Organisierter Sozialleistungsmissbrauch im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch
der Abgeordneten Pascal Kober, Johannes Vogel, Till Mansmann, Carl-Julius Cronenberg, Jens Beeck, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Christine Aschenberg-Dugnus, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Dr. Marco Buschmann, Carl-Julius Cronenberg, Britta Katharina Dassler, Hartmut Ebbing, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Otto Fricke, Thomas Hacker, Peter Heidt, Katrin Helling-Plahr, Markus Herbrand, Katja Hessel, Dr. Christoph Hoffmann, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Thomas L. Kemmerich, Dr. Marcel Klinge, Daniela Kluckert, Carina Konrad, Konstantin Kuhle, Ulrich Lechte, Michael Georg Link, Roman Müller-Böhm, Dr. Martin Neumann, Bernd Reuther, Frank Schäffler, Dr. Wieland Schinnenburg, Matthias Seestern-Pauly, Frank Sitta, Judith Skudelny, Dr. Hermann Otto Solms, Michael Theurer, Stephan Thomae, Manfred Todtenhausen und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Bezugnehmend auf Fälle von organisiertem, bandenmäßigem Sozialleistungsmissbrauch im Jobcenter Duisburg im September 2018 stellte die Fraktion der FDP der Bundesregierung am 28. September 2018 eine Kleine Anfrage, um diese Form des Sozialmissbrauchs bundesweit anhand von detaillierten und belastbaren Daten analysieren und bewerten zu können. In ihrer Antwort stellte die Bundesregierung fest, dass 2017 die Anzahl an bandenmäßigen Missbrauchsfällen bzw. Verdachtsfällen auf Missbrauch bei 4.400 lag und dadurch ein geschätzter Vermögensschaden von rund 50 Mio. Euro entstanden ist. Der Großteil der Fälle/Verdachtsfälle fokussiere sich dabei auf großstädtische Ballungsräume, so die Bundesregierung (Bundestagsdrucksache 19/5424).
Klar ist nach Ansicht der Fragesteller, organisierter Sozialbetrug untergräbt das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die Handlungsfähigkeit des Staates und stellt eine Gefahr dar, dass Hilfsbedürftige in der öffentlichen Debatte unter Generalverdacht gestellt werden. Dem muss der Staat konsequent entgegentreten. Die Einführung von effektiven und zielführenden Mechanismen in den Behörden und ihren Schnittstellen ist dringend geboten, um bandenmäßigen Sozialleistungsmissbrauch systematisch bekämpfen und gleichsam verhindern zu können. Dies fordert auch der Bericht des parlamentarischen Untersuchungsausschusses „Sozialbetrugsverdacht“ der Bremischen Bürgschaft in seinen Handlungsempfehlungen, basierend auf einer umfassenden Analyse der bandenmäßigen Sozialmissbrauchsfälle in Bremerhaven zwischen 2013 und 2016 (www.bremische-buergerschaft.de/uploads/media/PUA-Bericht_2018-01-31_01.pdf).
Die Bundesregierung stellte in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage „Leistungsmissbrauch im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch“ auf Bundestagsdrucksache 19/5424 fest, dass die behördenübergreifende Zusammenarbeit in Bremen intensiviert wurde und mit dem Jobcenter Bremerhaven und der BA eine enge Zusammenarbeit bestünde. Der Bundesminister für Arbeit und Soziales, Hubertus Heil, sagte 2017 in der Berliner Morgenpost: „Jeder, der den Staat betrügt, muss zur Rechenschaft gezogen werden – das gilt für steuerhinterziehende Millionäre genauso wie für Menschen, die sich Sozialleistungen ergaunern“ (www.morgenpost.de/politik/article215271931/Im-Mercedes-zum-Jobcenter-Sozialbetrug-alarmiert-Minister.html).
Ziel der vorliegenden Kleinen Anfrage ist, die Zielsetzung des Bundesministers und die von der Bundesregierung unternommenen Maßnahmen auf tatsächliche Verbesserungen zur Missbrauchsbekämpfung hin zu überprüfen. Wichtig ist, dass in den 303 gemeinsamen Einrichtungen (gE) sowie den 104 zugelassenen kommunalen Trägern (zkT) und den Zollverwaltungen Maßnahmen zur Verbesserung der internen Strukturen und Zusammenarbeit tatsächlich auch umgesetzt werden.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen39
Wie viele Missbrauchsfälle von Grundsicherungsleistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) gab es nach Kenntnissen der Bundesregierung in den vergangenen zehn Jahren und in den Monaten von Oktober 2018 bis Oktober 2019 (bitte Daten für beide Zeiträume sowohl für gemeinsame Einrichtungen als auch zugelassene kommunale Träger gesondert aufführen; wenn die Daten nicht für die gesamten Zeiträume vorliegen, bitte Daten bis zur aktuellsten Erfassung aufführen; wenn die Daten für kommunale Träger nicht vorliegen, wird um Abfrage und eine Erklärung, warum für kommunale Träger keine Datenerfassung eingeführt wurde, gebeten)?
Hat die Bundesregierung eine Missbrauchsstatistik für das Zwölfte Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) im vergangenen Jahr eingeführt, und wenn ja, wie hoch ist hier die Missbrauchsquote (laut ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage „Leistungsmissbrauch im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch II“ führt die Bundesregierung keine Missbrauchsstatistik für das SGB XII)?
Falls nicht, schließt die Bundesregierung aus, dass es in diesem Bereich zu Missbrauchsfällen kommt?
Wenn nein, warum wird dann keine Statistik erstellt?
Welcher finanzielle Schaden entstand durch Missbrauchsfälle im SGB II und SGB XII nach Kenntnissen der Bundesregierung seit Oktober 2018 (bitte Daten monatlich sowohl für gemeinsame Einrichtungen als auch zugelassene kommunale Träger aufführen)?
Auf welche Tatbestände bezog sich der erfasste Leistungsmissbrauch seit Oktober 2018?
Zu welchen Tatbeständen und Sachverhalten werden, bezugnehmend auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 4 der Kleinen Anfrage „Leistungsmissbrauch im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch“ mittlerweile Daten erhoben?
Wie verteilen sich die Missbrauchsfälle nach Kenntnissen der Bundesregierung seit Oktober 2018 auf die Tatbestände?
In wie vielen Fällen handelte es sich nach Kenntnissen der Bundesregierung um Missbrauchsfälle von Mitteilungs- und Anzeigepflichten, in wie vielen Fällen handelte es sich um den Strafbestands des Betrugs (bitte vorliegende Daten sowohl für die gemeinsamen Einrichtungen als auch zugelassene kommunale Träger und für die Regionaldirektionen monatlich aufführen)?
In wie vielen Fällen handelte es sich nach Kenntnissen der Bundesregierung um Missbrauchsfälle aufgrund organisierter Kriminalität im Jahr 2018 und im Zeitraum von Oktober 2018 bis Oktober 2019?
Welcher finanzielle Schaden ist dadurch den Jobcentern entstanden (bitte Daten für beide Zeiträume gesondert aufführen)?
Welche Erledigungsart wurde bei den erfassten Fällen von Sozialleistungsmissbrauch nach Kenntnissen der Bundesregierung aufgrund organisierter Kriminalität verzeichnet (bitte die Entwicklung für 2018 und für Oktober 2018 bis Oktober 2019 aufführen)?
An welche Behörden wurden nach Kenntnissen der Bundesregierung wie viele Fälle aufgrund eines Straftatverdachts abgegeben (bitte die Entwicklung der letzten zehn Jahre und für Oktober 2018 bis Oktober 2019 aufführen)?
In wie vielen Fällen hat sich nach Kenntnissen der Bundesregierung ein Strafverdacht bestätigt?
Welchen Ausgang hatten die jeweiligen Verfahren?
Wie hoch ist der Anteil der Fälle, die nach Kenntnissen der Bundesregierung anhand von Datenabgleich nach § 52 SGB II zwischen den Behörden aufgedeckt wurden?
In welcher Höhe beziffert sich dieser Anteil (bitte die Entwicklung seit Oktober 2018 sowohl für gemeinsame Einrichtungen als auch zugelassene kommunale Träger aufführen)?
Wurden nach Kenntnissen der Bundesregierung seit Oktober 2018 in den Jobcentern Konzepte und Maßnahmen entwickelt, um Sozialmissbrauch aufgrund von organisierter Kriminalität frühzeitig zu erkennen?
Wenn ja, welche Maßnahmen wurden konkret entwickelt?
Wie häufig war nach Kenntnissen der Bundesregierung organisierter Sozialleistungsmissbrauch seit Oktober 2018 Gegenstand der Geschäftsführertagungen der Jobcenter?
Welche Maßnahmen wurden nach Kenntnissen der Bundesregierung von der Innenrevision der Bundesagentur für Arbeit seit Oktober 2018 ergriffen, um die Missbrauchsanfälligkeit der Leistungsverwaltung im SGB-II-Bereich verstärkt zu bearbeiten?
Wie wurden in diesem Zusammenhang Strukturen, Prozesse und Zusammenarbeitsmöglichkeiten von Behörden auf die Begünstigung von organisiertem Sozialleistungsmissbrauch kontrolliert?
Wie viele Stellen wurden nach Kenntnissen der Bundesregierung bei der Bundesagentur für Arbeit seit Oktober 2018 für die Bearbeitung von organisiertem Sozialleistungsmissbrauch neu geschaffen?
Wodurch wurde nach Kenntnissen der Bundesregierung im Zeitraum Oktober 2018 bis Oktober 2019 die Zusammenarbeit zwischen den Jobcentern und den Ermittlungsbehörden verbessert?
Welche Maßnahmen wurden nach Kenntnissen der Bundesregierung seit Oktober 2018 ergriffen, um darauf hinzuwirken, dass der Informationsaustausch zwischen den Jobcentern und Behörden wie der BA, dem Zoll, der Polizei und der Staatsanwaltschaft direkter und schneller wird?
Erzielen diese Maßnahmen das gewünschte Ergebnis?
Wurden nach Kenntnissen der Bundesregierung Maßnahmen eingeleitet, dass bei der Abgabe von Vorgängen von Jobcentern an andere Behörden eine regelmäßige Ergebnisnachfrage sichergestellt wird?
Wurden nach Kenntnissen der Bundesregierung in den Hauptzollämtern seit Oktober 2018 die Arbeitsprozesse auf Effektivität überprüft, um bei Sozialleistungsmissbrauch eine schnellere Sachbearbeitung zu gewährleisten?
Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
Wurden nach Kenntnissen der Bundesregierung seit Oktober 2018 Maßnahmen ergriffen, damit die schnelle Verantwortungsübertragung und Datenweitergabe zwischen dem Zoll und entsprechenden anderen Behörden sichergestellt wird, sofern der Zoll seine Unzuständigkeit feststellt?
Wenn ja, welche?
In wie vielen Fällen wurde nach Kenntnissen der Bundesregierung zwischen August 2018 und August 2019 den Jobcentern von Seiten des Zolls die Unzuständigkeit bei entsprechenden Hinweisen mitgeteilt?
Welche Maßnahmen wurden getroffen, damit in diesen Fällen die Hinweise, Daten und Unterlagen an die entsprechend zuständige Stelle weitergeleitet werden?
Wie groß ist nach Kenntnissen der Bundesregierung aktuell der Rückstau der noch zu bearbeitenden Fälle des organisierten Sozialleistungsmissbrauchs bei den Gerichten?
Wie lange dauern die Verfahren durchschnittlich?
In welchem Umfang wurden nach Kenntnissen der Bundesregierung seit Oktober 2018 die Staatsanwaltschaften und Gerichte personell aufgestockt, um einen möglichen Rückstau in den nachfolgenden Instanzen zu vermeiden?
Wurde die Zahl der Schulungen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Jobcentern, die über die Bewilligung von SGB-II-Leistungen entscheiden, nach Kenntnissen der Bundesregierung im vergangen Jahr erhöht, und wurden die Schulungen dahingehend angepasst, dass Hinweise auf einen organisierten Sozialleistungsmissbrauch besser erkannt, dokumentiert und weitergegeben werden können?
Welche Maßnahmen wurden nach Kenntnissen der Bundesregierung seit Oktober 2018 eingeführt, um Fehlanreize und Missbrauchsanfälligkeiten im Zusammenhang mit staatlichen Leistungen systematisch zu überprüfen, beispielsweise für das Kindergeld und Leistungen nach Bildung und Teilhabe?
Inwiefern wird nach Kenntnissen der Bundesregierung die erhöhte Arbeitsbelastung, die durch die Ablehnung von Anträgen anfällt, im Rahmen des Personalschlüssels berücksichtigt?
Inwiefern wurde seit Oktober 2018 die Möglichkeit der Einzelfallprüfung verbessert?
Wurden in den Jobcentern nach Kenntnissen der Bundesregierung technische Hilfsmittel eingeführt, um die Antragsstellung auf ihre Echtheit und inhaltliche Richtigkeit zu überprüfen?
Inwiefern wurden die Voraussetzungen verbessert, dass vorgelegte schriftliche Übersetzungen auf ihre Richtigkeit überprüft werden?
Wurden seit Oktober 2018 nach Kenntnissen der Bundesregierung Veränderungen herbeigeführt, um Jobcentern in den unterschiedlichen Bereichen der Leistungsgewährung ein Informationssystem zu gewährleisten, mit dem Auffälligkeiten für Betrugsverdachtsfälle gemeldet, zusammengefasst und bewertet werden können?
Wurde seit Oktober 2018 nach Kenntnissen der Bundesregierung die Anzahl an Telefondolmetscherinnen und Telefondolmetschern in den Jobcentern erhöht?
Wenn ja, um wie viele?
Wurde nach Kenntnissen der Bundesregierung seit Oktober 2018 sichergestellt, dass in den Jobcentern notwendige Erklärungen und Belehrungen in fremden Sprachen auch als Audiodatei flächendeckend in allen Jobcentern vorliegen?
Welche Maßnahmen wurden nach Kenntnissen der Bundesregierung seit Oktober 2018 unternommen, um die Zahl der Ladungen in leichter Sprache für Personen mit Migrationshintergrund und geringen Deutschkenntnissen zu erhöhen?
Wie wurden nach Kenntnissen der Bundesregierung Sicherheitskonzepte, um Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Jobcentern vor Übergriffen zu schützen, in den letzten 12 Monaten verbessert?
Welche Maßnahmen wurden nach Kenntnissen der Bundesregierung seit Oktober 2018 in den Jobcentern unternommen, um die Sicherstellung einer zweifelsfreien Feststellung der Identität bei Antragsstellungen zu verbessern?
Welche Maßnahmen wurden nach Kenntnissen der Bundesregierung seit Oktober 2018 in den Jobcentern ergriffen, damit Scheinarbeitsverträge, Scheinvermietungen und Scheinselbstständigkeit schneller und früher als solche identifiziert werden?
Welche Maßnahmen wurden seit Oktober 2018 in den Jobcentern ergriffen, um sicherzustellen, dass Arbeitsverträge, Rechnungen, Mietverträge systematisch erhoben, dokumentiert und auf möglichen Missbrauch ausgewertet werden?
Welche Maßnahmen wurden nach Kenntnissen der Bundesregierung seit Oktober 2018 ergriffen, um Voraussetzungen zu schaffen, dass Wohnungen auf Mehrfachvermietungen hin überprüft werden?
Wie viele Meldungen an das Bauordnungsamt bzw. Gesundheitsamt aufgrund festgestellter Bau- und Hygienemängel hat es in den letzten 24 Monaten nach Kenntnissen der Bundesregierung gegeben (bitte Zahlen für die Zeiträume Oktober 2017 bis Oktober 2018 und Oktober 2018 bis Oktober 2019 aufführen)?
Kann ein Anstieg innerhalb der letzten 12 Monate verzeichnet werden?
Wie und in welchem Ausmaß wurden seit Oktober 2018 die Beschäftigtenstunden im Außendienst nach Kenntnissen der Bundesregierung erhöht, um Missstände in problematischen Immobilien schneller zu erkennen?
Konnte dadurch tatsächlich eine schnellere Identifikation von Missständen herbeigeführt werden?
Wurde die Quote der Beschäftigten, die an juristischen Schulungen, um u. a. einen rechtssicheren Umgang mit Anträgen und Ablehnungen sicherzustellen, teilgenommen haben, nach Kenntnissen der Bundesregierung seit Oktober 2018 erhöht?
Wenn nein, warum nicht?
Wie viele Volljuristen wurden seit Oktober 2018 nach Kenntnissen der Bundesregierung in den Jobcentern eingestellt?
Wurde durch die neuen Stellen die Abarbeitung von Verdachtsfällen verbessert?
Wenn ja, in welchem Ausmaß?
In wie vielen Fällen und in welcher Höhe konnten nach Kenntnissen der Bundesregierung die aus Sozialleistungsmissbrauch erlangten Vermögenswerte zurückgewonnen werden (bitte Zahlen für die Zeiträume Oktober 2017 bis Oktober 2018 und Oktober 2018 bis Oktober 2019 aufführen)?