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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Steuerliche Regelungen rund um das Weihnachtsgeschäft

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

12.12.2019

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/1549926.11.2019

Steuerliche Regelungen rund um das Weihnachtsgeschäft

der Abgeordneten Frank Schäffler, Christian Dürr, Dr. Florian Toncar, Bettina Stark-Watzinger, Markus Herbrand, Katrin Helling-Plahr, Torsten Herbst, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Gyde Jensen, Dr. Christian Jung, Karsten Klein, Dr. Marcel Klinge, Daniela Kluckert, Carina Konrad, Konstantin Kuhle, Ulrich Lechte, Michael Georg Link, Alexander Müller, Roman Müller-Böhm, Hagen Reinhold, Christian Sauter, Dr. Wieland Schinnenburg, Frank Sitta, Judith Skudelny, Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann, Katja Suding, Michael Theurer, Stephan Thomae, Manfred Todtenhausen, Gerald Ullrich, Nicole Westig und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Das Weihnachtsgeschäft (meist definiert als der Zeitraum zwischen November und Dezember) ist für viele Branchen und Geschäfte oftmals der verkaufsstärkste und damit auch finanziell bedeutendste Jahresabschnitt.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen6

1

Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, welchen Umsatz der Einzelhandel in Deutschland im Weihnachtsgeschäft erzielt, und wie hoch der entsprechende Umsatzsteueranteil für diesen Zeitraum ausfällt?

2

Plant die Bundesregierung, die Besteuerung von Weihnachtsbäumen anzupassen?

Wenn nicht, wie begründet es die Bundesregierung, dass für frische Weihnachtsbäume der ermäßigte Umsatzsteuersatz gilt, aber nicht bei Plastiktannen sowie für fertig geschmückte Weihnachtsbäume?

Wenn nicht, wie begründet es die Bundesregierung, dass bei wildwachsenden Weihnachtsbäumen von pauschalierenden Landwirten der Umsatzsteuersatz nur 5,5 Prozent beträgt, bei von pauschalierenden Landwirten und in einer Großkultur großgezogenen Weihnachtsbäumen 10,7 Prozent, aber bei Gewerbetreibenden 7 Prozent?

Wenn nicht, wie begründet es die Bundesregierung, dass entsprechend vier verschiedene Umsatzsteuersätze (5,5 Prozent, 7 Prozent, 10,7 Prozent und 19 Prozent) bei unterschiedlichen Weihnachtsbäumen zustande kommen?

Hält die Bundesregierung die verschiedenen Ermäßigungen für angemessen?

3

Plant die Bundesregierung, den Steuersatz für unterschiedlich verarbeitete Adventkränze anzupassen?

Wenn nicht, wie begründet es die Bundesregierung, dass für Adventskränze mit frischen Tannenzweigen der ermäßigte Umsatzsteuersatz gilt, aber nicht für Adventskränze aus überwiegend trockenem Material und mit Verzierungen?

4

Plant die Bundesregierung, den Steuersatz für Mandeln beziehungsweise Kekse anzupassen?

Wenn nicht, wie begründet es die Bundesregierung, dass für Mandeln und Marzipan der ermäßigte Umsatzsteuersatz gilt, aber nicht für Kekse?

5

Plant die Bundesregierung den Steuersatz bei der Gastronomie anzupassen?

Wenn nicht, wie begründet es die Bundesregierung, dass für den Verkauf von Bratwürstchen der ermäßigte Umsatzsteuersatz gilt, solange keine Tische und Sitzgelegenheiten bereitstehen, aber nicht, wenn entsprechende Vorrichtungen bestehen?

Wie begründet es die Bundesregierung, dass für den Verkauf von Glühwein immer der höhere Umsatzsteuersatz gilt?

6

Plant die Bundesregierung, den Steuersatz für Brennholz beziehungsweise Holzhackschnitzel anzupassen?

Wenn nicht, wie begründet es die Bundesregierung, dass für Brennholz in Form von Rundlingen, Scheiten, Zweigen der ermäßigte Umsatzsteuersatz gilt, aber nicht für Holzhackschnitzel?

Berlin, den 6. November 2019

Christian Lindner und Fraktion

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