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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet
Uranabbau und Förderung der Atomkraft in Brasilien
(insgesamt 31 Einzelfragen)
Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Ressort
Auswärtiges Amt
Datum
29.11.2019
Aktualisiert
26.07.2022
BT19/1439023.10.2019
Uranabbau und Förderung der Atomkraft in Brasilien
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
[Kleine Anfrage
der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl, Jürgen Trittin, Omid Nouripour,
Uwe Kekeritz, Kai Gehring, Margarete Bause, Dr. Franziska Brantner,
Agnieszka Brugger, Katja Keul, Dr. Tobias Lindner, Cem Özdemir, Claudia Roth
(Augsburg), Manuel Sarrazin, Dr. Frithjof Schmidt, Ottmar von Holtz,
Lisa Badum, Annalena Baerbock, Dr. Bettina Hoffmann, Oliver Krischer,
Christian Kühn (Tübingen), Stephan Kühn (Dresden), Steffi Lemke,
Dr. Julia Verlinden, Daniela Wagner und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Uranabbau und Förderung der Atomkraft in Brasilien
Obwohl sich Deutschland mit der Entscheidung, bis spätestens Ende des Jahres
2022 aus der Nutzung der Atomenergie auszusteigen, eindeutig positioniert und
sich national gegen eine weitere Förderung der Atomenergie ausspricht und
auch die Beteiligungen staatlicher Fonds an ausländischen Atomkraftwerken
(AKWs) beendet hat, laufen weiterhin bilaterale Abkommen, wie
beispielsweise das deutsch-brasilianische Atomabkommen aus dem Jahr 1975, unter dessen
Geltung sich die Bundesregierung außerhalb der nationalen Grenzen für eine
weitere Zusammenarbeit auf dem Gebiet der friedlichen Nutzung der
Kernenergie ausspricht (Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1976, Teil II: Artikel 1 Absatz 1).
Dabei wird nach Ansicht der Fragestellenden verkannt, dass der deutsche
Atomausstieg bis zum Jahr 2022 auf nationaler Ebene auch richtungsweisend
für alle europäischen und internationalen Aktivitäten der Bundesregierung sein
muss.
Schon vor seinem Amtsantritt im Januar 2019 geriet der brasilianische
Präsident Jair Bolsonaro regelmäßig in die internationale Kritik für seine offene
Missachtung der brasilianischen Umwelt und der Menschenrechte. Bolsonaro
möchte beispielsweise die Amazonas-Region zum Wirtschaftsmotor des
Landes machen. Brandrodungen und Landraub gelten deshalb als
Kavaliersdelikt und bleiben in der Regel straflos. Hinzukommt erschwerend, dass er die
verantwortlichen Institutionen politisch und finanziell schwächt und Indigenen
immer wieder ihre Rechte abspricht. Angesichts der dramatischen Waldbrände
im Amazonas-Gebiet erklärten Irlands Premierminister Leo Varadkar und der
französische Staatspräsident Emmanuel Macron, sie könnten das
Handelsabkommen zwischen der EU und den Mercosur nicht unterzeichnen, solange die
brasilianische Regierung nicht aktiv die Waldbrände im Amazonas-Gebiet
bekämpfen würde (vgl. www.dw.com/de/eu-mercosur-ringen-um-den-regen
wald/a-50303352). Auch die Bundesregierung hat sich im August 2019 dafür
entschieden, die finanzielle Förderung von Wald- und
Biodiversitätsschutzprojekten in Brasilien zu stoppen (vgl. www.tagesspiegel.de/politik/
regenwaldrodung-bundesregierung-legt-brasilien-projekt-auf-eis/24889568.html). Auch
im Amazonas-Regenwald ruhen laut Expertenschätzungen riesige
Uranbestände (vgl. http://epe.gov.br/sites-pt/publicacoes-dados-abertos/publicacoes/
Deutscher Bundestag Drucksache 19/14390
19. Wahlperiode 23.10.2019
PublicacoesArquivos/publicacao-165/topico-175/PNE%202030%20-%20Gera
%C3%A7%C3%A3o%20Termonuclear.pdf).
Doch auch im Bereich der Uranförderung bleibt die Einhaltung der
notwendigen Umweltverträglichkeitsstandards unsicher. Die Rückbauarbeiten in der
1995 geschlossenen Uranmine im Bezirk Poços de Caldas (Bundesstaat Minas
Gerais) und in der 2015 geschlossenen Uranmine Cachoeira im Bezirk Caetité
(Bundesstaat Bahia) wurden noch nicht durchgeführt und die Zivilgesellschaft
fürchtet Umweltverseuchungen aufgrund deren schlechten Zustandes
(https://g1.globo.com/jornal-nacional/noticia/2019/03/18/mais-barragens-de-
minas-correm-alto-risco-de-se-romper.ghtml). Jüngsten Presseberichten
zufolge (vgl. https://diariodonordeste.verdesmares.com.br/editorias/negocios/uranio-
no-ceara-mina-em-santa-quiteria-e-apontada-como-nova-csp-1.2158054) soll
die Uranlagerstätte Itataia bei Santa Quitéria im Bundesstaat Ceará nun doch in
Betrieb genommen werden, die entsprechenden Bauarbeiten sollen 2025
starten. Dies, obwohl die Umweltbehörde Ibama die Pläne für den Uranbergbau an
dieser Lagerstätte wegen Unvereinbarkeit mit den bestehenden
Umweltgesetzen ad acta gelegt hatte (vgl. https://petronoticias.com.br/archives/124850). Bei
der Lagerstätte Iatatia bei Santa Quitéria handelt es sich um eine gemischte
Uran- und Phosphatlagerstätte (vgl. www.kooperation-brasilien.org/de/themen/
politik-wirtschaft/grossprojekte/widerstand-gegen-uranabbau-in-nordostbrasili
en). Das Privatunternehmen G. M. plant, die geschätzten nahezu 9 Millionen
Tonnen Phosphat bei einem anfänglichen Produktionsvolumen von jährlich
900.000 Tonnen abzubauen (vgl. https://diariodonordeste.verdesmares.com.br/
editorias/negocios/uranio-no-ceara-mina-em-santa-quiteria-e-apontada-
comonova-csp-1.2158054), um den boomenden Agrarsektor Brasiliens mit
einheimischen Rohstoffen für die Düngemittelproduktion zu bedienen. Zurzeit
importiert Brasilien noch immer rund 75 Prozent seines jährlichen
Düngemittelbedarfs aus dem Ausland. Gleichzeitig soll die staatliche Atomfirma Indústrias
Nucleares do Brasil (INB) in der künftigen Uranmine Itataia bei Santa Quitéria
jährlich zunächst 1.600 Tonnen Uranoxid abbauen. Die Anwohner von Santa
Quitéria protestieren dagegen seit 2012 (vgl. www.kooperat ion-brasi l i
en.org/de/themen/politik-wirtschaft/grossprojekte/widerstand-gegen-uranab
bau-in-nordostbrasilien).
Eine Studie der französischen Kommission für unabhängige Forschung und
Information über Radioaktivität (CRIIRAD) aus dem Jahre 2015 belegt
außerdem, dass sowohl die Mitarbeiter als auch die Bevölkerung rund um
Uranminen Strahlungen ausgesetzt werden (vgl. www.criirad.org/mines-uranium/bre
sil/CRIIRAD-report%2014-45caetite.pdf). Außerdem hat der brasilianische
Minister für Minen und Energie Bento Albuquerque im März 2019 bekannt
gegeben, dass er indigene Gebiete, die per Verfassung besonderen Schutz
genießen, für den Bergbau zugänglich machen will (vgl. www.reuters.com/article/
usbrazil-mining-indigenous/brazil-aims-to-open-indigenous-reserves-to-
miningminister-idUSKCN1QP1QP). Derzeit wird ein konkreter Gesetzentwurf für
eine Verfassungsänderung ausgearbeitet, um indigene Gebiete für den Bergbau
und die industrielle Landwirtschaft zu öffnen (https://g1.globo.com/politica/
blog/matheus-leitao/noticia/2019/08/28/governo-prepara-projeto-para-regula
mentar-lavra-das-riquezas-minerais-em-terras-indigenas.ghtml).
Die brasilianische Regierung plant einen massiven Ausbau der Atomkraft in
den kommenden Jahrzehnten (vgl. https://amerika21.de/analyse/25794/brasili
en-atomkraft-ausbau ). Im Rahmen ihres nationalen Energieplans 2050 (Plano
Nacional de Energia 2050 – PNE 2050) sollen laut einer Pressemitteilung des
brasilianischen Ministeriums für Minen und Energie vier bis acht neue
Atomkraftwerke gebaut werden (vgl. www.mme.gov.br/web/guest/pagina-inicial/
outras-noticas/-/asset_publisher/32hLrOzMKwWb/content/nota-de-esclareci
mento-sobre-angra-3). Das geht weit über den aktuellen Atomkraftwerk-
Standort Angra hinaus, der nach Ansicht der Fragesteller inakzeptable
Sicherheitsdefizite aufweist. Das geplante Zwischenlager in Angra soll z. B. ab 2021
der Lagerung abgebrannter Brennstoffe unter freiem Himmel, und somit ohne
den notwendigen Schutz etwa gegen einem Flugzeugabsturz, dienen (vgl.
www.eletronuclear.gov.br/Imprensa-e-Midias/Paginas/Eletronuclear-implan
tar%C3%A1-dep%C3%B3sito-para-armazenar-combust%C3%ADvel-usado-
de-Angra-1-e-2-.aspx). Vor allem wird in Angra aber seit 1975 ein dritter
Reaktor anhand einer überalterten deutschen Technologie gebaut (vgl. www.tages
spiegel.de/wirtschaft/atomkraft-brasilien-baut-reaktor-mit-deutscher-
uralttechnik/8133054.html), ohne dass die Öffentlichkeit über die vorgenommenen
sicherheitstechnischen Anpassungen informiert wird (vgl. www.cartacapi
tal.com.br/opiniao/oito-anos-depois-as-licoes-de-fukushima-que-nao-quer
emos-aprender/; https://www1.folha.uol.com.br/opiniao/2019/03/brumadinho-
flamengo-angra-e-o-bom-senso.shtml)
Erschwerend kommt aus Sicht der Fragesteller hinzu, dass Brasilien sich
weigert, das Zusatzprotokoll der Internationalen Atomenergie-Organisation ˽(IA-
EO) über umfassendere Sicherungsmaßnahmen zum Verifikationsabkommen
zu unterzeichnen bzw. in Kraft zu setzen. Die Regierung plant darüber hinaus,
ihr militärisches Atomprogramm aufzustocken, indem u. a. neue
atombetriebene U-Boote gebaut werden (vgl. https://thebulletin.org/2019/04/brazilian-
nuclear-policy-under-bolsonaro/). Mit Blick auf die verschiedenen Verstöße
Jair Bolsonaros und seiner Regierung gegen die Umwelt- und Menschenrechte,
aber auch mit Blick auf die Gefahr, die sowohl die Uranförderung als auch der
Betrieb von Atomkraftwerken für die brasilianische Bevölkerung darstellt,
besteht aus Sicht der Fragestellenden die Notwendigkeit, diesen Vertrag
schnellstmöglich zu kündigen. Die Bundesregierung kann das Abkommen von 1975
noch bis zum 17. November 2019 per diplomatischer Note kündigen (vgl.
Antwort zu Frage 4 auf Bundestagsdrucksache 19/6340). Bislang lehnte sie eine
Kündigung jedoch ab, da ihr das Abkommen nach eigenem Bekunden eine
Einflussnahme für mehr Nuklearsicherheit in Brasilien ermögliche (vgl. Antwort
zu Frage 7 auf Bundestagsdrucksache 19/6340). Ungeachtet dessen, dass die
Fragestellenden eine andere Auffassung hinsichtlich der Kündigung des
Abkommen vertreten: Aus diesem Anspruch der Bundesregierung, ihrer damit
verbundenen bilateralen Kooperation mit Brasilien sowie der
„deutschbrasilianischen Vereinbarung über den Austausch technischer Informationen
und Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Sicherheit kerntechnischer
Einrichtungen vom 14. Juni 1978“ ergibt sich ein Zuständigkeitsbereich der
Bundesregierung, an den die nachfolgenden Fragen anknüpfen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Uranabbau und seine Konsequenzen
1. Ist der Bundesregierung bekannt, dass ein Urantransport am 19. März 2019
nahe den Atomkraftwerken Angra 1 und 2 unter Beschuss einer
Drogenbande geraten ist (vgl. www.theguardian.com/world/2019/mar/20/brazili
an-drug-gang-opens-fire-on-convoy-of-trucks-carrying-nuclear-fuel ; ggf.
bitte möglichst mit näheren Angaben zur Uranfracht)?
2. Wann sollten nach Kenntnis der Bundesregierung – beispielweise durch
Informationen der deutschen Auslandsvertretung in Brasilien, der durch das
Abkommen vom 9. Juni 1969 über Zusammenarbeit in der
wissenschaftlichen Forschung und technologischen Entwicklung eingesetzten
Gemischten Kommission oder der mit der brasilianischen Atomaufsichtsbehörde
zusammenarbeitenden Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit,
die die Hauptsachverständigenorganisation der Bundesatomaufsicht ist
(vgl. Antworten der Bundesregierung zu den Fragen 6, 9 und 10 auf
Bundestagsdrucksache 17/9467) – die Rückbauarbeiten in der 1995
geschlossenen Uranmine im Bezirk Poços de Caldas (Bundesstaat Minas Gerais) und
in der 2015 geschlossenen Uranmine Cachoeira im Bezirk Caetité
(Bundesstaat Bahia) jeweils eingeleitet werden?
3. In welchem Zustand sind diese Minen nach Kenntnis der Bundesregierung
aktuell, insbesondere die Rückfangbecken mit Abfällen aus der
Uranproduktion (vgl. aktuelle Berichterstattung in Brasilien, z. B.: https://g1.glo
bo.com/jornal-nacional/noticia/2019/03/18/mais-barragens-de-minas-
correm-alto-risco-de-se-romper.ghtml)?
4. Hat nach Kenntnis der Bundesregierung die staatliche Firma Indústrias
Nucleares do Brasil (INB) ihr Versprechen gehalten, Kontrollen
durchzuführen, um in unmittelbarer Nähe der Uranmine Cachoeira im Bezirk
Caetité (Bundesstaat Bahia) die Qualität des Brunnenwassers zu überwachen,
um Vergiftungen der Bevölkerung zu verhindern (vgl. Bericht von
Greenpeace Brasilien aus 2008, S. 23: www.greenpeace.org/archive-brasil/Glo
bal/brasil/report/2008/10/ciclo-do-perigo.pdf), und wie sind die Ergebnisse
der Kontrollen?
5. Kann nach Kenntnis der Bundesregierung, z. B. dank den Ergebnissen
dieser Messungen, praktisch ausgeschlossen werden, dass die auf Rückbau
wartende Uranmine Cachoeira gesundheitsschädliche Auswirkungen auf
die lokale Bevölkerung hat (bitte mit Begründung)?
6. Ist die Studie der französischen Kommission für unabhängige Forschung
und Information über Radioaktivität (CRIIRAD) aus dem Jahre 2015 der
Bundesregierung bekannt, und/oder kann sie anhand eigener Informationen
bestätigen, dass sowohl die Mitarbeiter als auch die Bevölkerung rund um
Uranminen im Bezirk Caetité (Bundesstaat Bahia) mittlerweile besser vor
Strahlungen geschützt werden (vgl. www.criirad.org/mines-uranium/bresil/
CRIIRAD-report%2014-45caetite.pdf)?
7. Wie wurden nach Kenntnis der Bundesregierung die Konflikte um die
Inbetriebnahme der Uranmine Engenho im Bezirk Caetité, Bundesstaat Bahia
– zum einen die Forderung der lokalen Bevölkerung auf Entschädigung für
Landverlust (vgl. https://cptba.org.br/comunidade-de-engenho-faz-manifes
tacao-contra-a-inb-e-pede-intervencao-do-ministerio-publico/) und zum
anderen das eingeforderte Recht auf Konsultation der 14 Quilombola-
Gemeinschaften – gelöst?
8. Was ist nach Kenntnis der Bundesregierung der aktuelle Stand der Pläne
der brasilianischen Regierung, den Uranabbau gesetzlich zu flexibilisieren,
damit auch private Akteure aus dem In- und Ausland sich an der bisher
ausschließlich staatlichen Förderung beteiligen können (vgl. aktuelle
Berichterstattung in Brasilien, z. B.: https://www1.folha.uol.com.br/merca
do/2019/03/brasil-quer-permitir-estrangeiros-na-mineracao-de-uranio-diz-
ministro.shtml)?
9. Was ist nach Kenntnis der Bundesregierung der aktuelle Stand der Pläne
der brasilianischen Regierung, indigene Gebiete (terras indígenas), die per
Verfassung besonderen Schutz genießen, für den Bergbau zugänglich zu
machen (vgl. aktuelle Berichterstattung www.reuters.com/article/us-
brazilmining-indigenous/brazil-aims-to-open-indigenous-reserves-to-
miningminister-idUSKCN1QP1QP)?
10. Inwiefern hat die Bundesregierung Probleme im Zusammenhang mit
Uranabbau in Brasilien im Rahmen der bilateralen Kooperation mit Brasilien
auf dem „Gebiet der friedlichen Nutzung der Kernenergie“ in dieser
Wahlperiode konkret, kritisch, und jeweils in welcher Form, und wann genau
adressiert (vgl. Antwort der Bundesregierung zu Frage 7 auf
Bundestagsdrucksache 19/6340 in Verbindung mit dem deutsch-brasilianischen
Abkommen „über Zusammenarbeit auf dem Gebiet der friedlichen Nutzung
der Kernenergie vom 18. November 1975“)?
Insbesondere, welche der in den in vorstehenden Fragen 3 bis 9
thematisierten Probleme bzw. Aspekte hat sie
a) jeweils zu welcher Gelegenheit konkret adressiert, und
b) mit jeweils welchem konkreten Erfolg?
11. Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragestellenden, dass sie sich
unter den vorstehend thematisierten Umständen durch ein weiteres
Festhalten am deutsch-brasilianischen Abkommen „über Zusammenarbeit auf dem
Gebiet der friedlichen Nutzung der Kernenergie vom 18. November 1975“
mitverantwortlich machen würde für den aus Sicht der Fragestellenden
problematischen Uranabbau in Brasilien, da das Abkommen explizit auch
die Förderung einer bilateralen Kooperation zwischen Einrichtungen und
Unternehmen, die auf dem Gebiet der „Prospektion, Gewinnung und
Aufbereitung von Uranerzen“ tätig sind, bezweckt (bitte begründen)?
12. An welchen Orten im brasilianischen Norden – hier vor allem Amazonas-
Regenwald – sowie im Nordosten befinden sich nach Kenntnis der
Bundesregierung Uranreserven bzw. Uranressourcen, und um welche Mengen
handelt es sich jeweils (vgl. Präsentation des nationalen Energieplans 2030,
S. 23: http://epe.gov.br/sites-pt/publicacoes-dados-abertos/publicacoes/
PublicacoesArquivos/publicacao-165/topico-175/PNE%202030%20-
%20Gera%C3%A7%C3%A3o%20Termonuclear.pdf und Studie von 2018
im Auftrag des brasilianischen Ministeriums für Minen und Energie:
www.epe.gov.br/sites-pt/publicacoes-dados-abertos/publicacoes/Publica
coesArquivos/publicacao-227/topico-416/03.%20Potencial%20de
% 2 0 R e c u r s o s % 2 0 E n e r g % C 3 % A 9 t i c o s % 2 0 n o % 2 0 H o r i z o n
te%202050%20(NT%20PR%2004-18).pdf)?
13. Welche Erkenntnisse hat insbesondere die Bundesanstalt für
Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) zu diesen Uranreserven bzw.
Uranressourcen, und ggf. welche eigenen Arbeiten der BGR hierzu gibt es (ggf. bitte
mit Angabe von Eckdaten wie Autorinnen und Autoren, Titel und Jahr)?
14. Inwieweit kann die Bundesregierung Aufklärung darüber geben, ob und
ggf. inwiefern der Uranbergbau künftig auch in indigenen Territorien
seitens der brasilianischen Regierung vorangetrieben wird, namentlich im
Yanomami-Gebiet?
Weiterentwicklung der Atomkraft in Brasilien
15. Ist der Bundesregierung bekannt, dass die brasilianische Regierung
angekündigt hat, sie wolle im Rahmen ihres nationalen Energieplans 2050
(Plano Nacional de Energia 2050 – PNE 2050) am Bau von vier bis acht neuen
Atomkraftwerken festhalten (vgl. Pressemitteilung des brasilianischen
Ministeriums für Minen und Energie: www.mme.gov.br/web/guest/
paginainicial/outras-noticas/-/asset_publisher/32hLrOzMKwWb/content/nota-
deesclarecimento-sobre-angra-3)?
16. Welche Standorte bzw. Leistungen (in Megawatt) werden nach Kenntnis
der Bundesregierung für die vorgesehenen neuen Atomkraftwerke aktuell
von der brasilianischen Regierung in Betracht gezogen?
a) Inwiefern kann die Bundesregierung nach ihrer Kenntnis insbesondere
bestätigen, dass vor allem einer der geplanten neuen Standorte,
Itacuruba am Rio São Francisco im nordöstlichen Bundesstaat Pernambuco
immer stärker in die Kritik gerät, da dort drei indigene Gemeinschaften
und drei Quilombola-Gemeinschaften direkt durch den Bau der dortigen
Atomanlage betroffen wären, deren per ILO-Konvention 169 (ILO =
International Labour Organization) und brasilianischer Verfassung
garantiertes Recht auf freie, vorherige und informierte Konsultation – auch
vor dem Hintergrund der negativen Erfahrungen mit anderen
Großprojekten in Brasilien wie Belo Monte z. B. – verletzt werden könnte (vgl.
w w w . c p p n a c i o n a l . o r g . b r / n o t i c i a / m a i s - d e - 1 0 0 - o r g a n i
z a % C 3 % A 7 % C 3 % B 5 e s - a s s i n a m - c a r t a - c o n t r a - i m p l a n
ta%C3%A7%C3%A3o-de-usina-nuclear-em-itacuruba-pe)?
b) Inwiefern gelten nach Kenntnis der Bundesregierung für den Bau und
Betrieb von Atomkraftwerken in Brasilien vergleichbare Umwelt- und
Sicherheitsauflagen wie in Deutschland, z. B. Begrenzungen bei der
erlaubten Wassertemperatur des abgelassenen Kühlwassers bzw.
Abschalten oder Drosselung des Atomkraftwerkes bei zu hohen Temperaturen
des zur Kühlwasserentnahme verwendeten Flusswassers, um
ökologische Schäden durch eine erhöhte Flusstemperatur an einem möglichen
Standort am Rio São Francisco zu verhindern?
17. Hat die Bundesregierung im Rahmen ihrer bilateralen Kontakte mit der
brasilianischen Regierung adressiert, dass das Staatsunternehmen
Eletrobras Eletronuclear, als einziger Atomkraftwerksbetreiber in Brasilien,
nachgewiesen in Korruptionsfälle involviert gewesen ist (vgl. z. B. die
Verurteilung des Ex-Vorstandsvorsitzenden von Eletronuclear, O. L. P. S., im
Jahr 2016 zu 43 Jahren Haft wegen Korruption; www.reuters.com/article/
brazil-corruption-eletrobras/brazil-%09eletronuclear-ceo-gets-43-
yearsentence-for-corruption-paper-idUSL1N1AL16E)?
18. Inwiefern hat die Bundesregierung einen geplanten Ausbau der
Atomkraftnutzung in Brasilien im Rahmen ihrer bilateralen Kooperation mit
Brasilien „auf dem Gebiet der friedlichen Nutzung der Kernenergie“ in dieser
Wahlperiode konkret, kritisch und jeweils in welcher Form und wann
genau adressiert (vgl. Antwort der Bundesregierung zu Frage 7 auf
Bundestagsdrucksache 19/6340)?
Insbesondere, welche der in den in vorstehenden Fragen 15 bis 17
thematisierten Probleme bzw. Aspekte hat sie
a) jeweils zu welcher Gelegenheit konkret adressiert, und
b) mit jeweils welchem konkreten Erfolg?
Wissenstand der Bundesregierung zum Atomkraftwerk Angra
19. Welche Ausfuhrgenehmigungen nach Brasilien (bitte unter Angabe des
Datums und der in Verordnung (EG) Nr. 428/2009 klassifizierten Gattungen)
wurden dem Framatome-Werk in Erlangen seit Inkrafttreten dieser
Verordnung im Jahr 2009 vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
bzw. von der davor dafür zuständigen Behörde bewilligt (vgl. Antwort der
Bundesregierung zu Frage 7 auf Bundestagsdrucksache 19/ 4665)?
20. Ist der Bundesregierung bekannt, dass auf dem Gelände des
Atomkraftwerkes Angra bzw. an dessen Rande eine Anlage zur Trockenlagerung
abgebrannter Brennelemente in Form von Transport- und
Zwischenlagerbehältern mit einer individuellen Betonschale unter freiem Himmel entstehen
soll (vgl. www.eletronuclear.gov.br/Imprensa-e-Midias/Paginas/Eletronuc
lear-implantar%C3%A1-dep%C3%B3sito-para-armazenar-com
bust%C3%ADvel-usado-de-Angra-1-e-2-.aspx)?
21. Ist der Bundesregierung bekannt, dass die hiesigen Standort-Zwischenlager
für abgebrannte Brennelemente als Lagerhallen aus Stahlbeton mit einer
Wandstärke von mindestens 0,85 m (am Standort Neckarwestheim in Form
von Lagertunneln) errichtet wurden (vgl. www.bfe.bund.de/DE/ne/zwi
schenlager/dezentral/bauweise/bauweise_node.html)?
22. Teilt die Bundesregierung nach ihren Kenntnissen die Auffassung der
Fragestellenden, dass die brasilianische Regierung bislang kein belastbares
Lager- bzw. Entsorgungskonzept für den angefallenen bzw. anfallenden
hochradioaktiven Atommüll aus Angra 1 bis 3 hat ( h t t p : / / m e m o
ria.cnen.gov.br/Doc/pdf/cronologia/RIMA_2006_angraIII.pdf)?
23. Hat die Bundesregierung im Rahmen des Abkommens von 1975
Informationen zu sicherheitstechnischen Anpassungen der in den 1970er-Jahren
geplanten Anlage Angra 3 bekommen bzw. angefordert, z. B. im Rahmen der
Kooperation zwischen der Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit
(GRS) und der brasilianischen Atomaufsicht Comissão Nacional de
Energia Nuclear (CNEN) (vgl. Antwort zu Frage 7 der Kleinen Anfrage der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache
19/6340)?
a) Wenn ja, werden die 1985 von Siemens/KWU nach Brasilien gelieferten
Bestandteile für den Reaktor von Angra 3 verwendet bzw. teilweise
verwendet?
b) Wenn ja, kann die Bundesregierung bestätigen, dass in den Plänen der
Anlagentechnik von AREVA für Angra 3 ein Core-Catcher-System oder
eine vergleichbare Sicherheitstechnologie sowie ein ohne Elektrizität
funktionierendes Kühlsystem existieren?
c) Wenn nein, ist die Bundesregierung trotzdem der Auffassung, dass sie
im Falle von Angra 3, dem aktuell größten Projekt im Bereich der
zivilen Nutzung der Atomkraft in Brasilien, die Möglichkeiten des
Vertrages von 1975 ausschöpft und ihrem Ansatz „auf die Verbesserung der
Sicherheit von kerntechnischen Anlagen in Brasilien Einfluss zu
nehmen“ gerecht wird (vgl. Antwort der Bundesregierung zu Frage 7 auf
Bundestagsdrucksache 19/6340)?
24. Inwiefern hat die Bundesregierung Sicherheitsdefizite am AKW-Standort
Angra im Rahmen der bilateralen Kooperation mit Brasilien auf dem
„Gebiet der friedlichen Nutzung der Kernenergie“ in dieser Wahlperiode
konkret, kritisch und jeweils in welcher Form und wann genau adressiert (vgl.
Antwort der Bundesregierung zu Frage 7 auf Bundestagsdrucksache
19/6340)?
Insbesondere, welche der in den in vorstehenden Fragen 20 und 23
thematisierten Probleme bzw. Aspekte hat sie
a) jeweils konkret adressiert, und
b) mit jeweils welchem konkreten Erfolg?
Vertragliche Beziehungen zu Brasilien im Bereich der Atomkraft
25. Kann die Bundesregierung bestätigen, dass das Abkommen von 1975 die
gegenseitige Lieferung von hochangereichertem Uran und von
Einrichtungen bzw. Ausrüstung zur Urananreicherung und zur Herstellung und
Wiederaufbereitung von Brennelementen regelt, mithin grundsätzlich erlaubt?
26. Darf die brasilianische Regierung im Rahmen dieses Abkommens
spaltbares Material aus Deutschland für sein militärisches Atomprogramm
nutzen?
27. Kann die Bundesregierung bestätigen, dass Brasilien bis dato das
Zusatzprotokoll der Internationalen Atomenergie-Organisation (IAEO) über
umfassendere Sicherungsmaßnahmen zum Verifikationsabkommen nicht
unterzeichnet bzw. in Kraft gesetzt hat (vgl. Antwort der Bundesregierung zu
Frage 4 auf Bundestagsdrucksache 19/6340)?
a) Sind der Bundesregierung genaue Gründe für diese Nichtbereitschaft,
das Zusatzprotokoll zu unterzeichnen bzw. in Kraft zu setzen bekannt?
b) Hat die Bundesregierung seit ihrer Antwort zu Frage 4 auf
Bundestagsdrucksache 19/6340 ihre Aufforderung, einen Zusatzprotokoll
abzuschließen wiederholt (bitte vollständig mit jeweiligem Ansprechpartner
und Daten auflisten)?
28. Kann die Bundesregierung das Abkommen von 1975 kündigen, ohne
zugleich die Vereinbarung zwischen dem Bundesminister des Innern der
Bundesrepublik Deutschland und dem Ministerium für Bergbau und Energie
der Föderativen Republik Brasilien über den Austausch technischer
Informationen und Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Sicherheit
kerntechnischer Einrichtungen vom 10. März 1978 zu kündigen?
29. Ist die Bundesregierung trotz des Verhaltens des brasilianischen
Präsidenten Jair Bolsonaro insbesondere in Sachen Umweltschutz und
Menschenrechte seit seinem Amtsantritt weiterhin der Meinung, es bestehe „weder
aus außenpolitischer noch aus energiepolitischer Sicht eine Notwendigkeit,
das deutsch-brasilianische Atomabkommen von 1975 zu kündigen oder zu
novellieren“ (vgl. Antwort der Bundesregierung zu Frage 7 auf
Bundestagsdrucksache 19/6340)?
30. Falls ja, warum will die Bundesregierung, anders als im Falle der
Regenwaldrodung – einer nach Auffassung der Fragesteller anderen
umweltschädlichen Politik Brasiliens –, im Kontext der anvisierten Steigerung des
Uranabbaus sowie dem Bau neuer Atomkraftwerke mit allen sozialen und
ökologischen Konsequenzen diesmal nicht konkret reagieren (vgl. www.ta
gesspiegel.de/politik/regenwald-rodung-bundesregierung-legt-
brasilienprojekt-auf-eis/24889568.html)?
31. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung der Fragestellenden, dass die
Ernennung des früheren Generaldirektors für nukleare und technologische
Entwicklung der Marine, Admiral Bento Albuquerque, zum Minister für
Bergbau und Energie Brasiliens, genauso wie die Forcierung des Bau eines
atombetriebenen U-Boots auf eine Militarisierung des brasilianischen
Atomsektors hinweist?
a) Sind der Bundesregierung entsprechende Bedenken, z. B. der Regierung
Argentiniens, bekannt (www.gazetadopovo.com.br/wiseup-news/militar
ization-of-nuclear-energy-under-bolsonaro-worries-argentina/), und
wenn ja, teilt die Bundesregierung diese?
b) Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung in diesem Zusammenhang
aus der Tatsache, dass alle anderen Staaten, die im Besitz von
atombetriebenen U-Booten sind (USA, Russland, China, Indien, Frankreich und
Großbritannien) gleichzeitig Atommächte, also im Besitz von
Atomwaffen sind?
c) Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung sowohl im
Hinblick auf das Atomabkommen als auch auf die internationale Außen-
und Sicherheitspolitik aus den Äußerungen des Vorsitzenden des
Auswärtigen Ausschusses der Abgeordnetenkammer des brasilianischen
Nationalkongresses, Eduardo Bolsonaro, der sich u. a. am 15. Mai 2019
gegenüber der Nachrichtenagentur ANSA für Atombomben für
Brasilien aussprach („Die Atombomben garantieren den Frieden. Ich bin für
diesen Ansatz.“; www.ansalatina.com/americalatina/noticia/brasil/
2019/05/15/hijo-de-bolsonaro-respalda-desarrollo-bomba-atom
ica_6acb76ca-bac6-4781-98a7-e4d33432608b.html)?
Berlin, den 11. Oktober 2019
Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion
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ISSN 0722-8333]
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