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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Nachdotierungen im Bereich der Altersversorgung

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

06.12.2019

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/1533120.11.2019

Nachdotierungen im Bereich der Altersversorgung

der Abgeordneten Christian Dürr, Dr. Florian Toncar, Frank Schäffler, Bettina Stark-Watzinger, Markus Herbrand, Katrin Hessel, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Christine Aschenberg-Dugnus, Nicole Bauer, Jens Beeck, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Dr. Marco Buschmann, Britta Katharina Dassler, Hartmut Ebbing, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Otto Fricke, Thomas Hacker, Katrin Helling-Plahr, Torsten Herbst, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Gyde Jensen, Dr. Christian Jung, Karsten Klein, Dr. Marcel Klinge, Daniela Kluckert, Carina Konrad, Konstantin Kuhle, Ulrich Lechte, Michael Georg Link, Alexander Müller, Roman Müller-Böhm, Christian Sauter, Dr. Wieland Schinnenburg, Frank Sitta, Judith Skudelny, Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann, Katja Suding, Michael Theurer, Stephan Thomae, Manfred Todtenhausen, Gerald Ullrich, Nicole Westig und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Nach § 19 Absatz 2 Satz 1 des Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetzes (FinDAG) sind bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) Pensionsrücklagen zu bilden, soweit die Versorgungslast für die Beamten der Bundesanstalt nicht nach § 20 FinDAG vom Bund zu tragen ist.

Ausweislich der Haushaltspläne der Bundesanstalt aus den Jahren 2017 bis 2019 hat sich die Zuführung an die Versorgungsrücklage wie folgt entwickelt:

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen9

1

Welche Angaben sind im Haushaltsplan 2020 der Bundesanstalt für die Zuführung an die Versorgungsrücklage nach Position 424 01 vorgesehen?

2

Wie hat sich die Anzahl der Beamten bei der Bundesanstalt insgesamt seit 2013 bis heute entwickelt (bitte nach Jahren darstellen)?

3

Für wie viele Beamte wurde bzw. wird in den Jahren 2013 bis 2020 die Zuführung an die Versorgungsrücklage vorgenommen (bitte nach Jahren darstellen)?

4

Wird bei den Zuführungen an die Versorgungsrücklage auch eine etwaig höhere Lebenserwartung berücksichtigt?

5

Wenn ja, auf welche Weise wird dies berücksichtigt?

6

Lässt sich ermitteln oder ggf. auch nur abschätzen, welchen Anteil eine etwaig höhere Lebenserwartung bei jeweils angestiegenen Zuführungen bewirkt hat (bitte gesondert nach den einzelnen Jahren seit 2013 ausweisen)?

7

Wirkt sich die Niedrigzinsphase nach Kenntnis oder Abschätzung der Bundesregierung auch auf die Höhe der Zuführungen aus, bzw. hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, dass es zu Auswirkungen der Niedrigzinsphase auf die Höhe der Zuführungen gekommen ist bzw. kommen könnte?

8

Wenn ja, welchen relativen Anteil hatte bzw. hat die Niedrigzinsphase bislang oder aktuell auf die Höhe der Zuführungen nach Kenntnis oder Einschätzung der Bundesregierung?

9

Wenn ja, welchen absoluten Anteil hatte bzw. hat die Niedrigzinsphase bislang oder aktuell auf die Höhe der Zuführungen nach Kenntnis oder Einschätzung der Bundesregierung?

Berlin, den 6. November 2019

Christian Lindner und Fraktion

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