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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Staatliche Förderung der Pressezustellung

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Datum

21.01.2020

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/1622723.12.2019

Staatliche Förderung der Pressezustellung

der Abgeordneten Doris Achelwilm, Dr. Petra Sitte, Simone Barrientos, Matthias W. Birkwald, Anke Domscheit-Berg, Harald Weinberg und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Angesichts gestiegener Kosten für den Vertrieb von Tageszeitungen und Anzeigenblättern will der Bund die Zustellung mit einer veranschlagten Summe von 40 Mio. Euro ab 2020, befristet auf fünf Jahre, subventionieren (vgl. https://meedia.de/2019/11/28/40-millionen-euro-fuer-zeitungsverlage-das-sagen-die-parteien-zur-debatte-um-staatshilfe-fuer-zeitungen/). Sobald das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) ein detailliertes Förderkonzept vorgelegt hat, sollen die Mittel freigegeben werden (https://meedia.de/2019/11/29/40-mio-euro-genehmigt-bundestag-beschliesst-foerderung-von-zeitungszustellung-fuer-2020/).

Vor dem Hintergrund der digitalen Transformation der Medien und seit Jahrzehnten sinkender Zeitungsauflagen ist nach Ansicht der Fragesteller die bloße Fokussierung auf die Vertriebsstruktur anhand von Auflagenhöhen kein zeitgemäßes Förderkonzept. Vielmehr bedarf es nach Ansicht der Fragesteller für eine nachhaltige und kohärente Stärkung von publizistischer Vielfalt und gutem Journalismus umfassender Förderkonzepte, die insbesondere kleine Lokalredaktionen im ländlichen Raum stärken und unabhängigen Journalismus im Sinne der Pressevielfalt als Förderkriterium adressieren.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen11

1

Aufgrund welcher Erwägung hat sich die Bundesregierung zur Förderung der Vertriebsstrukturen in der Printbranche entschieden?

2

Wurden vom BMAS oder von nachgeordneten Stellen in diesem Zusammenhang Gutachten in Auftrag gegeben, und wenn ja, welche?

3

Durch welche Berechnung kommt die Summe von 40 Mio. Euro zur Förderung der Zustellung von Abonnementzeitungen und Anzeigenblättern zustande?

4

Hat die Bundesregierung vor der Beschlussfassung im Haushaltsausschuss entsprechende Berechnungen zugeliefert, und wenn ja, auf welchen rechnerischen Annahmen?

5

Aus welchen Gründen sind die Subventionen einzig für Abonnementzeitungen und Anzeigenblättern bestimmt?

6

Auf welchem Entwicklungsstand befindet sich das Förderkonzept zur Verteilung der Fördergelder, und wann wird es voraussichtlich vorliegen?

7

Welche Branchenverbände, Berufsverbände, Gewerkschaften und anderen medienpolitischen Akteure sollen im weiteren Prozess an der Erstellung beteiligt werden?

8

Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragestellerinnen und Fragesteller, dass einzig eine Pauschalsubvention pro zugestelltem Einzelexemplar das Problem rückläufiger Auflagenzahlen von Tageszeitungen auf Dauer nicht beheben wird und insbesondere den spezifischen Problemen im ländlichen Raum nicht gerecht wird?

9

Welche weiteren Maßnahmen zur Förderung des bestehenden Presseangebots plant die Bundesregierung?

Welche weiteren Mediengattungen plant die Bundesregierung zu unterstützen?

10

Mit welchen Maßnahmen plant die Bundesregierung die Vielfalt von Qualitätsmedien in Deutschland langfristig zu stärken?

11

Inwiefern und in welchem Rahmen steht die Bundesregierung mit den Ländern zum Thema Medienförderung in Austausch?

Berlin, den 11. Dezember 2019

Amira Mohamed Ali, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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