BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Uranabbau und Förderung der Atomkraft in Brasilien

(insgesamt 31 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Auswärtiges Amt

Datum

29.11.2019

Aktualisiert

26.07.2022

BT19/1439023.10.2019

Uranabbau und Förderung der Atomkraft in Brasilien

Kleine Anfrage

Volltext (unformatiert)

[Kleine Anfrage der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl, Jürgen Trittin, Omid Nouripour, Uwe Kekeritz, Kai Gehring, Margarete Bause, Dr. Franziska Brantner, Agnieszka Brugger, Katja Keul, Dr. Tobias Lindner, Cem Özdemir, Claudia Roth (Augsburg), Manuel Sarrazin, Dr. Frithjof Schmidt, Ottmar von Holtz, Lisa Badum, Annalena Baerbock, Dr. Bettina Hoffmann, Oliver Krischer, Christian Kühn (Tübingen), Stephan Kühn (Dresden), Steffi Lemke, Dr. Julia Verlinden, Daniela Wagner und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Uranabbau und Förderung der Atomkraft in Brasilien Obwohl sich Deutschland mit der Entscheidung, bis spätestens Ende des Jahres 2022 aus der Nutzung der Atomenergie auszusteigen, eindeutig positioniert und sich national gegen eine weitere Förderung der Atomenergie ausspricht und auch die Beteiligungen staatlicher Fonds an ausländischen Atomkraftwerken (AKWs) beendet hat, laufen weiterhin bilaterale Abkommen, wie beispielsweise das deutsch-brasilianische Atomabkommen aus dem Jahr 1975, unter dessen Geltung sich die Bundesregierung außerhalb der nationalen Grenzen für eine weitere Zusammenarbeit auf dem Gebiet der friedlichen Nutzung der Kernenergie ausspricht (Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1976, Teil II: Artikel 1 Absatz 1). Dabei wird nach Ansicht der Fragestellenden verkannt, dass der deutsche Atomausstieg bis zum Jahr 2022 auf nationaler Ebene auch richtungsweisend für alle europäischen und internationalen Aktivitäten der Bundesregierung sein muss. Schon vor seinem Amtsantritt im Januar 2019 geriet der brasilianische Präsident Jair Bolsonaro regelmäßig in die internationale Kritik für seine offene Missachtung der brasilianischen Umwelt und der Menschenrechte. Bolsonaro möchte beispielsweise die Amazonas-Region zum Wirtschaftsmotor des Landes machen. Brandrodungen und Landraub gelten deshalb als Kavaliersdelikt und bleiben in der Regel straflos. Hinzukommt erschwerend, dass er die verantwortlichen Institutionen politisch und finanziell schwächt und Indigenen immer wieder ihre Rechte abspricht. Angesichts der dramatischen Waldbrände im Amazonas-Gebiet erklärten Irlands Premierminister Leo Varadkar und der französische Staatspräsident Emmanuel Macron, sie könnten das Handelsabkommen zwischen der EU und den Mercosur nicht unterzeichnen, solange die brasilianische Regierung nicht aktiv die Waldbrände im Amazonas-Gebiet bekämpfen würde (vgl. www.dw.com/de/eu-mercosur-ringen-um-den-regen wald/a-50303352). Auch die Bundesregierung hat sich im August 2019 dafür entschieden, die finanzielle Förderung von Wald- und Biodiversitätsschutzprojekten in Brasilien zu stoppen (vgl. www.tagesspiegel.de/politik/ regenwaldrodung-bundesregierung-legt-brasilien-projekt-auf-eis/24889568.html). Auch im Amazonas-Regenwald ruhen laut Expertenschätzungen riesige Uranbestände (vgl. http://epe.gov.br/sites-pt/publicacoes-dados-abertos/publicacoes/ Deutscher Bundestag Drucksache 19/14390 19. Wahlperiode 23.10.2019 PublicacoesArquivos/publicacao-165/topico-175/PNE%202030%20-%20Gera %C3%A7%C3%A3o%20Termonuclear.pdf). Doch auch im Bereich der Uranförderung bleibt die Einhaltung der notwendigen Umweltverträglichkeitsstandards unsicher. Die Rückbauarbeiten in der 1995 geschlossenen Uranmine im Bezirk Poços de Caldas (Bundesstaat Minas Gerais) und in der 2015 geschlossenen Uranmine Cachoeira im Bezirk Caetité (Bundesstaat Bahia) wurden noch nicht durchgeführt und die Zivilgesellschaft fürchtet Umweltverseuchungen aufgrund deren schlechten Zustandes (https://g1.globo.com/jornal-nacional/noticia/2019/03/18/mais-barragens-de- minas-correm-alto-risco-de-se-romper.ghtml). Jüngsten Presseberichten zufolge (vgl. https://diariodonordeste.verdesmares.com.br/editorias/negocios/uranio- no-ceara-mina-em-santa-quiteria-e-apontada-como-nova-csp-1.2158054) soll die Uranlagerstätte Itataia bei Santa Quitéria im Bundesstaat Ceará nun doch in Betrieb genommen werden, die entsprechenden Bauarbeiten sollen 2025 starten. Dies, obwohl die Umweltbehörde Ibama die Pläne für den Uranbergbau an dieser Lagerstätte wegen Unvereinbarkeit mit den bestehenden Umweltgesetzen ad acta gelegt hatte (vgl. https://petronoticias.com.br/archives/124850). Bei der Lagerstätte Iatatia bei Santa Quitéria handelt es sich um eine gemischte Uran- und Phosphatlagerstätte (vgl. www.kooperation-brasilien.org/de/themen/ politik-wirtschaft/grossprojekte/widerstand-gegen-uranabbau-in-nordostbrasili en). Das Privatunternehmen G. M. plant, die geschätzten nahezu 9 Millionen Tonnen Phosphat bei einem anfänglichen Produktionsvolumen von jährlich 900.000 Tonnen abzubauen (vgl. https://diariodonordeste.verdesmares.com.br/ editorias/negocios/uranio-no-ceara-mina-em-santa-quiteria-e-apontada- comonova-csp-1.2158054), um den boomenden Agrarsektor Brasiliens mit einheimischen Rohstoffen für die Düngemittelproduktion zu bedienen. Zurzeit importiert Brasilien noch immer rund 75 Prozent seines jährlichen Düngemittelbedarfs aus dem Ausland. Gleichzeitig soll die staatliche Atomfirma Indústrias Nucleares do Brasil (INB) in der künftigen Uranmine Itataia bei Santa Quitéria jährlich zunächst 1.600 Tonnen Uranoxid abbauen. Die Anwohner von Santa Quitéria protestieren dagegen seit 2012 (vgl. www.kooperat ion-brasi l i en.org/de/themen/politik-wirtschaft/grossprojekte/widerstand-gegen-uranab bau-in-nordostbrasilien). Eine Studie der französischen Kommission für unabhängige Forschung und Information über Radioaktivität (CRIIRAD) aus dem Jahre 2015 belegt außerdem, dass sowohl die Mitarbeiter als auch die Bevölkerung rund um Uranminen Strahlungen ausgesetzt werden (vgl. www.criirad.org/mines-uranium/bre sil/CRIIRAD-report%2014-45caetite.pdf). Außerdem hat der brasilianische Minister für Minen und Energie Bento Albuquerque im März 2019 bekannt gegeben, dass er indigene Gebiete, die per Verfassung besonderen Schutz genießen, für den Bergbau zugänglich machen will (vgl. www.reuters.com/article/ usbrazil-mining-indigenous/brazil-aims-to-open-indigenous-reserves-to- miningminister-idUSKCN1QP1QP). Derzeit wird ein konkreter Gesetzentwurf für eine Verfassungsänderung ausgearbeitet, um indigene Gebiete für den Bergbau und die industrielle Landwirtschaft zu öffnen (https://g1.globo.com/politica/ blog/matheus-leitao/noticia/2019/08/28/governo-prepara-projeto-para-regula mentar-lavra-das-riquezas-minerais-em-terras-indigenas.ghtml). Die brasilianische Regierung plant einen massiven Ausbau der Atomkraft in den kommenden Jahrzehnten (vgl. https://amerika21.de/analyse/25794/brasili en-atomkraft-ausbau ). Im Rahmen ihres nationalen Energieplans 2050 (Plano Nacional de Energia 2050 – PNE 2050) sollen laut einer Pressemitteilung des brasilianischen Ministeriums für Minen und Energie vier bis acht neue Atomkraftwerke gebaut werden (vgl. www.mme.gov.br/web/guest/pagina-inicial/ outras-noticas/-/asset_publisher/32hLrOzMKwWb/content/nota-de-esclareci mento-sobre-angra-3). Das geht weit über den aktuellen Atomkraftwerk- Standort Angra hinaus, der nach Ansicht der Fragesteller inakzeptable Sicherheitsdefizite aufweist. Das geplante Zwischenlager in Angra soll z. B. ab 2021 der Lagerung abgebrannter Brennstoffe unter freiem Himmel, und somit ohne den notwendigen Schutz etwa gegen einem Flugzeugabsturz, dienen (vgl. www.eletronuclear.gov.br/Imprensa-e-Midias/Paginas/Eletronuclear-implan tar%C3%A1-dep%C3%B3sito-para-armazenar-combust%C3%ADvel-usado- de-Angra-1-e-2-.aspx). Vor allem wird in Angra aber seit 1975 ein dritter Reaktor anhand einer überalterten deutschen Technologie gebaut (vgl. www.tages spiegel.de/wirtschaft/atomkraft-brasilien-baut-reaktor-mit-deutscher- uralttechnik/8133054.html), ohne dass die Öffentlichkeit über die vorgenommenen sicherheitstechnischen Anpassungen informiert wird (vgl. www.cartacapi tal.com.br/opiniao/oito-anos-depois-as-licoes-de-fukushima-que-nao-quer emos-aprender/; https://www1.folha.uol.com.br/opiniao/2019/03/brumadinho- flamengo-angra-e-o-bom-senso.shtml) Erschwerend kommt aus Sicht der Fragesteller hinzu, dass Brasilien sich weigert, das Zusatzprotokoll der Internationalen Atomenergie-Organisation ˽(IA- EO) über umfassendere Sicherungsmaßnahmen zum Verifikationsabkommen zu unterzeichnen bzw. in Kraft zu setzen. Die Regierung plant darüber hinaus, ihr militärisches Atomprogramm aufzustocken, indem u. a. neue atombetriebene U-Boote gebaut werden (vgl. https://thebulletin.org/2019/04/brazilian- nuclear-policy-under-bolsonaro/). Mit Blick auf die verschiedenen Verstöße Jair Bolsonaros und seiner Regierung gegen die Umwelt- und Menschenrechte, aber auch mit Blick auf die Gefahr, die sowohl die Uranförderung als auch der Betrieb von Atomkraftwerken für die brasilianische Bevölkerung darstellt, besteht aus Sicht der Fragestellenden die Notwendigkeit, diesen Vertrag schnellstmöglich zu kündigen. Die Bundesregierung kann das Abkommen von 1975 noch bis zum 17. November 2019 per diplomatischer Note kündigen (vgl. Antwort zu Frage 4 auf Bundestagsdrucksache 19/6340). Bislang lehnte sie eine Kündigung jedoch ab, da ihr das Abkommen nach eigenem Bekunden eine Einflussnahme für mehr Nuklearsicherheit in Brasilien ermögliche (vgl. Antwort zu Frage 7 auf Bundestagsdrucksache 19/6340). Ungeachtet dessen, dass die Fragestellenden eine andere Auffassung hinsichtlich der Kündigung des Abkommen vertreten: Aus diesem Anspruch der Bundesregierung, ihrer damit verbundenen bilateralen Kooperation mit Brasilien sowie der „deutschbrasilianischen Vereinbarung über den Austausch technischer Informationen und Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Sicherheit kerntechnischer Einrichtungen vom 14. Juni 1978“ ergibt sich ein Zuständigkeitsbereich der Bundesregierung, an den die nachfolgenden Fragen anknüpfen. Wir fragen die Bundesregierung: Uranabbau und seine Konsequenzen  1. Ist der Bundesregierung bekannt, dass ein Urantransport am 19. März 2019 nahe den Atomkraftwerken Angra 1 und 2 unter Beschuss einer Drogenbande geraten ist (vgl. www.theguardian.com/world/2019/mar/20/brazili an-drug-gang-opens-fire-on-convoy-of-trucks-carrying-nuclear-fuel ; ggf. bitte möglichst mit näheren Angaben zur Uranfracht)?  2. Wann sollten nach Kenntnis der Bundesregierung – beispielweise durch Informationen der deutschen Auslandsvertretung in Brasilien, der durch das Abkommen vom 9. Juni 1969 über Zusammenarbeit in der wissenschaftlichen Forschung und technologischen Entwicklung eingesetzten Gemischten Kommission oder der mit der brasilianischen Atomaufsichtsbehörde zusammenarbeitenden Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit, die die Hauptsachverständigenorganisation der Bundesatomaufsicht ist (vgl. Antworten der Bundesregierung zu den Fragen 6, 9 und 10 auf Bundestagsdrucksache 17/9467) – die Rückbauarbeiten in der 1995 geschlossenen Uranmine im Bezirk Poços de Caldas (Bundesstaat Minas Gerais) und in der 2015 geschlossenen Uranmine Cachoeira im Bezirk Caetité (Bundesstaat Bahia) jeweils eingeleitet werden?  3. In welchem Zustand sind diese Minen nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell, insbesondere die Rückfangbecken mit Abfällen aus der Uranproduktion (vgl. aktuelle Berichterstattung in Brasilien, z. B.: https://g1.glo bo.com/jornal-nacional/noticia/2019/03/18/mais-barragens-de-minas- correm-alto-risco-de-se-romper.ghtml)?  4. Hat nach Kenntnis der Bundesregierung die staatliche Firma Indústrias Nucleares do Brasil (INB) ihr Versprechen gehalten, Kontrollen durchzuführen, um in unmittelbarer Nähe der Uranmine Cachoeira im Bezirk Caetité (Bundesstaat Bahia) die Qualität des Brunnenwassers zu überwachen, um Vergiftungen der Bevölkerung zu verhindern (vgl. Bericht von Greenpeace Brasilien aus 2008, S. 23: www.greenpeace.org/archive-brasil/Glo bal/brasil/report/2008/10/ciclo-do-perigo.pdf), und wie sind die Ergebnisse der Kontrollen?  5. Kann nach Kenntnis der Bundesregierung, z. B. dank den Ergebnissen dieser Messungen, praktisch ausgeschlossen werden, dass die auf Rückbau wartende Uranmine Cachoeira gesundheitsschädliche Auswirkungen auf die lokale Bevölkerung hat (bitte mit Begründung)?  6. Ist die Studie der französischen Kommission für unabhängige Forschung und Information über Radioaktivität (CRIIRAD) aus dem Jahre 2015 der Bundesregierung bekannt, und/oder kann sie anhand eigener Informationen bestätigen, dass sowohl die Mitarbeiter als auch die Bevölkerung rund um Uranminen im Bezirk Caetité (Bundesstaat Bahia) mittlerweile besser vor Strahlungen geschützt werden (vgl. www.criirad.org/mines-uranium/bresil/ CRIIRAD-report%2014-45caetite.pdf)?  7. Wie wurden nach Kenntnis der Bundesregierung die Konflikte um die Inbetriebnahme der Uranmine Engenho im Bezirk Caetité, Bundesstaat Bahia – zum einen die Forderung der lokalen Bevölkerung auf Entschädigung für Landverlust (vgl. https://cptba.org.br/comunidade-de-engenho-faz-manifes tacao-contra-a-inb-e-pede-intervencao-do-ministerio-publico/) und zum anderen das eingeforderte Recht auf Konsultation der 14 Quilombola- Gemeinschaften – gelöst?  8. Was ist nach Kenntnis der Bundesregierung der aktuelle Stand der Pläne der brasilianischen Regierung, den Uranabbau gesetzlich zu flexibilisieren, damit auch private Akteure aus dem In- und Ausland sich an der bisher ausschließlich staatlichen Förderung beteiligen können (vgl. aktuelle Berichterstattung in Brasilien, z. B.: https://www1.folha.uol.com.br/merca do/2019/03/brasil-quer-permitir-estrangeiros-na-mineracao-de-uranio-diz- ministro.shtml)?  9. Was ist nach Kenntnis der Bundesregierung der aktuelle Stand der Pläne der brasilianischen Regierung, indigene Gebiete (terras indígenas), die per Verfassung besonderen Schutz genießen, für den Bergbau zugänglich zu machen (vgl. aktuelle Berichterstattung www.reuters.com/article/us- brazilmining-indigenous/brazil-aims-to-open-indigenous-reserves-to- miningminister-idUSKCN1QP1QP)? 10. Inwiefern hat die Bundesregierung Probleme im Zusammenhang mit Uranabbau in Brasilien im Rahmen der bilateralen Kooperation mit Brasilien auf dem „Gebiet der friedlichen Nutzung der Kernenergie“ in dieser Wahlperiode konkret, kritisch, und jeweils in welcher Form, und wann genau adressiert (vgl. Antwort der Bundesregierung zu Frage 7 auf Bundestagsdrucksache 19/6340 in Verbindung mit dem deutsch-brasilianischen Abkommen „über Zusammenarbeit auf dem Gebiet der friedlichen Nutzung der Kernenergie vom 18. November 1975“)? Insbesondere, welche der in den in vorstehenden Fragen 3 bis 9 thematisierten Probleme bzw. Aspekte hat sie a) jeweils zu welcher Gelegenheit konkret adressiert, und b) mit jeweils welchem konkreten Erfolg? 11. Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragestellenden, dass sie sich unter den vorstehend thematisierten Umständen durch ein weiteres Festhalten am deutsch-brasilianischen Abkommen „über Zusammenarbeit auf dem Gebiet der friedlichen Nutzung der Kernenergie vom 18. November 1975“ mitverantwortlich machen würde für den aus Sicht der Fragestellenden problematischen Uranabbau in Brasilien, da das Abkommen explizit auch die Förderung einer bilateralen Kooperation zwischen Einrichtungen und Unternehmen, die auf dem Gebiet der „Prospektion, Gewinnung und Aufbereitung von Uranerzen“ tätig sind, bezweckt (bitte begründen)? 12. An welchen Orten im brasilianischen Norden – hier vor allem Amazonas- Regenwald – sowie im Nordosten befinden sich nach Kenntnis der Bundesregierung Uranreserven bzw. Uranressourcen, und um welche Mengen handelt es sich jeweils (vgl. Präsentation des nationalen Energieplans 2030, S. 23: http://epe.gov.br/sites-pt/publicacoes-dados-abertos/publicacoes/ PublicacoesArquivos/publicacao-165/topico-175/PNE%202030%20- %20Gera%C3%A7%C3%A3o%20Termonuclear.pdf und Studie von 2018 im Auftrag des brasilianischen Ministeriums für Minen und Energie: www.epe.gov.br/sites-pt/publicacoes-dados-abertos/publicacoes/Publica coesArquivos/publicacao-227/topico-416/03.%20Potencial%20de % 2 0 R e c u r s o s % 2 0 E n e r g % C 3 % A 9 t i c o s % 2 0 n o % 2 0 H o r i z o n te%202050%20(NT%20PR%2004-18).pdf)? 13. Welche Erkenntnisse hat insbesondere die Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) zu diesen Uranreserven bzw. Uranressourcen, und ggf. welche eigenen Arbeiten der BGR hierzu gibt es (ggf. bitte mit Angabe von Eckdaten wie Autorinnen und Autoren, Titel und Jahr)? 14. Inwieweit kann die Bundesregierung Aufklärung darüber geben, ob und ggf. inwiefern der Uranbergbau künftig auch in indigenen Territorien seitens der brasilianischen Regierung vorangetrieben wird, namentlich im Yanomami-Gebiet? Weiterentwicklung der Atomkraft in Brasilien 15. Ist der Bundesregierung bekannt, dass die brasilianische Regierung angekündigt hat, sie wolle im Rahmen ihres nationalen Energieplans 2050 (Plano Nacional de Energia 2050 – PNE 2050) am Bau von vier bis acht neuen Atomkraftwerken festhalten (vgl. Pressemitteilung des brasilianischen Ministeriums für Minen und Energie: www.mme.gov.br/web/guest/ paginainicial/outras-noticas/-/asset_publisher/32hLrOzMKwWb/content/nota- deesclarecimento-sobre-angra-3)? 16. Welche Standorte bzw. Leistungen (in Megawatt) werden nach Kenntnis der Bundesregierung für die vorgesehenen neuen Atomkraftwerke aktuell von der brasilianischen Regierung in Betracht gezogen? a) Inwiefern kann die Bundesregierung nach ihrer Kenntnis insbesondere bestätigen, dass vor allem einer der geplanten neuen Standorte, Itacuruba am Rio São Francisco im nordöstlichen Bundesstaat Pernambuco immer stärker in die Kritik gerät, da dort drei indigene Gemeinschaften und drei Quilombola-Gemeinschaften direkt durch den Bau der dortigen Atomanlage betroffen wären, deren per ILO-Konvention 169 (ILO = International Labour Organization) und brasilianischer Verfassung garantiertes Recht auf freie, vorherige und informierte Konsultation – auch vor dem Hintergrund der negativen Erfahrungen mit anderen Großprojekten in Brasilien wie Belo Monte z. B. – verletzt werden könnte (vgl. w w w . c p p n a c i o n a l . o r g . b r / n o t i c i a / m a i s - d e - 1 0 0 - o r g a n i z a % C 3 % A 7 % C 3 % B 5 e s - a s s i n a m - c a r t a - c o n t r a - i m p l a n ta%C3%A7%C3%A3o-de-usina-nuclear-em-itacuruba-pe)? b) Inwiefern gelten nach Kenntnis der Bundesregierung für den Bau und Betrieb von Atomkraftwerken in Brasilien vergleichbare Umwelt- und Sicherheitsauflagen wie in Deutschland, z. B. Begrenzungen bei der erlaubten Wassertemperatur des abgelassenen Kühlwassers bzw. Abschalten oder Drosselung des Atomkraftwerkes bei zu hohen Temperaturen des zur Kühlwasserentnahme verwendeten Flusswassers, um ökologische Schäden durch eine erhöhte Flusstemperatur an einem möglichen Standort am Rio São Francisco zu verhindern? 17. Hat die Bundesregierung im Rahmen ihrer bilateralen Kontakte mit der brasilianischen Regierung adressiert, dass das Staatsunternehmen Eletrobras Eletronuclear, als einziger Atomkraftwerksbetreiber in Brasilien, nachgewiesen in Korruptionsfälle involviert gewesen ist (vgl. z. B. die Verurteilung des Ex-Vorstandsvorsitzenden von Eletronuclear, O. L. P. S., im Jahr 2016 zu 43 Jahren Haft wegen Korruption; www.reuters.com/article/ brazil-corruption-eletrobras/brazil-%09eletronuclear-ceo-gets-43- yearsentence-for-corruption-paper-idUSL1N1AL16E)? 18. Inwiefern hat die Bundesregierung einen geplanten Ausbau der Atomkraftnutzung in Brasilien im Rahmen ihrer bilateralen Kooperation mit Brasilien „auf dem Gebiet der friedlichen Nutzung der Kernenergie“ in dieser Wahlperiode konkret, kritisch und jeweils in welcher Form und wann genau adressiert (vgl. Antwort der Bundesregierung zu Frage 7 auf Bundestagsdrucksache 19/6340)? Insbesondere, welche der in den in vorstehenden Fragen 15 bis 17 thematisierten Probleme bzw. Aspekte hat sie a) jeweils zu welcher Gelegenheit konkret adressiert, und b) mit jeweils welchem konkreten Erfolg? Wissenstand der Bundesregierung zum Atomkraftwerk Angra 19. Welche Ausfuhrgenehmigungen nach Brasilien (bitte unter Angabe des Datums und der in Verordnung (EG) Nr. 428/2009 klassifizierten Gattungen) wurden dem Framatome-Werk in Erlangen seit Inkrafttreten dieser Verordnung im Jahr 2009 vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle bzw. von der davor dafür zuständigen Behörde bewilligt (vgl. Antwort der Bundesregierung zu Frage 7 auf Bundestagsdrucksache 19/ 4665)? 20. Ist der Bundesregierung bekannt, dass auf dem Gelände des Atomkraftwerkes Angra bzw. an dessen Rande eine Anlage zur Trockenlagerung abgebrannter Brennelemente in Form von Transport- und Zwischenlagerbehältern mit einer individuellen Betonschale unter freiem Himmel entstehen soll (vgl. www.eletronuclear.gov.br/Imprensa-e-Midias/Paginas/Eletronuc lear-implantar%C3%A1-dep%C3%B3sito-para-armazenar-com bust%C3%ADvel-usado-de-Angra-1-e-2-.aspx)? 21. Ist der Bundesregierung bekannt, dass die hiesigen Standort-Zwischenlager für abgebrannte Brennelemente als Lagerhallen aus Stahlbeton mit einer Wandstärke von mindestens 0,85 m (am Standort Neckarwestheim in Form von Lagertunneln) errichtet wurden (vgl. www.bfe.bund.de/DE/ne/zwi schenlager/dezentral/bauweise/bauweise_node.html)? 22. Teilt die Bundesregierung nach ihren Kenntnissen die Auffassung der Fragestellenden, dass die brasilianische Regierung bislang kein belastbares Lager- bzw. Entsorgungskonzept für den angefallenen bzw. anfallenden hochradioaktiven Atommüll aus Angra 1 bis 3 hat ( h t t p : / / m e m o ria.cnen.gov.br/Doc/pdf/cronologia/RIMA_2006_angraIII.pdf)? 23. Hat die Bundesregierung im Rahmen des Abkommens von 1975 Informationen zu sicherheitstechnischen Anpassungen der in den 1970er-Jahren geplanten Anlage Angra 3 bekommen bzw. angefordert, z. B. im Rahmen der Kooperation zwischen der Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit (GRS) und der brasilianischen Atomaufsicht Comissão Nacional de Energia Nuclear (CNEN) (vgl. Antwort zu Frage 7 der Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 19/6340)? a) Wenn ja, werden die 1985 von Siemens/KWU nach Brasilien gelieferten Bestandteile für den Reaktor von Angra 3 verwendet bzw. teilweise verwendet? b) Wenn ja, kann die Bundesregierung bestätigen, dass in den Plänen der Anlagentechnik von AREVA für Angra 3 ein Core-Catcher-System oder eine vergleichbare Sicherheitstechnologie sowie ein ohne Elektrizität funktionierendes Kühlsystem existieren? c) Wenn nein, ist die Bundesregierung trotzdem der Auffassung, dass sie im Falle von Angra 3, dem aktuell größten Projekt im Bereich der zivilen Nutzung der Atomkraft in Brasilien, die Möglichkeiten des Vertrages von 1975 ausschöpft und ihrem Ansatz „auf die Verbesserung der Sicherheit von kerntechnischen Anlagen in Brasilien Einfluss zu nehmen“ gerecht wird (vgl. Antwort der Bundesregierung zu Frage 7 auf Bundestagsdrucksache 19/6340)? 24. Inwiefern hat die Bundesregierung Sicherheitsdefizite am AKW-Standort Angra im Rahmen der bilateralen Kooperation mit Brasilien auf dem „Gebiet der friedlichen Nutzung der Kernenergie“ in dieser Wahlperiode konkret, kritisch und jeweils in welcher Form und wann genau adressiert (vgl. Antwort der Bundesregierung zu Frage 7 auf Bundestagsdrucksache 19/6340)? Insbesondere, welche der in den in vorstehenden Fragen 20 und 23 thematisierten Probleme bzw. Aspekte hat sie a) jeweils konkret adressiert, und b) mit jeweils welchem konkreten Erfolg? Vertragliche Beziehungen zu Brasilien im Bereich der Atomkraft 25. Kann die Bundesregierung bestätigen, dass das Abkommen von 1975 die gegenseitige Lieferung von hochangereichertem Uran und von Einrichtungen bzw. Ausrüstung zur Urananreicherung und zur Herstellung und Wiederaufbereitung von Brennelementen regelt, mithin grundsätzlich erlaubt? 26. Darf die brasilianische Regierung im Rahmen dieses Abkommens spaltbares Material aus Deutschland für sein militärisches Atomprogramm nutzen? 27. Kann die Bundesregierung bestätigen, dass Brasilien bis dato das Zusatzprotokoll der Internationalen Atomenergie-Organisation (IAEO) über umfassendere Sicherungsmaßnahmen zum Verifikationsabkommen nicht unterzeichnet bzw. in Kraft gesetzt hat (vgl. Antwort der Bundesregierung zu Frage 4 auf Bundestagsdrucksache 19/6340)? a) Sind der Bundesregierung genaue Gründe für diese Nichtbereitschaft, das Zusatzprotokoll zu unterzeichnen bzw. in Kraft zu setzen bekannt? b) Hat die Bundesregierung seit ihrer Antwort zu Frage 4 auf Bundestagsdrucksache 19/6340 ihre Aufforderung, einen Zusatzprotokoll abzuschließen wiederholt (bitte vollständig mit jeweiligem Ansprechpartner und Daten auflisten)? 28. Kann die Bundesregierung das Abkommen von 1975 kündigen, ohne zugleich die Vereinbarung zwischen dem Bundesminister des Innern der Bundesrepublik Deutschland und dem Ministerium für Bergbau und Energie der Föderativen Republik Brasilien über den Austausch technischer Informationen und Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Sicherheit kerntechnischer Einrichtungen vom 10. März 1978 zu kündigen? 29. Ist die Bundesregierung trotz des Verhaltens des brasilianischen Präsidenten Jair Bolsonaro insbesondere in Sachen Umweltschutz und Menschenrechte seit seinem Amtsantritt weiterhin der Meinung, es bestehe „weder aus außenpolitischer noch aus energiepolitischer Sicht eine Notwendigkeit, das deutsch-brasilianische Atomabkommen von 1975 zu kündigen oder zu novellieren“ (vgl. Antwort der Bundesregierung zu Frage 7 auf Bundestagsdrucksache 19/6340)? 30. Falls ja, warum will die Bundesregierung, anders als im Falle der Regenwaldrodung – einer nach Auffassung der Fragesteller anderen umweltschädlichen Politik Brasiliens –, im Kontext der anvisierten Steigerung des Uranabbaus sowie dem Bau neuer Atomkraftwerke mit allen sozialen und ökologischen Konsequenzen diesmal nicht konkret reagieren (vgl. www.ta gesspiegel.de/politik/regenwald-rodung-bundesregierung-legt- brasilienprojekt-auf-eis/24889568.html)? 31. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung der Fragestellenden, dass die Ernennung des früheren Generaldirektors für nukleare und technologische Entwicklung der Marine, Admiral Bento Albuquerque, zum Minister für Bergbau und Energie Brasiliens, genauso wie die Forcierung des Bau eines atombetriebenen U-Boots auf eine Militarisierung des brasilianischen Atomsektors hinweist? a) Sind der Bundesregierung entsprechende Bedenken, z. B. der Regierung Argentiniens, bekannt (www.gazetadopovo.com.br/wiseup-news/militar ization-of-nuclear-energy-under-bolsonaro-worries-argentina/), und wenn ja, teilt die Bundesregierung diese? b) Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung in diesem Zusammenhang aus der Tatsache, dass alle anderen Staaten, die im Besitz von atombetriebenen U-Booten sind (USA, Russland, China, Indien, Frankreich und Großbritannien) gleichzeitig Atommächte, also im Besitz von Atomwaffen sind? c) Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung sowohl im Hinblick auf das Atomabkommen als auch auf die internationale Außen- und Sicherheitspolitik aus den Äußerungen des Vorsitzenden des Auswärtigen Ausschusses der Abgeordnetenkammer des brasilianischen Nationalkongresses, Eduardo Bolsonaro, der sich u. a. am 15. Mai 2019 gegenüber der Nachrichtenagentur ANSA für Atombomben für Brasilien aussprach („Die Atombomben garantieren den Frieden. Ich bin für diesen Ansatz.“; www.ansalatina.com/americalatina/noticia/brasil/ 2019/05/15/hijo-de-bolsonaro-respalda-desarrollo-bomba-atom ica_6acb76ca-bac6-4781-98a7-e4d33432608b.html)? Berlin, den 11. Oktober 2019 Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333]

Ähnliche Kleine Anfragen