Ausforschung sozialer Netzwerke durch Frontex und Europol zur Aufdeckung von „Migrantenschmuggel“
der Abgeordneten Andrej Hunko, Heike Hänsel, Michel Brandt, Ulla Jelpke, Niema Movassat, Zaklin Nastic, Dr. Alexander S. Neu, Thomas Nord, Dr. Kirsten Tackmann, Alexander Ulrich und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Die Europäische Grenzagentur Frontex will soziale Medien im Internet durchsuchen, um Hinweise auf irreguläre Migrationsbewegungen oder Fluchthelfer zu finden („Migrants: Frontex veut détecter la ”menace„ grâce aux réseaux sociaux“, www.mediapart.fr vom 18. Oktober 2019). Mit diesem sogenannten Social Media Intelligence (SOCMINT) bzw. „Open Source Intelligence“ genannten Verfahren sollen Foren, Blogs, und die Dienste von Facebook, MySpace, YouTube, Vimeo, Twitter und Instagram überwacht werden. Die gefundenen Informationen will Frontex zu strategischen Zwecken und für operative Einsätze nutzen. Entsprechende Analysen bestellt Frontex auch bei privaten Firmen.
Auch die Europäische Polizeiagentur Europol soll verstärkt Online-Aktivitäten zu „Migrantenschmuggel“ beobachten und hierfür seine „Meldestelle für Internetinhalte“ ausbauen (Ratsdokument 13974/19). Dabei würden offensichtlich auch Messenger-Dienste überwacht. So habe die Agentur festgestellt, dass „Schmuggelaktivitäten“ durch die Nutzung „mobiler Anwendungen (Apps)“ erleichtert würden. Originale und gefälschte Dokumente zur irregulären Einreise in die Europäische Union werden demnach „immer häufiger“ über Apps wie Telegram sowie im Dark Web angeboten. Europol soll außerdem Überlegungen anstellen, eine eigene Abteilung „Open Source Intelligence“ (OSINT) in Rahmen seines „Zentrums zur Bekämpfung der Migrantenschleusung“ (EMSC) einzurichten.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen17
Welche Bundesbehörden beteiligen sich am EU-Projekt „Struggling against and pursuing experienced criminal teams roaming in Europe (SPECTRE), dessen Ko-Leitung die Bundesregierung innehat (https://ec.europa.eu/home-affairs/sites/homeaffairs/files/2019_snapshot-web.pdf)?
a) Worin besteht nach Kenntnis der Bundesregierung die „strategische und organisatorische Unterstützung“ durch Europol?
b) Welche technische Ausrüstung (insbesondere miniaturisierte Kameras, Mikrofone und GPS-Sender, außerdem Drohnen und Analysesoftware) wurde im Rahmen von SPECTRE für 200.000 Euro beschafft (bitte die Hersteller und Produktbezeichnung nennen)?
c) Wie werden diese Geräte von Beteiligten des Projekts (insbesondere der Bundespolizei) genutzt, und wo werden diese vorgehalten bzw. gelagert?
d) Inwiefern werden aus Mitteln des Projekts auch Informantinnen und Informanten („V-Personen“) finanziert?
Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, wie die Agenturen Frontex und Europol schon jetzt soziale Medien mithilfe von SOCMINT- oder OSINT-Verfahren im Internet durchsuchen, um Hinweise auf Migrationsbewegungen oder „Migrantenschmuggel“ zu finden (vgl. „Two years of EMSC / Activity report Jan. 2017-Jan. 2018“, Europol vom 20. April 2018)?
a) Welche Abteilungen sind hierfür zuständig?
b) Welche sozialen Medien werden überwacht?
c) Welche im Internet gesuchten und gefundenen Informationen dienen strategischen Zwecken, und welche werden für Operationen von Frontex und Europol genutzt?
d) In welchen Fällen werden dabei auch Personendaten verarbeitet, und in welchen Dateien bei Frontex oder Europol können diese anschließend gespeichert werden?
Inwiefern betrifft die Überwachung sozialer Medien im Internet durch Frontex und Europol nach Kenntnis der Bundesregierung auch Messenger-Dienste?
a) Sind von den gegenwärtigen Maßnahmen oder zukünftigen Plänen auch verschlüsselte Plattformen erfasst?
b) Welche eigenen Erkenntnisse hat die Bundesregierung zu einer angeblich verstärkten Nutzung sozialer Medien im Internet oder von Messenger-Diensten im Bereich „Migrantenschmuggel“, und auf welche Quellen sind diese Erkenntnisse gestützt?
Was ist der Bundesregierung über Pläne der EU-Kommission oder des Rates der Europäischen Union bekannt, die Online-Überwachung durch Frontex und Europol auszuweiten (vgl. Artikel 28 der neuen Frontex-Verordnung zu „EUROSUR fusion services“, EU-Dokument PE-CONS 33/19)?
a) Welche Abteilungen sollen hierfür eingerichtet werden?
b) Wie bewertet sie die Pläne, und welche Maßnahmen wird sie befürworten?
c) Welche Pläne zur Ausweitung der Online-Überwachung durch Europol oder Frontex wurden gestoppt („EU Border Guards Cancel Plans to Spy on Social Media (for now)“, https://privacyinternational.org vom 19. November 2019)?
Wie steht die Bundesregierung zum Vorschlag, eine eigene Abteilung „Open Source Intelligence“ (OSINT) in Rahmen des bei Europol angesiedelten „Zentrums zur Bekämpfung der Migrantenschleusung“ (EMSC) einzurichten (vgl. Ratsdokument 13974/19)?
Was ist der Bundesregierung über Details einer von Frontex und Europol eingerichteten „Future Group on Travel Intelligence and Border Management“ bekannt (Ratsdokument CM 4613/19)?
a) Wer nimmt an der Gruppe teil, und welche Ziele werden dort verfolgt?
b) Welche Bereiche (etwa Grenzüberwachung und Grenzkontrolle, Zugang zu Informationssystemen, Überwachung des Internets) sind, sofern die Gruppe auch operative Zusammenarbeitsformen verbessern soll, davon erfasst?
Welche Lücken und Schwächen in bestehenden Rechtsakten sind der Bundesregierung zu einer engeren Kooperation von Frontex und Europol hinsichtlich des Grenzmanagements bekannt?
Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, wann das Mandat des Interpol-Verbindungsbeamten bei dem „Information Clearing House“ (ICH) zur Verfolgung irregulärer Migration bei Europol ausläuft (Ratsdokument 15250/18), und aus welchen Gründen befürwortet sie eine etwaige Verlängerung?
Ist der Anschluss der Agenturen EASO (European Asylum Support Office), EMSA (European Maritime Safety Agency), EU SatCen (European Union Satellite Centre) sowie der Organisationen IOM (Internationale Organisation für Migration) und UNHCR (United Nations High Commissioner for Refugees) an das ICH nach Kenntnis der Bundesregierung inzwischen erfolgt?
Erheben Behörden des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat oder das Auswärtige Amt selbst Daten über Migrationsbewegungen oder „Migrantenschmuggel“ mithilfe von SOCMINT- oder OSINT-Verfahren im Internet oder gibt eine solche Datenerhebung in Auftrag?
a) Welche Abteilungen sind hierfür zuständig?
b) Welche sozialen Medien werden überwacht?
c) Welche im Internet gesuchten und gefundenen Informationen dienen strategischen Zwecken?
d) In welchen Fällen werden dabei auch Personendaten verarbeitet, und in welchen Dateien können diese anschließend gespeichert werden?
Welche Einzelmaßnahmen des derzeitigen „operativen Aktionsplans“ (OAP), an denen das Bundeskriminalamt oder die Bundespolizei im Rahmen des „EU Policy Cycle“ zum Phänomen „Begünstigung illegaler Migration“ als Leiter oder Ko-Leiter teilnehmen, beinhalten die Beobachtung des Internets oder von Messenger-Diensten mithilfe von SOCMINT- oder OSINT-Verfahren (bitte auch die weiteren Teilnehmenden benennen), und wer führt diese durch?
a) Welche Drittstaaten nehmen an den Maßnahmen der deutschen Behörden teil?
b) Inwiefern nutzen nach Kenntnis der Bundesregierung auch Europol und Frontex in den von ihnen geleiteten Maßnahmen SOCMINT- oder OSINT-Verfahren?
c) Inwiefern werden auch im „Joint Operational Office“ (JOO) der Bundespolizei in Wien (vgl. Bundestagsdrucksache 18/8669) entsprechende Verfahren genutzt?
d) In welchen Fällen werden dabei auch Personendaten verarbeitet, und in welchen Dateien (auch der an den OAP’s oder dem JOO beteiligten ausländischen Behörden) können diese anschließend gespeichert werden?
Welche Bundesbehörden nehmen am „Maritime Intelligence Community Risk Analysis Network“ (MIC-RAN) von Frontex teil (www.europarl.europa.eu/cmsdata/185405/CAAR%202018.pdf)?
a) Welche Ziele werden nach Kenntnis der Bundesregierung in MIC-RAN verfolgt, und welche Dienste werden dort angeboten?
b) Welche Mitgliedstaaten machen derzeit von den Diensten Gebrauch?
Betreibt oder betrieb nach Kenntnis der Bundesregierung auch das Europäische Unterstützungsbüro für Asylfragen (EASO) ein Projekt zur Beobachtung sozialer Medien bzw. von Messenger-Diensten, und welche Details sind ihr dazu aus den zuständigen Ratsarbeitsgruppen bekannt geworden?
In welchem Umfang und in welchen Kriminalitätsbereichen werden welche Bundesbehörden von der „Meldestelle für Internetinhalte“ bei Europol zur Ermittlungen „mit einer Online-Komponente“ unterstützt (www.europarl.europa.eu/doceo/document/E-9-2019-002516-ASW_DE.pdf)?
a) Welche Informationen liefert die „Meldestelle“ in diesen Fällen?
b) Welche sozialen Medien werden nach Kenntnis der Bundesregierung von Europol im Rahmen des „digitalen Fußabdrucks“ über Verdächtige ausgeforscht?
c) Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, zu welchen weiteren „spezifischen digitalen Instrumenten“ Europol im Rahmen von Online-Ermittlungen Zugang gewährt, und inwiefern werden diese auch von Bundesbehörden genutzt?
Welche strategischen Kooperationen sind der Bundesregierung zwischen der „Meldestelle für Internetinhalte“ bei Europol und dem EASO bzw. Frontex bekannt?
Wird die „Meldestelle für Internetinhalte“ nach Kenntnis der Bundesregierung auch in operativen Angelegenheiten vom EASO oder von Frontex um Unterstützung ersucht, etwa zur Gefahrenabwehr oder um Informationen zu laufenden Ermittlungen oder Asylanträgen zu erhalten?
Soll die „Meldestelle für Internetinhalte“ aus Sicht der Bundesregierung ihre Aktivitäten im Bereich des „Migrantenschmuggels“ ausweiten (vgl. Ratsdokumente 13974/19, 15250/18)?
a) Wie viele „Referrals“ zum Phänomen „Migrantenschmuggel“ hat Europol nach Kenntnis der Bundesregierung bislang an Internetdienstleister gerichtet, und zu welchem Prozentsatz wurden diese Inhalte entfernt?
b) Soll Europol aus Sicht der Bundesregierung auch verstärkt Finanzermittlungen zu „Migrantenschmuggel“ betreiben oder unterstützen?
c) Wo soll eine entsprechende Abteilung aus Sicht der Bundesregierung bei Europol angesiedelt werden?
d) Soll die „Meldestelle für Internetinhalte“ aus Sicht der Bundesregierung zukünftig auch rechtsextremistische Internetinhalte und dort platzierte Symbole behandeln (vgl. Ratsdokument 11756/19)?