BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Kosten für die Finanzwirtschaft durch Anforderungen im Meldewesen

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

14.01.2020

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/1540225.11.2019

Kosten für die Finanzwirtschaft durch Anforderungen im Meldewesen

der Abgeordneten Frank Schäffler, Christian Dürr, Dr. Florian Toncar, Bettina Stark-Watzinger, Markus Herbrand, Katja Hessel, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Christine Aschenberg-Dugnus, Nicole Bauer, Jens Beeck, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Dr. Marco Buschmann, Carl-Julius Cronenberg, Britta Katharina Dassler, Hartmut Ebbing, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Otto Fricke, Thomas Hacker, Katrin Helling-Plahr, Torsten Herbst, Manuel Höferlin, Dr. Christoph Hoffmann, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Gyde Jensen, Karsten Klein, Dr. Marcel Klinge, Daniela Kluckert, Carina Konrad, Konstantin Kuhle, Ulrich Lechte, Michael Georg Link, Alexander Müller, Roman Müller-Böhm, Frank Müller-Rosentritt, Hagen Reinhold, Bernd Reuther, Christian Sauter, Dr. Wieland Schinnenburg, Frank Sitta, Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann, Katja Suding, Michael Theurer, Stephan Thomae, Manfred Todtenhausen, Gerald Ullrich, Nicole Westig und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

In den vergangenen Jahren sind die bürokratischen Vorgaben für die Finanzwirtschaft deutlich gewachsen. Gerade im Bereich des Meldewesens ist es zu einem erheblichen Zuwachs an zusätzlichen Anforderungen gekommen. Ein Bericht der Europäischen Kommission („Fitness Check on Supervisory Reporting“) aus dem Jahr 2018 kam zu dem Ergebnis, dass sich z. B. die Anzahl der Mitarbeiter, die mit der Erfüllung von Meldepflichten beschäftigt sind, zwischen 2009 und 2016 um etwa 50 Prozent erhöht hat. Darüber hinaus hielten 77 Prozent der Umfrageteilnehmer das gegenwärtige System des Meldewesens für ineffizient bzw. sehr ineffizient. 93 Prozent der Markteilnehmer waren der Auffassung, dass das derzeitige Meldewesen zu kostspielig ist (https://ec.europa.eu/info/sites/info/files/2017-supervisory-reporting-requirements-summary-report_en.pdf). Adressat der Meldungen ist in Deutschland vor allem die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht – BaFin – (www.bafin.de/DE/Aufsicht/BankenFinanzdienstleister/Anzeige-Meldepflichten/anzeige-meldepflichten_node.html).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen11

1

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Gesamtkosten, die der Finanzwirtschaft in Deutschland bzw. der EU durch die verschiedenen Anforderungen des Meldewesens jährlich entstehen?

2

Wie viele Verstöße gegen das Meldewesen werden nach Kenntnis der Bundesregierung in Deutschland bzw. der EU jährlich registriert?

3

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Gesamtkosten für staatliche Stellen in Deutschland, die sich aus dem Meldewesen jährlich ergeben?

4

Wie sind die Kosten in Deutschland auf die unterschiedlichen Prüfanstalten (Bundesbank, BaFin etc.) verteilt?

5

Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl der beschäftigten Personen bei der BaFin bzw. den anderen zuständigen Bundesbehörden entwickelt (bitte für die letzten zehn Jahre und nach Institut gesondert angeben)? Welche Personalkosten haben die jeweiligen Aufsichtsbehörden?

6

Wie viele Personen sind in Deutschland mit der Prüfung von Meldungen aus der Finanzwirtschaft betraut?

7

Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung daraus, dass der Bericht der Europäischen Kommission „Fitness Check on Supervisory Reporting“ zu dem Ergebnis kommt, dass

sich zwischen 2009 und 2016 die Anzahl der Mitarbeiter, die mit der Erfüllung von Meldepflichten beschäftigt sind, um etwa 50 Prozent erhöht hat,

93 Prozent der Markteilnehmer der Auffassung waren, dass das derzeitige Meldewesen zu kostspielig ist, und welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung für Kosteneinsparungen,

77 Prozent der Umfrageteilnehmer das gegenwärtige System des Meldewesens für ineffizient bzw. sehr ineffizient halten,

ein Großteil der Marktteilnehmer weiterhin das Fehlen von Proportionalität im Meldewesen bemängeln,

mehrere Marktteilnehmer angaben, dass verschiedene Meldevorschriften sehr ähnliche, aber nicht identische Datenmeldungen erfordern – „require the reporting of very similar (but not identical) metrics“, und welche Vereinfachungen bzw. Harmonisierung unterstützt die Bundesregierung?

Plant die Bundesregierung gesetzliche Maßnahmen, um die entsprechenden Kritikpunkte aus dem Bericht „Fitness Check on Supervisory Reporting“ zu adressieren? Wenn ja, mit welchem Zeitplan?

8

Wie bewertet die Bundesregierung die Machbarkeit und den Mehrwert eines zentralen Datenpools mit einem gemeinsamen Datenmodell (wie beispielsweise in Österreich realisiert, vgl. www.oenb.at › dam › gem_Meldewesen_Datenmodell_20180928) beim Meldewesen? Bis wann ließe sich nach Einschätzung der Bundesregierung eine entsprechende Konsolidierung erreichen?

9

Steht nach Einschätzung der Bundesregierung der Nutzen aus dem granularen Meldewesen im Verhältnis zu den Aufwänden für diese Meldungen? Wurde hierzu eine volkswirtschaftliche Wirtschaftlichkeitsbetrachtung durchgeführt, und was sind deren Ergebnisse, bzw. ist eine solche Wirtschaftlichkeitsbetrachtung geplant?

10

Wie sind nach Kenntnis der Bundesregierung der Mehrwert und die Erkenntnisse, die die Aufsicht aus der seit dem 31. Dezember 2017 geltenden AnaCredit-Verordnung über die Erhebung granularer Kreditdaten und Kreditrisikodaten ( w w w . e c b . e u r o p a . e u / e c b / l e g a l / p d f / c e l e x _ 32016r0867_de_txt.pdf) hat ziehen können, qualitativ und quantitativ zu bezeichnen und zu beziffern?

11

Welches Potenzial sieht die Bundesregierung darin, die Blockchain-Technologie beim Meldewesen zu nutzen? Warum findet das Meldewesen keine Beachtung in der Blockchain-Strategie der Bundesregierung?

Berlin, den 6. November 2019

Christian Lindner und Fraktion

Ähnliche Kleine Anfragen