Berücksichtigung der gescheiterten PKW-Maut im Bundeshaushalt
der Abgeordneten Christian Dürr, Christoph Meyer, Renata Alt, Nicole Bauer, Jens Beeck, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Mario Brandenburg (Südpfalz), Dr. Marco Buschmann, Carl-Julius Cronenberg, Britta Katharina Dassler, Hartmut Ebbing, Dr. Marcus Faber, Thomas Hacker, Peter Heidt, Katrin Helling-Plahr, Markus Herbrand, Torsten Herbst, Katja Hessel, Dr. Christoph Hoffmann, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Gyde Jensen, Dr. Christian Jung, Karsten Klein, Dr. Marcel Klinge, Daniela Kluckert, Pascal Kober, Carina Konrad, Konstantin Kuhle, Alexander Graf Lambsdorff, Ulrich Lechte, Michael Georg Link, Christoph Meyer, Roman Müller-Böhm, Dr. Martin Neumann, Hagen Reinhold, Bernd Reuther, Frank Schäffler, Matthias Seestern-Pauly, Frank Sitta, Judith Skudelny, Dr. Hermann Otto Solms, Bettina Stark-Watzinger, Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann, Benjamin Strasser, Katja Suding, Linda Teuteberg, Stephan Thomae, Sandra Weeser, Christian Sauter, Grigorios Aggelidis, Nicole Westig, Alexander Müller, Dr. Florian Toncar und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Mit dem Urteil vom 18. August 2019 befand der Europäische Gerichtshof (EuGH) eine Infrastrukturabgabe für Personenkraftwagen, resultierend aus dem Infrastrukturabgabengesetz, (sog. PKW-Maut) der Bundesrepublik Deutschland für unzulässig, da sie gegen EU-Recht verstößt. Hintergrund der Entscheidung ist, dass die Abgabe zu einer Diskriminierung ausländischer PKW-Fahrer führt. Die finanzielle Last der Abgabe fällt quasi ausschließlich auf Autofahrer aus anderen EU-Staaten, während Fahrzeughalter aus Deutschland bei einer Einführung über die Kfz-Steuer von der Abgabe entlastet würden (www.tagesschau.de/inland/pkw-maut-197.html).
Die Entscheidung des EuGH führte zu einer breiten politischen und öffentlichen Diskussion rund um die Verantwortung des Bundesministers für Verkehr in Bezug auf das Vergeben von Aufträgen, die im Zusammenhang mit einer geplanten Einführung der PKW-Maut standen. Des Weiteren sind bestehende Haushaltsrisiken, die bereits getätigten Ausgaben i. H. v. ca. 80 Mio. Euro bis Ende 2019 und die Defizite in der Vertrags- und Vergabegestaltung thematisiert worden (Bundestagsdrucksache 19/11413).
Auch das Bundesministerium der Finanzen war in das Gesetzgebungsverfahren sowie die Bewertung der Infrastrukturabgabe eingebunden. So warnte der damalige Bundesfinanzminister Dr. Wolfgang Schäuble vor einem möglichen Minusgeschäft resultierend aus dem damaligen Vorschlag des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (www.spiegel.de/politik/deutschland/maut-schaeuble-warnt-vor-verlusten-de-maiziere-vor-verfassungsbruch-a-990234.html) und schlug ein alternatives Konzept vor (www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/maut-schaeuble-laesst-alternative-zu-dobrindts-konzept-erarbeiten-a-988993.html#ref=veeseoartikel).
Das Urteil des EuGH wirkt sich auf den aktuellen Entwurf für den Bundeshaushalt 2020 sowie die darüber hinaus gehende Finanzplanung bis 2023 aus. Im aktuellen Regierungsentwurf für den Bundeshaushalt 2020 heißt es zur Infrastrukturabgabe: „Im nun vorgelegten Regierungsentwurf für den Bundeshaushalt 2020 und im Finanzplan bis 2023 sind die haushalterischen Auswirkungen des Urteils noch nicht nachvollzogen“. Lediglich Sach- und Personalkosten sind im Gesetzgebungsverfahren vor der Zuleitung an den Bundestag nachträglich berücksichtigt worden. Für die Folgejahre werden die ausbleibenden Einnahmen und Ausgaben erst mit Aufstellung des Regierungsentwurfs für den Bundeshaushalt 2021 berücksichtigt. Darunter fallen auch bereits vorgesehene Investitionen in den Jahren 2021 bis 2023 von insgesamt 1,1 Mrd. Euro (Ausschussdrucksache 19(8)3429 KabVorlage RegE 2020).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen6
Wurden nach Kenntnis der Bundesregierung, abgesehen von dem im „SPIEGEL“-Artikel erwähnten Bericht, weitere Ausarbeitungen seitens des Bundesministeriums der Finanzen in Bezug auf die Infrastrukturabgabe erstellt, und wenn ja für welchen Zweck, zu welchem Zeitpunkt, und sind diese Ausarbeitungen einsehbar?
Lagen nach Kenntnis der Bundesregierung im Bundesministerium der Finanzen seit Beginn der Legislaturperiode Informationen vor, die auf die rechtlichen Unsicherheiten, insbesondere ein mögliches Verbot der Infrastrukturabgabe, hingewiesen haben, und wenn ja welche Informationen, in welcher Art, und zu welchem Zeitpunkt?
Inwiefern wurde nach Kenntnis der Bundesregierung bei der Aufstellung des Bundeshaushalts 2020 das Risiko einer nicht EU-rechtskonformen Abgabe und somit einem Scheitern der Infrastrukturabgabe berücksichtigt?
Inwiefern wurden vor diesem Hintergrund die im Bundeshaushalt vorgesehenen Investitionen i. H. v 1,1 Mrd. Euro, die im Zusammenhang mit der Infrastrukturabgabe standen, bewertet?
Inwiefern wurden vor diesem Hintergrund Personal- und Sachausgaben, die im Zusammenhang mit der Infrastrukturabgabe standen, bewertet?
Wurden im Rahmen der Aufstellung des Bundeshaushalts 2020 konkrete Haushaltsrisiken in Bezug auf die Infrastrukturabgabe berücksichtigt, etwa mögliche Schadenersatzforderungen von Vertragspartnern nach einem Scheitern der Abgabe?
Hat nach Kenntnis der Bundesregierung ein Wissensaustausch in Bezug auf die Rechtssicherheit bzw. Rechtsunsicherheit bei einer Einführung der Infrastrukturabgabe zwischen dem Bundesministerium der Finanzen und dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur stattgefunden?
Falls ja, wann, welche Informationen wurden ausgetauscht, und sind Absprachen daraus entstanden?
Falls nein, weshalb sah die Bundesregierung, bzw. eines der Bundesministerien keinen Anlass, dies zu tun?
Gab es nach Kenntnis der Bundesregierung eine juristische Einschätzung des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz für das Bundesministerium der Finanzen und für das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur in Vorbereitung auf das Urteil und des Verfahrens vor dem EuGH?
Wenn ja, wann, und in welcher Form?
Wenn ja, welche Rolle spielten dabei die Vertragsverhandlungen mit den Mautbetreibern?
Falls nein, war das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz in anderer Form in eine Vorbereitung oder Ähnliches bezüglich der Verhandlung vor dem EuGH involviert?
Gibt es seitens der Bundesregierung konkrete Vorschläge für zukünftige Gesetzgebungsverfahren, um zu verhindern, dass erneut Gesetzesvorhaben, mit rechtlichen Bedenken Unabhängiger, so wie es bei der Infrastrukturabgabe der Fall war, angestoßen oder umgesetzt werden?