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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Präzisierte Vorgaben für die Energieszenarien der Bundesregierung

Vom BMWi vergebener Auftrag zur Erstellung von Energieszenarien als Grundlage des geplanten Energiekonzepts der Bundesregierung (Nachfrage zu BT-Drs 17/1176): dem Auftragnehmer vorgegebene Prämissen zu Wirtschaftswachstum, Ölpreis, Atomkraft, Energieverbrauchsentwicklung, Ausbau der Erneuerbaren Energien und Einbindung in das Energieversorgungssystem sowie Klimaschutz und CO2-Einsparung; weiteres Verfahren, Zeitplan und Beteiligung der Energiekonzerne

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie

Datum

29.04.2010

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/136513. 04. 2010

Präzisierte Vorgaben für die Energieszenarien der Bundesregierung

der Abgeordneten Bärbel Höhn, Hans-Josef Fell, Sylvia Kotting-Uhl, Oliver Krischer, Ingrid Nestle und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Als Grundlage des geplanten Energiekonzeptes der Bundesregierung hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie einen Auftrag zur Erstellung von Energieszenarien vergeben. Auf eine Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hin (Bundestagsdrucksache 17/1176) hat die Bundesregierung die Beauftragung einer Bietergemeinschaft der Prognos AG, der Gesellschaft zur Förderung des Energiewirtschaftlichen Instituts an der Universität zu Köln gGmbH (EWI) und der Gesellschaft für wirtschaftliche Strukturforschung mbH (GWS) bestätigt.

Mit Blick auf die dem Auftrag zugrunde liegenden energie- und klimapolitischen Prämissen hat die Bundesregierung jedoch ausgeführt, diese seien bislang noch nicht endgültig festgelegt. Die Festlegung erfolge grundsätzlich erst im Rahmen der forschungsbegleitenden Gespräche. Angesichts der vorgesehenen Vorlage eines Zwischenberichts der Auftragnehmer bis zum 15. Mai 2010 müssten diese begleitenden Gespräche inzwischen stattgefunden haben oder spätestens bis zum Ende der Beantwortungsfrist für diese Kleine Anfrage stattfinden.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen50

1

Welche Prämissen wurden dem Auftragnehmer zur Berücksichtigung vorgegeben?

2

In welchen Punkten unterscheiden sich diese aktuellen Vorgaben von den Vorgaben für das Gutachten „Energieszenarien für den Energiegipfel 2007“?

3

Welches Wirtschaftswachstum soll der Auftragnehmer seinen Energieszenarien zugrunde legen?

4

Welchen Ölpreis soll der Auftragnehmer den Energieszenarien für 2020, 2030 und 2050 zugrunde legen?

5

Sind dem Auftragnehmer für die einzelnen Szenarien Annahmen zur künftigen Rolle der Atomkraft vorgegeben, und wenn ja, welche?

6

Sollen in dem Szenario, das keine Laufzeitverlängerungen für Atomkraftwerke vorsieht („Nulllinie“), die Rahmenbedingungen so gesetzt werden, dass die Klima-, Effizienz- und Erneuerbare-Energien-Ziele der Bundesregierung erreicht werden?

7

Soll ein Szenario erstellt werden, das die Strommengenbegrenzungen für Atomkraftwerke ganz aufhebt?

8

Welche Vorgaben zu erforderlichen Sicherheitsnachrüstungen sollen für die Berechnungen zur Wirtschaftlichkeit des Weiterbetriebs der Atomkraftwerke zugrunde gelegt werden?

9

Welche Vorgaben zur Besteuerung von Brennelementen sollen für die Berechnungen zur Wirtschaftlichkeit des Weiterbetriebs der Atomkraftwerke zugrunde gelegt werden?

10

Welche Vorgaben zur Überführung von Gewinnen aus dem Betrieb von Atomkraftwerken in einen Fonds sollen für die Berechnungen zur Wirtschaftlichkeit des Weiterbetriebs der Atomkraftwerke zugrunde gelegt werden?

11

Welche Vorgaben zur Überwälzung der Kosten für die Sanierung der Asse auf die Atomkraftwerksbetreiber sollen für die Berechnungen zur Wirtschaftlichkeit des Weiterbetriebs der Atomkraftwerke zugrunde gelegt werden?

12

Welche Prämissen in Bezug auf eine wettbewerbsneutrale Ausgestaltung möglicher Laufzeitverlängerungen werden zugrundegelegt?

13

Welche Vorgaben bezüglich der Endlagerung hochradioaktiver Abfälle sollen zugrunde gelegt werden?

14

Welche Ziele und Annahmen zur Entwicklung des Energieverbrauchs bis 2020, 2030 und 2050 soll der Auftragnehmer den Energieszenarien zugrunde legen?

15

Welche Ziele und Annahmen zur Entwicklung des Stromverbrauchs bis 2020, 2030 und 2050 soll der Auftragnehmer den Energieszenarien zugrunde legen?

16

Welche zusätzlichen politischen Maßnahmen zur Verringerung des Energieverbrauchs und insbesondere des Stromverbrauchs soll der Auftragnehmer in seinen Energieszenarien berücksichtigen?

17

Soll das Ziel der Bundesregierung, die Energieproduktivität um 3 Prozent im Jahr zu steigern, den Energieszenarien zugrunde gelegt werden?

18

Welche Ziele und Annahmen zur Entwicklung der Kraft-Wärme-Kopplung soll der Auftragnehmer dem Energiekonzept zugrunde legen?

19

Wird das Ziel der Bundesregierung, den Anteil der Kraft-Wärme-Kopplung bis 2020 auf 25 Prozent zu verdoppeln, dem Energiekonzept zugrunde gelegt?

20

Welche Zielmarken für den Ausbau der erneuerbaren Energien soll der Auftraggeber den einzelnen Energieszenarien zugrunde legen?

21

Ist ein Ziel für den Anteil der erneuerbaren Energien an der Stromerzeugung oder dem Stromverbrauch des Jahres 2020 vorgegeben, und wenn ja, welches?

22

Ist ein Ziel für den Anteil der erneuerbaren Energien an der Stromerzeugung oder dem Stromverbrauch des Jahres 2030 vorgegeben, und wenn ja, welches?

23

Ist ein Ziel für den Anteil der erneuerbaren Energien an der Stromerzeugung oder dem Stromverbrauch des Jahres 2050 vorgegeben, und wenn ja, welches?

24

Welches Ziel für den Ausbau der Offshore-Windkraft soll der Auftragnehmer für 2020 zugrunde legen?

25

Soll der Auftragsnehmer das Ziel der Bundesregierung, die Offshore-Windkraft bis 2030 auf 25 000 MW installierte Leistung auszubauen, seinen Energieszenarien zugrunde legen?

26

Soll der Auftragnehmer das Ziel des Bundesministers für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, Dr. Norbert Röttgen, den Anteil der Photovoltaik an der Stromversorgung bis 2020 auf 5 Prozent zu steigern, in den Energieszenarien berücksichtigen?

27

Welche Ziele für den Ausbau der Photovoltaik bis 2030 und 2050 soll der Auftragnehmer zugrunde legen?

28

Soll das von den Eckpunkten des Bundesumweltministeriums zur Fotovoltaikförderung vorgegebene Ausbauziel von 3 000 Megawatt installierter Leistung pro Jahr von den Auftraggebern zugrunde gelegt werden?

29

Soll das Ziel aus dem Integrierten Klima- und Energiepaket der Bundesregierung, den Anteil an Biomethan im Erdgasnetz bis 2020 auf 6 Prozent und bis 2030 auf 10 Prozent zu steigern, den Energieszenarien zugrunde gelegt werden?

30

Sollen die Ziele der Gasnetzzugangsverordnung vom Auftragnehmer zugrunde gelegt werden, 6 Mrd. m3 Biomethananteil am Gasverbrauch in 2020 zu erreichen und 10 Mrd. m3 im Jahr 2030?

31

Welche Annahmen zur Weiterentwicklung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und insbesondere zur geplanten EEG-Novelle für das Jahr 2012 soll der Auftragnehmer seinen Berechnungen zur Entwicklung der erneuerbaren Energien zugrunde legen?

32

Welche Annahmen zur Entwicklung der EEG-Vergütung soll der Auftragnehmer seinen Energieszenarien zugrunde legen?

33

Welche Annahmen zur Realisierung des Desertec-Projects und seinen Auswirkungen auf die deutsche Stromversorgung soll der Auftragnehmer seinen Energieszenarien zugrunde legen?

34

Welche Annahmen zur Realisierung des geplanten Verbundnetzes für erneuerbare Energien in der Nordsee und seinen Auswirkungen auf die deutsche Stromversorgung soll der Auftragnehmer seinen Energieszenarien zugrunde legen?

35

Welche deutschen CO2-Einsparziele für das Jahr 2020 soll der Auftragnehmer seinen Energieszenarien zugrunde legen?

36

Welche deutschen CO2-Einsparziele für das Jahr 2030 soll der Auftragnehmer seinen Energieszenarien zugrunde legen?

37

Welche deutschen CO2-Einsparziele für das Jahr 2050 soll der Auftragnehmer seinen Energieszenarien zugrunde legen?

38

Welche Emissions-Obergrenzen (caps) im Rahmen des Europäischen Emissionshandels soll der Auftragnehmer für die Jahre 2020, 2030 und 2050 zugrunde legen?

39

Welche Annahmen zur Versteigerung von Emissionszertifikaten im Rahmen des Europäischen Emissionshandels soll der Auftragnehmer für 2020 und 2030 zugrunde legen?

40

Welche Annahmen für die Entwicklung des CO2-Preises bis 2020, 2030 und 2050 soll der Auftragnehmer seinen Energieszenarien zugrunde legen?

41

Soll die dem Gutachten „Energieszenarien für den Energiegipfel 2007“ zugrunde liegende Prämisse, dass eventuelle Laufzeitverlängerungen für Atomkraftwerke durch eine Absenkung der Emissionsobergrenzen im Rahmen des Emissionshandels flankiert werden, um einen Einbruch des CO2-Preises zu vermeiden (vgl. Prognos/EWI, Endbericht Energieszenarien, S. 106), auch den neuen Energieszenarien zugrunde gelegt werden?

42

In welchem Umfang soll der Auftraggeber einen Neubau von Kohlekraftwerken seinen Energieszenarien zugrunde legen?

43

Welche Annahmen zur Realisierbarkeit und Wirtschaftlichkeit von CCS soll der Auftraggeber seinen Energieszenarien zugrunde legen?

44

Welche Prämissen werden zur Integration von immer mehr erneuerbaren Energien in das Energieversorgungssystem gewählt?

45

Gelten die erneuerbaren Energien im Rahmen der Prämissen als leitendes System?

46

Enthalten die Prämissen Anreize für die Lasttreue von erneuerbaren Energien?

47

Sind Aussagen zu Art und Umfang einer Speicherförderung vorgesehen?

48

Welche Annahmen werden in Bezug auf die technische und ökonomische Eignung von Kernenergie im Lastfolgebetrieb zugrunde gelegt?

49

Ist der vorgesehene Zeitplan, insbesondere die Vorlage eines Zwischenberichts bis zum 15. Mai 2010, noch einzuhalten oder ist mit Verzögerungen zu rechnen?

50

Werden die Energiekonzerne RWE AG, E.ON, EnBW AG und Vattenfall Europe im Verfahren bis zur Erstellung des Hauptberichts in irgendeiner Weise direkt oder indirekt an der Erstellung der Energieszenarien beteiligt?

Berlin, den 13. April 2010

Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion

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