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Kleine AnfrageWahlperiode 21Beantwortet

Resilienz und Schutz der Kunst- und Kulturszene sowie historischer Gedenkstätten vor rechten Angriffen

(insgesamt 26 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

29.04.2026

Aktualisiert

04.05.2026

Deutscher BundestagDrucksache 21/506730.03.2026

Resilienz und Schutz der Kunst- und Kulturszene sowie historischer Gedenkstätten vor rechten Angriffen

der Abgeordneten David Schliesing, Clara Bünger, Doris Achelwilm, Anne-Mieke Bremer, Agnes Conrad, Mandy Eißing, Katrin Fey, Dr. Gregor Gysi, Luke Hoß, Ferat Koçak, Jan Köstering, Sonja Lemke, Bodo Ramelow, Aaron Valent, Donata Vogtschmidt, Christin Willnat und der Fraktion Die Linke

Vorbemerkung

Die Freiheit der Kunst (Artikel 5 Absatz 3 des Grundgesetzes – GG) und die Freiheit der Zivilgesellschaft bilden fundamentale und unverhandelbare Säulen der wehrhaften Demokratie in der Bundesrepublik Deutschland. In den vergangenen Jahren sind kulturelle Räume, Theater, Museen, soziokulturelle Zentren sowie insbesondere Mahn- und Gedenkstätten zur Erinnerung an die Opfer des Nationalsozialismus zum Ziel rechtsextremer, rassistischer, queerfeindlicher und rechtspopulistischer Angriffe geworden (vgl. www.gedenkstaettenforum.de/fileadmin/forum/Veranstaltungen/Dokumente/2024/Programm_final_GedenkstaettenKonferenz_2024.pdf; www.lwl-kultur.de/media/filer_public/c5/e9/c5e9e5df-4560-4d84-82a7-daf610ca28bb/250911_publikation_kultur_unter_druck_bf.pdf; https://dserver.bundestag.de/btd/20/129/2012934.pdf). Diese Angriffe zielen im Sinne einer neurechten „Metapolitik“ darauf ab, den vorpolitischen Raum zu dominieren, kritische, pluralistische Diskurse zu unterdrücken, das historische Gedächtnis im Sinne einer revisionistischen „180-Grad-Wende“ zu delegitimieren und ein Klima der Angst, der Zermürbung und der vorauseilenden Selbstzensur im Kulturbetrieb und in der historischen Bildungsarbeit zu etablieren (vgl. www.amadeu-antonio-stiftung.de/wp-content/uploads/2025/01/Flyer_Kulturkampf_von_Rechts.pdf; www.zeit.de/news/2017-01/18/parteien-die-hoecke-rede-von-dresden-in-wortlaut-auszuegen-18171207).

Die offizielle statistische Entwicklung verzeichnet einen Anstieg rechtsmotivierter Straftaten. Während die Politisch motivierte Kriminalität (PMK) im Phänomenbereich rechts im Jahr 2023 noch bei 28 945 Straftaten lag (vgl. die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/12934), dokumentieren die Zahlen des Bundeskriminalamtes (BKA) für das Jahr 2025 einen Anstieg auf 41 072 rechtsmotivierte Straftaten. Darunter befinden sich 1 521 erfasste Gewaltdelikte.

Diese quantitative Enthemmung auf den Straßen spiegelt sich dramatisch in konkreten Vorfällen gegen die Infrastruktur der Zivilgesellschaft und der Erinnerungskultur wider. So wurden bundesweit zwischen Januar 2019 und Mitte 2024 bereits 1 721 politisch motivierte Straftaten gegen Gedenkstätten registriert. Diese Dynamik verschärft sich: Allein im Zeitraum zwischen Juli 2024 und Oktober 2025 wurden mehr als 460 weitere politisch motivierte Straftaten mit dem Angriffsziel „Gedenkstätte“ dokumentiert, von denen über 60 Prozent rechtsextrem motiviert waren. Die Aufklärungsquoten bei diesen Delikten bewegen sich bundesweit auf einem besorgniserregend niedrigen Niveau von lediglich 5 Prozent (2024) bis knapp 7 Prozent (2025), was nach Ansicht der Fragestellenden eine faktische Straffreiheit für die Täter bedeutet.

In Brandenburg wurden 2025 linke Jugend- und Freizeitklubs wie die „Zelle79“ in Cottbus mehrfach mit Pyrotechnik angegriffen, und in Altdöbern konnte ein konkret geplanter rechtsterroristischer Anschlag auf die Kulturstätte „Kultberg“ durch eine teils aus 14‑jährigen Minderjährigen bestehende Gruppe („Letzte Verteidigungswelle“) gerade noch durch Sicherheitsbehörden verhindert werden (vgl. https://taz.de/Neonazis-attackieren-Hausprojekt/!6090883/; https://taz.de/Letzte-Verteidigungswelle/!6139503/). In Sachsen inszenierten rechtsextreme Netzwerke wie die „Freien Sachsen“ gemeinsam mit der AfD Aufmärsche vor der Semperoper, um die Förderung zivilgesellschaftlich engagierter Kulturschaffender zu attackieren (vgl. https://nachtkritik.de/index.php?option=com_content&view=article&id=24175:sachsens-kultur-ueber-den-andauernden-konflikt-mit-afd-und-anderen-rechten-gruppen&catid=101:debatte; www.berliner-zeitung.de/kultur-vergnuegen/afd-und-die-kultur-das-wird-wennwir-die-regierung-bilden-vorbei-sein-li.2248915). Zeitgleich verzeichnen große KZ-Gedenkstätten wie Buchenwald, Mittelbau-Dora und Sachsenhausen einen rasanten Anstieg von organisierten Störungen bei Führungen, Hakenkreuzschmierereien, Vandalismus an dezentralen Gedenkorten (wie Stolpersteinen) und massiven physischen sowie digitalen Bedrohungen gegen Einrichtungsleiter und das pädagogische Personal.

Flankiert wird diese unmissverständliche Bedrohung auf den Straßen durch eine konzertierte Strategie der administrativen, juristischen und parlamentarischen Zermürbung. Die Fragestellenden kritisieren zudem den Versuch, das staatliche Neutralitätsgebot auf dem Rechtsweg dazu zu nutzen, zivilgesellschaftliche Aufklärungsarbeit zu unterbinden. Obwohl das Verwaltungsgericht Weimar im November 2024 unmissverständlich urteilte, dass Gedenkstätten bei Angriffen auf die Würde der NS‑Opfer explizit nicht zur Neutralität verpflichtet sind und geschichtsrevisionistischen Positionen proaktiv entgegentreten dürfen und müssen (Aktenzeichen 8 E 1221/24 We), wird dieser Vorwurf von der extremen Rechten weiterhin als Hebel genutzt, um die Streichung von Fördermitteln zu fordern

In einer Phase höchster Vulnerabilität schwächen jedoch auch Kürzungen im Kulturetat die strukturellen und finanziellen Schutzmechanismen der Kulturszene. Nach Ansicht der Fragestellenden wird dadurch deren Resilienz gegenüber physischer und psychologischer Gewalt durch rechtsextreme Kräfte politisch untergraben. Zwar erkennt die im November 2025 verabschiedete Neufassung der „Gedenkstättenkonzeption des Bundes“ die zunehmenden Angriffe verbal an und der Haushaltsentwurf 2026 sieht Budgetaufstockungen für Bauten vor, doch fehlt es in der Fläche an verbindlichen, staatlich ausfinanzierten Konzepten zur personellen Sicherheit, zum juristischen Schutz gegen SLAPP (Strategic Lawsuits Against Public Participation)-Klagen und zur psychologischen Betreuung von Opfern rechter Netzwerke.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen26

1

Wie bewertet die Bundesregierung den Anstieg der Politisch motivierten Kriminalität (PMK) von rechts auf über 41 000 erfasste Straftaten im Jahr 2025 im Hinblick auf die daraus resultierende Gefährdung zivilgesellschaftlicher und kultureller Räume, und welche Schlüsse zieht sie daraus?

2

Liegen der Bundesregierung über den Kriminalpolizeilichen Meldedienst in Fällen Politisch motivierter Kriminalität (KPMD-PMK) Daten darüber vor, wie viele der erfassten Straftaten in den Jahren 2024 und 2025 explizit Kultureinrichtungen, Theater, Museen, Gedenkstätten, ehrenamtliche Initiativen (wie jene zur Pflege von Stolpersteinen), soziokulturelle Zentren oder deren Mitarbeitende als direktes Angriffsziel hatten (bitte nach Angriffsziel, Deliktart, Jahr und Bundesland tabellarisch aufschlüsseln)?

3

Wie erklärt sich die Bundesregierung die statistisch erfasste extrem niedrige Aufklärungsquote von lediglich rund 5 bis 7 Prozent bei Straftaten mit dem Oberangriffsziel (OAZ) „Gedenkstätte“ in den Jahren 2024 und 2025, und welche spezifischen Ermittlungsstrategien werden seitens des Bundeskriminalamtes (BKA) empfohlen, um dieser Immunität bei geschichtsrevisionistisch und antisemitisch motivierten Taten entgegenzuwirken?

4

Welche sicherheitspolitischen Schlüsse zieht die Bundesregierung aus den Erkenntnissen der Sicherheitsbehörden (BKA, Bundesamt für Verfassungsschutz – BfV) über die rapide Radikalisierung von Minderjährigen in rechtsterroristischen Netzwerken, wie sie etwa im Fall der vereitelten Anschlagsplanung auf die Kulturstätte „Kultberg“ in Altdöbern durch die Gruppe „Letzte Verteidigungswelle“ zutage trat?

5

Welche spezifischen Muster der operativen Einschüchterung (z. B. inszenierte Aufmärsche wie vor der Semperoper in Dresden, geplante Störungen von Führungen in NS-Gedenkstätten durch rechtsradikale Gruppierungen in szenetypischer Kleidung, gezieltes Doxxing von Künstlerinnen und Künstlern und pädagogischem Personal) haben Bundesbehörden in den Jahren 2024 und 2025 im Kulturbereich registriert und in Lagebildern analysiert?

6

Erkennt die Bundesregierung in den flächendeckenden Angriffen auf Kunst, Kultur und Gedenkstätten eine gezielte „metapolitische“ Strategie der Neuen Rechten zur Verschiebung gesellschaftlicher Diskurse und zur Erringung kultureller Hegemonie (bitte begründen), und existieren ressortübergreifenden Strategien auf Bundesebene, um genau dieser spezifischen ideologischen Strategie präventiv zu begegnen, wenn ja, bitte entsprechend aufführen, und wenn nein, warum nicht?

7

Welche konkreten messbaren Ergebnisse, Förderrichtlinien oder Folgevereinbarungen resultierten aus der „Gemeinsamen Erklärung“ der BKM, der Kulturministerkonferenz und der kommunalen Spitzenverbände vom 13. März 2024 zur Prävention von Antisemitismus und Rassismus, insbesondere im Hinblick auf die finanzielle Unterstützung des physischen Schutzes bedrohter Einrichtungen (bitte entsprechend aufführen)?

8

Gibt es im Rahmen des vom Bundesministerium des Innern (BMI) im Aktionsplan gegen Rechtsextremismus initiierten „Aufbaus eines speziellen Netzwerkes zur Opferfürsorge“ spezifische, institutionalisierte Fortbildungen oder Sensibilisierungsmaßnahmen für Polizeikräfte im sensiblen Umgang mit Bedrohungen gegen Künstlerinnen, Künstler, Betreiber alternativer Kultureinrichtungen sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an NS-Gedenkstätten?

9

Wird das Thema „Schutz des vorpolitischen Raumes und der Resilienz der Kulturszene sowie der Erinnerungsorte“ auf den kommenden Innenministerkonferenzen (IMK) im Jahr 2026 vonseiten des Bundes aktiv auf die Tagesordnung gesetzt, wenn ja, mit welcher konkreten Beschlusszielsetzung, und wenn nein, warum nicht?

10

Hat die Bundesregierung Risikoanalysen darüber angestellt, inwiefern sich die landesweiten Kürzungen von Projektmitteln in der freien Kulturszene negativ auf die personellen und finanziellen Möglichkeiten dieser zivilgesellschaftlichen Institutionen auswirken, wenn ja, welche waren dies im Einzelnen, und welche Ergebnisse hatten sie jeweils, und wenn nein, warum nicht, und wird sie dies nachholen?

11

Stellt die Bundesregierung über ihre Förderrichtlinien sicher, dass Bundesmittel nicht durch informellen Druck lokaler rechtsextremer Akteure, Boykottaufrufe oder kommunalpolitische Drohungen (wie historisch im Fall des Theaters „Burattino“) in ihrer zweckgemäßen und verfassungsrechtlich geschützten kunstfreien sowie bildungspolitischen Verwendung behindert werden, wenn ja, in welcher Form, und wenn nein, warum nicht?

12

Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dem Beschluss des Verwaltungsgerichts Weimar vom 5. November 2024 (Aktenzeichen 8 E 1221/24 We), welches klargestellt hat, dass NS-Gedenkstätten bei Angriffen auf die historische Wahrheit nicht dem parteipolitischen Neutralitätsgebot unterliegen, und wie gedenkt die Bundesregierung bundesgeförderte Kultur- und Bildungseinrichtungen künftig proaktiv politisch und juristisch abzusichern, wenn rechtsextreme Akteure das Argument der „Neutralitätspflicht“ vorschieben, um Aufklärungsarbeit über historischen Revisionismus zu unterbinden?

13

Welchen Handlungsbedarf sieht die Bundesregierung, um die Kunst- und Kulturfreiheit vor der Einflussnahme verfassungsfeindlicher beziehungsweise gesichert rechtsextremistischer Bestrebungen zu schützen?

14

Welchen eigenen Handlungsbedarf sieht die Bundesregierung, um Kulturschaffende und Träger der historisch-politischen Bildungsarbeit vor dem Hintergrund solcher rechtsextremistischen Bestrebungen zu schützen, die eine kulturkämpferische Unterteilung in „deutsch“ und „antideutsche“ Kunst vornehmen wollen?

15

Wie stellt die Bundesregierung bei der Vergabe von Bundeskulturmitteln sicher, dass die Freiheit der Kunst (Artikel 5 Absatz 3 GG) gewahrt bleibt und staatliche Förderung nicht an ideologische oder nationalistische Kriterien – wie etwa die Forderung nach einem Beitrag zu einer sogenannten „deutschen Identitätsfindung“ – geknüpft wird?

16

Unterstützt die Bundesregierung zivilgesellschaftliche Schutz- und Solidaritätsnetzwerke wie die Kampagne „Erklärung der Vielen“ organisatorisch, finanziell oder ideell bei ihrem Bestreben, bundesweit regionale Foren zur Verteidigung der Kunstfreiheit und einer pluralistischen Erinnerungskultur gegen Autoritarismus zu etablieren und aufrechtzuerhalten, wenn ja, in welcher Form, und wenn nein, warum nicht?

17

Hat die Bundesregierung politische Erkenntnisse aus der Beteiligung von Kultureinrichtungen an den „Internationalen Wochen gegen Rassismus 2025“ (mit über 3 300 dokumentierten Veranstaltungen) bezüglich des eklatanten Bedarfs an staatlicher politischer Rückendeckung für Künstler, die sich politisch positionieren, gewonnen, wenn ja, welche Schlussfolgerungen zieht sie, und wenn nein, warum nicht?

18

Welche Konzepte verfolgt die Bundesregierung, um Kulturschaffende und Kultureinrichtungen gegen Bestrebungen von (rechtsextremistischen) Akteuren zu stärken (resilient zu machen), die staatliche Fördermittel als Druckmittel für eine nationalistische Kulturpolitik einsetzen wollen?

19

Werden Zuwendungsempfänger von Bundesmitteln im Kulturbereich sowie in der Erinnerungsarbeit vonseiten der Vergabestellen (z. B. Kulturstiftung des Bundes, Bundesstiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur) proaktiv juristisch, beratend oder durch Härtefallfonds finanziell unterstützt, wenn sie aufgrund ihrer geförderten Arbeit zur Zielscheibe rechter Shitstorms, juristischer Abmahnungen (SLAPP-Klagen), gezieltem Doxxing von Mitarbeitenden im Internet oder parlamentarischer Diffamierungskampagnen werden, wenn ja, in welcher Form, und in welchem Umfang, und wenn nein, warum nicht?

20

Wurden bei Zuwendungsempfängern des Bundes – insbesondere im Bereich der zivilgesellschaftlichen Arbeit und der Gedenkstätten – in der Vergangenheit anlassbezogene Sonderprüfungen oder Evaluierungen veranlasst, die über die regulären Prüfzyklen hinausgingen und die durch Initiativen, Anträge oder Anfragen aus dem parlamentarischen Raum ausgelöst wurden (bitte nach Jahr, Anlass, Zuwendungsempfänger und Ergebnis der Prüfung aufschlüsseln)?

21

Wie stellt die Bundesregierung bei der Vergabe von Mitteln durch unabhängige Fachjurys (auf die in der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/12934 als Garant der Kunstfreiheit verwiesen wird) institutionell sicher, dass die Jurymitglieder selbst vor Einschüchterungskampagnen und Bedrohungen geschützt werden?

22

Stehen die relevanten Fachressorts (insbesondere das BMI als Sicherheitsbehörde, das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend – BMBFSFJ – als Demokratieförderer und der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien – BKM – für den Kulturbereich) in einem institutionalisierten, kontinuierlichen Austausch, um die sensible Schnittstelle zwischen Kulturförderung, politischer Bildung und Gefahrenabwehr so zu koordinieren, dass auf die hybride Bedrohungslage aus physischer Gewalt auf der Straße und bürokratischer Zermürbung in den Parlamenten ganzheitlich reagiert werden kann, wenn ja, seit wann, und in welcher Form, und wenn nein, warum nicht?

23

Welche konkreten bundesfinanzierten Programme oder Budgettitel (über den reinen infrastrukturellen Objektschutz hinaus) wurden im Haushaltsentwurf 2026 des BKM verankert – nachdem die im November 2025 vom Bundeskabinett verabschiedete Neufassung der „Gedenkstättenkonzeption des Bundes“ explizit feststellte, dass Mitarbeitende von Gedenkstätten in erschreckendem Maße vor Bedrohungen durch neurechte und rechtsextreme Akteure geschützt werden müssen –, um die physische, digitale und psychologische Sicherheit sowie den juristischen Beistand des pädagogischen Personals an den vom Bund geförderten Gedenkstätten zu gewährleisten (bitte entsprechend nach Programm, Budgettitel und Finanzumfang auflisten)?

24

Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass Maßnahmen zur Überprüfung der politischen Gesinnung und der Verfassungstreue im Zusammenhang mit Kulturförderung, die Widerstandsfähigkeit gegen rechtsextremistische Kampagnen eher stärken oder schwächen (bitte begründen)?

25

Soll künftig eine Regelanfrage beim BfV zum Standardverfahren bei Förderungen und Auszeichnungen von Institutionen, Einzelpersonen oder Unternehmen seitens des BKM werden, und wie verträgt sich aus Sicht der Bundesregierung eine solche Gesinnungsüberprüfung mit der grundgesetzlich garantierten Meinungs-, Kunst- und Wissenschaftsfreiheit (bitte begründen)?

26

Wird der BKM den Ausschluss der drei Buchhandlungen aufgrund der daraufhin einsetzenden Debatte über Intransparenz, möglicher Rechtswidrigkeit und Unverhältnismäßigkeit der Maßnahme zurücknehmen und wieder alle 118 von der Jury vorgeschlagenen Buchhandlungen auszeichnen (bitte begründen)?

Berlin, den 16. März 2026

Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion

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