Übersicht der Aufträge der Bundesregierung an externe Dritte in der 19. Wahlperiode
der Abgeordneten Jan Korte, Dr. Gesine Lötzsch, Simone Barrientos, Lorenz Gösta Beutin, Heidrun Bluhm-Förster, Dr. Birke Bull-Bischoff, Jörg Cezanne, Kerstin Kassner, Caren Lay, Sabine Leidig, Ralph Lenkert, Michael Leutert, Thomas Lutze, Pascal Meiser, Niema Movassat, Petra Pau, Victor Perli, Ingrid Remmers, Dr. Kirsten Tackmann, Kathrin Vogler, Andreas Wagner, Hubertus Zdebel und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
In ihrer Antwort zu Frage 4 der Kleinen Anfrage der fragestellenden Fraktion DIE LINKE. „Parteispenderinnen und Parteispender in den Bundesministerien (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/13162)“ auf Bundestagsdrucksache 19/14364 stellt die Bundesregierung fest, dass eine Übersicht der Aufträge der 19. Wahlperiode an externe Dritte bisher nicht erfragt worden sei. Dies geschieht hiermit.
Die Bundesregierung vergibt Aufträge an externe Dritte in unterschiedlichen Aufgabenbereichen. Hierbei gilt es zu kontrollieren, inwieweit durch die Übertragung von Aufgaben an externe Dritte die Trennung zwischen öffentlichen und privaten Interessen gewahrt bleibt. Überdies stellt sich die Frage, in welchem Umfang derartige Aufträge vergeben wurden. Das Verwaltungsgericht Berlin hatte in seinem Beschluss vom 20. Dezember 2012 (27 L 259.12) zu dieser Thematik festgestellt, dass die Öffentlichkeit diesbezüglich ein bekundetes Interesse hat und die Bundesregierung nicht mit Bezug auf die Geheimhaltung die Auskunft über entsprechende Abreden hinsichtlich der Honorare verweigern darf.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen3
Welche abgeschlossenen und laufenden Verträge wurden durch die Bundesministerien und ihre nachgeordneten Behörden an externe Auftragnehmerinnen und Auftragnehmer bis zum jetzigen Zeitpunkt in der 19. Legislaturperiode des Deutschen Bundestages vergeben (bitte unter Auftraggeberin bzw. Auftraggeber, Auftragnehmerin bzw. Auftragnehmer, Titel des Auftrags, Art, Dauer, Beginn sowie Höhe der Honorierung angeben)?
Welche der in der Antwort zu Frage 1 genannten Aufträge an externe Dritte bzw. welche daraus resultierenden Ergebnisse wurden durch die Bundesministerien öffentlich gemacht, und in welcher Form?
Welche rechtlichen Vorgaben gelten in den Bundesministerien für die Vergabe von Aufträgen im Hinblick auf die Verhinderung der Interessenkollision und Korruptionsprävention bei der Vergabe von Aufträgen?