BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Kinder- und Mehrehen in Bedarfsgemeinschaften im Sinne des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch

(insgesamt 26 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Datum

09.12.2019

Aktualisiert

22.02.2023

Deutscher BundestagDrucksache 19/1533721.11.2019

Kinder- und Mehrehen in Bedarfsgemeinschaften im Sinne des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch

der Abgeordneten René Springer, Jürgen Pohl und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Aufgrund der Zunahme von im Ausland geschlossenen Ehen von Minderjährigen (https://bit.ly/31RnkUA) hat der Deutsche Bundestag am 17. Juli 2017 das Gesetz zur Bekämpfung von Kinderehen beschlossen und somit Rechtsklarheit geschaffen (mit Inkrafttreten des Gesetzes am 22. Juli 2017). Nach Einschätzung der Nichtregierungsorganisation Terre des Femmes greift der Schutz Minderjähriger vor einer Zwangsverheiratung allerdings bislang nur begrenzt (vgl. https://bit.ly/2o2zf3Z). Gemäß der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 19/9746 betrug die Zahl der in Deutschland lebenden minderjährigen ausländischen Personen mit dem Familienstand „verheiratet“ zum 31. März 2019 179 Personen. Zudem muss aufgrund von Schwierigkeiten bei der statistischen Erfassung gegenwärtig von einer hohen Dunkelziffer im Bereich der sogenannten Kinderehen in Deutschland ausgegangen werden (vgl. ebd.). In diesem Zusammenhang ergibt sich nach Ansicht der Fragesteller die Frage, ob, und wenn ja, in welchem Umfang minderjährige ausländische Personen mit dem Familienstand „verheiratet“ als „Partner“ in Bedarfsgemeinschaften im Sinne des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) leben.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen26

1

Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl der sogenannten Kinderehen in Deutschland sowie die Zahl der in sogenannten Kinderehen lebenden minderjährigen ausländischen Personen in den letzten zehn Jahren entwickelt (bitte für die Jahre 2010 bis 2019 differenziert nach Bund und nach Ländern angeben sowie differenziert nach Geschlecht, Staatsangehörigkeit und Aufenthaltstitel der „Eheleute“ ausweisen)?

2

Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl der Mehrehen in Deutschland sowie die Zahl der in Mehrehen lebenden ausländischen Personen in den letzten zehn Jahren entwickelt (bitte für die Jahre 2010 bis 2019 differenziert nach Bund und nach Ländern angeben sowie differenziert nach Geschlecht, Staatsangehörigkeit und Aufenthaltstitel der „Eheleute“ ausweisen)?

3

Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl der Mehrehen jeweils mit einer

a) Zweitfrau,

b) Drittfrau,

c) Viertfrau oder mehr in den letzten zehn Jahren in Deutschland entwickelt (bitte für die Jahre 2010 bis 2019 differenziert nach Bund und nach Ländern angeben sowie differenziert nach Staatsangehörigkeit und Aufenthaltstitel der „Eheleute“ ausweisen)?

4

Wie hoch ist nach Einschätzung der Bundesregierung die aktuelle Dunkelziffer von sogenannten Kinderehen bzw. von in Kinderehen lebenden minderjährigen ausländischen Personen in Deutschland?

5

Wie hoch ist nach Einschätzung der Bundesregierung die aktuelle Dunkelziffer von Mehrehen bzw. von in Mehrehen lebenden ausländischen Personen in Deutschland?

6

Wie viele der in sogenannten Kinderehen oder Mehrehen lebenden ausländischen Personen haben nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten zehn Jahren Einbürgerungsverfahren erfolgreich abgeschlossen bzw. die deutsche Staatsbürgerschaft erworben (bitte für die Jahre 2010 bis 2019 differenziert nach Bund und nach Ländern angeben sowie differenziert nach Geschlecht und nach der bisherigen Staatsbürgerschaft ausweisen)?

7

Wie gestaltet sich nach Kenntnis der Bundesregierung der Datenaustausch zwischen den zuständigen Jobcentern, den Ausländerbehörden sowie dem Ausländerzentralregister bezüglich der in sogenannten Kinderehen und Mehrehen lebenden ausländischen Personen (bitte die Verfahren inklusive der gesetzlichen Fristen darstellen)?

8

Wie verfahren nach Kenntnis der Bundesregierung die zuständigen Jobcenter, und welche Maßnahmen werden ergriffen, wenn ausländische minderjährige Personen mit dem Familienstand „verheiratet“ von Seiten des volljährigen Leistungsberechtigten als „Ehepartner“ im Sinne des SGB II bezeichnet werden (bitte die Verfahren inklusive der gesetzlichen Fristen darstellen)?

9

Wie wird nach Kenntnis der Bundesregierung unter Berücksichtigung der spezifischen Lebenssituation sowie der derzeitigen Rechtslage hinsichtlich sogenannter Kinderehen und Mehrehen der Begriff Partner bzw. Ehepartner in einer Bedarfsgemeinschaft im Sinne des SGB II definiert?

10

Wie viele der in sogenannten Kinderehen lebenden minderjährigen ausländischen Personen haben nach Kenntnis der Bundesregierung aufgrund häuslicher bzw. sexualisierter Gewalt oder Gewaltandrohungen Unterstützung in Mädchen- bzw. Frauenhäusern erhalten (bitte für die Jahre 2010 bis 2019 differenziert nach Bund und nach Ländern angeben sowie differenziert Staatsangehörigkeit und Aufenthaltstitel der Hilfesuchenden ausweisen)?

11

Wie viele der in sogenannten Kinderehen lebenden minderjährigen ausländischen Personen haben aufgrund häuslicher bzw. sexualisierter Gewalt oder Gewaltandrohungen nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten zehn Jahren Strafanzeige erstattet (bitte für die Jahre 2010 bis 2019 differenziert nach Bund und nach Ländern angeben sowie differenziert nach Staatsangehörigkeit und Aufenthaltstitel der Anzeigeerstatter ausweisen)?

12

Wie viele der in sogenannten Mehrehen lebenden ausländischen Personen haben nach Kenntnis der Bundesregierung aufgrund häuslicher bzw. sexualisierter Gewalt oder Gewaltandrohungen in den letzten zehn Jahren Unterstützung in Mädchen- bzw. Frauenhäusern erhalten (bitte für die Jahre 2010 bis 2019 differenziert nach Bund und nach Ländern angeben sowie differenziert nach Staatsangehörigkeit und Aufenthaltstitel der Hilfesuchenden ausweisen)?

13

Wie viele der in sogenannten Mehrehen lebenden ausländischen Personen haben nach Kenntnis der Bundesregierung aufgrund häuslicher bzw. sexualisierter Gewalt oder Gewaltandrohungen in den letzten zehn Jahren Strafanzeige erstattet (bitte für die Jahre 2010 bis 2019 differenziert nach Bund und nach Ländern angeben sowie differenziert nach Staatsangehörigkeit und Aufenthaltstitel der Anzeigeerstatter ausweisen)?

14

Inwiefern, wo, und mit welchen Daten bzw. Statusangaben werden minderjährige verheiratete ausländische Personen als Mitglieder einer Bedarfsgemeinschaft im Sinne des SGB II registriert bzw. diesen zugeordnet (bitte die Begrifflichkeiten, Verfahren und rechtlichen Grundlagen für den Zeitraum 2010 bis 2019 darstellen)?

15

Wie viele minderjährige ausländische Personen mit dem Familienstand „verheiratet“ waren in den letzten zehn Jahren Mitglieder einer Bedarfsgemeinschaft im Sinne des SGB II (bitte für die Jahre 2010 bis 2019 differenziert nach Bund und nach Ländern angeben sowie differenziert nach Geschlecht, Staatsangehörigkeit und Aufenthaltstitel ausweisen)?

16

Wie viele der in Mehrehen lebenden ausländischen Personen bilden mit ihrem „Ehepartner“ eine Bedarfsgemeinschaft im Sinne des SGB II (bitte für die Jahre 2010 bis 2019 differenziert nach Bund und nach Ländern angeben sowie differenziert nach Geschlecht, Staatsangehörigkeit und Aufenthaltstitel ausweisen)?

17

Wie viele der in Mehrehen lebenden ausländischen Personen haben nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten zehn Jahren einen eigenständigen, d. h. vom „Ehepartner“ unabhängigen Antrag auf Leistungen nach dem SGB II gestellt (bitte für die Jahre 2010 bis 2019 differenziert nach Bund und nach Ländern angeben sowie differenziert nach Geschlecht, Staatsangehörigkeit und Aufenthaltstitel der Antragsteller ausweisen)?

18

Wie viele der in Mehrehen lebenden ausländischen verheirateten Leistungsberechtigten nach dem SGB II verfügen nach Kenntnis der Bundesregierung über eine von ihrem „Ehepartner“ abweichende Wohnanschrift bzw. bilden eine eigenständige Bedarfsgemeinschaft im Sinne des SGB II (bitte für die Jahre 2010 bis 2019 differenziert nach Bund und nach Ländern angeben sowie differenziert nach Geschlecht, Staatsangehörigkeit und Aufenthaltstitel des Leistungsberechtigten nach dem SGB II ausweisen)?

19

Wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im Rahmen des Familiennachzugs minderjährige ausländische Personen mit dem Familienstand „verheiratet“ bereits in Deutschland bestehenden oder neu gegründeten Bedarfsgemeinschaften im Sinne des SGB II zugeordnet?

Wenn ja, wie hat sich die Zahl besagter Personengruppe in den letzten zehn Jahren entwickelt (bitte für die Jahre 2010 bis 2019 differenziert nach Bund und nach Ländern angeben sowie differenziert nach Geschlecht, Staatsangehörigkeit und Aufenthaltstitel ausweisen)?

20

Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Ausgaben, die mit der Existenz von sogenannten Kinderehen im Bereich der Grundsicherung nach dem SGB II verbunden sind, in den letzten zehn Jahren entwickelt (bitte für die Jahre 2010 bis 2019 differenziert nach Bund und nach Ländern angeben sowie differenziert nach Geschlecht, Staatsangehörigkeit und Aufenthaltstitel der Leistungsberechtigten ausweisen)?

21

Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Ausgaben, die mit der Existenz von sogenannten Mehrehen im Bereich der Grundsicherung nach dem SGB II verbunden sind, in den letzten zehn Jahren entwickelt (bitte für die Jahre 2010 bis 2019 differenziert nach Bund und nach Ländern angeben sowie differenziert nach Geschlecht, Staatsangehörigkeit und Aufenthaltstitel der Leistungsberechtigten ausweisen)?

22

Sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Jobcenter befugt, im Falle des Auftretens berechtigter Zweifel im Rahmen der Leistungsberechnung nach dem SGB II, insbesondere im Zusammenhang mit der Bildung von Bedarfsgemeinschaften, den seitens der Antragsteller bzw. Leistungsberechtigten angegebenen Familienstand zu hinterfragen?

a) Wenn ja, wann wurden entsprechende Weisungen diesbezüglich erlassen, und welche sind das?

b) Wenn nein, wie wird in solchen Fällen verfahren?

23

Unterscheiden sich die von Jobcentern in Rechtsform einer gemeinsamen Einrichtung (gE) betriebenen Verfahren im Umgang mit Personen, die in sogenannten Kinderehen leben, nach Kenntnis der Bundesregierung von den Verfahren jener Jobcenter, die sich in zugelassener kommunaler Trägerschaft (zkT) befinden (bitte die jeweiligen Verfahren inklusive der gesetzlichen Fristen darstellen)?

24

Unterscheiden sich die von Jobcentern in Rechtsform einer gemeinsamen Einrichtung (gE) betriebenen Verfahren im Umgang mit Personen, die in Mehrehen leben, nach Kenntnis der Bundesregierung von den Verfahren jener Jobcenter, die sich in zugelassener kommunaler Trägerschaft (zkT) befinden (bitte die jeweiligen Verfahren inklusive der gesetzlichen Fristen darstellen)?

25

Welche Daten werden nach Kenntnis der Bundesregierung hinsichtlich minderjähriger ausländischer Personen mit dem Familienstand „verheiratet“ in Deutschland statistisch erhoben, und was ist die Rechtsgrundlage für die Erhebung?

a) Zu welchen Stichtagen werden die Daten erhoben?

b) Wann, und wo werden die erhobenen Daten veröffentlicht?

26

Existieren nach Kenntnis der Bundesregierung Weisungen zur Erhebung des in Frage 25 beschriebenen Sachverhaltes?

Wenn ja, wann wurden die Weisungen erlassen, und welche sind das?

Berlin, den 4. November 2019

Dr. Alice Weidel, Dr. Alexander Gauland und Fraktion

Ähnliche Kleine Anfragen