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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Entwicklung der Zahl per Haftbefehl gesuchter Neonazis (Herbst 2019)

(insgesamt 9 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat

Datum

05.02.2020

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/1622623.12.2019

Entwicklung der Zahl per Haftbefehl gesuchter Neonazis (Herbst 2019)

der Abgeordneten Ulla Jelpke, Dr. André Hahn, Gökay Akbulut, Anke Domscheit-Berg, Niema Movassat, Martina Renner, Kersten Steinke, Friedrich Straetmanns, Dr. Kirsten Tackmann und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Die Zahl von Neonazis, die per Haftbefehl gesucht werden, bewegt sich seit Jahren im höheren dreistelligen Bereich. Von November 2012 bis September 2017 stieg die Zahl von 266 auf 501 an, um danach leicht abzufallen, aber zum Frühjahr 2019 wieder anzusteigen.

Zum Stichtag 28. März 2019 waren nach Angaben der Bundesregierung 657 Haftbefehle gegen 497 Personen offen, davon 105 wegen eines politisch motivierten Delikts und 105 wegen eines Gewaltdelikts. Von den Gewaltdelikten wiederum waren 18 als politisch motiviert erfasst (vgl. Bundestagsdrucksache 19/10886).

Ein Teil der Neonazis wird bereits seit dem Jahr 2016 oder noch früher gesucht. Die Fragestellerinnen und Fragesteller können nicht erkennen, dass die Sicherheitsbehörden der Frage nachgehen, inwiefern diese Personen untergetaucht sind, um sich gezielt der Festnahme zu entziehen. Die Bundesregierung teilte zu diesem Thema lediglich mit, bisher sei keine Person, bei der der Haftbefehl vollstreckt wurde, in einer Sitzung der Arbeitsgruppe (AG) Personenpotenziale im Gemeinsamen Extremismus- und Terrorismus-Abwehrzentrum (GETZ) thematisiert worden (Antwort zu Frage 5b auf Bundestagsdrucksache 19/6214). Es gibt auch keine Erkenntnislage zu den Gründen, aufgrund derer sich Haftbefehle erledigen; die Bundesregierung verweist bei entsprechenden Fragen auf die Zuständigkeit der Länder und führt aus, die Erledigungsgründe der Haftbefehle würden „nicht erneut thematisiert“ (Antwort zu Frage 5a auf Bundestagsdrucksache 19/10886). Somit bleibt für die Fragesteller unklar, wie viele Haftbefehle durch polizeilichen Zugriff erfolgten (Fahndungserfolg), oder wie viele Gesuchte sich selbst gestellt haben oder den Haftbefehl durch Zahlung einer Geldbuße abwenden konnten, oder wie viele Haftbefehle wegen Verjährung aufgehoben wurden. Die Fragestellerinnen und Fragesteller sehen in der Nicht-Thematisierung der Erledigungsgründe ein bedenkliches Desinteresse der Sicherheitsbehörden, das Phänomen des kriminellen Neonazismus umfassend aufzuklären.

Die Fragestellerinnen und Fragesteller bitten darum, die Antwort auf die Kleine Anfrage nach Auswertung der dafür notwendigen Daten zu übermitteln und sind insoweit mit einer allfälligen Verlängerung der Antwortfrist einverstanden.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen9

1

Gegen wie viele Neonazis lagen nach Kenntnis der Bundesregierung zum Zeitpunkt der letzten Erfassung (bitte Datum angeben) wie viele nicht vollstreckte Haftbefehle vor?

a) Gegen wie viele Personen lagen Haftbefehle wegen eines PMK-Deliktes (PMK = Politisch motivierte Kriminalität) vor (Mehrfachnennungen bitte angeben)?

b) Gegen wie viele Personen lagen Haftbefehle wegen eines Gewaltdeliktes vor, und bei wie vielen Personen handelte es sich um ein Gewaltdelikt aus dem PMK-Bereich (Mehrfachnennungen bitte angeben)?

c) In welche Kategorien untergliedern sich die Haftbefehle?

d) Wie viele der gesuchten Personen halten sich nach Erkenntnissen der Sicherheitsbehörden mutmaßlich im Ausland auf, und wie viele dieser Personen haben lediglich die deutsche Staatsbürgerschaft (falls möglich, bitte angeben, in welchem Land sich wie viele flüchtige Neonazis aufhalten und darstellen, welche Anstrengungen zu ihrer Auslieferung unternommen worden sind)?

e) Welche Delikte liegen den Haftbefehlen im Einzelnen zugrunde (bitte vollständig auflisten und anmerken, ob das Delikt als PMK und/oder als Gewaltdelikt aufgeführt wird)?

2

Wie viele Fälle werden nach Kenntnis der Bundesregierung nach Priorität I (Terrorismusdelikte), Priorität II (Gewaltdelikte) und Priorität III (sonstige) bewertet (bitte auch jeweils die Zahl der Personen angeben)?

3

In welchen Jahren sind nach Kenntnis der Bundesregierung die aktuellen Haftbefehle jeweils ausgestellt worden (dabei bitte Anzahl der gesuchten Personen nennen und zusätzlich angeben, ob der Haftbefehl wegen eines PMK-Deliktes, eines Gewaltdeliktes bzw. eines PMK-Gewaltdeliktes ausgestellt wurde und ob die jeweilige Person in polizeilichen oder geheimdienstlichen Informationssystemen als gewaltbereit eingestuft ist)?

4

Wie viele Fälle, bei denen der Haftbefehl seit mehr als einem halben Jahr nicht vollstreckt worden ist, wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit 28. März 2019 einer besonderen Betrachtung im GETZ unterzogen?

a) Mit welcher Priorität (I, II oder III) werden die Personen, die einer besonderen Betrachtung unterzogen wurden, gesucht (bitte aufgliedern)?

b) Wie lange dauern die Sitzungen der AG Personenpotenziale im Schnitt?

c) Inwiefern kann die Bundesregierung Angaben zum konkreten Nutzen dieser besonderen Betrachtungen machen? Inwiefern kann sie ihre Annahme, die Thematisierung im GETZ habe zu den Vollstreckungserfolgen beigetragen, substantiieren?

5

Wie viele Haftbefehle haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem Stichtag 28. März 2019 erledigt?

a) Hat sich die Bundesregierung bzw. das Bundeskriminalamt (BKA) bemüht, bei den Länderpolizeibehörden die Erledigungsgründe zu erfragen, beispielsweise im Rahmen von Besprechungen im Gemeinsamen Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrum-Rechts (GETZ-R), und wenn ja, mit welchen Ergebnissen? Wenn nein, warum nicht? Hält es die Bundesregierung für uninteressant, ob die Haftbefehle vollstreckt oder durch Zahlung von Geldbußen erledigt wurden oder etwa wegen Verjährung aufgehoben wurden?

b) Ist es der Bundesregierung möglich, Angaben zu den Erledigungsgründen jener Haftbefehle zu machen, die (bzw. die entsprechenden Personen) im Rahmen der Sitzungen im GETZ-R besprochen wurden (bitte ggf. ausführen)?

6

Liegen der Bundesregierung weiterhin keine Erkenntnisse zur Frage vor, inwiefern sich die betroffenen Personen möglicherweise gezielt der Vollstreckung eines Haftbefehls entziehen und welche konkreten Handlungsoptionen bestehen, dies zu verhindern (falls doch, bitte angeben)? Wurde dieses Thema nunmehr im GETZ-R behandelt? Hat die Bundesregierung eine solche Behandlung angeregt, und wenn nein, warum nicht?

7

In welchen einschlägigen Datenbanken deutscher Sicherheitsbehörden sind nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils wie viele der mit offenem Haftbefehl gesuchten Neonazis gespeichert (bitte auch angeben, wie viele mit dem ermittlungsunterstützenden Hinweis – EHW – PMK-rechts versehen sind)?

a) Wie viele jener Neonazis, die wegen eines Gewaltdeliktes gesucht werden, sind in der Gewalttäterdatei „rechts“ erfasst?

b) Wie viele jener Neonazis, die wegen eines politisch motivierten Gewaltdeliktes gesucht werden, sind in der Gewalttäterdatei „rechts“ erfasst?

c) Wie viele der gesuchten Personen werden mit europäischem bzw. internationalem Haftbefehl gesucht?

d) Wie viele der gesuchten Personen sind im Schengener Informationssystem (SIS) ausgeschrieben?

8

Welche Einschätzung haben nach Kenntnis der Bundesregierung die Sicherheitsbehörden, inwiefern von den flüchtigen Neonazis (bzw. der Teilgruppe, die wegen eines Gewaltdeliktes, eines politisch motivierten Deliktes oder eines politisch motivierten Gewaltdeliktes gesucht werden) nach Erlass des Haftbefehls weitere Straftaten begangen wurden bzw. weitere Straftaten drohen?

9

Welche weiteren Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Entwicklung der Zahl mit Haftbefehl gesuchter Neonazis und der Beschäftigung der Sicherheitsbehörden mit der Problematik?

Berlin, den 11. Dezember 2019

Amira Mohamed Ali, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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