Chancen der Gebärmuttertransplantation
der Abgeordneten Katrin Helling-Plahr, Michael Theurer, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Christine Aschenberg-Dugnus, Jens Beeck, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Mario Brandenburg (Südpfalz), Dr. Marco Buschmann, Britta Katharina Dassler, Hartmut Ebbing, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Thomas Hacker, Markus Herbrand, Reinhard Houben, Olaf in der Beek, Gyde Jensen, Dr. Marcel Klinge, Pascal Kober, Konstantin Kuhle, Roman Müller-Böhm, Dr. Wieland Schinnenburg, Matthias Seestern-Pauly, Frank Sitta, Bettina Stark-Watzinger, Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann, Katja Suding, Stephan Thomae, Manfred Todtenhausen, Dr. Florian Toncar und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Im März und im Mai 2019 wurden in Deutschland die ersten beiden Kinder nach einer erfolgreichen Gebärmuttertransplantation im Tübinger Universitätsklinikum geboren. Zuvor wurde bereits 2014 im schwedischen Göteborg ein gesundes Kind auf diese Weise zur Welt gebracht.
Die Gebärmuttertransplantation ist gegenwärtig die einzige Möglichkeit für Frauen mit absoluter uteriner Infertilität, ein biologisch eigenes Kind selbst auszutragen. Laut Berichten des „Deutschen Ärzteblatts“ (www.aerzteblatt.de/nachrichten/72429/Uniklinikum-erhaelt-viele-Anfragen-nach-Gebaermuttertransplantation) und des Deutschlandfunks (www.deutschlandfunk.de/gebaermutter-transplantation-riskante-operation-auf-rezept.676.de.html?dram:article_id=378504) könnte allein in Deutschland so bis zu 15.000 Frauen geholfen werden, die beispielsweise im Rahmen einer Krebstherapie ihre Gebärmutter verloren haben oder die am Mayer-Rokitansky-Küster-Hauser-Syndrom (MRKHS) leiden.
Unter der Voraussetzung einer entsprechenden, umfassenden Aufklärung der Spenderin und der Empfängerin über die Risiken, die mit einer Transplantation einhergehen können, besteht die Möglichkeit, dass die Gebärmuttertransplantation zukünftig eine Chance für oben genannte Frauen bietet, ihren dringenden Kinderwunsch zu erfüllen.
Da es sich bei der Gebärmuttertransplantation um eine Spende und daran anschließende Verpflanzung eines Organs handelt, stellt sich die Frage nach der Betrachtung im Kontext der dem Bund obliegenden Transplantationsgesetzgebung. Hinzu kommt die Abwägung zwischen der Möglichkeit einer Kinderwunschbehandlung auf der einen, und möglichen medizinischen Bedenken auf der anderen Seite, wobei der Bund insoweit den Rechtsrahmen für Kinderwunschbehandlungen und die dazu erlaubten Verfahren festlegt.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen10
Wie bewertet die Bundesregierung das Potenzial der Gebärmuttertransplantation, ungewollt kinderlosen Frauen ihren Kinderwunsch zu erfüllen?
Sieht die Bundesregierung in der Gebärmuttertransplantation eine mögliche Alternative zur in Deutschland gegenwärtig unzulässigen Leihmutterschaft?
Wie viele Gebärmuttertransplantationen sind nach Kenntnis der Bundesregierung in Deutschland bereits durchgeführt worden?
a) Wie viele davon waren erfolgreich?
b) Wie viele davon waren nicht erfolgreich?
Hat die Bundesregierung eine Bewertung der Gebärmuttertransplantation mit Blick auf eine mögliche Lebendspende vorgenommen?
Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
Welche Möglichkeiten bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung für Empfängerinnen, die Kosten durch die gesetzliche Krankenversicherung tragen zu lassen?
Ist es nach Auffassung der Bundesregierung möglich, dass ein bereits transplantierter Uterus nach erfolgter Austragung eines Kindes durch die Empfängerin wiederholt gespendet wird?
Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass hinsichtlich der Durchführung einer Gebärmuttertransplantation hinreichende Rechtssicherheit für Spenderinnen, transplantierende Ärzte und Empfängerinnen besteht?
a) Wenn ja, welche Rechtsnormen dienen als Grundlage dieser Auffassung?
b) Wenn nein, welche Gründe führen zu dieser Auffassung?
Wird nach Kenntnis der Bundesregierung mit der Gebärmuttertransplantation im Zusammenhang stehende Forschung in Deutschland gegenwärtig gefördert?
a) Wenn ja, wie, und durch wen?
b) Wenn nein, ist eine entsprechende Förderung beabsichtigt?
Befindet sich Deutschland aus Sicht der Bundesregierung unter den Staaten, die auf dem Gebiet der Forschung zur Gebärmuttertransplantation führend sind?
Sieht die Bundesregierung vor dem Hintergrund ihrer Beantwortung der vorangegangenen Fragen für sich Handlungsbedarf?