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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Aktueller Stand zu offenen Doppelbesteuerungsabkommen - Vergleich von 19. zu 18. Legislaturperiode

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

13.01.2020

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/1582811.12.2019

Aktueller Stand zu offenen Doppelbesteuerungsabkommen – Vergleich von 19. zu 18. Legislaturperiode

der Abgeordneten Christian Dürr, Dr. Florian Toncar, Frank Schäffler, Bettina Stark-Watzinger, Markus Herbrand, Katja Hessel, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Christine Aschenberg-Dugnus, Jens Beeck, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Mario Brandenburg (Südpfalz), Dr. Marco Buschmann, Carl-Julius Cronenberg, Britta Katharina Dassler, Hartmut Ebbing, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Otto Fricke, Thomas Hacker, Katrin Helling-Plahr, Torsten Herbst, Katja Hessel, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Gyde Jensen, Karsten Klein, Dr. Marcel Klinge, Pascal Kober, Konstantin Kuhle, Michael Georg Link, Till Mansmann, Alexander Müller, Roman Müller-Böhm, Dr. Wieland Schinnenburg, Matthias Seestern-Pauly, Frank Sitta, Judith Skudelny, Katja Suding, Stephan Thomae, Manfred Todtenhausen, Johannes Vogel (Olpe), Nicole Westig und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Die 19. Legislaturperiode des Deutschen Bundestages zeichnet sich bisher durch eine geringe Anzahl an abgeschlossenen bzw. geltenden Doppelbesteuerungsabkommen (Abkommen zur Vermeidung von Doppelbesteuerung, DBA) aus.

  • 2019: Bisher Fehlanzeige
  • 2018: DBA Tunesien, Bundestagsdrucksache 19/4464 DBA Kamerun, Bundestagsdrucksache 19/2629

In der 18. Legislaturperiode wurde folgende DBA abgeschlossen (vgl. hierzu auch Abschnitt I „Geltende Abkommen“ des Schreibens des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) vom 17. Januar 2019, Gz.: IV B 2 – S 1301/07/10017-10):

  • 2017: DBA Fi19a, Bundestagsdrucksache 18/11878
  • 2016: DBA Niederlande, Bundestagsdrucksache 18/8208 DBA Japan, Bundestagsdrucksache 18/8516 DBA Australien, Bundestagsdrucksache 18/8830
  • 2015: DBA Usbekistan, Bundestagsdrucksache 18/5172 DBA Großbritannien, Bundestagsdrucksache 18/5575 DBA Israel, Bundestagsdrucksache 18/5578 DBA Irland, Bundestagsdrucksache 18/5579 DBA Jersey, Bundestagsdrucksache 18/6157 DBA Frankreich, Bundestagsdrucksache 18/6158 DBA China, Bundestagsdrucksache 18/6449
  • 2014: DBA Costa Rica, Bundestagsdrucksache 18/2659 DBA Norwegen, Bundestagsdrucksache 18/2660 DBA Georgien, Bundestagsdrucksache 18/2661
  • 2013: DBA Philippinen, Bundestagsdrucksache 18/1568

Ausweislich des Abschnitts II „Künftige Abkommen und laufende Verhandlungen“ des oben genannten BMF-Schreibens

  • liegen 64 offene DBA auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen vor, davon vier mit Sachständen bis in das Jahr 2012 hinreichend (DBA Ägypten, Ecuador, Oman, Sri Lanka);
  • liegen zwei offene Sonderabkommen betreffend Einkünfte und Vermögen von Schifffahrt- und Luftfahrtunternehmen vor;
  • liegen sieben offene Abkommen auf dem Gebiet der Amtshilfe und des Informationsaustauschs vor, davon eines mit einem Sachstand in das Jahr 2010 hinreichend (DBA Dominica).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen10

1

Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung der Stand der offenen DBA gemäß Abschnitt II „Künftige Abkommen und laufende Verhandlungen“ auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen seit 1990 bis heute entwickelt (bitte in einer Tabelle angeben; Betrachtung der offenen DBA jeweils zum Stand 31. Dezember eines jeden Jahres; vgl. hierzu das oben genannte BMF-Schreiben, S. 8 f.)?

2

Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung der Stand der offenen Sonderabkommen gemäß Abschnitt II „Künftige Abkommen und laufende Verhandlungen“ betreffend Einkünfte und Vermögen von Schiffahrt- und Luftfahrtunternehmen seit 1990 bis heute entwickelt (bitte in einer Tabelle angeben; Betrachtung der offenen Sonderabkommen jeweils zum Stand 31. Dezember eines jeden Jahres; vgl. hierzu das oben genannte BMF-Schreiben, S. 9)?

3

Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung der Stand der offenen Abkommen gemäß Abschnitt II „Künftige Abkommen und laufende Verhandlungen“ auf dem Gebiet der Amtshilfe und des Informationsaustauschs seit Bestehen des Informationsaustauschs bis heute entwickelt (bitte in einer Tabelle angeben; Betrachtung der offenen Abkommen jeweils zum Stand 31. Dezember eines jeden Jahres; vgl. hierzu das oben genannte BMF-Schreiben, S. 9)?

4

Welche Gründe sind aus Sicht der Bundesregierung die wesentlichen Gründe dafür, dass es in der 19. Legislaturperiode bislang zu lediglich zwei Abschlüssen von DBA gekommen ist?

a) Bei welchen offenen DBA fehlt es nach Kenntnis bzw. aus Sicht des Bundesministeriums der Finanzen für eine Einigung über das Abkommen an der Zusage des jeweils anderen Staates, die sog. Todesstrafenklausel einzuhalten? Kommt es aus Sicht des Bundesministerium der Finanzen im Hinblick auf die Notwendigkeit dieser Klausel zu Verzögerungen beim Abschluss eines DBA?

b) Bei welchen offenen DBA fehlt es nach Kenntnis bzw. aus Sicht des Bundesministeriums der Finanzen für eine Einigung über das Abkommen an der Zusage des jeweils anderen Staates, die sog. Datenschutzklausel einzuhalten? Kommt es aus Sicht des Bundesministeriums der Finanzen im Hinblick auf die Notwendigkeit dieser Klausel zu Verzögerungen beim Abschluss eines DBA?

c) Gibt es innerhalb der Bundesregierung Planungen, bestimmte oder einzelne soziale, ökologische etc. Nachhaltigkeitsaspekte zur Grundlage einer Einigung über ein DBA machen zu wollen? Wenn ja, wie sehen diese Pläne konkret aus, und könnte die Bundesregierung ausschließen, dass es in diesem Fall zu (weiteren) Verzögerungen beim Abschluss von DBA kommen könnte?

d) Sind an das Bundesministerium der Finanzen Hinweise, Anmerkungen etc. aus den Finanzverwaltungen der Länder herangetragen worden, in denen auf die bisher geringe Anzahl von abgeschlossenen DBA in der 19. Legislaturperiode hingewiesen wurde? Wenn ja, welche Länder haben sich diesbezüglich zu welchem Zeitpunkt und mit welcher Bitte bzw. Anregung an das Bundesministerium der Finanzen gewandt?

e) Sind das Bundesministerium der Finanzen Hinweise, Anmerkungen etc. aus von der Wirtschaft herangetragen worden, in denen auf die bisher geringe Anzahl von abgeschlossenen DBA in der 19. Legislaturperiode hingewiesen wurde? Und wenn ja, welche Interessenvertretungen, Verbände, Unternehmen, Personen etc. haben sich diesbezüglich zu welchem Zeitpunkt und mit welcher Bitte bzw. Anregung an das Bundesministerium der Finanzen gewandt?

f) War die bisher niedrige Anzahl von abgeschlossenen DBA in der 19. Legislaturperiode bereits Gegenstand von Besprechungen der hierfür zuständigen Referatsleiterinnen und Referatsleiter von Bund und Ländern in dieser Legislaturperiode?

5

Bei welchen geltenden DBA ist die Freistellungsmethode, bei welchen die Anrechnungsmethode vorgesehen?

6

Welche Verhandlungspositionen vertritt die Bundesregierung im Hinblick auf DBA mit Staaten, die keine oder besonders niedrige Steuern auf Einkommen oder Vermögen erheben, und welche Staaten wären aus Sicht der Bundesregierung Staaten mit keiner oder besonders niedriger Steuer vom Einkommen und/oder vom Vermögen?

7

Welche Position vertritt die Bundesregierung im Hinblick des geltenden DBA mit dem Vereinigte Arabischen Emiraten, das am 31. Dezember 2021 außer Kraft tritt?

Inwieweit besteht ein Zusammenhang mit Verhandlungen anderer Staaten wie z. B. mit Katar und Kuwait?

8

Ist die Sicherung deutscher Besteuerungsrechte die ausschließliche, die maßgebliche oder eine nebensächliche Verhandlungsposition der Bundesregierung bei der Verhandlung von DBA, und inwieweit könnte es bei der Verhandlungsposition der Bundesregierung künftig eine Rolle spielen, dass derzeit auf OECD-Ebene eine intensivierte Diskussion zur Mindestbesteuerung geführt wird?

9

Wie lautet insbesondere der aktuelle Sachstand zum DBA Brasilien, insbesondere vor dem Hintergrund, dass die Bundesregierung am 7. April 2005 mitgeteilt hat, dass das DBA mit Brasilien zum 1. Januar 2006 gekündigt werde und Deutschland jederzeit bereit für neue Verhandlungen sei (www.bundesfinanzministerium.de/content/de/standardartikel/themen/steuern/internationales_steuerrecht/staatenbezogene_informationen/laender_a_z/Brasilien/2005-04-07-Brasilien-Abkommen-DBA-kuendigung.html)?

10

Wie bewertet die Bundesregierung das erste DBA der Schweiz mit Brasilien, das 2018 unterzeichnet wurde (siehe z. B. www.admin.ch/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-70663.html)?

a) Inwiefern sieht die Bundesregierung durch das DBA der Schweiz mit Brasilien die Vorgaben aus dem BEPS-Projekt unterstützend umgesetzt?

b) Wie bewertet das Bundesministerium der Finanzen die in dem genannten DBA niedergelegte Missbrauchsklausel?

Berlin, den 27. November 2019

Christian Lindner und Fraktion

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