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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Evaluierung von Abkommen zum Austausch von Fluggastdatensätzen

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat

Datum

05.12.2019

Aktualisiert

10.06.2024

Deutscher BundestagDrucksache 19/1518914.11.2019

Evaluierung von Abkommen zum Austausch von Fluggastdatensätzen

der Abgeordneten Andrej Hunko, Matthias W. Birkwald, Niema Movassat, Zaklin Nastic, Dr. Alexander S. Neu, Thomas Nord, Martina Renner, Dr. Kirsten Tackmann, Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Die am 27. April 2016 angenommene EU-Richtlinie zur Verwendung von Fluggastdatensätzen zur Verhütung von Terrorismus und schwerer Kriminalität wird evaluiert (Ratsdokument 12649/19). Ohne die Ergebnisse abzuwarten, will die Europäische Kommission mit Japan über den Austausch und die Verarbeitung von Fluggastdatensätzen (Passenger Name Record – PNR) verhandeln (Ratsdokument 12759/19 ADD 1). Die Mitgliedstaaten müssen einer entsprechenden Empfehlung der Kommission für ein Verhandlungsmandat noch zustimmen.

Bislang hat die EU zwei internationale PNR-Abkommen (Australien und USA) geschlossen. Nach dem Gutachten des Gerichtshofs der EU zu dem PNR-Abkommen zwischen der EU und Kanada wurde die Kommission vom Rat zur Aufnahme neuer PNR-Verhandlungen mit Kanada ermächtigt, die im Juni 2018 begannen. Die Verhandlungen sind nunmehr abgeschlossen, beide Seiten wollen das Abkommen „so bald wie möglich“ fertigstellen („EU-Canada Summit joint declaration“, 18. Juli 2019).

Nach Kenntnis der Fragestellerinnen und Fragesteller plant auch die Regierung in Israel ein PNR-Abkommen mit der Europäischen Union zur Nutzung von Passagierdaten durch Strafverfolgungsbehörden.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen8

1

Wann soll die Evaluierung der EU-PNR-Richtlinie nach Kenntnis der Bundesregierung beginnen und abgeschlossen sein (Ratsdokument 12649/19)?

2

Aus welchen Gründen befürwortet die Bundesregierung den Entwurf von Ratsschlussfolgerungen (Ratsdokument 12649/19), die eine Machbarkeitsstudie zur Ausweitung des Anwendungsbereichs der EU-PNR-Richtlinie auf andere Verkehrsträger vorschlägt und in der rechtliche, operative und technische „Herausforderungen“ betrachtet werden sollen, bzw. aus welchen Gründen lehnt sie diese ab (bitte etwaige Änderungsvorschläge der deutschen Delegation erläutern, die als Bedingung einer Befürwortung eingebracht wurden oder werden, vgl. Ratsdokument 12999/19)?

3

Wann wurden die EU-PNR-Abkommen mit den USA und mit Australien nach Kenntnis der Bundesregierung überprüft bzw. evaluiert, und welche (Zwischen-)Ergebnisse sind der Bundesregierung bekannt?

a) Sofern die Ergebnisse noch nicht vorliegen, für wann sind diese angekündigt?

b) Welche Experten aus welchen Ländern haben die Evaluierungen bzw. Überprüfungen in den USA und in Australien begleitet?

c) Sofern auch deutsche Experten beteiligt waren, von welchen Behörden wurden diese entsandt, und welche Beiträge haben diese erbracht?

4

Wann wollen welche Behörden aus den USA und aus Australien nach Kenntnis der Bundesregierung die Europäische Union besuchen, und welche Agenturen, Passagierdatenzentralstellen oder sonstigen Einrichtungen werden dabei adressiert?

5

Was ist der Bundesregierung zu den Verhandlungen zum PNR-Abkommen mit Kanada bekannt?

Welche Veränderungen auf technischer Ebene sollen darin vorgenommen werden?

6

Welche weiteren Drittstaaten haben nach Kenntnis der Bundesregierung Interesse an einem PNR-Abkommen mit der EU signalisiert?

a) Mit welchen dieser Regierungen haben erste informelle Vorgespräche oder sonstige Austausche stattgefunden?

b) Sofern mit einzelnen interessierten Drittstaaten keine formellen Gespräche beginnen sollen, welche Gründe sind der Bundesregierung hierzu bekannt (bitte die betreffenden Staaten benennen)?

7

Trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung, wie den Fragestellerinnen und Fragestellern bekannt, zu, dass auch Israel ein PNR-Abkommen zur Nutzung von Passagierdaten durch Strafverfolgungsbehörden mit der Europäischen Union anstrebt?

Wie bewertet die Bundesregierung das Zustandekommen eines solchen Abkommens vor dem Hintergrund des Angemessenheitsbeschlusses der Europäischen Union zu Israel?

8

Hält die Bundesregierung die Vereinbarung, die die Regierungen aus Bulgarien, Österreich, Rumänien und Ungarn mit fünf westlichen Balkanstaaten über den automatischen Austausch von DNA-Daten, daktyloskopischen Daten und Fahrzeugregisterdaten unterzeichnet haben, für vereinbar mit den EU-Verträgen bzw. den Prümer Ratsbeschlüssen (Beschlüsse 2008/615/JI und 2008/616/JI des Rates), die den Austausch solcher Daten zwischen den Mitgliedstaaten regeln, und sollten die betreffenden Regierungen diese Abkommen aufkündigen (vgl. Mitteilung der EU-Kommission „Vertragsverletzungsverfahren im Oktober: wichtigste Beschlüsse“ vom 10. Oktober 2019)?

Berlin, den 5. November 2019

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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