Spenden auf das Schuldentilgungskonto des Bundes
der Abgeordneten Markus Herbrand, Christian Dürr, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Christine Aschenberg-Dugnus, Jens Beeck, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Dr. Marco Buschmann, Britta Katharina Dassler, Hartmut Ebbing, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Otto Fricke, Thomas Hacker, Katrin Helling-Plahr, Torsten Herbst, Katja Hessel, Manuel Höferlin, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Gyde Jensen, Karsten Klein, Dr. Marcel Klinge, Pascal Kober, Konstantin Kuhle, Michael Georg Link, Alexander Müller, Roman Müller-Böhm, Hagen Reinhold, Christian Sauter, Frank Schäffler, Matthias Seestern-Pauly, Frank Sitta, Judith Skudelny, Bettina Stark-Watzinger, Katja Suding, Stephan Thomae, Dr. Florian Toncar, Johannes Vogel (Olpe), Nicole Westig und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Im Jahr 2006 hat die Bundesregierung ein Konto bei der Deutschen Bundesbank eröffnet, das zur Tilgung der Schulden des Bundes bestimmt ist. Obwohl die Einnahmen, die auf dem Spendenkonto eingehen, zweckgebunden für die Schuldentilgung zu verwenden sind und damit der Allgemeinheit nützen, werden diese Spenden nicht staatlich gefördert und können bei der Steuererklärung nicht abgesetzt werden (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der FDP-Bundestagsfraktion vom 19. Dezember 2018, Bundestagsdrucksache 19/6637).
Nachdem sich im Jahr 2018 die Spendenbereitschaft zugunsten des Schuldentilgungskontos des Bundes (IBAN: DE17 8600 0000 0086 0010 30, BIC: MARKDEF1860) deutlich gesteigert hat, möchten sich die Fragestellenden nach dem aktuellen Stand des Kontos erkundigen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen20
Wie hoch ist der Bund nach Kenntnis der Bundesregierung zum heutigen Stichtag verschuldet, und in welchen Jahren hat er aus welchen Gründen in seiner Geschichte die höchsten Schulden aufnehmen müssen?
Ist es nach Ansicht der Bundesregierung für einen Staat wie Deutschland notwendig, Schulden zu haben?
Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung Staaten, die schuldenfrei sind, und falls ja, welche Strategien könnte die Bundesregierung von diesen Staaten im Hinblick auf die Schuldentilgung übernehmen?
In welchem finanziellen Ausmaß und über welchen Haushaltstitel ist im vergangenen Jahr die Schuldentilgung des Bundes erfolgt?
Wie verhält sich nach Kenntnis der Bundesregierung für das Jahr 2019 bis zum heutigen Stichtag die monatliche Anzahl der Einzahlungen auf das Schuldentilgungskonto des Bundes zu den jeweils am Monatsende verzeichneten Gesamteinnahmen (bitte tabellarisch darstellen und nach Monat, Anzahl der monatlich verzeichneten Zahlungseingänge und Gesamthöhe der monatlich eingegangenen Zahlungen aufschlüsseln)?
Wie verhalten sich nach Kenntnis der Bundesregierung die jeweils jährlichen Kosten, die seit Eröffnung des Schuldentilgungskontos entstanden sind, zu den jährlichen Gesamteinnahmen und der Anzahl der jährlichen Zahlungseingänge (bitte tabellarisch darstellen und die Angaben aus Bundestagsdrucksache 19/6637 vollständig übernehmen und aktualisieren)?
Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung natürliche oder juristische Personen, die regelmäßig – etwa per Dauerauftrag – Beträge auf das Schuldentilgungskonto des Bundes überweisen?
Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung die jeweils fünf höchsten Spenden, die bislang auf das Schuldentilgungskonto des Bundes eingegangen sind (bitte tabellarisch darstellen und nach Jahr, Höhe des einbezahlten Betrags in Euro und Betreff der Transaktion aufschlüsseln)?
Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die jeweiligen Schulden, die sich aus der Verschuldung des Bundes statistisch auf jeden Einwohner bzw. jede Einwohnerin (Pro-Kopf-Verschuldung) für das Jahr 2019 ergeben?
Wie viel müsste jeder Einwohner bzw. jede Einwohnerin Deutschlands auf das Schuldentilgungskonto des Bundes einzahlen, um den Bund auf einen Schlag schuldenfrei zu machen?
Wie steht die Bundesregierung einer Honorierung von Spenden gegenüber, wenn ein Einwohner bzw. eine Einwohnerin Deutschlands eine Spende in Höhe der Pro-Kopf-Verschuldung tätigt?
Sollte nach Ansicht der Bundesregierung ab einer gewissen Spendenhöhe auf das Schuldentilgungskonto des Bundes eine Ehrenurkunde ausgestellt, eine Medaille verliehen, ein Dankesbrief geschrieben oder die Person auf der Internetseite des Bundesministeriums der Finanzen genannt werden, um sich für den Spendenbeitrag zu bedanken?
Welchen Zweck und Nutzen hat nach Ansicht der Bundesregierung eine Spende auf das Schuldentilgungskonto für die Allgemeinheit und für den deutschen Staat?
Aus welchen Gründen stellt nach Ansicht der Bundesregierung eine Spende auf das Schuldentilgungskonto keine Förderung der Allgemeinheit dar?
Warum können nach Ansicht der Bundesregierung Spenden für Organisationen wie die „Identitäre Bewegung Deutschland e. V.“ steuerlich geltend gemacht werden, nicht aber Einzahlungen auf das Schuldentilgungskonto des Bundes?
Welches Finanzamt wäre nach Kenntnis der Bundesregierung dafür verantwortlich, den Bund als gemeinnützige oder mildtätige Organisation einzustufen?
Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der anhaltenden Bereitschaft, auf das Schuldentilgungskonto des Bundes Spenden einzuzahlen?
Sollte es nach Ansicht der Bundesregierung in Zukunft auch möglich sein, dass etwa Straftäter, die rechtswidrig eine fremde Sache beschädigt oder zerstört haben, auch Geldstrafen auf das Schuldentilgungskonto des Bundes einzahlen können?
Plant die Bundesregierung, die erforderlichen Regeln für Geldauflagenempfänger so anzupassen, dass es rechtlich möglich ist, das Schuldentilgungskonto des Bundes in das Verzeichnis der Geldauflagenempfänger aufzunehmen, damit Zahlungen von Geldauflagen aus Ermittlungs-, Straf- und Gnadenverfahren verwendet werden können, um Staatsschulden verbindlich zu reduzieren?
Zu welchem Zeitpunkt wird Deutschland nach Kenntnis der Bundesregierung die Obergrenze von 60 Prozent des Bruttoinlandsprodukts für den Schuldenstand unterschreiten, bzw. zu welchem Datum hat Deutschland sie unterschritten?