber zu versorgen“ (vgl. www.bmz.de/de/laender_regionen/naher_osten_nordafrika/syrien/index.html). Der Wiederaufbau des Landes sei laut der mitorganisierenden EU jedoch davon ausgenommen (www.tagesschau.de/ausland/geberkonferenz-syrien-101.html). Ausweislich der Bundestagsdrucksache 19/11964 erkennt die Bundesregierung noch immer nicht die syrische Regierung, sondern die sogenannte Nationale Koalition der Syrischen Revolutions- und Oppositionskräfte (ETILAF) als legitime Vertretung des syrischen Volkes an.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen12
In welcher Höhe beteiligt sich die Bundesregierung im Sinne des Wiederaufbaus an monetären oder materiellen Hilfsleistungen auf dem Gebiet der Syrischen Arabischen Republik insgesamt (bitte nach Jahresscheiben ab dem Jahr 2011 sowie nach Art der Hilfsleistung aufschlüsseln)?
Welche Projekte und Vorhaben unterstützte bzw. förderte die Bundesregierung diesbezüglich konkret und im Einzelnen (bitte nach beteiligten Ressorts, Summe bzw. Umfang der Förderung, Förderempfänger, etwaig beteiligten Organisationen, Durchführungsort aufgeschlüsselt sowie mit einer Bewertung des Projekterfolges darstellen)?
In welcher Form und in welchem Umfang leistet die Bundesregierung Unterstützung im Sinne von Wiederaufbaumaßnahmen in den Gebieten, die unter Kontrolle der syrischen Regierung stehen bzw. Unterstützungsleistungen an die syrische Regierung und deren Behörden selbst (bitte nach Systematik der Frage 1 aufschlüsseln)?
Wenn die Bundesregierung keine Unterstützung im Sinne der Frage 3 leistet, warum nicht?
Welche Maßnahmen oder Reformen müssten seitens der syrischen Regierung vorgenommen werden, damit diese nach Ansicht der Bundesregierung Teil einer dauerhaften politischen Friedenslösung sowie Empfänger von Hilfsleistungen im Sinne des Wiederaufbaus Syriens werden könnte?
Besteht diesbezüglich derzeit ein diplomatischer Austausch zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der syrischen Regierung (bitte ausführen und begründen)?
Welche von der Bundesregierung im Sinne der Fragen 1 bis 3 geförderten Projekte werden oder wurden von der Bundesregierung im Nachhinein als unzweckmäßig bzw. als gescheitert erachtet oder grundsätzlich negativ beurteilt?
Welche Bewertungsfaktoren werden seitens der Bundesregierung diesbezüglich angewendet, und welche Faktoren führten jeweils zu einer etwaigen Negativbewertung?
Welche von der Bundesregierung im Sinne der Fragen 1 bis 3 geförderten Projekte werden oder wurden von der Bundesregierung im Nachhinein als besonders zweckmäßig und erfolgreich beurteilt?
Welche Bewertungsfaktoren werden seitens der Bundesregierung diesbezüglich angewendet und welche Faktoren führten jeweils zu einer etwaigen Positivbewertung?
Welche Kriterien müssen potenzielle Empfänger von Unterstützungsleistungen im Sinne der Fragestellung erfüllen, um von der Bundesregierung als förderwürdig anerkannt zu werden, und welche Faktoren führen grundsätzlich sowie regelmäßig zum Verlust der Förderwürdigkeit?
Kam es aufgrund der Rückeroberung von Teilen des syrischen Staatsgebiets durch der Zentralregierung unterstehende Kräfte (nicht zuletzt die Streitkräfte Syriens) zu Fällen im Sinne der Anfrage, in denen bereits angelaufene Projekte und von der Bundesregierung geförderte Projekte eingestellt wurden, weil das betreffende Gebiet von Regierungskräften zurückerobert wurde?
Wenn ja, welche konkreten Gründe führten zu einem Abbruch?
Wie schätzt die Bundesregierung derzeit grundsätzlich die Situation sowie die politische und militärische Situation der von ihr unterstützten Nationalen Koalition der Syrischen Revolutions- und Oppositionskräfte (ETILAF) in dem Sinne ein, dass diese in der Lage wären, einen tatsächlichen Regierungswechsel in ganz Syrien durchzusetzen (bitte ausführen und begründen)?
Umfasst die Unterstützung und Anerkennung der ETILAF durch die Bundesregierung grundsätzlich auch weiterhin das Bestreben, einen Regierungswechsel in Syrien durch den Einsatz bewaffneter bzw. militärischer Gewalt herbeizuführen, respektive ist ein solches Bemühen seitens der ETILAF und deren Partnern geeignet, das Unterstützungsbemühen sowie die politische Solidarität der Bundesregierung unter Vorbehalt zu stellen, einzuschränken oder zu verlieren (bitte ausführen und begründen)?
Hegt die Bundesregierung grundsätzlich Bedenken dahin gehend, dass die anhaltende Unterstützung und Förderung bewaffneter und militanter Oppositionskräfte negativen Einfluss auf den Friedensprozess sowie den Wiederaufbau Syriens entfalten könnte (bitte ausführen und begründen)?
Zieht die Bundesregierung es derzeit in Erwägung, ihre Position hinsichtlich der Anerkennung der syrischen Regierung um Präsident Baschar al-Assad sowie der Reintegration Syriens in die Staatengemeinschaft dahin gehend zu überdenken, dass dies einen Wiederaufbau Syriens und damit die Schaffung einer Lebensperspektive für die Menschen vor Ort begünstigen könnte?