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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Die Umsetzung des "Leave no one Behind"-Prinzips der Agenda 2030 in der Entwicklungszusammenarbeit der Bundesregierung

(insgesamt 19 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung

Datum

15.01.2020

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/1570809.12.2019

Die Umsetzung des „Leave no one behind“-Prinzips der Agenda 2030 in der Entwicklungszusammenarbeit der Bundesregierung

der Abgeordneten Eva-Maria Schreiber, Sylvia Gabelmann, Andrej Hunko, Dr. Alexander S. Neu, Harald Weinberg und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Vor vier Jahren hat sich die internationale Staatengemeinschaft der Umsetzung der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung verpflichtet. Diese Agenda steht für eine Transformation hin zu einer Welt, in der wirtschaftlicher Fortschritt nur im Einklang mit sozialer Gerechtigkeit und im Rahmen der planetaren Grenzen gelingen kann. So soll sichergestellt werden, dass „alle Menschen ihr Potenzial in Würde und Gleichheit und in einer gesunden Umwelt voll entfalten können“ (Agenda 2030, Präambel, www.un .org /Depts /ge rman/gv-70 /band1/ ar70001.pdf). Sie enthält neben den 17 Zielen für nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goals, SDGs) auch das übergeordnete „Leave no one behind“-Prinzip (LNOB-Prinzip). Dieses Leitprinzip soll verhindern, dass vulnerable Gruppen vom Entwicklungsprozess ausgeschlossen werden.

Darüber hinaus verpflichten sich die Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen (UN) der besonderen Aufgabe, diejenigen zuerst zu erreichen, die bisher am weitesten zurückliegen.

Damit möchte die Agenda 2030 der zentralen Lehre aus den Millenniums-Entwicklungszielen (MDGs) entgegenwirken. Im dortigen Abschlussbericht der Vereinten Nationen (UN) wurde festgehalten, dass es gezielter Maßnahmen bedarf, um strukturell benachteiligte Gesellschaftsgruppen mitzunehmen, „insbesondere die ärmsten und diejenigen, die aufgrund ihres Geschlechts, ihres Alters, einer Behinderung, ihrer ethnischen Zugehörigkeit oder ihres Wohnorts benachteiligt sind“ (www.un.org/Depts/german/millennium/MDG%20Re port%202015%20German.pdf). Die SDGs gelten aus diesem Grund erst dann als erreicht, wenn sie auch für alle Gruppen erreicht wurden.

Obwohl sich die Bundesregierung in zahlreichen Veröffentlichungen auf die Umsetzung der Agenda 2030 mit dem LNOB-Prinzip beruft, hat nach Ansicht der Fragesteller spätestens der Peer Review 2018 zur deutschen Nachhaltigkeitsstrategie gezeigt, dass dies derzeit nicht mit der notwendigen Dringlichkeit geschieht. Den Empfehlungen der hochrangigen Persönlichkeiten, LNOB ernsthaft als Querschnittsthema zu verankern und sich der globalen Verantwortung zu stellen, wurde bisher aus Sicht der Fragesteller nicht sichtbar Folge geleistet (www.nachhaltigkeitsrat.de/wp-content/uploads/2018/05/2018_Peer_Re view_of_German_Sustainability_Strategy_BITV.pdf). Auch der Parlamentarische Beirat für nachhaltige Entwicklung (PBnE) kritisierte in der darauffolgenden Stellungnahme zum Peer Review, dass in Deutschland die nötige Expertise zur gelungenen Umsetzung bisher fehlt. „Es stellt sich daher für den PBnE die Frage, welche Maßnahmen hier konkret erforderlich sind, um den Grundsatz, niemanden zurücklassen, auch wirklich umzusetzen und wie die Nachhaltig- keitsstrategie diesem Ziel tatsächlich gerecht werden kann. (…) Allerdings findet sich diese Forderung (…) kaum operationalisiert. Auch muss unter Einbeziehung von wissenschaftlicher und zivilgesellschaftlicher Expertise operationalisiert werden, was „reach the furthest behind“ von der Politikgestaltung und -umsetzung verlangt.“ (vgl. Bundestagsdrucksache 19/6475) Bisher hat die Bundesregierung nach Ansicht der Fragesteller auf diese Unzulänglichkeit weder eine sichtbare Reaktion noch eine Handlungsanleitung zur Operationalisierung des LNOB-Prinzips folgen lassen. Viel mehr macht das für die internationale Umsetzung zuständige Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) den Eindruck, diese Problematik mit einer neuen Definition von LNOB überschreiben zu wollen. So äußerte sich die Parlamentarische Staatssekretärin im BMZ, Dr. Maria Flachsbarth, im April 2019 bei der Konferenz „Joining Forces to Leave No One Behind“ zu den klassischen Themen faire Lieferketten, sauberer Energie und Fluchtursachenbekämpfung, ohne auch nur einmal auf die menschenrechtliche Verankerung des Leitprinzips und seine Bedeutung für marginalisierte Personengruppen einzugehen (www.bmz.de/de/presse/reden/parlamentarische_staatssekretaerin_flachs barth/2019/maerz/190314_rede_oecd_leave_no_one_behind.html).

Dies widerspricht nach Auffassung der Fragesteller sowohl der Agenda 2030 als auch der vor wenigen Monaten verabschiedeten politischen Abschlusserklärung des Staatschefinnen- und Staatschefstreffens zum „SDG-Gipfel“. Dort wurde die herausragende Bedeutung des LNOB-Leitprinzips für gesellschaftlich benachteiligte Personengruppen erneut hervorgehoben und im Beisein einer Delegation der Bundesregierung wurden handfeste Maßnahmen zur Realisierung versprochen.

Im Hinblick auf die anstehende Aktualisierung der deutschen Nachhaltigkeitsstrategie im Jahr 2020 sowie die von UN-Generalsekretär Antonio Manuel de Oliveir Guterres ausgerufenen „Decade of Action & Delivery“ zur Umsetzung der Agenda 2030 ist nach Ansicht der Fragesteller eine Operationalisierung und Konkretisierung notwendiger denn je. Aus Sicht der Fragestellerinnen und Fragesteller hat die Bundesregierung bereits fünf Jahre für die Agenda-Umsetzung verloren, in denen sie das LNOB-Leitprinzip im Handeln ignoriert und lediglich zu politischer Rhetorik abseits der Definition in der Agenda 2030 gebraucht hat.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen19

1

Steht die Bundesregierung zum in der Agenda 2030 und in der politischen Deklaration zum SDG-Gipfel formulierten Verständnis des LNOB- Leitprinzips, oder formuliert sie für sich – obgleich sie die Deklaration verabschiedet hat – ein abweichendes Verständnis?

Wenn letzteres, wie lautet diese Definition?

2

Erkennt die Bundesregierung das LNOB-Leitprinzip der Agenda 2030 als menschenrechtsbasiertes und auf marginalisierte Gesellschaftsgruppen gerichtetes Querschnittsprinzip an?

a) Wenn ja, welche Handlungsnotwendigkeiten ergeben sich für sie daraus in der internationalen Zusammenarbeit?

b) Wenn nein, warum nicht?

3

Welche marginalisierten Personengruppen werden dabei für die Bundesregierung als primäre Zielgruppen in der internationalen Zusammenarbeit in den Blick genommen, die es als erstes zu erreichen gilt?

4

Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung im Verlauf der vergangenen vier Jahre in die Wege geleitet, um die in der Agenda 2030 als vulnerable Gruppen identifizierten Personengruppen gezielt in der Entwicklungszusammenarbeit zu erreichen?

5

Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung im Verlauf der vergangenen vier Jahre im Bereich der internationalen Zusammenarbeit ergriffen, um sicherzustellen, dass im Bereich der Armutsbekämpfung niemand zurückgelassen wird?

6

Welche Indikatoren werden angewandt, um den Fortschritt des LNOB- Prinzips für marginalisierte Personengruppen in der internationalen Zusammenarbeit zu messen?

7

Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus, sollte noch kein entsprechender Indikator vorliegen?

Wie müssten entsprechende Indikatoren aus Sicht der Bundesregierung ausgestaltet werden, und in welchen zeitlichen Abständen hält die Bundesregierung eine Fortschrittsmessung für angemessen?

8

Inwiefern wird das BMZ sein Programmkonzept in Richtung Agenda-2030-Erreichung umsteuern und LNOB dabei als Querschnittsaufgabe begreifen?

9

Welche Maßnahmen sind in den nächsten Jahren geplant, um der „Decade of Action & Delivery“ oder Handlungen und Maßnahmen in konkretem Bezug zum LNOB-Prinzip gerecht zu werden?

10

Welches Budget hat die Bundesregierung bisher zur Umsetzung des LNOB-Prinzips zur Verfügung gestellt (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?

11

Welches Budget wird die Bundesregierung in Zukunft zur Umsetzung des LNOB-Prinzips zur Verfügung stellen?

12

Wurde dem Wunsch des PBnE nachgekommen, zivilgesellschaftliche und wissenschaftliche Expertise zur Operationalisierung von LNOB und „reach the furthest behind first“ einzubeziehen?

Wenn ja, mit welchen Organisationen arbeitet das BMZ zusammen, um das LNOB-Prinzip umzusetzen?

Wenn nein, warum nicht?

13

Welchen Stellenwert wird das LNOB-Prinzip in der Aktualisierung der deutschen Nachhaltigkeitsstrategie sowie in den Indikatoren zur Umsetzung haben?

14

Worauf begründet die Bundesregierung die Einschätzung hinsichtlich ihrer internationalen Zusammenarbeit, im internationalen Vergleich sei Deutschland auf dem Weg zu einer umfassenden Verwirklichung des LNOB-Ansatzes bereits sehr weit gekommen, die sie in der Antwort auf die Große Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur Umsetzung der SDGs darlegt (Bundestagsdrucksache 19/13352)?

Wie lässt sich diese Aussage bezogen auf die internationale Zusammenarbeit belegen?

15

Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dem Umstand, dass sie das Versprechen, 0,7 Prozent des Bruttonationaleinkommens (BNE) für die Öffentliche Entwicklungszusammenarbeit (ODA) und hierbei 0,15 Prozent bis 0,2 Prozent für die ärmsten Länder (LDC) bereitzustellen (https://venro.org/fileadmin/user_upload/Dateien/Daten/Publikationen/ VENRO-Dokumente/ODA_Studie_2019_DIGITAL.pdf) weiterhin nicht erreicht?

16

Welche konkreten Maßnahmen und finanziellen Erhöhungen plant die Bundesregierung, um besonders vor dem Hintergrund ihrer Verpflichtung zum LNOB-Prinzip die zugesagten 0,15 bis 0,2 Prozent des BNE für die LDC doch noch zu erfüllen?

17

Inwiefern wird das LNOB-Prinzip in den Reformpartnerschaften mit den Ländern Ghana, Tunesien, Elfenbeinküste, Marokko, Senegal und Äthiopien konkret umgesetzt (bitte Maßnahmen mit den einzelnen Ländern auflisten)?

18

Welche Erfolge konnten in Ghana, Tunesien und der Elfenbeinküste bezüglich des LNOB-Prinzips bei den Privatinvestitionen der Reformpartnerschaften bereits verbucht werden?

19

Sind Evaluationen bezüglich der Wirkung der Reformpartnerschaften auf das LNOB-Prinzip in den Partnerländern geplant, damit gewährleistet ist, dass auch wirklich die Schwächsten von den Privatinvestitionen profitieren?

Falls nein, wieso nicht?

Berlin, den 22. November 2019

Amira Mohamed Ali, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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