Stand der Umsetzung des Aachener Vertrages
der Abgeordneten Dr. Franziska Brantner, Dr. Danyal Bayaz, Dr. Anna Christmann, Harald Ebner, Katja Keul, Margarete Bause, Agnieszka Brugger, Kai Gehring, Uwe Kekeritz, Dr. Tobias Lindner, Omid Nouripour, Cem Özdemir, Claudia Roth (Augsburg), Manuel Sarrazin, Dr. Frithjof Schmidt, Jürgen Trittin, Ottmar von Holtz, Gerhard Zickenheiner und der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Am 22. Januar jährt sich die Unterzeichnung des Aachener Vertrages von Deutschland und Frankreich.
Der Vertrag von Aachen knüpft an den Élysée-Vertrag von 1963 an, der einen bedeutenden Beitrag zur historischen Versöhnung zwischen Deutschland und Frankreich geleistet hat.
Die deutsch-französische Freundschaft ist ein fundamentaler Bestandteil der deutschen Außenpolitik und von zentraler Bedeutung für die Weiterentwicklung der Europäischen Union. Der Aachener Vertrag soll die Europapolitik der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik bündeln und die europäische Integration voranbringen. Deshalb kommt ihm eine besondere Bedeutung zu.
Der Aachener Vertrag besteht aus insgesamt 28 Artikeln. Die sechs Hauptabschnitte des Vertrags beinhalten folgende Punkte:
- Europäische Angelegenheiten: Die bereits übliche enge Abstimmung vor EU-Gipfeln wird festgeschrieben. Beide Staaten halten demnach „vor großen europäischen Treffen regelmäßig Konsultationen auf allen Ebenen ab und bemühen sich so, gemeinsame Standpunkte herzustellen und gemeinsame Äußerungen der Ministerinnen und Minister herbeizuführen“.
- Frieden, Sicherheit und Entwicklung: Vereinbart wurde auch eine stärkere militärische Zusammenarbeit. Dazu gehören die Entwicklung gemeinsamer strategischer Ansätze, wie beispielsweise bei der Ausgestaltung der Europäischen Verteidigungsunion, für eine enge Partnerschaft mit Afrika, zu Friedens- und Polizeieinsätzen sowie eine noch engere Abstimmung in den Vereinten Nationen (VN) und anderen multilateralen Organisationen. Auf Grundlage der bereits bestehenden Verpflichtungen im Rahmen der Nato sichern sich die Länder gegenseitig Hilfe und Unterstützung im Falle eines bewaffneten Angriffs auf ihre Hoheitsgebiete zu. In der Frage der Rüstungsexporte haben Deutschland und Frankreich inzwischen ein Abkommen über Ausfuhrkontrollen im Rüstungsbereich abgeschlossen. Das Bundeskabinett hat das Abkommen auf seiner Sitzung vom 21. Oktober 2019 beschlossen, ohne es dem Deutschen Bundestag zur Ratifizierung vorzulegen.
- Kultur, Bildung, Forschung und Mobilität: In den Bereichen Bildung und Forschung stehen die Förderung des gegenseitigen Spracherwerbs und die gegenseitige Anerkennung von Schul- und Berufsabschlüssen im Mittelpunkt. Ein gemeinsamer Bürgerfonds soll Bürgerinitiativen und Städtepartnerschaften fördern.
- Regionale und grenzüberschreitende Zusammenarbeit: Um das tägliche Leben der Bürgerinnen und Bürger in den Grenzregionen zu verbessern, sollen konkrete Lösungen angeboten werden: Lokale Akteure erhalten die Möglichkeit, grenzüberschreitende Projekte wie etwa Kindertagesstätten, Bildungseinrichtungen, Notfall- und Gesundheitsversorgung oder Gewerbezonen einzurichten.
- Nachhaltige Entwicklung, Klima, Umwelt und wirtschaftliche Angelegenheiten: Der Vertrag sieht eine Harmonisierung des Wirtschaftsrechts und die Abstimmung wirtschaftspolitischer Maßnahmen vor. Abkommen in den Bereichen Klima, Umwelt, Gesundheit und Nachhaltigkeit sollen zügig umgesetzt werden, um die Zukunfts- und Wettbewerbsfähigkeit beider Volkswirtschaften zu verbessern.
- Organisation: Treffen zwischen den Regierungen beider Staaten finden mindestens einmal jährlich, abwechselnd in der Bundesrepublik Deutschland und in der Französischen Republik, statt. Der Deutsch-Französische Ministerrat verabschiedet eine mehrjährige Vorhabenplanung für die deutschfranzösische Zusammenarbeit.
Der Deutsche Bundestag und die Assemblée nationale haben ihre parlamentarische Zusammenarbeit mit dem Parlamentsabkommen vom 25. März 2019 weiter ausgebaut und die Deutsch-Französische Parlamentarische Versammlung geschaffen. Sie forderten in einem Entschließungsantrag vom 24. September 2019 die beiden Regierungen auf, den Vertrag von Aachen zügig und ambitioniert umzusetzen, vor allem: den Bürgerfonds, den Ausschuss für grenzüberschreitende Zusammenarbeit, Initiativen zur Kohlendioxidbepreisung, die Angleichung der Bemessungsgrundlage der Körperschaftsteuer, die Stärkung der Zusammenarbeit im Bereich Forschung und digitaler Wandel einschließlich Künstliche Intelligenz und Sprunginnovationen, das Deutsch-Französische Zukunftswerk. Die Vertreter der Deutsch-Französischen Parlamentarischen Versammlung sollen bei der Umsetzung und Weiterentwicklung der Deutsch-Französischen Agenda und der darin genannten prioritären Vorhaben sowie der mehrjährigen Vorhabenplanung „umfassend und frühzeitig“ beteiligt werden.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen21
Welche der prioritären Vorhaben (Prioritätenliste) zur Umsetzung wurden umgesetzt, und welche sind in Planung?
Wie bewertet die Bundesregierung den Umsetzungsstand?
Gibt es eine aktualisierte Prioritätensetzung im Vergleich zur Prioritätenliste vom 21. Januar 2019?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Zusammenarbeit in der Europapolitik, und welche konkreten Maßnahmen wurden mit Frankreich für eine „wirksame und starke“ Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (Artikel 1) unternommen?
Wann und in welchem Umfang haben beide Staaten seither vor großen europäischen Treffen „Konsultationen auf allen Ebenen“ abgehalten, „gemeinsame Standpunkte“ hergestellt, „gemeinsame Äußerungen der Ministerinnen und Minister“ herbeigeführt und sich bei der Umsetzung von europäischem Recht in ihr nationales Recht abgestimmt (Artikel 2)?
Inwiefern haben beide Staaten „ihre sicherheits- und verteidigungspolitischen Zielsetzungen und Strategien einander zunehmend“ angeglichen und so auch die Systeme Kollektiver Verteidigung gestärkt, denen sie angehören – vor allem im Hinblick auf die derzeitige Diskussion um die Bedeutung und Zukunft der Nato?
Inwiefern haben sie gemeinsame Verteidigungsprogramme erarbeitet und diese auf Partner ausgeweitet?
Inwiefern wird die in Toulouse beschlossene Rüstungspartnerschaft auch auf EU-Ebene ausgeweitet?
Wie ist der Umsetzungsstand der Schlussfolgerungen des Deutsch-Französischen Verteidigungs- und Sicherheitsrats, und wann soll dieser wieder zusammentreten (Artikel 4)?
Wie ist der Stand bei der Zusammenarbeit im Raumfahrtsektor, und inwiefern wird diese auf EU-Ebene ausgeweitet?
Greift die De-minimis-Regel des deutsch-französischen Abkommens über die Ausfuhrkontrolle bei Rüstungskooperationen bei allen Waffen, die Kriegswaffen im Sinn des Kriegswaffenkontrollgesetzes darstellen (bitte diejenigen Kriegswaffen aufzählen, die nicht ausdrücklich im Abkommen, Anlage 2 benannt sind)?
Wenn die Regel bei Ausfuhren von Kriegswaffen, die nicht in Anlage 2 benannt sind, greift, auf welcher rechtlichen Grundlage beruht das?
Wann hat die Bundesregierung eine Initiative gestartet, im Rahmen der Europäischen Union ein europäisches Aufsichtsorgan zur Kontrolle von Rüstungsausfuhren einzurichten, und wenn nein, warum nicht?
Wenn ja, wie ist der Stand der Gespräche?
Inwiefern haben beide Staaten die Zusammenarbeit zwischen ihren Außenministerien, einschließlich ihrer diplomatischen Missionen und konsularischen Vertretungen, ausgeweitet?
Wann und in welchem Umfang gab es Austausche zwischen ihrem Führungspersonal sowie Austauschprogramme zwischen ihren Ständigen Vertretungen bei den VN, insbesondere zwischen den Sicherheitsratsstäben, den Ständigen Vertretungen bei der Nordatlantikvertrags-Organisation und den Ständigen Vertretungen bei der Europäischen Union sowie zwischen den für die Koordinierung der europapolitischen Maßnahmen zuständigen Stellen beider Staaten (Artikel 5)?
Wie ist der Umsetzungsstand bei der gemeinsamen Einheit für Stabilisierungsoperationen in Drittstaaten (Artikel 6)?
Inwiefern haben beide Staaten in allen Organen der Vereinten Nationen eng zusammengearbeitet, die der dem Sicherheitsrat der Vereinten Nationen angehörenden Mitgliedstaaten der Europäischen Union abgestimmt und eine einheitliche Position der EU herbeigeführt, v. a. im Rahmen der „Zwillingspräsidentschaft“ im Sicherheitsrat (Frankreich im März und Deutschland im April 2019; 2020 Mai/Juni oder Juni/Juli)?
Inwiefern haben sie zwischenstaatliche Verhandlungen über die Reform des Sicherheitsrats der VN und die Aufnahme der Bundesrepublik Deutschland als ständiges Mitglied des Sicherheitsrats der VN forciert (Artikel 8)?
Welche Programme für Mobilität und Austausch von jungen Menschen zwischen ihren Staaten haben Deutschland und Frankreich ausgebaut (bitte einzeln mit Fördersumme auflisten)?
Wie soll der in der Erklärung von Toulouse vom 16. Oktober 2019 festgelegte Anteil von 20 Prozent an jungen Menschen mit besonderem Förderbedarf konkret erreicht werden?
Welchen Etat hat der Haushaltsentwurf 2020 für das Deutsch-Französische Jugendwerk 2020 vorgesehen?
Wann startet die digitale Plattform, die sich insbesondere an junge Menschen richten soll (Artikel 9)?
Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung im Austausch mit den Bundesländern ergriffen, um den Erwerb der Partnersprache auszubauen und die Zahl der Schülerinnen, Schüler und Studierenden, die die Partnersprache erlernen, zu erhöhen und die Anerkennung von französischen Schulabschlüssen zu erleichtern (Artikel 10)?
Welche deutsch-französischen Exzellenzinstrumente für Forschung, Ausbildung und Berufsbildung, welche integrierten deutsch-französischen dualen Studiengänge und Programme für doppelte Abschlüsse sind geschaffen oder geplant, wie in der Erklärung von Toulouse vom 16. Oktober 2019 erwähnt?
Inwiefern haben beide Staaten ihre Bildungs- und Forschungssysteme sowie deren Finanzierungsstrukturen miteinander vernetzt, die Deutsch-Französische Hochschule weiterentwickelt und deutsche und französische Hochschulen angeregt, sich an Netzwerken europäischer Hochschulen zu beteiligen (Artikel 11)?
Wann genau nimmt der Deutsch-Französische Bürgerfonds (Artikel 12) seine Arbeit auf, mit welcher Laufzeit, mit welcher maximalen Fördersumme pro Projekt, wann können sich Projekte bewerben, und was genau sind die Förderkriterien?
Inwiefern wurden die Gebietskörperschaften der Grenzregionen sowie grenzüberschreitende Einheiten wie Eurodistrikte mit angemessenen Kompetenzen, zweckgerichteten Mitteln und beschleunigten Verfahren ausgestattet, um Hindernisse bei der Umsetzung grenzüberschreitender Vorhaben, insbesondere in den Bereichen Wirtschaft, Soziales, Umwelt, Gesundheit, Energie und Transport zu überwinden (Artikel 13)?
Wenn nein, warum nicht, und was ist der Zeitplan dafür?
Welche Projekte im Bereich der grenzüberschreitenden Mobilität, Energiewende sowie Innovation sind zudem in Umsetzung und Planung (bitte einzeln auflisten)?
Wie ist der Stand bei der gemeinsamen Entwicklung eines Projekts zur Nachnutzung des Gebiets rund um das Atomkraftwerk (AKW) Fessenheim nach dessen Stilllegung im Rahmen eines deutsch-französischen Wirtschafts- und Innovationsparks?
Wie ist der Stand bei der Verbesserung grenzüberschreitender Bahnverbindungen, z. B. Colmar – Freiburg, Verbindung zwischen Straßburg und Flughafen Frankfurt sowie Straßburg und der Pfalz (Artikel 16)?
Inwiefern hat die Bundesregierung die Zusammenarbeit mit Frankreich im Rahmen der bestehenden bilateralen hochrangigen Formate zu Energie und Klima, insbesondere zu den jeweiligen Energie- und Klimaplänen, um sich über den Energiemix, ein deutsch-französisches Kapitel und Entwicklungsanreize für die Erreichung nationaler Ziele auszuloten (Artikel 18)?
Warum findet sich solch ein deutsch-französisches Kapitel nicht im deutschen Klimaplan?
Welche gemeinsamen Vorhaben, insbesondere in den Bereichen Infrastruktur, erneuerbare Energien und Energieeffizienz, sind geplant (Artikel 19; bitte einzeln auflisten)?
Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung umgesetzt oder geplant, um mit Frankreich die „Integration zu einem deutsch-französischen Wirtschaftsraum mit gemeinsamen Regeln“ zu vertiefen (bitte auflisten)?
Wann tagt der deutsch-französische „Rat der Wirtschaftsexperten“ (Artikel 20)?
Inwiefern hat die Bundesregierung ihre Zusammenarbeit mit Frankreich im Bereich der Forschung und des digitalen Wandels, einschließlich der Themen Künstliche Intelligenz und Sprunginnovationen, verstärkt und deutsch-französische Initiativen zur Förderung von Innovationen (Laufzeit, Fördersumme) ins Leben gerufen (Artikel 21)?
Wie ist der Stand bei der Einrichtung eines deutsch-französischen Forschungs- und Innovationsnetzwerks („virtuelles Zentrum“) für Künstliche Intelligenz?
Was ist das Ergebnis der Überprüfung der Räte, Strukturen und Instrumente der deutsch-französischen Zusammenarbeit, und welche Anpassungen wurden vorgeschlagen, wie fällt die Bewertung der Beauftragten für die deutsch-französische Zusammenarbeit aus (Artikel 25)?
Wie ist der Stand bei der Einrichtung einer Sachverständigengruppe im Bereich Soziales zum Thema „Zukunft der Arbeit“?
Wie ist der Stand der Zusammenarbeit bei Finanzdienstleistungen und Finanzmärkten auf EU-Ebene, mit dem Ziel, sich gemeinsam für hohe Regulierungsstandards, auch für den Bereich nachhaltiges Finanzwesen, einzusetzen – auch im Hinblick auf Digital-, Finanztransaktionssteuer, „countryby-country-reporting“ und der Green Taxonomy?