Berechnungen zum Zuwanderungskorridor für das laufende Jahr 2019
der Abgeordneten Ulla Jelpke, Dr. André Hahn, Gökay Akbulut, Christine Buchholz, Heike Hänsel, Andrej Hunko, Niema Movassat, Petra Pau, Martina Renner, Kersten Steinke, Friedrich Straetmanns, Dr. Kirsten Tackmann, Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Bei der Vorstellung der Asylzahlen für Mai 2018 hatte der Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat Horst Seehofer behauptet, trotz des Rückgangs der Asylzahlen sei damit zu rechnen, dass der im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vereinbarte „Korridor für die jährliche Zuwanderung nach Deutschland in Höhe von 180.000 bis 220.000 Personen (…) in diesem Jahr erreicht oder sogar überschritten werden“ könnte. Die Fraktion DIE LINKE. hatte dem widersprochen und aufgrund vorliegender Zahlen der Bundesregierung hochgerechnet, dass der Korridor am Ende des Jahres bei Weitem nicht erreicht würde (vgl. Bundestagsdrucksache 19/5153 und www.taz.de/Asylzahlen-des-Bundesinnenministers/!5518102/).
Auf Bundestagsdrucksache 19/12878 gab die Bundesregierung zu Frage 7 die korrigierte Bilanz für das Jahr 2018 bekannt: Mit etwa 159.000 Personen lag der Wert – anders als vom Bundesinnenminister Horst Seehofer prognostiziert – deutlich unterhalb des von der Koalition vereinbarten Korridors zwischen 180.000 und 220.000 Menschen; die Abgeordnete Ulla Jelpke hatte nach Ansicht der Fragesteller den im Herbst 2018 hingegen zutreffend eine Zahl von 158.800 Personen geschätzt (www.ulla-jelpke.de/2018/10/prognose-zur-obergrenze-erweist-sich-als-falsch/). In die Berechnung der Bundesregierung gingen 162.000 Asylsuchende, 3.400 Aufnahmen im Rahmen des Resettlements sowie 33.0000 nachgezogene Familienangehörige von Flüchtlingen mit ein; 23.500 Abschiebungen und 16.000 freiwillige Ausreisen wurden davon abgezogen.
Die Zahl der im Kontext der Fluchtmigration real nach Deutschland gekommenen Menschen liegt nach Auffassung der Fragestellenden aus mehreren Gründen noch einmal deutlich unterhalb dieses Wertes von 159.000: Zum einen wird die Zahl der freiwilligen Ausreisen Ausreisepflichtiger immer noch nicht umfassend erfasst – sie dürfte deutlich höher sein als die bislang nur verfügbare Zahl der mit Bundesmitteln finanziell geförderten Ausreisen. Zum anderen wird eine unbekannte – nach Einschätzung der Fragestellenden fünfstellige – Zahl von Geflüchteten doppelt gezählt: einmal als Asylsuchende, das andere Mal als Familienangehörige. Denn viele rechtmäßig nachgezogene Angehörige stellen in Deutschland einen Asylantrag zur Statusklärung: 2018 verfügten 18.338 Asylsuchende zum Zeitpunkt der Asylantragstellung bereits über eine Aufenthaltserlaubnis aus familiären Gründen (Bundestagsdrucksache 19/8701, Antwort zu Frage 2c). Schließlich handelte es sich bei etwa einem Fünftel aller Asylsuchenden des Jahres 2018 nicht um eingereiste Personen, sondern um hier geborene Kinder von Asylsuchenden, Flüchtlingen oder abgelehnten Asylsuchenden mit einer Duldung oder humanitären Aufenthaltserlaubnis (vgl. Bundestagsdrucksache 19/11001, Antwort zu Frage 8 und § 14a Absatz 2 des Asylgesetzes).
Für den Fall „stabil bleibender Zuwanderungszahlen“ rechnete die Bundesregierung Ende August 2019 „mit einer Zuwanderung von 140.000 bis 150.000 im Gesamtjahr 2019“ (Bundestagsdrucksache 19/12878, Antwort zu Frage 8) – diese Angaben beziehen sich auf die „Netto-Zuwanderung“ im Bereich der Fluchtmigration nach Maßgabe des im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vereinbarten „Zuwanderungskorridors“. Eine Verdoppelung der von der Bundesregierung für das erste Halbjahr 2019 genannten Zahlen ergibt allerdings einen Wert von 137.200 Personen für das Gesamtjahr 2019. Werden die genannten Faktoren für eine realistischere Berechnung berücksichtigt (s. o.), ergibt sich sogar ein Wert von nur etwa 80.000 Personen für das Jahr 2019 (wenn ca. 31.000 hier geborene Asylsuchende, etwa 14.000 zusätzliche, noch nicht erfasste freiwillige Ausreisen und ca. 15.000 Doppelzählungen von nachgezogenen Familienangehörigen mit Asylantragstellung vom Wert 137.000 abgezogen werden).
Im Herbst 2019 wurde Bundesinnenminister Horst Seehofer nach seiner Ankündigung, Deutschland wolle ein Viertel der im Mittelmeer von Italien und Malta aus Seenot Geretteten aufnehmen, von der Vorsitzenden des Innenausschusses der Deutschen Bundestages Andrea Lindholz (CSU) kritisiert, dies widerspreche der von der Koalition festgelegten „Obergrenze“, „die in diesem Jahr erreicht werden könnte“ (Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 18. September 2019). Die dem entgegenstehende Prognose der Bundesregierung, dass die „Obergrenze“ im Jahr 2019 „deutlich unterschritten wird“ (Bundestagsdrucksache 19/12878, Antwort zu Frage 6), lag zu diesem Zeitpunkt bereits vor. Horst Seehofer wies die Kritik „aufs Schärfste zurück“. In 15 Monaten seien gerade einmal 225 aus Seenot Gerettete durch Deutschland aufgenommen worden und der vereinbarte Korridor werde weit unterschritten. Damit sei man „Lichtjahre“ entfernt von einer Änderung der Migrationspolitik (Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 19. September 2019).
Im Gespräch mit der Zeitschrift „Die Welt“ am 7. Oktober 2019 ging der Stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Union Thorsten Frei noch weiter, indem er die im Koalitionsvertrag vereinbarte „Obergrenze“ indirekt in Frage stellte: Nur „ein Richtwert von höchstens 50.000 bis 75.000 Asylbewerbern pro Jahr wäre gesellschaftlich verkraftbar“, sagte er. Horst Seehofer wurde am Folgetag mit den Worten zitiert, die Debatte sei angesichts der niedrigen Ankunftszahlen „eigentlich beschämend“ (Die Welt vom 8. Oktober 2019). Allerdings erklärte er zugleich, „wenn also aus hunderten heute vielleicht tausende werden, dann kann ich morgen erklären, der Notfallmechanismus ist beendet. Das würde ich auch tun“ (Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 8. Oktober 2019).
Quotenregelungen sind bei der Gewährleistung von Menschenrechten und bei der Erfüllung der Verpflichtungen zum Flüchtlingsschutz nach Auffassung der Fragestellenden grundsätzlich unzulässig. Die oben aufgezeigten Zahlen und Berechnungen zeigen nach ihrer Auffassung jedoch, dass die humanitären Aufnahmekapazitäten Deutschlands größer sind als gemeinhin angenommen bzw. umgekehrt, dass die Zahl der Asylsuchenden, die es trotz der Abschottungs- und Abschreckungsmaßnahmen nach Deutschland schaffen, noch geringer ist als die ohnehin gesunkene Zahl offiziell registrierter Asylsuchender vermuten lässt.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen15
Gibt es inzwischen genauere Angaben oder Einschätzungen zur Zahl freiwilliger Ausreisen Ausreisepflichtiger, d. h. über die Zahl der durch das REAG/GARP-Programm finanziell geförderten freiwilligen Ausreisen hinaus (wenn ja, bitte so differenziert wie möglich darlegen)?
Was haben die diesbezüglichen Abstimmungen mit den Bundesländern zur Erfassung aller geförderten und nichtgeförderten Ausreisen mittlerweile erbracht (vgl. Bundestagsdrucksache 19/12878, Antwort zu Frage 2, bitte im Detail darlegen), vor dem Hintergrund, dass auch die Bundesregierung der Auffassung ist, dass mit der im Koalitionsvertag verwandten Formulierung „freiwillige Ausreisen“ nicht nur finanziell durch das REAG/GARP-Programm geförderte freiwillige Ausreisen gemeint sind (vgl. Antworten zu den Fragen 1 und 2 auf Bundestagsdrucksache 19/5153)?
Werden bei der Berechnung der „Zuwanderungszahlen“ im Sinne des Koalitionsvertrages durch die Bundesregierung auch weiterhin die in Deutschland geborenen Kinder von Asylsuchenden, Flüchtlingen, abgelehnten Asylsuchenden mit Duldung oder Aufenthaltserlaubnis mitgezählt, wenn für diese – zum Teil von Amts wegen (vgl. § 14a Absatz 2 des Asylgesetzes) – ein Asylantrag gestellt wird, obwohl diese Kinder nicht nach Deutschland „zugewandert“ sind?
Falls ja, wie ist dies damit zu vereinbaren, dass auch Bundesinnenminister Horst Seehofer in der Regierungsbefragung am 23. Oktober 2019 auf eine Frage zum „Zuwanderungskorridor“ erklärt hat: „Wir haben jetzt 110 000 Menschen; darunter sind 20 000 Kinder im ersten Lebensjahr, die hier geboren worden sind. Das heißt: Wirklich über die Grenze kamen 90 000 Leute“ (Plenarprotokoll 19/120, Seite 14810; bitte begründen)?
Ist die erstmalig in der Pressemitteilung des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (BMI) vom 18. November 2019 (www.bmi.bund.de/SharedDocs/pressemitteilungen/DE/2019/11/asylzahlen-oktober-2019.html) verwandte und genannte Zahl „grenzüberschreitender Asylanträge“, d. h. der Asylerstanträge, abzüglich solcher Anträge „für nach Einreise der Eltern in Deutschland geborene Kinder im Alter von unter einem Jahr, welche für die grenzüberschreitende Zuwanderung nach Deutschland nicht relevant sind“ (ebd.), eine Konsequenz aus der Beobachtung, dass zuletzt etwa ein Fünftel der in Deutschland gestellten Asylanträge nicht von Personen stammt, die nach Deutschland „zugewandert“ sind?
Wird die Bundesregierung auch vor diesem Hintergrund künftig bei der Berechnung des „Zuwanderungskorridors“ solche um hier geborene Kinder bereinigten Asylzahlen verwenden (bitte ausführen und begründen)?
Auf welchen Berechnungen basierte die von Bundesinnenminister Horst Seehofer in der Regierungsbefragung vom 23. Oktober 2019 genannte Zahl von „400“ „an einem Tag auf den Landrouten“ aufgenommenen „Flüchtlingen“ (Plenarprotokoll 19/120, Seite 14810 f.)?
a) Gehen die Fragestellenden richtig in der Annahme, dass Asylsuchende gemeint waren und die Zahl der bisherigen Asylerstanträge auf das Jahr hoch- und auf Anträge pro Tag umgerechnet wurde – wobei aber nicht berücksichtigt wird, dass mehr als ein Fünftel der Asylanträge „für die grenzüberschreitende Zuwanderung nach Deutschland nicht relevant“ sind (so das BMI in einer Pressemitteilung: www.bmi.bund.de/SharedDocs/pressemitteilungen/DE/2019/11/asylzahlen-oktober-2019.html) und dass auch bei Asylanträgen von rechtmäßig nachgezogenen Familienangehörigen von in Deutschland anerkannten Flüchtlingen im Regelfall keine Einreise über die Landgrenzen, sondern per Flugzeug erfolgt sein dürfte (2018 verfügten 18.338 Menschen zum Zeitpunkt der Asylantragstellung über eine Aufenthaltserlaubnis aus familiären Gründen; Bundestagsdrucksache 19/8701, Antwort zu Frage 2c; bitte ausführen und begründen)?
b) Wie hoch schätzt die Bundesregierung vor diesem Hintergrund die Zahl der täglich über die Landgrenzen einreisenden Schutzsuchenden (bitte darlegen und begründen)?
Inwieweit kann nach Auffassung der Bundesregierung der Umstand, dass syrische Asylsuchende an allen durch die Bundespolizei nach unerlaubter Einreise Aufgegriffenen zuletzt nur einen Anteil von knapp 5 Prozent ausmachten (Bundestagsdrucksache 19/13945, Antwort zu Frage 3), während sie im Allgemeinen bis September 2019 gut 27 Prozent aller Asylerstantragstellenden ausmachten (www.bmi.bund.de/SharedDocs/pressemitteilungen/DE/2019/10/asylzahlen-september-2019.html), damit erklärt werden, dass viele oder womöglich sogar eine Mehrheit der syrischen Asylsuchenden inzwischen legal im Wege des Familiennachzugs nach Deutschland kommen, wofür nach Ansicht der Fragestellenden auch spricht, dass der Anteil des Familienschutzes an allen GFK-Anerkennungen (GFK = Genfer Flüchtlingskonvention) bei syrischen Asylsuchenden im zweiten Quartal 98 Prozent ausmachte (ebd., Frage 2; bitte ausführen)?
Wie ist die Antwort zu Frage 4 auf Bundestagsdrucksache 19/12878, „im Rahmen des Familiennachzugs findet eine Differenzierung nach dem Aufenthaltsstatus der Referenzperson nicht statt. Ob ein Nachzug zu Deutschen oder zu Schutzberechtigten stattfindet, wird somit nicht erfasst“, damit vereinbar, dass laut Antwort zu Frage 1 auf Bundestagsdrucksache 19/14640 eine Aufschlüsselung der erteilten Visa zum Familiennachzug „nach dem Schutzstatus der stammberechtigten Person“ statistisch „seit dem 3. Quartal 2018 möglich“ ist?
Gibt es inzwischen eine Einschätzung fachkundiger Bediensteter des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) dazu, wie viele Asylantragstellende ungefähr zuvor im Rahmen des Familiennachzugs zu Flüchtlingen eingereist sind, etwa auch angesichts des Umstands, dass 2018 18.338 Personen zum Zeitpunkt der Asylantragstellung über eine Aufenthaltserlaubnis aus familiären Gründen verfügten (Bundestagsdrucksache 19/8701, Antwort zu Frage 2c), und wenn nicht, warum nicht (bitte ausführen)?
Hat die Bundesregierung eine Haltung zur Auffassung der Fragestellenden, wonach bei der Berechnung des Zuwanderungskorridors im Sinne des Koalitionsvertrages Asylsuchende, die zuvor im Wege des Familiennachzugs legal eingereist sind und nur zur Statusklärung einen Asylantrag stellen, nicht doppelt gezählt werden sollten – als Asylsuchende und als Familienangehörige (bitte begründen)?
Was unternimmt sie, um zur Bestimmung dieser Zahl zu näheren Einschätzungen kommen zu können (bitte darlegen)?
Welche aktuellen Zahlen und Einschätzungen liegen der Bundesregierung im Zusammenhang mit dem im Koalitionsvertrag vereinbarten Zuwanderungskorridor derzeit vor (bitte aktuelle Zahlen entsprechend den unterschiedlichen Formen der Ein- bzw. Auswanderung so präzise wie möglich auflisten, d. h. mindestens auch nach dem Familiennachzug zu international bzw. subsidiär Schutzberechtigten differenzieren)?
Auf welche ungefähre voraussichtliche Zuwanderungszahl für das Jahr 2019 kommt die Bundesregierung auf der Grundlage dieser Zahlen (bitte Berechnungsweise konkret darlegen)?
Inwieweit haben die Bemühungen der Bundesregierung „um möglichst aussagekräftige Zahlenangaben“, die sie „in ihre Berechnungen einbeziehen“ möchte (Bundestagsdrucksache 19/12878, Antwort zu Frage 9), dazu geführt, dass sie bei der Berechnung des Zuwanderungskorridors inzwischen die Zahl von Asylsuchenden, die hier geboren wurden oder die zuvor als Familienangehörige im Wege des Familiennachzugs gekommen sind, bzw. von weiteren freiwilligen Ausreisen, die nicht mit Bundesmitteln gefördert wurden, berücksichtigt (bitte den genauen Stand und die Auswirkungen dieser Bemühungen darlegen)?
Inwieweit sieht die Bundesregierung – angesichts der nach ihrer Einschätzung, aber umso mehr noch nach der Einschätzung der Fragestellenden (siehe zu beidem die Vorbemerkung der Fragesteller), deutlich unter dem im Koalitionsvertrag vereinbarten Zuwanderungskorridor bleibenden Zahlen im Bereich der Fluchtmigration – erweiterte Handlungsspielräume für eine humanitäre Aufnahme von Flüchtlingen, und wenn nicht, warum nicht?
Welche Planungen gibt es bei der Bundesregierung und – soweit ihr bekannt – in einzelnen Bundesländern zur Aufnahme von Schutzsuchenden im Rahmen von Aufnahmeprogrammen – Resettlement, Relocation, Aufnahme besonders Schutzbedürftiger usw. (bitte ausführen)?
Inwieweit ist der Bundesinnenminister Horst Seehofer angesichts der nach Auffassung der Fragestellenden bestehenden humanitären Aufnahmekapazitäten Deutschlands bereit, eine Initiative, etwa im Rahmen der Innenministerkonferenz, zu prüfen oder zu unterstützen, die es Bundesländern, die dies wollen, erlaubt, eine Anordnung nach § 23 Absatz 1 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) zu treffen, mit der es wiederum aufnahmebereiten Städten und Kommunen ermöglicht wird, über die üblichen Aufnahmesysteme hinaus zusätzlich Geflüchtete aufzunehmen, auch vor dem Hintergrund, dass es ein Bündnis von Städten gibt („sichere Häfen“), die entsprechende Beschlüsse gefasst haben und hierzu bereit sind und die für etwa 23 Millionen Menschen, d. h. 28 Prozent der deutschen Bevölkerung, stehen (vgl. Beitrag des Potsdamer Oberbürgermeisters Mike Schubert in einer Sachverständigen-Anhörung des Innenausschusses vom 4. November 2019, https://dbtg.tv/cvid/7397573; bitte begründen)?
Wie begründet Bundesinnenminister Horst Seehofer seine Haltung, den angekündigten Ad-hoc-Verteilungsmechanismus (Übernahme von einem Viertel der von Italien und Malta aus Seenot Geretteten) zu beenden, wenn aus „hunderten heute vielleicht tausende“ werden (Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 8. Oktober 2019), auch vor dem Hintergrund, dass selbst bei einer Aufnahme von Tausenden aus Seenot Geretteten der im Koalitionsvertrag vereinbarte Zuwanderungskorridor auch nach Einschätzung der Bundesregierung (siehe Vorbemerkung der Fragesteller) bei Weitem nicht erreicht würde und der Bundesinnenminister selbst erklärt hat, dass die diesbezüglichen Debatten angesichts der niedrigen Ankunftszahlen „eigentlich beschämend“ seien (siehe Vorbemerkung der Fragesteller)?
Inwieweit wird die Bundesregierung an dem im Koalitionsvertrag vereinbarten Zuwanderungskorridor in Höhe von 180.000 bis 220.000 festhalten, vor dem Hintergrund, dass ein maßgeblicher Politiker der Koalition nur bis zu 75.000 Asylbewerber pro Jahr für „gesellschaftlich verkraftbar“ hält (siehe Vorbemerkung)?
a) Sieht die Bundesregierung irgendwelche Hinweise dafür, dass die Aufnahme von jährlich mehr als 75.000 Asylsuchenden in den Jahren 1988 bis 2002 bzw. von 2012 bis heute von der bundesrepublikanischen Gesellschaft nicht verkraftet wurde (bitte darlegen)?
b) Welche Ausführungen zu möglicherweise positiven Auswirkungen und zur gelungenen Integration von Flüchtlingen, die etwa von 1988 bis 2002 als Asylsuchende nach Deutschland gekommen sind, kann die Bundesregierung gegebenenfalls machen (bitte ausführen)?