Klimanotstand
der Abgeordneten Ulrich Oehme, Markus Frohnmaier, Dietmar Friedhoff, Stefan Keuter, Dr. Harald Weyel, Karsten Hilse, Marc Bernhard, Dr. Heiko Wildberg, Andreas Bleck, Dr. Rainer Kraft und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Im „Special Report Global Warming of 1.5°C“ des Intergovernmental Panel on Climate Change (IPCC) vom 5. Oktober 2018 wurde gefordert, die Erreichung der im Pariser Abkommen festgelegten Klimaziele zu beschleunigen und die Anstrengungen zur Erreichung der Ziele zu erhöhen (www.ipcc.ch/site/assets/uploads/sites/2/2019/05/SR15_SPM_version_report_LR.pdf). An dem Bericht arbeiteten insgesamt 91 Autoren aus 39 Staaten, welche von Regierungen und Nichtregierungsorganisationen (NGOs) vorgeschlagen und ausgewählt wurden. Deutschland entsandte dabei mit sechs Autoren nach den USA die meisten davon (www.ipcc.ch/sr15/authors/).
Der Report sowie die unter der Bezeichnung „Fridays for Future“ bekannt gewordenen Protestaktionen generierten weltweit eine Welle von Aktionen und Forderungen zur Umsetzung der Zielvorgaben und zu einem Ende des sogenannten menschengemachten Klimawandels (https://fridaysforfuture.org/about).
Aus Sicht der Fragesteller werden die Protestaktionen von „Fridays for Future“ unter Missbrauch von Kindern und Jugendlichen gezielt zur Durchsetzung von politischen Forderungen verschiedener NGOs, wie beispielsweise „Plant-forthe-Planet Foundation“, genutzt (www.tichyseinblick.de/meinungen/ bestaetigtfridays-for-future-finanziell-fremdgesteuert/).
Dazu gehören auch die Forderungen von „Fridays For Future“ nach Ausrufung des Klimanotstandes in mehreren Städten (www.fr.de/frankfurt/fridays-futurejugendbewegung-fordert-klimanotstand-frankfurt-zr-12529195.html; www.lvz.de/Leipzig/Lokales/Fridays-for-Future-Stadt-Leipzig-soll-den-Klimanotstand-ausrufen).
Der Begriff „Klimanotstand“ (Climate Emergency) wurde erstmals im August 2017 in Australien in der Stadt Darebin unter dem Maßnahmenpaket „Darebin Climate Emergency Plan“ verwendet (www.darebin.vic.gov.au/en/Your-Council/How-council-works/Meeting-Agendas-and-Minutes/Council-Meetings). Nach der Veröffentlichung des „Climate Emergency Plan“ im Dezember 2018 durch den Club of Rome (www.clubofrome.org/2018/12/03/the-club-of-romelaunches-the-first-climate-emergency-plan/) fand der Begriff weitreichend Verbreitung. Nach einer auf Europa beschränkten Hitzewelle im Sommer 2018 kam es zu einer Welle von Ausrufungen des „Klimanotstandes“ vor allem auf kommunaler Ebene (www.theclimatemobilization.org/world-map). Auch europäische Parlamente, u. a. in Frankreich (www.faz.net/aktuell/politik/ausland/ hitzewelle-frankreichs-parlament-erklaert-klima-notstand-16257579.html), Großbritannien (www.faz.net/aktuell/wirtschaft/klimanotstand-ausgerufen-so-soll-grossbritannien-klimaneutral-werden-16167376.html), Irland (www.theguardian.com/environment/2019/may/10/irish-parliament-declares-climateemergency) schlossen sich dieser Welle an, ebenso deutsche Gemeinden und Kommunen (www.zeit.de/politik/deutschland/2019-08/ klimanotstandsbilanzkonstanz-massnahmen-kiel-koeln).
Das Umweltbundesamt schreibt dazu: „Hinter dem Klimanotstand verbirgt sich ein Beschluss von Parlamenten oder Verwaltungen. Der Beschluss zeigt auf, dass das beschließende Gremium erkannt hat: unsere bisher ergriffenen Maßnahmen zur Eindämmung des rasch voranschreitenden Klimawandels und der daraus resultierenden Risiken reichen nicht aus. Das beschließende Gremium beauftragt somit Regierung und Verwaltungen zusätzliche, wirksame Maßnahmen auszuarbeiten. Das umfasst Maßnahmen sowohl zur Minderung von Treibhausgasemissionen als auch zur Anpassung an den Klimawandel. Damit erkennen Beschlüsse zum Klimanotstand den dringenden politischen und praktischen Handlungsbedarf an, der aus zunehmenden Risiken durch den Klimawandel resultiert. Durch die Verwendung des Begriffs „Notstand“ wird diesen Maßnahmen höchste, nicht aufschiebbare Priorität zugeschrieben.“ (www.umweltbundesamt.de/themen/klima-energie/klimafolgen-anpassung/anpassung-an-denklimawandel/anpassung-auf-kommunaler-ebene/deutsche-kommunen-rufenden-klimanotstand-aus#textpart-1).
Rita Schwarzelühr-Sutter, Staatssekretärin im Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit, unterstreicht den Zusammenhang zwischen kommunalem, nationalem und globalem Klimaschutz: „Städte und Kommunen haben im Kampf gegen den Klimawandel eine zentrale Rolle und gleichzeitig bislang ungenutzte Potentiale beim Klimaschutz. Mit besseren Rahmenbedingungen sowie den nötigen Kapazitäten und Ressourcen können Regionen, Städte und Kommunen einen noch größeren Beitrag zu den international verbindlichen Klimazielen leisten und sich an den unvermeidlichen Klimawandel anpassen.“ Und weiter: „Die ausgerufenen Klimanotstände in Konstanz und Heidelberg sind ein Hilferuf für mehr Engagement im Klimaschutz, um das 1.5 Grad Ziel des Pariser Klimaabkommens zu schaffen.“ (www.bmu.de/pressemitteilung/bmu-unterstuetzt-kommunen-in-baden-wuerttemberg-beim-klimaschutz/).
Die Fragesteller betrachten die sogenannten Klimamaßnahmen kritisch, da mit den Worten des Klimaforschers und Meteorologen Hans von Storch „in der Klimapolitik selbst […] immer wieder gefordert [wird], diese oder jene Maßnahme zu ergreifen […] die zwar nichts Wesentliches zu einer Lösung des [Problems] beitragen würde, dafür aber Interessen bedient, die früher mit ganz anderen Begründungen verfolgt wurden“ (www.hvonstorch.de/klima/pdf/190801.cicero.final.pdf). Deshalb sehen die Fragesteller hinsichtlich des Begriffs „Notstand“ Klärungsbedarf, da „[…] in der Öffentlichkeit eine erhebliche Verwirrung zum Themenkomplex Klima, Klimawandel und Klimapolitik [herrscht]“ (www.hvonstorch.de/klima/pdf/190801.cicero.final.pdf) und vertreten die Auffassung, dass die Bürger durch die Verwendung des Begriffes „Notstand“ noch weiter verwirrt werden könnten. Nicht zuletzt aus dem Grunde, dass im Grundgesetz (GG) ebenfalls von „Notständen“ und deren rechtlichen Konsequenzen die Rede ist, so im Falle des „äußeren Notstandes“/Verteidigungsfalles (Artikel 115 GG), des „Inneren Notstandes“ (Artikel 91 GG) oder des Katastrophenfalls (Artikel 35 GG).
Darüber hinaus nimmt das Thema „Klima“ einen besonderen Stellenwert in der Entwicklungszusammenarbeit mit Partnerländern ein (www.bmz.de/de/media-thek/publikationen/reihen/infobroschueren_flyer/flyer/Booklet_klima.pdf). Eine Ausrufung von „Klimanotständen“ in Deutschland kann somit nach Einschätzung der Fragesteller auch Folgen auf diese Partner haben, zumal der Klimaschutz seitens der Bundesregierung, insbesondere des Bundesministers für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Dr. Gerd Müller, als „die Überlebensfrage der Menschheit“ betitelt wird (www.maz-online.de/Nachrichten/Politik/Gerd-Mueller-Klimaschutz-ist-die-Ueberlebensfrage-der-Menschheit).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen14
Wie bewertet die Bundesregierung die derzeitige Welle der Ausrufung von Klimanotständen auf internationaler, EU-, regionaler und kommunaler Ebene?
Hat die Bundesregierung Kenntnisse über die treibenden Kräfte bzw. Initiatoren der Ausrufungen von Klimanotständen (bitte ausführen)?
Besteht eine Art und Weise der Zusammenarbeit mit der „Plant-for-the-Planet-Foundation“ und der Bundesregierung (bitte ausführen)?
Besteht eine Art und Weise der Zusammenarbeit mit der Bewegung „Fridays for Future“ und der Bundesregierung (bitte ausführen)?
Wie gestaltet sich die Arbeit der Bundesregierung mit Akteuren bzw. Partnern auf den verschiedenen Ebenen, welche bereits „Klimanotstände“ ausgerufen haben, nämlich
a) auf internationaler Ebene,
b) auf EU-Ebene,
c) auf regionaler Ebene,
d) auf kommunaler Ebene?
Welche ökonomischen, ökologischen und sozialen Auswirkungen hat nach Auffassung der Bundesregierung die Ausrufung von sogenannten Klimanotständen auf die im Folgenden genannten Ebenen, ausgehend von den „Regionen, Städte(n) und Kommunen [, die] einen noch größeren Beitrag zu den international verbindlichen Klimazielen leisten“ können (www.bmu.de/pressemitteilung/bmu-unterstuetzt-kommunen-in-baden-wuerttemberg-beim-klimaschutz/) und zu denen insbesondere auch Konstanz und Heidelberg zählen (vgl. die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesumweltministerium Rita Schwarzelühr-Sutter: „die ausgerufenen Klimanotstände in Konstanz und Heidelberg [sind] […] ein Hilferuf für mehr Engagement im Klimaschutz, um das 1.5 Grad Ziel des Pariser Klimaabkommens zu schaffen“, ebd.)
a) auf die internationale Ebene (vgl. Aussage der Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit Svenja Schulze, dass „die Weltgemeinschaft deutlich beim Klimaschutz nachlegen“ muss (www.bmu.de/pressemitteilung/ipcc-bericht-belegt-dramatische-auswirkungen-des-klimawandels-auf-weltmeere-und-eisgebiete/),
b) auf die EU-Ebene (vgl. Aussage der Bundesumweltministerin Svenja Schulze, dass „die Weltgemeinschaft deutlich beim Klimaschutz nachlegen“ muss (www.bmu.de/pressemitteilung/ipcc-bericht-belegt-dramatische-auswirkungen-des-klimawandels-auf-weltmeere-und-eisgebiete/, wie auch www.bmu.de/pressemitteilung/bmu-unterstuetzt-kommunenin-baden-wuerttemberg-beim-klimaschutz/),
c) auf die regionale Ebene (vgl. Aussage der Parlamentarischen Staatssekretärin im Bundesumweltministerium Rita Schwarzelühr-Sutter: „die ausgerufenen Klimanotstände in Konstanz und Heidelberg [sind] […] ein Hilferuf für mehr Engagement im Klimaschutz, um das 1.5 Grad Ziel des Pariser Klimaabkommens zu schaffen),
d) auf die kommunale Ebene (vgl. Aussage der Parlamentarischen Staatssekretärin im Bundesumweltministerium Rita Schwarzelühr-Sutter: „die ausgerufenen Klimanotstände in Konstanz und Heidelberg [sind] […] ein Hilferuf für mehr Engagement im Klimaschutz, um das 1.5 Grad Ziel des Pariser Klimaabkommens zu schaffen“, www.bmu.de/pressemit-teilung/bmu-unterstuetzt-kommunen-in-baden-wuerttemberg-beim- klimaschutz/) (bitte jeweils begründen)?
Wird es nach Einschätzung der Bundesregierung im In- und Ausland zu weiteren Ausrufungen von „Klimanotständen“ kommen (vgl. die in Frage 7 zitierten Aussagen der Bundesumweltministerin Svenja Schulze sowie der Parlamentarischen Staatssekretärin im Bundesumweltministerium Rita Schwarzelühr-Sutter, www.bmu.de/pressemitteilung/ipcc-bericht-belegtdramatische-auswirkungen-des-klimawandels-auf-weltmeere-und-eisgebie-te/, www.bmu.de/pressemitteilung/bmu-unterstuetzt-kommunen-in-badenwuerttemberg-beim-klimaschutz/, bitte benennen und begründen)?
Wie gedenkt die Bundesregierung zu agieren, sollten sich noch weitere (EU-)Staaten der Ausrufung von Klimanotständen anschließen?
Wie bewertet die Bundesregierung die begriffliche Nähe von Klimanotstand zu anderen im Grundgesetz (GG) beschriebenen Notständen?
a) Entspricht nach Kenntnis der Bundesregierung der Begriff „Klimanotstand“ einem im GG erfassten Notstand-Begriff oder Äquivalent, und wenn nicht, wird dies künftig der Fall sein (bitte begründen)?
b) Welche ökologischen, ökonomischen und sozialen Folgen hätte dies, sollte ein Klimanotstand für die Bundesrepublik Deutschland ausgerufen werden (bitte begründen)?
Inwiefern decken sich nach Kenntnis der Bundesregierung Ziele bzw. geforderte Maßnahmen zu Klimanotständen mit der Nachhaltigkeitsstrategie der Bundesregierung (bitte u. a. nach Indikatoren aufschlüsseln sowie begründen)?
Inwiefern decken sich nach Kenntnis der Bundesregierung Ziele bzw. geforderte Maßnahmen zu Klimanotständen mit der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung (bitte u. a. nach Zielen und Unterzielen aufschlüsseln sowie begründen)?
Inwiefern gedenkt die Bundesregierung, den Klimanotstand entwicklungspolitisch abzubilden, bzw. inwieweit hat sie das schon getan (bitte nach Projekten, Haushaltstiteln, Bundesministerien aufschlüsseln sowie begründen)?
Sieht die Bundesregierung ein mögliches Problem in der Ausrufung eines Klimanotstandes hinsichtlich der wirtschaftlichen Entwicklung von Staaten, insbesondere bei der Bekämpfung von extremer Armut (bitte begründen)?
Bedingt nach Meinung der Bundesregierung ein Klimanotstand, gleich welcher Ebene, eine Einschränkung der grundgesetzlichen Rechte der Bürger in Deutschland (bitte begründen)?