Stand der Vorbereitungen der deutschen EU-Ratspräsidentschaft in der zweiten Jahreshälfte 2020
der Abgeordneten Dr. Franziska Brantner, Margarete Bause, Agnieszka Brugger, Kai Gehring, Uwe Kekeritz, Katja Keul, Dr. Tobias Lindner, Omid Nouripour, Cem Özdemir, Claudia Roth (Augsburg), Manuel Sarrazin, Dr. Frithjof Schmidt, Jürgen Trittin, Ottmar von Holtz, Ekin Deligöz, Anja Hajduk, Claudia Müller, Beate Müller-Gemmeke, Sven-Christian Kindler, Markus Kurth, Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Lisa Paus und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Deutschland übernimmt vom 1. Juli bis zum 31. Dezember 2020 die EU-Ratspräsidentschaft. Zuletzt hatte Deutschland vor 13 Jahren, 2007, die Ratspräsidentschaft inne. Sie ist eingebettet in eine sogenannte Trio-Ratspräsidentschaft zusammen mit den folgenden Präsidentschaften Portugals und Sloweniens (zweites Halbjahr 2020 bis Ende 2021).
Die Trio-Präsidentschaft formuliert gemeinsame Ziele und Prioritäten und erarbeitet ein konkretes Programm, mit dem sich der Rat während der drei Präsidentschaften befassen wird. Auf dieser Grundlage stellt jedes der drei Länder ein eigenes detailliertes Sechsmonatsprogramm für die Ratspräsidentschaft auf. Es wird zudem darauf geachtet, dass die Anschlussfähigkeit an die vorausgegangene und nachfolgende Trio-Präsidentschaft (Rumänien, Finnland, Kroatien und Frankreich, Tschechische Republik, Schweden) gewährleistet ist. Alle Ratspräsidentschaften orientieren sich an dem Arbeitsprogramm der EU-Kommission. Das Programm der neuen EU-Kommission ist nach der Amtseinführung der neuen EU-Kommission frühestens ab dem 1. November 2019 zu erwarten.
Für die Bundesregierung koordiniert das Auswärtige Amt die Vorbereitung und Durchführung der EU-Ratspräsidentschaft.
Die Herausforderungen und Erwartungen an die deutsche Ratspräsidentschaft sind nach Ansicht der Fragesteller hoch. In diese Zeit könnten nach Ansicht der Fragesteller nicht zuletzt der Abschluss der schwierigen Verhandlungen zum Mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) und die Umsetzung des voraussichtlichen Austritts des Vereinigten Königreichs aus der EU (Brexit) sowie die Verhandlungen über die zukünftigen Beziehungen fallen.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche Prioritäten wurden bislang seitens der Ressorts für die EU-Ratspräsidentschaft vorgeschlagen (aufgeschlüsselt nach Ressorts), und auf welchem Erarbeitungsstand befinden sich die Vorschläge aktuell?
2. Welche Bedeutung hat die neue strategische Agenda, die der Europäische Rat am 20. Juni angenommen hat (Anlage der Schlussfolgerungen des Europäischen Rates EUCO 9/19), für die Prioritätensetzung der deutschen Ratspräsidentschaft, insbesondere im Hinblick auf die vereinbarten Punkte, „Schutz der Bürgerinnen und Bürger und der Freiheiten“, „Entwicklung einer soliden und dynamischen wirtschaftlichen Basis“, „Verwirklichung eines klimaneutralen, grünen, fairen und sozialen Europas“ sowie „Förderung der Interessen und Werte Europas in der Welt“?
3. Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragesteller, dass die Verhandlungen zum Mehrjährigen Finanzrahmen 2021–2027 der EU während der deutschen Ratspräsidentschaft zum Abschluss gebracht werden, und wenn ja, welche konkreten Schritte plant die Bundesregierung, damit zumindest die von der Bundesregierung angekündigten 25 Prozent der Ausgaben des MFR einen Beitrag zur Erreichung der EU-Klimaziele leisten (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 19/13368, Antwort zu Frage 20)?
4. Welchen Stellenwert wird die Stärkung der Menschenrechte, Bürgerrechte und der Grundwerte gemäß Artikel 2 des EU-Vertrags innerhalb wie außerhalb der EU für die deutsche Ratspräsidentschaft einnehmen, und was bedeutet das konkret für die operative Politik im Rahmen der deutschen Ratspräsidentschaft, aber auch hinsichtlich der Beratungen des künftigen Arbeitsprogramms der EU-Kommission?
5. Welche Ziele verfolgt die Bundesregierung mit dem großen EU-China-Gipfel? Welche Themen sollen hier zur Sprache kommen, und wer wird teilnehmen?
6. Die Bundesregierung kündigte bereits an, mit der Novellierung der territorialen Agenda und der Leipzig-Charta zwei wichtige Impulse für die europäische Stadt- und Raumentwicklung zu setzen. Welche Ziele will man hier während der Ratspräsidentschaft erreichen, bzw. welche Schritte sind geplant?
7. Gilt die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 19/13368, Antwort zu Frage 10, dass während der deutschen Ratspräsidentschaft „ein Rahmen für Mindestlohnregelungen und nationale Grundsicherungssysteme“ entwickelt werden soll, und wenn ja, welche konkreten Schritte wurden bereits geplant?
8. Welche konkreten Schritte wurden bereits unternommen, um eine Einigung zur Umsetzung einer internationalen Mindestbesteuerung während der deutschen Ratspräsidentschaft zu erzielen, und teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragesteller, dass eine europäische Digitalsteuer ein wichtiger erster Schritt auf diesem Wege wäre (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 19/13368, Antwort zu Frage 11), und wenn ja, welche konkreten Schritte sind bereits geplant?
9. Inwiefern plant die Bundesregierung, den Fokus des Europäischen Semesters auf Investitionsförderung im Rahmen der deutschen Ratspräsidentschaft aufzugreifen, und welche konkreten Initiativen erwägt die Bundesregierung in diesem Zusammenhang?
10. Gibt es Lehren (lessons learned), die die Bundesregierung aus der vergangenen deutschen Ratspräsidentschaft im Jahr 2007 ziehen kann, und wie werden diese berücksichtigt?
11. Wie stellt die Bundesregierung die Kohärenz der deutschen Ratspräsidentschaft innerhalb der Trio-Ratspräsidentschaft sicher?
12. Wie stellt die Bundesregierung die Anschlussfähigkeit sowohl technisch als auch inhaltlich an die vorausgegangene und nachfolgende Trio-Ratspräsidentschaft sicher?
13. Welche inhaltlichen Punkte werden bereits mit Frankreich diskutiert im Hinblick auf die nachfolgende Trio-Präsidentschaft, und welcher Stellenwert wird hierbei insbesondere der Umsetzung des Vertrags von Aachen eingeräumt?
14. Welche Überlegungen gibt es seitens der Bundesregierung, die Bürgerinnen und Bürger, die organisierte Zivilgesellschaft, Gewerkschaften, politische Stiftungen und andere Stakeholder in die Ratspräsidentschaft einzubinden?
15. Wie bindet die Bundesregierung die Bundesländer in die Vorbereitung der deutschen Ratspräsidentschaft ein?
16. Soll das Konzept der Bürgerdialoge weiterverfolgt werden? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, will die Bundesregierung das Angebot der Landesregierung von Baden-Württemberg, deren umfangreiche Erfahrungen bei der Konzeption der Bürgerdialoge zur Verfügung zu stellen, aufgreifen?
17. Welche konkreten Schritte plant die Bundesregierung zur Einhaltung des § 1 Absatz 1 sowie § 3 des Gesetzes über die Zusammenarbeit von Bundesregierung und Deutschem Bundestag in Angelegenheiten der Europäischen Union (EUZBBG) bei der Vorbereitung und Durchführung der deutschen Ratspräsidentschaft?
18. Welche zusätzlichen Gelder hat die Bundesregierung für die Durchführung der deutschen Ratspräsidentschaft im Haushaltsentwurf für das Jahr 2020 vorgesehen (bitte pro Ressort und nach Sach- und Personalmitteln aufschlüsseln)?
Fragen18
Welche Prioritäten wurden bislang seitens der Ressorts für die EU-Ratspräsidentschaft vorgeschlagen (aufgeschlüsselt nach Ressorts), und auf welchem Erarbeitungsstand befinden sich die Vorschläge aktuell?
Welche Bedeutung hat die neue strategische Agenda, die der Europäische Rat am 20. Juni angenommen hat (Anlage der Schlussfolgerungen des Europäischen Rates EUCO 9/19), für die Prioritätensetzung der deutschen Ratspräsidentschaft, insbesondere im Hinblick auf die vereinbarten Punkte, „Schutz der Bürgerinnen und Bürger und der Freiheiten“, „Entwicklung einer soliden und dynamischen wirtschaftlichen Basis“, „Verwirklichung eines klimaneutralen, grünen, fairen und sozialen Europas“ sowie „Förderung der Interessen und Werte Europas in der Welt“?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragesteller, dass die Verhandlungen zum Mehrjährigen Finanzrahmen 2021–2027 der EU während der deutschen Ratspräsidentschaft zum Abschluss gebracht werden, und wenn ja, welche konkreten Schritte plant die Bundesregierung, damit zumindest die von der Bundesregierung angekündigten 25 Prozent der Ausgaben des MFR einen Beitrag zur Erreichung der EU-Klimaziele leisten (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 19/13368, Antwort zu Frage 20)?
Welchen Stellenwert wird die Stärkung der Menschenrechte, Bürgerrechte und der Grundwerte gemäß Artikel 2 des EU-Vertrags innerhalb wie außerhalb der EU für die deutsche Ratspräsidentschaft einnehmen, und was bedeutet das konkret für die operative Politik im Rahmen der deutschen Ratspräsidentschaft, aber auch hinsichtlich der Beratungen des künftigen Arbeitsprogramms der EU-Kommission?
Welche Ziele verfolgt die Bundesregierung mit dem großen EU-China-Gipfel? Welche Themen sollen hier zur Sprache kommen, und wer wird teilnehmen?
Die Bundesregierung kündigte bereits an, mit der Novellierung der territorialen Agenda und der Leipzig-Charta zwei wichtige Impulse für die europäische Stadt- und Raumentwicklung zu setzen. Welche Ziele will man hier während der Ratspräsidentschaft erreichen, bzw. welche Schritte sind geplant?
Gilt die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 19/13368, Antwort zu Frage 10, dass während der deutschen Ratspräsidentschaft „ein Rahmen für Mindestlohnregelungen und nationale Grundsicherungssysteme“ entwickelt werden soll, und wenn ja, welche konkreten Schritte wurden bereits geplant?
Welche konkreten Schritte wurden bereits unternommen, um eine Einigung zur Umsetzung einer internationalen Mindestbesteuerung während der deutschen Ratspräsidentschaft zu erzielen, und teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragesteller, dass eine europäische Digitalsteuer ein wichtiger erster Schritt auf diesem Wege wäre (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 19/13368, Antwort zu Frage 11), und wenn ja, welche konkreten Schritte sind bereits geplant?
Inwiefern plant die Bundesregierung, den Fokus des Europäischen Semesters auf Investitionsförderung im Rahmen der deutschen Ratspräsidentschaft aufzugreifen, und welche konkreten Initiativen erwägt die Bundesregierung in diesem Zusammenhang?
Gibt es Lehren (lessons learned), die die Bundesregierung aus der vergangenen deutschen Ratspräsidentschaft im Jahr 2007 ziehen kann, und wie werden diese berücksichtigt?
Wie stellt die Bundesregierung die Kohärenz der deutschen Ratspräsidentschaft innerhalb der Trio-Ratspräsidentschaft sicher?
Wie stellt die Bundesregierung die Anschlussfähigkeit sowohl technisch als auch inhaltlich an die vorausgegangene und nachfolgende Trio-Ratspräsidentschaft sicher?
Welche inhaltlichen Punkte werden bereits mit Frankreich diskutiert im Hinblick auf die nachfolgende Trio-Präsidentschaft, und welcher Stellenwert wird hierbei insbesondere der Umsetzung des Vertrags von Aachen eingeräumt?
Welche Überlegungen gibt es seitens der Bundesregierung, die Bürgerinnen und Bürger, die organisierte Zivilgesellschaft, Gewerkschaften, politische Stiftungen und andere Stakeholder in die Ratspräsidentschaft einzubinden?
Wie bindet die Bundesregierung die Bundesländer in die Vorbereitung der deutschen Ratspräsidentschaft ein?
Soll das Konzept der Bürgerdialoge weiterverfolgt werden? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, will die Bundesregierung das Angebot der Landesregierung von Baden-Württemberg, deren umfangreiche Erfahrungen bei der Konzeption der Bürgerdialoge zur Verfügung zu stellen, aufgreifen?
Welche konkreten Schritte plant die Bundesregierung zur Einhaltung des § 1 Absatz 1 sowie § 3 des Gesetzes über die Zusammenarbeit von Bundesregierung und Deutschem Bundestag in Angelegenheiten der Europäischen Union (EUZBBG) bei der Vorbereitung und Durchführung der deutschen Ratspräsidentschaft?
Welche zusätzlichen Gelder hat die Bundesregierung für die Durchführung der deutschen Ratspräsidentschaft im Haushaltsentwurf für das Jahr 2020 vorgesehen (bitte pro Ressort und nach Sach- und Personalmitteln aufschlüsseln)?