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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Geldwäscheprüfung Deutschlands durch die OECD

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

14.01.2020

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/1593713.12.2019

Geldwäscheprüfung Deutschlands durch die OECD

der Abgeordneten Dr. Florian Toncar, Frank Schäffler, Bettina Stark-Watzinger, Katja Hessel, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Christine Aschenberg-Dugnus, Nicole Bauer, Jens Beeck, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Mario Brandenburg (Südpfalz), Dr. Marco Buschmann, Britta Katharina Dassler, Hartmut Ebbing, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Otto Fricke, Thomas Hacker, Katrin Helling-Plahr, Markus Herbrand, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Dr. Marcel Klinge, Pascal Kober, Konstantin Kuhle, Michael Georg Link, Alexander Müller, Roman Müller-Böhm, Hagen Reinhold, Christian Sauter, Matthias Seestern-Pauly, Frank Sitta, Judith Skudelny, Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann, Katja Suding, Stephan Thomae, Nicole Westig und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Seit dem Jahr 1990 ist Deutschland Mitglied der sogenannten Financial Action Task Force on Money Laundering – FATF. Die FATF ist ein bei der OECD in Paris angesiedelter globaler Zusammenschluss von Staaten, der darum bemüht ist, internationale Standards zu setzen, mit denen das globale Finanzsystem vor Geldwäsche und Terrorfinanzierung bewahrt und die Finanzierungen zur Ausbreitung von Massenvernichtungswaffen bekämpft werden sollen. Obwohl die FATF formell von der Weltgemeinschaft niemals offiziell mandatiert wurde, hat sie sich als wichtigstes internationales Gremium zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorfinanzierung etabliert, das seine weltweit anerkannten Standards in wechselseitigen Evaluierungen überprüft (vgl. https://rp-darmstadt.hessen.de/sicherheit/gefahrenabwehr/geldwäsche/fatf-deutschlandprüfung-2020).

Nach Kenntnis der Fragestellenden wird die FATF den Stand der Geldwäschebekämpfung in Deutschland im November 2020 im Rahmen einer Länderprüfung, die u. a. eine Vor-Ort-Untersuchung vorsieht, evaluieren. Der Schwerpunkt der anstehenden Länderprüfung wird unter anderem auf dem Nachweis der Effektivität der Bekämpfung der Geldwäsche, auch im Nichtfinanzsektor, liegen. Diese Prüfung ist nach Ansicht der Fragestellenden von enormer Relevanz, da die Ergebnisse der Prüfung das wirtschaftliche und politische Ansehen der Bundesrepublik Deutschland beeinflussen werden. Zuletzt wurde Deutschland im Jahr 2010 im Rahmen einer Vor-Ort-Prüfung von der FATF untersucht. Damals kam das internationale Gremium zu dem Schluss, „dass Deutschland für Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung anfällig ist“ (vgl. FATF-Bericht zur wechselseitigen Evaluierung. Kurzüberblick, 2010, S. 3).

In der im Oktober 2019 vom Bundesministerium der Finanzen veröffentlichten nationalen Risikoanalyse zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorfinanzierung griff die Bundesregierung bei ihrer Lagebewertung maßgeblich auf Methoden der FATF zurück. Hierbei kam sie zu der Einschätzung, dass etwa die Bedrohung, die terroristische Organisationen durch Finanzierungsaktivitäten in Deutschland entfalten, als „mittel-hoch“ zu bewerten sei (vgl. www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/Broschueren_Bestellservice/2019-10-19-erste-nationale-risikoanalyse_2018-2019.pdf?__blob=publicationFile&v=7).

Vor dem Hintergrund dieser Einschätzung sowie den andauernden Missständen bei der Financial Intelligence Unit (FIU), einer Geldwäsche-Spezialbehörde des Bundes, sorgen sich die Fragestellenden über den Zustand der Geldwäschebekämpfung in Deutschland. Aus diesem Grund möchten sie sich konkret über die Vorbereitung der Bundesregierung auf die FATF-Deutschlandprüfung informieren und richten dabei ihr Augenmerk auf Schwachstellen der Geldwäschebekämpfung wie etwa die Aufstellung der Financial Intelligence Unit (FIU) und die Personalausstattung der Geldwäsche-Aufsichtsbehörden in den jeweiligen Bundesländern (vgl. „Kampf gegen Geldwäsche stockt“, in: FAZ vom 31. Oktober 2019, S. 23, und „Da lacht sich doch jeder Geldwäscher ins Fäustchen“, in: Süddeutsche Zeitung vom 4. September 2019, S. 15).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen28

1

Welchen Stellenwert misst die Bundesregierung der FATF-Deutschlandprüfung bei?

2

Welche Staaten werden nach Kenntnis der Bundesregierung zurzeit von der FATF als „Risikoländer“ bewertet, und inwiefern unterscheidet sich diese Liste von den Ländern, die die Bundesregierung als risikobehaftet ansieht?

3

Wann werden die FATF-Deutschlandprüfung und die dazugehörige Vor-Ort-Prüfung der FATF genau stattfinden?

An welchen Daten sollen sie beginnen, und an welchen enden?

4

Was werden nach Kenntnis der Bundesregierung die Schwerpunkte der anstehenden FATF-Deutschlandprüfung sein?

5

Mit welchen wirtschaftlichen und politischen Folgen ist zu rechnen, wenn die FATF-Deutschlandprüfung zu dem Ergebnis kommt, dass Deutschland als „Risikoland“ einzustufen ist?

6

In welche Phasen lässt sich nach Kenntnis der Bundesregierung die FATF-Deutschlandprüfung sowie die dazugehörige Vor-Ort-Prüfung der FATF einteilen, aus welchen Punkten bestehen diese Phasen, und wie lautet deren jeweiliger Zeitplan?

7

Wie bereitet sich die Bundesregierung auf die FATF-Deutschlandprüfung vor?

a) Wie viele Personen sind nach Kenntnis der Bundesregierung zum heutigen Stichtag in die Vorbereitung und Durchführung der FATF-Deutschlandprüfung sowie die dazugehörige Vor-Ort-Prüfung der FATF eingebunden, und wie viele werden es zukünftig auf wie vielen Planstellen sein (sofern möglich, bitte tabellarisch darstellen)?

b) Welche Arbeitsgruppen hat die Bundesregierung wann und mit welcher Zielsetzung einberufen, um sich auf die FATF-Deutschlandprüfung vorzubereiten und zu begleiten?

c) Wie bereitet sich nach Kenntnis der Bundesregierung die FIU auf die FATF-Deutschlandprüfung vor?

d) Welche einzelnen staatlichen Stellen werden nach Kenntnis der Bundesregierung der FATF-Deutschlandprüfung unterzogen?

Welche staatlichen Stellen könnten der Prüfung unterzogen werden (bitte tabellarisch darstellen)?

e) Wie hoch bemisst die Bundesregierung die Kosten für Deutschland, die mit der FATF-Deutschlandprüfung einhergehen?

8

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Vorbereitungen der Länder auf die anstehende FATF-Deutschlandprüfung?

Welche organisatorischen und personellen Änderungen wurden in welchen Bundesländern angestoßen (bitte tabellarisch darstellen und nach Bundesland sowie Art der Änderung aufschlüsseln)?

9

Wann hat sich welche Stelle (Arbeitsgruppe, Referat eines Bundesministeriums, Behörde etc.) der Bundesregierung mit den Bundesländern wo zur anstehenden FATF-Deutschlandprüfung in den vergangenen zwölf Monaten beraten, und welche Beratungen sind für wann und wo in den nächsten sechs Monaten in Planung (bitte tabellarisch darstellen)?

10

Welche Bund-Länder-Arbeitsgruppen gibt es, die sich mit Geldwäsche beschäftigen, und wie oft haben sich diese in den vergangenen zwölf Monaten bis zum heutigen Stichtag getroffen?

Welche Treffen sind nach aktuellem Planungsstand wann in den nächsten sechs Monaten angestrebt?

11

Welche Hindernisse gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung hinsichtlich der Herausgabe der Gewerbekennzahlen an die Geldwäsche-Aufsichtsbehörden der Länder?

Ist eine problemlose Weitergabe auf Grundlage des geltenden Steuergeheimnisses möglich?

12

Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung bei der Finanzverwaltung für die Aussteuerung von Verdachtsmomenten elektronische Unterstützung – etwa im Rahmen eines KONSENS-Produkts, und falls nein, wie steht die Bundesregierung einem solchen Anliegen gegenüber?

13

Wie viele Mitteilungen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorfinanzierung nach § 31b Absatz 2 und 3 der Abgabenordnung (AO) haben die Finanzbehörden nach Kenntnis der Bundesregierung in den vergangenen zwölf Monaten bei der FIU gemacht?

14

Stellt nach Einschätzung der Bundesregierung die geltende Regelung zu § 31b Absatz 2 und 3 AO ein ausreichendes Instrument dar, um die Finanzverwaltung bei der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorfinanzierung angemessen einzubinden?

Gibt es Überlegungen, die vorhandene Regelung anzupassen?

15

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, dass Finanzbehörden von Kriminellen instrumentalisiert werden, um Gelder aus illegalen Quellen in den legalen Geldkreislauf einzuschleusen?

16

Inwiefern haben die Länder gegenüber der FIU Kritik an der praktischen Ausübung von § 47 Absatz 3 des Geldwäschegesetzes (GwG) geäußert, etwa weil die FIU eine Meldung nach § 43 Absatz 1 an die aus Sicht der Länder falsche Stelle weitergeleitet hat (z. B. an die Sonderkommission schwerer Steuerbetrug (SKS) anstatt an die zuständige Staatsanwaltschaft)?

Wie steht die Bundesregierung dieser Kritik gegenüber und welche Maßnahmen hat sie in diesem Zusammenhang eingeleitet bzw. wird sie einleiten?

17

Welche Mitgliedstaaten der FATF wurden nach Kenntnis der Bundesregierung bislang nicht einer FATF-Länderprüfung bzw. FATF-Vor-Ort-Prüfung unterzogen und wie wird dieser Sachverhalt begründet?

Welche Position vertritt die Bundesregierung in diesem Punkt?

18

Erhebt die Bundesregierung Kritik an der Arbeitsweise bzw. Struktur der FATF und dem FATF-Prüfverhalten, und falls ja, welche konkreten Kritikpunkte sind dies, und in welchem Rahmen hat die Bundesregierung diese wann gegenüber der FATF geäußert?

19

Welche internationalen Leitlinien, Empfehlungen, Resolutionen und Vorgaben, die die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorfinanzierung betreffen, hat Deutschland nach Kenntnis der Bundesregierung aus welchen Gründen zum heutigen Stichtag nicht bzw. nicht vollständig umgesetzt (bitte einzeln aufgliedern)?

20

Welche Kritik, die den Stand der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorfinanzierung in Deutschland betrifft, wurde nach Kenntnis der Bundesregierung in diesem Jahr von internationalen Organisationen oder EU-Partnerstaaten an Deutschland herangetragen (bitte explizit aufführen, an wen die Kritik jeweils gerichtet war)?

21

Werden nach Einschätzung der Bundesregierung ausreichende Sach- und Personalmittel zur Ausübung der aufsichtsrechtlichen Aufgaben zur Bekämpfung der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung in den Bundesländern zur Verfügung gestellt?

22

Wie verhält sich nach Kenntnis des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) der Personalaufwand in Vollzeitäquivalenten hinsichtlich der Geldwäscheaufsicht im Nichtfinanzsektor in den einzelnen Bundesländern in den letzten fünf Jahren bis zum heutigen Stichtag (bitte tabellarisch darstellen, auf die einzelnen Bundesländer aufschlüsseln und getrennt nach Aufsichtsbehörden der Länder sowie den jeweiligen Aufsichtsbehörden über Notare, Rechtsanwälte und Steuerberater aufschlüsseln)?

23

Warum sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Angaben zum geschätzten Personalaufwand in Vollzeitäquivalenten in der Antwort des BMF vom 27. August 2019 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Markus Herbrand zum Personalaufwand in Vollzeitäquivalenten hinsichtlich der Geldwäscheaufsicht im Nichtfinanzsektor in den einzelnen Bundesländern (Bundestagsdrucksache 19/12849, S. 12 ff.) ungleich höher als die Angaben des BMF in der Ausschussdrucksache des Finanzausschusses des Deutschen Bundestages vom 1. Juni 2016 (Drs.-Nr. 18(7)-320 – Nachbericht)?

Wie erklärt die Bundesregierung die aus Sicht der Fragestellenden deutliche Diskrepanz des Personalaufwands in Vollzeitäquivalenten zwischen beiden Dokumenten?

24

Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl von Strafverfahren zur Verfolgung von Geldwäsche in den letzten zehn Jahren entwickelt (bitte tabellarisch darstellen)?

25

Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die monatliche Anzahl von Fällen, die jeweils zum Ende eines Monats ins sogenannte Monitoring der FIU überführt wurden, seit dem Start der FIU entwickelt (bitte tabellarisch darstellen)?

26

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung zur Entwicklung von Bußgeldern nach § 56 Absatz 1 Nr. 52 bis 56 GwG?

Wie haben sich die Anzahl der Bußgelder und die dazugehörigen Einnahmen entwickelt (bitte tabellarisch darstellen)?

27

Kann die Bundesregierung bestätigen, dass das Bundesverwaltungsamt Bußgelder angehoben hat, die deswegen anfallen, weil die Vorschriften des Transparenzregisters nicht angemessen beachtet werden?

28

Wie haben sich die jährlichen Mitgliedsbeiträge Deutschlands bei der FATF in Euro in den vergangenen zehn Jahren entwickelt (bitte tabellarisch darstellen und nach Jahren aufschlüsseln)?

Berlin, den 26. November 2019

Christian Lindner und Fraktion

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