Aktueller Sachstand der Wissenschaftlichen Kommission für ein modernes Vergütungswesen
der Abgeordneten Christine Aschenberg-Dugnus, Michael Theurer, Renata Alt, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Mario Brandenburg (Südpfalz), Dr. Marco Buschmann, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Peter Heidt, Katrin Helling-Plahr, Markus Herbrand, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Dr. Christian Jung, Dr. Marcel Klinge, Konstantin Kuhle, Michael Georg Link, Oliver Luksic, Alexander Müller, Dr. Martin Neumann, Manfred Todtenhausen, Gerald Ullrich, Nicole Westig und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Am 22. August 2018 – also vor mehr als einem Jahr – wurde die Wissenschaftliche Kommission für ein modernes Vergütungssystem (KOMV) von dem Bundesminister für Gesundheit Jens Spahn eingesetzt. Das Gremium besteht aus 13 Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern, die über medizinische, gesundheitsökonomische, sozial- und verfassungsrechtliche Expertise verfügen. Die Einsetzung der sogenannten Honorarkommission geht auf den Koalitionsvertrag vom 7. Februar 2018 zwischen CDU, CSU und SPD zurück. Darin ist festgehalten, dass sowohl die ambulante Honorarordnung in der gesetzlichen Krankenversicherung (EBM) als auch die Gebührenordnung, die für die Abrechnung privatärztlicher Leistungen angewendet wird (GOÄ), reformiert werden müssen. (www.bundesregierung.de/resource/blob/656734/847984/5b8bc23590d4cb2892b31c987ad672b7/2018-03-14-koalitionsvertrag-data.pdf?download=1). Ziel ist ein modernes Vergütungssystem, welches den Versorgungsbedarf der Bevölkerung und den Stand des wissenschaftlichen Fortschritts abbildet.
Es sollen Vorschläge für ein modernes Vergütungssystem vorgelegt werden, das den Versorgungsbedarf der Bevölkerung und den Stand des wissenschaftlichen Fortschritts abbildet (www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/4_Pressemitteilungen/2018/2018_3/180822-14_PM_Honorarkommission.pdf). Der Bericht soll der Bundesregierung Ende 2019 vorgelegt werden.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen9
Wann wird nach Kenntnis der Bundesregierung die KOMV ihren Bericht der Bundesregierung vorlegen?
Ist es geplant, diesen Bericht dem Deutschen Bundestag zuzuleiten?
Wann wird die Bundesregierung über die Veröffentlichung entscheiden?
Gab es einen Zwischenbericht, und wenn ja, wann, und wem wurde dieser vorgelegt?
Wird es dazu einen Kabinettsbeschluss geben, und wenn ja, wann der Bericht dem Kabinett vorgelegt?
Wie groß ist die Geschäftsstelle (www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/O/Organisationsplan/190710_Organisationsplan.pdf ), die der KOMV vom BMG zur fachlichen und administrativen Unterstützung der Aufgabenwahrnehmung zur Verfügung gestellt bekommt?
Gibt es Studien zu Einzelfragen, welche das BMG beauftragt hat, und wann werden diese veröffentlicht bzw. warum wurden diese noch nicht veröffentlicht?
Bekommen die Mitglieder der KOMV eine Aufwandsentschädigung bzw. ein Honorar vom BMG, und wenn ja, wie hoch ist diese?
Hat der KOMV dem BMG die Beauftragung von Gutachten oder die Hinzuziehung von Sachverständigen vorgeschlagen?
Wenn ja, wann werden diese Gutachten veröffentlicht?
Gibt es eine Liste der Sachverständigen?
Wurden die maßgeblichen Einrichtungen und Vertreter des Gesundheitswesens bei den Beratungen der KOMV beteiligt?
Wenn ja, wer wurde wann angehört?
Zu welchem Thema?
Wer ist die bzw. der Vorsitzende, welche bzw. welcher in geheimer Abstimmung von der KOMV gewählt wurde?
Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) kann an Sitzungen der KOMV und ihrer Arbeitsgruppen teilnehmen, hat das BMG von diesem Anrecht Gebrauch gemacht?
Wenn ja, welche Personen bzw. welche Referate haben teilgenommen?
An welchen Sitzungen wurde teilgenommen?
Haben sonstige Akteure an Sitzungen teilgenommen?
Gab es Wechsel in der Mitgliedschaft der KOMV?