Solidaritätszuschlag und Gewerbetreibende
der Abgeordneten Christian Dürr, Dr. Florian Toncar, Frank Schäffler, Bettina Stark-Watzinger, Katja Hessel, Markus Herbrand, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Nicole Bauer, Jens Beeck, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Mario Brandenburg (Südpfalz), Dr. Marco Buschmann, Carl-Julius Cronenberg, Britta Katharina Dassler, Hartmut Ebbing, Dr. Marcus Faber, Otto Fricke, Thomas Hacker, Peter Heidt, Katrin Helling-Plahr, Torsten Herbst, Manuel Höferlin, Dr. Christoph Hoffmann, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Gyde Jensen, Dr. Christian Jung, Karsten Klein, Dr. Marcel Klinge, Daniela Kluckert, Pascal Kober, Carina Konrad, Konstantin Kuhle, Ulrich Lechte, Michael Georg Link, Till Mansmann, Christoph Meyer, Alexander Müller, Roman Müller-Böhm, Frank Müller-Rosentritt, Dr. Martin Neumann, Hagen Reinhold, Dr. Stefan Ruppert, Christian Sauter, Dr. Wieland Schinnenburg, Matthias Seestern-Pauly, Frank Sitta, Judith Skudelny, Benjamin Strasser, Katja Suding, Linda Teuteberg, Michael Theurer, Stephan Thomae, Manfred Todtenhausen, Gerald Ullrich, Nicole Westig und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Nach Informationen des Bundesministeriums der Finanzen – BMF – (www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/FAQ/2019-08-21-faq-solidaritaetszuschlag.html) werden durch das Gesetz zur Rückführung des Solidaritätszuschlages 1995 ab 2021 auch 88 Prozent der Gewerbetreibenden vollständig vom Solidaritätszuschlag entlastet, soweit sie Einzelunternehmer oder Mitunternehmer einer Personengesellschaft sind und ausschließlich Gewerbeeinkünfte erzielen. Nach Angaben des BMF sollen diese Prämissen auf rund 418.000 Unternehmen in Deutschland zutreffen. Weitere 6,8 Prozent dieser Gruppe sollen teilweise entlastet werden, wobei nur 5,2 Prozent nicht entlastet werden. Gerade Selbständige erzielen jedoch nach Ansicht der Fragesteller u. a. zur Altersvorsorge regelmäßig weitere Einkünfte, zum Beispiel Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, Einkünfte aus Kapitalvermögen und andere Einkünfte. Insoweit ist aus Sicht der Fragesteller davon auszugehen, dass viele Gewerbetreibende nicht (vollständig) vom Solidaritätszuschlag entlastet werden, auch wenn sie als Einzelunternehmer oder Mitunternehmer einer Personengesellschaft tätig sind.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen6
Liegen der Bundesregierung Zahlen darüber vor, wie viel Prozent der gewerbetreibenden Einzelunternehmer und Personengesellschafter vom Solidaritätszuschlag vollständig oder teilweise entlastet werden, die neben den Gewerbeeinkünften weitere Einkünfte erzielen?
Falls ja, lässt sich auch in absoluten Zahlen beziffern, wie viele Gewerbetreibende unter diesen Voraussetzungen entlastet werden?
Liegen der Bundesregierung unter Berücksichtigung weiterer Einkünfte Zahlen darüber vor, in welcher Relation die entlasteten Gewerbetreibenden zu denjenigen Gewerbetreibenden stehen, die auch ab 2021 weiterhin den Solidaritätszuschlag zahlen müssen?
Wie bewertet die Bundesregierung den Umstand, dass gerade Gewerbetreibende, die ohne Rentenversicherungspflicht allein für die Altersvorsorge Leistungen erbringen müssen, durch die Weitererhebung des Solidaritätszuschlages auf Kapitaleinkünfte auch weiterhin belastet werden?
Plant die Bundesregierung, den Solidaritätszuschlag auf Einkünfte aus Kapitalvermögen zum Zwecke der Altersvorsorge abzuschaffen?
Wenn ja, wann genau?
Wenn nein, wie begründet die Bundesregierung diese Benachteiligung?
Plant die Bundesregierung, den Solidaritätszuschlag auf Einkünfte aus Kapitalvermögen zum Zwecke der Altersvorsorge abzuschaffen, wenn man mit seinen Einkünften insgesamt unter der neuen Freigrenze des Solidaritätszuschlages liegt?
Wenn nein, wieso nicht?
Wie begründet die Bundesregierung die unterschiedliche Behandlung von Einkünften?