Nachdotierungen im Bereich der Altersversorgung
der Abgeordneten Christian Dürr, Dr. Florian Toncar, Frank Schäffler, Bettina Stark-Watzinger, Markus Herbrand, Katrin Hessel, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Christine Aschenberg-Dugnus, Nicole Bauer, Jens Beeck, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Dr. Marco Buschmann, Britta Katharina Dassler, Hartmut Ebbing, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Otto Fricke, Thomas Hacker, Katrin Helling-Plahr, Torsten Herbst, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Gyde Jensen, Dr. Christian Jung, Karsten Klein, Dr. Marcel Klinge, Daniela Kluckert, Carina Konrad, Konstantin Kuhle, Ulrich Lechte, Michael Georg Link, Alexander Müller, Roman Müller-Böhm, Christian Sauter, Dr. Wieland Schinnenburg, Frank Sitta, Judith Skudelny, Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann, Katja Suding, Michael Theurer, Stephan Thomae, Manfred Todtenhausen, Gerald Ullrich, Nicole Westig und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Nach § 19 Absatz 2 Satz 1 des Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetzes (FinDAG) sind bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) Pensionsrücklagen zu bilden, soweit die Versorgungslast für die Beamten der Bundesanstalt nicht nach § 20 FinDAG vom Bund zu tragen ist.
Ausweislich der Haushaltspläne der Bundesanstalt aus den Jahren 2017 bis 2019 hat sich die Zuführung an die Versorgungsrücklage wie folgt entwickelt:
- Der Haushaltsplan für die BaFin 2015 sah entsprechende Zuführungen für 2013 von 23.070 Euro (in 1.000 Euro), für 2014 von 32.811 Euro und für 2015 von 35.600 Euro vor (www.bafin.de/SharedDocs/Downloads/DE/Bericht/Haushalt/Haushaltsplaene/dl_haush_2015_gesamt.pdf?__blob=publicationFile&v=2).
- Der Haushaltsplan für die BaFin 2016 sah entsprechende Zuführungen für 2014 von 31.872 Euro (in 1.000 Euro), für 2015 von 35.600 Euro und für 2016 von 51.239 Euro vor (www.bafin.de/SharedDocs/Downloads/DE/Bericht/Haushalt/Haushaltsplaene/dl_haush_2016_gesamt.pdf;jsessionid=D2F4B123B06E4D7AF81EB40AF31D380F.1_cid390?__blob=publicationFile&v=2).
- Der Haushaltsplan für die BaFin 2017 sah entsprechende Zuführungen für 2015 von 38.860 Euro (in 1.000 Euro), für 2016 von 51.239 Euro und für 2017 von 65.973 Euro vor (www.bafin.de/SharedDocs/Downloads/DE/Bericht/Haushalt/Haushaltsplaene/dl_haush_2017_gesamt.pdf?__blob=publicationFile&v=2).
- Der Haushaltsplan für die BaFin 2018 sah entsprechende Zuführungen für 2016 von 51.278 Euro (in 1.000 Euro), für 2017 von 65.973 Euro und für 2018 von 69.750 Euro vor (www.bafin.de/SharedDocs/Downloads/DE/Bericht/Haushalt/Haushaltsplaene/dl_haush_2018_gesamt.pdf?__blob=publicationFile&v=2).
- Der Haushaltsplan für die BaFin 2019 sieht entsprechende Zuführungen für 2017 von 62.499 Euro (in 1.000 Euro), für 2018 von 69.750 und für 2019 von 83.334 Euro vor (www.bafin.de/SharedDocs/Downloads/DE/Bericht/Haushalt/Haushaltsplaene/dl_haush_2019_gesamt.pdf?__blob=publicationFile&v=2).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen9
Welche Angaben sind im Haushaltsplan 2020 der Bundesanstalt für die Zuführung an die Versorgungsrücklage nach Position 424 01 vorgesehen?
Wie hat sich die Anzahl der Beamten bei der Bundesanstalt insgesamt seit 2013 bis heute entwickelt (bitte nach Jahren darstellen)?
Für wie viele Beamte wurde bzw. wird in den Jahren 2013 bis 2020 die Zuführung an die Versorgungsrücklage vorgenommen (bitte nach Jahren darstellen)?
Wird bei den Zuführungen an die Versorgungsrücklage auch eine etwaig höhere Lebenserwartung berücksichtigt?
Wenn ja, auf welche Weise wird dies berücksichtigt?
Lässt sich ermitteln oder ggf. auch nur abschätzen, welchen Anteil eine etwaig höhere Lebenserwartung bei jeweils angestiegenen Zuführungen bewirkt hat (bitte gesondert nach den einzelnen Jahren seit 2013 ausweisen)?
Wirkt sich die Niedrigzinsphase nach Kenntnis oder Abschätzung der Bundesregierung auch auf die Höhe der Zuführungen aus, bzw. hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, dass es zu Auswirkungen der Niedrigzinsphase auf die Höhe der Zuführungen gekommen ist bzw. kommen könnte?
Wenn ja, welchen relativen Anteil hatte bzw. hat die Niedrigzinsphase bislang oder aktuell auf die Höhe der Zuführungen nach Kenntnis oder Einschätzung der Bundesregierung?
Wenn ja, welchen absoluten Anteil hatte bzw. hat die Niedrigzinsphase bislang oder aktuell auf die Höhe der Zuführungen nach Kenntnis oder Einschätzung der Bundesregierung?