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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Erste Frontex-Operation in einem Drittstaat (Albanien)

(insgesamt 21 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat

Datum

20.12.2019

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/1569405.12.2019

Erste Frontex-Operation in einem Drittstaat (Albanien)

der Abgeordneten Andrej Hunko, Heike Hänsel, Michel Brandt, Christine Buchholz, Dr. Diether Dehm, Ulla Jelpke, Niema Movassat, Zaklin Nastic, Dr. Alexander S. Neu, Dr. Kirsten Tackmann und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Vor sechs Monaten hat die Europäische Grenzagentur Frontex in Albanien ihre erste „vollständige gemeinsame Operation“ außerhalb der Europäischen Union gestartet („Frontex launches first operation in Western Balkans“, Pressemitteilung vom 21. Mai 2019). Ihr Hauptziel ist die „Kontrolle der Migrationsströme, die Bekämpfung der grenzüberschreitenden Kriminalität, einschließlich Schlepperkriminalität, Menschenhandel und Terrorismus, und die Stärkung der europäischen Zusammenarbeit an der Landgrenze zwischen Albanien und Griechenland“. Ebenfalls geplant sind Ausbildungsmaßnahmen „zum Aufbau regionaler Grenzkontrollkapazitäten“ und der Austausch von operativen Informationen und „bewährten Verfahren“.

Die Operation basiert auf einem Statusabkommen über die Grenzzusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und Albanien, das kurz zuvor in Kraft getreten war. Es ist die erste Vereinbarung dieser Art mit einem Nicht-EU-Staat. Laut Frontex haben die Regierungen in Österreich, Kroatien, Tschechien, Estland, Finnland, Frankreich, Deutschland, Lettland, den Niederlanden, Rumänien, Polen und Slowenien Beamtinnen und Beamte entsandt, außerdem 16 Streifenfahrzeuge und einen Thermovisionswagen.

Gemäß dem Einsatzplan, der laut Frontex mit der Regierung in Griechenland abgesprochen ist, findet die Operation entlang der gesamten „grünen“ Grenze statt und umfasst neben der Grenzüberwachung in den Abschnitten Sopik, Çarçovë, Leskovik, Shtikë, Kapshticë und Livadhja auch die Grenzkontrolle an den albanisch-griechischen Übergangsstellen Kakavija, Tre Urat (Çarçovë), Kapshticë, Rips und Qafe Bote (Bundestagsdrucksache 19/11678, Antwort zu Frage 13). Für die Koordinierung des Einsatzes hat Frontex Unterstützungsbüros in den Orten Gjirokaster, Kakavija und Kapshticë eingerichtet.

Nach Angaben der Bundesregierung ist die Operation mittlerweile auf 66 Einsatzkräfte angewachsen, davon elf deutsche Beamtinnen und Beamte der Bundespolizei (Bundestagsdrucksache 19/11678, Antwort zu Frage 14). Mit welchen ausländischen Einheiten und welchen Frontex-Bediensteten die Bundespolizei in Albanien zusammenarbeitet, weiß die Bundesregierung allerdings nach eigenen Angaben nicht. Auch welche technischen Mittel diese vor Ort einsetzen, ist ihr nicht bekannt. Von den geplanten 16 Streifenfahrzeugen seien jedoch nur zwölf im Einsatz, davon stammten sechs von der Bundespolizei.

Die Beamtinnen und Beamten der Frontex-Mission in Albanien dürfen erstmalig in einem Drittstaat auch hoheitliche Befugnisse anwenden, dies soll jedoch in Anwesenheit und „nach Anweisung“ der zuständigen albanischen Behörden geschehen (Bundestagsdrucksache 19/11678, Antwort zu Frage 13). Gemäß Artikel 6 der Statusvereinbarung zwischen der Europäischen Union und Albanien genießen die Angehörigen der europäischen Grenz- und Küstenwachteams Immunität vor albanischen Strafverfolgungsbehörden für alle Handlungen im Zusammenhang mit ihrem dienstlichen Auftrag gemäß den Vorgaben des Einsatzplans. Eine strafrechtliche Verfolgung kann nur im Entsendestaat vorgenommen werden.

Dimitris Avramopoulos, der Kommissar für Migration, Innenpolitik und Unionsbürgerschaft, bezeichnet die Operation in Albanien als einen „Wendepunkt und ein[en] wahrhaft historischen Schritt“. Am 7. Oktober 2019 hat der Rat der Europäischen Union ein gleichlautendes Abkommen mit Montenegro geschlossen („Border management: EU signs agreement with Montenegro on European Border and Coast Guard cooperation“, Pressemitteilung des Rates vom 7. Oktober 2019). Weitere Abkommen mit Serbien, Mazedonien und Bosnien sind bereits verhandelt und müssen noch die nationalen Gesetzgebungsverfahren durchlaufen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen21

1

Unter welchem Titel ist der Bundesregierung die Frontex-Operation in Albanien bekannt?

2

Wer leitet die Operation, und wie ist Frontex hierin eingebunden?

Welche EU-Mitgliedstaaten waren nach Kenntnis der Bundesregierung an der Erarbeitung des Einsatzplans der Operation beteiligt?

Auf welche Weise wurde der Einsatzplan nach Kenntnis der Bundesregierung mit der Regierung in Griechenland entwickelt, und welche Bedingungen hat diese gestellt?

3

Welche Regierungen welcher Mitgliedstaaten haben nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit wie viel Personal und Ausrüstung zu der Operation entsandt, bzw. welche Änderungen haben sich zur Bundestagsdrucksache 19/11678 ergeben?

4

Welche Mitgliedstaaten haben nach Kenntnis der Bundesregierung Personal in die Frontex-Unterstützungsbüros in den Orten Gjirokaster, Kakavija und Kapshticë entsandt, und welche Tätigkeiten werden von diesen übernommen?

5

Aus welchen Gründen ist die Bundesregierung nicht darüber informiert, mit welchen ausländischen Einheiten und welchen Frontex-Bediensteten die elf deutschen Beamtinnen und Beamten der Bundespolizei in Albanien zusammenarbeiten (Bundestagsdrucksache 19/11678, Antwort zu Frage 14)?

6

Aus welchen Gründen sind von den 16 angekündigten Streifenfahrzeugen nach Kenntnis der Bundesregierung nur zwölf im Einsatz?

7

An welchen albanisch-griechischen Grenzabschnitten bzw. Übergängen finden nach Kenntnis der Bundesregierung die Einsätze der Operation statt, bzw. welche Änderungen haben sich zur Bundestagsdrucksache 19/11678 ergeben?

Auf welche Weise werden griechische Behörden in die täglichen operativen Einsätze eingebunden?

Welche Absprachen existieren im Rahmen der Frontex-Operation mit griechischen Behörden, festgenommene Personen (etwa wegen irregulärer Migration) nach Griechenland abzuschieben?

8

Welche Ausbildungsmaßnahmen „zum Aufbau regionaler Grenzkontrollkapazitäten“ sind nach Kenntnis der Bundesregierung im Rahmen der Frontex-Operation geplant?

9

Inwiefern soll die Frontex-Operation nach Kenntnis der Bundesregierung auch den Austausch von operativen Informationen erleichtern, und welche Verfahren werden hierfür entwickelt?

10

Wie viele Personen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im Rahmen der Frontex-Operation festgenommen, und wie viele dieser Festnahmen erfolgten durch deutsche Beamtinnen und Beamte?

Wegen welcher Delikte wurden die Betroffenen (vorwiegend) festgenommen?

Wohin wurden die Festgenommenen verbracht?

11

Ist aus Sicht der Bundesregierung ein möglichst schneller Zugang der (unter anderem von der Bundespolizei) an der albanisch-griechischen Grenze Festgenommenen zu Asylverfahren in Albanien gewährleistet?

Sind bei der Versorgung der festgenommenen Geflüchteten internationale Standards gewährleistet?

Können Nichtregierungsorganisationen die Anstalten oder Lager mit Geflüchteten besuchen?

12

In wie vielen Einsätzen, bzw. in welchen Fällen haben die Beamtinnen und Beamten der Bundespolizei in Albanien bereits hoheitliche Befugnisse angewendet?

13

Welche Einweisungen und Anweisungen haben die deutschen Beamtinnen und Beamten hierzu von welchen albanischen Behörden erhalten?

14

Inwiefern war die Operation aus Sicht der Bundesregierung bei der „Kontrolle der Migrationsströme“, der „Bekämpfung der grenzüberschreitenden Kriminalität“ oder der „Stärkung der europäischen Zusammenarbeit an der Landgrenze zwischen Albanien und Griechenland“ bereits erfolgreich, und welche Beispiele kann sie hierfür nennen?

15

Was ist der Bundesregierung zu Überlegungen oder Planungen für eine Ausweitung der Frontex-Operation in Albanien bekannt?

16

Würde es die Bundesregierung befürworten, dass albanische Menschenrechtsgruppen oder andere Nichtregierungsorganisationen in die nationale Aufsicht der Frontex-Operation in Bezug auf die Einhaltung von Menschen- und Grundrechten eingebunden werden?

Wird sich die Bundesregierung aktiv dafür einsetzen, hierfür infrage kommende albanische Organisationen anzusprechen?

17

Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, welche Projekte Frontex im Rahmen der „Heranführungshilfe“ in Albanien, Montenegro, Serbien, Mazedonien und Bosnien durchgeführt hat, und welche Projekte in der „Phase 2“ geplant sind (https://frontex.europa.eu/assets/Partners/Third_countries/IPA_II_Phase_II.pdf; bitte die Inhalte des „Contract 1“, „Contract 2“ und „Contract 3“ erläutern)?

Welche Aufgaben werden dabei von Frontex, der Internationalen Organisation für Migration und dem Europäischen Unterstützungsbüro für Asylfragen übernommen?

Welche Mitgliedstaaten beteiligen sich mit welchen Aufgaben und Maßnahmen?

18

Wann endet nach Kenntnis der Bundesregierung die Frontex-Operation in Albanien, bzw. nach welchem Verfahren wird über eine Verlängerung entschieden?

19

In welchen Westbalkanstaaten ist das Aufkommen undokumentierter Grenzübertritte nach Einschätzung der Bundesregierung derzeit hoch?

20

Ist der Bundesregierung über Initiativen der griechischen Regierung hinsichtlich der östlichen Mittelmeerroute, die zusammen mit Bulgarien und Zypern durchgeführt werden sollen und die auf dem jüngsten Treffen der EU-Innenministerinnen und EU-Innenminister vorgestellt wurden, tatsächlich nur bekannt, dass diese „Gegenstand der Erörterung in Gremien der Europäischen Union“ gewesen sind (Antwort vom 11. November 2019 auf die Schriftliche Frage 10-565 des Abgeordneten Dr. Diether Dehm), oder hat sie an diesen „Erörterungen“ auch teilgenommen und kann darüber Auskunft geben?

21

Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Stand der Aushandlung und Implementierung von Frontex-Statusvereinbarungen mit den Westbalkan-Staaten Montenegro, Serbien, Mazedonien und Bosnien?

Aus welchem Grund verhandelt Frontex nach Kenntnis der Bundesregierung kein Statusabkommen mit der Regierung des Kosovo?

Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, inwiefern Frontex bereits Überlegungen oder Planungen für eine Operation in Montenegro durchführt?

Berlin, den 13. November 2019

Amira Mohamed Ali, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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