Status quo der „Agentur für Internationale Museumskooperation“
der Abgeordneten Hartmut Ebbing, Katja Suding, Thomas Hacker, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Christine Aschenberg-Dugnus, Nicole Bauer, Jens Beeck, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Dr. Marco Buschmann, Britta Katharina Dassler, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Otto Fricke, Peter Heidt, Katrin Helling-Plahr, Markus Herbrand, Torsten Herbst, Katja Hessel, Reinhard Houben, Olaf in der Beek, Gyde Jensen, Dr. Marcel Klinge, Daniela Kluckert, Konstantin Kuhle, Alexander Graf Lambsdorff, Ulrich Lechte, Michael Georg Link, Christian Sauter, Frank Sitta, Bettina Stark-Watzinger, Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann, Michael Theurer, Stephan Thomae, Dr. Florian Toncar, Gerald Ullrich, Nicole Westig und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen19
Können nach Ansicht der Bundesregierung Anträge auf Unterstützung und Förderung durch die „Agentur für Internationale Museumskooperation“ von internationalen Institutionen ohne deutsche Beteiligung gestellt werden oder ist ein deutscher Partner zwangsweise notwendig?
Welche Institutionen sind antragsberechtigt, und welche Voraussetzungen müssen diese erfüllen?
Was unternimmt die Bundesregierung, damit der bürokratische Aufwand bei der Antragstellung geringgehalten wird und auch kleinen Einrichtungen die realistische Möglichkeit gegeben wird, Anträge zu stellen?
Reagiert die Agentur ausschließlich auf Anträge oder sucht sie sich Einrichtungen und Projekte auch eigenverantwortlich aus?
Hat die Bundesregierung die „Agentur für Internationale Museumskooperation“ bereits gegründet? Wenn nein, warum nicht, und wann wird sie dies tun?
Welche Rechtsform wird die „Agentur für Internationale Museumskooperation“ nach den Plänen der Bundesregierung haben?
Wie viele Personen wird das Kontrollgremium (z. B. Aufsichtsrat oder Stiftungsrat etc.) umfassen?
a) Von wem wird dieses Kontrollgremium berufen?
b) Welche Personen werden Teil dieses Kontrollgremiums sein?
c) Gibt es Pläne, dieses Kontrollgremium auch international zu besetzen?
Gibt es bereits konkrete Projekte, die die Bundesregierung für die Agentur vorsieht?
Wer wird die Geschäftsführung bzw. Leitung dieser Agentur übernehmen?
Wem innerhalb dieser Agentur obliegt die Entscheidung über etwaige Anträge auf Förderung oder Unterstützung?
Sind die 8 Mio. Euro als Anschubfinanzierung zu betrachten, oder wie begründet die Bundesregierung, dass die Bundesförderung der „Agentur für Internationale Museumskooperation“ in den folgenden Jahren reduziert werden soll (siehe Einzelplan 05 04 Titel 687 11 – 024 Entwurf zum Bundeshaushaltsplan 2020)?
Gibt es bereits einen ausgearbeiteten Stellenplan?
a) Wenn ja, bitte detaillierte Auflistung der Planstellen inklusive der Besoldungsgruppen vorlegen.
b) Plant die Bundesregierung, Stellen zeitlich zu befristen, und wenn ja, wie viele?
Wie hoch wird der Personalkostenanteil absolut und relativ – im Verhältnis zu den Gesamtkosten betrachtet – sein, den die Bundesregierung zur Verfügung stellen wird?
Wo wird der Sitz der Agentur sein? Plant die Bundesregierung Regionalbüros außerhalb Europas?
Hat sich die Bundesregierung bereits für eine passende Immobilie entschieden?
a) Wenn ja, soll diese käuflich erworben oder angemietet werden? Wie hoch sind die Mittel, die die Bundesregierung dafür bereits bereitgestellt hat? Wie hoch sollen die zu verausgabenden Mittel in Zukunft sein?
b) Wenn nein, wer wird mit der Suche nach einer passenden Immobilie beauftragt?
Wann beabsichtigt die Bundesregierung, dem Deutschen Bundestag das Konzept zur Schaffung der Agentur vorzulegen?
In welcher Weise wird die „Agentur für Internationale Museumskooperation“ internationale Partner deutscher Museen „bei bedeutenden internationalen Ausstellungsvorhaben einschließlich administrativer Hilfestellung“ unterstützen (siehe Bundestagsdrucksache 19/8146)? Welchen prozentualen Anteil wird diese Unterstützung im Verhältnis zur Gesamthöhe der verteilten Zuwendungen betragen?
In welcher Weise wird die „Agentur für Internationale Museumskooperation“ internationale Partner deutscher Museen „bei Konzeption, Finanzierung und Bau von Museen mit einem besonderen Fokus auf Kooperationsprojekten in Afrika“ unterstützen (siehe Bundestagsdrucksache 19/8146)? Welchen prozentualen Anteil wird diese Unterstützung im Verhältnis zur Gesamthöhe der verteilten Zuwendungen betragen?
In welcher Weise wird die „Agentur für Internationale Museumskooperation“ internationale Partner mit „projektbegleitenden Programmen“ beim „Fähigkeitsaufbau („capacity building“) und nachhaltigen Wissenstransfer“ unterstützen (siehe Bundestagsdrucksache 19/8146)? Welchen prozentualen Anteil wird diese Unterstützung im Verhältnis zur Gesamthöhe der verteilten Zuwendungen betragen?