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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Gesundheitspolitische Aktivitäten der EU vor dem Hintergrund der Zuständigkeit der Mitgliedsstaaten für die Gesundheitssysteme

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium für Gesundheit

Datum

11.12.2019

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/1538125.11.2019

Gesundheitspolitische Aktivitäten der EU vor dem Hintergrund der Zuständigkeit der Mitgliedstaaten für die Gesundheitssysteme

der Abgeordneten Dr. Wieland Schinnenburg, Michael Theurer, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Christine Aschenberg-Dugnus, Nicole Bauer, Jens Beeck, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Dr. Marco Buschmann, Carl-Julius Cronenberg, Britta Katharina Dassler, Hartmut Ebbing, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Thomas Hacker, Katrin Helling-Plahr, Markus Herbrand, Torsten Herbst, Katja Hessel, Manuel Höferlin, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Gyde Jensen, Dr. Marcel Klinge, Konstantin Kuhle, Ulrich Lechte, Michael Georg Link, Alexander Müller, Roman Müller-Böhm, Frank Sitta, Judith Skudelny, Bettina Stark-Watzinger, Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann, Katja Suding, Stephan Thomae, Manfred Todtenhausen, Dr. Florian Toncar, Dr. Andrew Ullmann, Gerald Ullrich, Sandra Weeser, Nicole Westig und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Auf seiner Webseite beschreibt das Bundesministerium für Gesundheit (BMG), dass die Kompetenzen der EU im Bereich der Gesundheitspolitik in die „alleinige Verantwortung der Mitgliedstaaten“ fällt und die EU in diesem Bereich nur über „ergänzende Kompetenzen“ verfüge (www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/internationale-gesundheitspolitik/europa/europaeische-gesundheitspolitik.html). Allerdings regelt die EU trotzdem viele Bereiche der Gesundheitspolitik, etwa die Zulassung von Arzneimitteln oder den Umgang mit gefährlichen oder potenziell gefährlichen Stoffen.

Zuletzt bemängelte der Deutsche Bundestag durch eine Subsidiaritätsrüge eine geplante Ausweitung der EU-Kompetenzen im Bereich der Nutzenbewertung von Medizinprodukten (Health Technology Assessment – HTA, vgl. Bundestagsdrucksache 19/1296). Dennoch gab das BMG am 16. Oktober 2019 im Ausschuss für Gesundheit des Deutschen Bundestages die Auskunft, dass im Rahmen der kommenden EU-Ratspräsidentschaft Deutschlands keine Beratungen über das Verhältnis zwischen dem Rang des EU-Binnenmarkts und der Länderzuständigkeit für die Gesundheitssysteme geplant seien.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen6

1

Gibt es auf europäischer Ebene Beratungen mit Beteiligung oder Kenntnis der Bundesregierung über das Verhältnis zwischen EU-Binnenmarkt und der Länderzuständigkeit für die Gesundheitssysteme?

a) Wenn ja, welche Beratungen gibt es unter welcher Beteiligung, und wann haben sie stattgefunden bzw. finden sie statt?

b) Wenn nein, plant die Bundesregierung oder planen nach Kenntnis der Bundesregierung andere Mitgliedstaaten oder EU-Gremien solche Beratungen?

2

Wie bewertet die Bundesregierung die aktuellen gesundheitspolitischen Aktivitäten der EU vor dem Hintergrund der Zuständigkeit der Mitgliedstaaten für die Gesundheitssysteme?

a) Welche geplanten Regelungen der EU im Bereich der Gesundheitspolitik oder sie betreffenden Themen sieht die Bundesregierung teilweise oder vollständig nicht als Zuständigkeit der EU an?

b) An welchen Stellen wünscht sich die Bundesregierung im Bereich der Gesundheitspolitik eine Ausweitung der EU-Regulierung und der EU-Kompetenzen?

3

Was unternimmt die Bundesregierung, um eine Überschreitung der Kompetenzen der EU im Bereich der Gesundheitssysteme zu verhindern?

4

Verfügt die Bundesregierung über ein Konzept, das Ansatzpunkte bzw. Vorschläge für eine Kompetenzregelung im Bereich der Gesundheitssysteme zwischen der EU und den Mitgliedstaaten beinhaltet?

a) Wenn ja, welche Meinung vertritt die Bundesregierung hier?

b) Wenn nein, warum nicht, und nach welchen Kriterien bewertet die Bundesregierung dann EU-Vorhaben im Bereich der Gesundheitspolitik?

5

Wie ist der aktuelle Stand der Beratungen auf EU-Ebene zum Thema HTA, und wann rechnet die Bundesregierung hier mit einer Einigung?

6

Welche EU-Fördermittelprogramme und EU-Investitionsmittelprogramme existieren nach Kenntnis der Bundesregierung, die direkt oder indirekt in die Gesundheitssysteme der Mitgliedstaaten eingreifen?

a) In welcher Höhe wurden nach Kenntnis der Bundesregierung aus welchen Programmen der EU jeweils in den Jahren 2015 bis 2019 Mittel direkt oder indirekt an Akteure des deutschen Gesundheitssystems ausgezahlt?

b) Wie bewertet die Bundesregierung diese Zahlungen jeweils?

Berlin, den 7. November 2019

Christian Lindner und Fraktion

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