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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Umsatzsteuerliche Regelungen zum Mittagessen in Einrichtungen der Behindertenhilfe

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

28.01.2020

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/1631706.01.2020

Umsatzsteuerliche Regelungen zum Mittagessen in Einrichtungen der Behindertenhilfe

der Abgeordneten Jens Beeck, Markus Herbrand, Michael Theurer, Johannes Vogel, Carl-Julius Cronenberg, Pascal Kober, Till Mansmann, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Christine Aschenberg-Dugnus, Nicole Bauer, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Mario Brandenburg (Südpfalz), Dr. Marco Buschmann, Britta Katharina Dassler, Hartmut Ebbing, Dr. Marcus Faber, Otto Fricke, Thomas Hacker, Peter Heidt, Katrin Helling-Plahr, Torsten Herbst, Katja Hessel, Dr. Christoph Hoffmann, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Gyde Jensen, Dr. Christian Jung, Dr. Marcel Klinge, Daniela Kluckert, Carina Konrad, Konstantin Kuhle, Ulrich Lechte, Michael Georg Link, Roman Müller-Böhm, Dr. Martin Neumann, Dr. Stefan Ruppert, Dr. Wieland Schinnenburg, Matthias Seestern-Pauly, Frank Sitta, Judith Skudelny, Dr. Hermann Otto Solms, Bettina Stark-Watzinger, Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann, Benjamin Strasser, Katja Suding, Stephan Thomae, Manfred Todtenhausen, Dr. Florian Toncar, Gerald Ullrich, Nicole Westig und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Zum 1. Januar 2020 werden die bisher angebotenen Komplexleistungen der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen getrennt. Zukünftig wird es Fachleistungen der Eingliederungshilfe gemäß dem Neunten Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX) geben und Leistungen zum Lebensunterhalt gemäß SGB XII.

In der Praxis gestaltet sich die Trennung nach Ansicht der Fragesteller schwierig, was sich am Beispiel der gemeinschaftlichen Verpflegung in den Einrichtungen der Behindertenhilfe gravierend zeigt. Die Leistungen der Mahlzeiten, z. B. des Mittagessens, müssen zukünftig zerlegt werden in Einkauf und Zubereitung und werden unterschiedlichen bzw. teilweise höheren Steuersätzen unterliegen, was zu Verteuerungen für die Bewohner führen wird. In vielen Gesprächen erfahren Abgeordnete von einer großen Verunsicherung und großer Unruhe bei den Bewohnerinnen und Bewohnern als auch bei den Leistungsanbietern.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen19

1

Trifft es zu, dass ab 1. Januar 2020 in Einrichtungen der Behindertenhilfe die Mahlzeiten teilweise umsatzsteuerpflichtig und teilweise nicht umsatzsteuerpflichtig werden, und falls ja, welche Bereiche des Mittagessens, z. B. hinsichtlich des Einkaufs und der Zubereitung, unterfallen welcher Steuerpflicht (bitte nach besonderen Wohnformen und Werkstätten aufschlüsseln)?

2

In welchen anderen Lebensbereichen der Menschen mit Behinderung und Angeboten der Behindertenhilfe bzw. Behinderteneinrichtungen wird ab dem 1. Januar 2020 eine zuvor nicht angewendete Unterteilung in umsatzsteuerpflichtige und nichtumsatzsteuerpflichtige Anteile vorgenommen?

3

Wie plant die Bundesregierung, den nach Ansicht der Fragesteller erheblichen bürokratischen Aufwand für die Träger der Einrichtungen zu kompensieren, der durch die geplante Aufteilung in umsatzsteuerpflichtige und nicht umsatzsteuerpflichtige Anteile der Mahlzeiten entsteht?

4

Wie viele zusätzliche Arbeitsstunden in der Finanzverwaltung werden durch die geplante Aufteilung der Steuersätze zwischen SGB IX und SGB XII notwendig? Wie vielen Vollzeitstellen in der Finanzverwaltung entsprechen diese Arbeitsstunden?

5

Wie plant die Bundesregierung, den nach Ansicht der Fragesteller erheblichen bürokratischen Aufwand für die Träger der Einrichtungen zu kompensieren, der durch die geplante Aufteilung in umsatzsteuerpflichtige und nicht umsatzsteuerpflichtige Anteile der Mahlzeiten entsteht?

6

Aus welchem Grund ist es nicht möglich, die Mahlzeiten, wie bisher, trotz der Trennung der Fachleistung von Leistungen des Lebensunterhalts, mit einer einheitlichen Besteuerung anzubieten?

7

Wie werden Mahlzeiten in den Einrichtungen der Behindertenhilfe, in Werkstätten für behinderte Menschen oder in besonderen Wohngruppen besteuert, die unter Mithilfe der Bewohner beim Einkauf oder Kochen gemeinsam zubereitet werden?

8

Wie werden die Mahlzeiten in den Einrichtungen der Behindertenhilfe, in Werkstätten für behinderte Menschen oder in besonderen Wohngruppen besteuert, deren Lebensmittel aus eigenen Gärten, Treibhäusern und Ställen stammen?

9

Werden andere umsatzsteuerliche Regelungen anzuwenden sein, wenn die Mahlzeiten grundsätzlich für Bewohner und Mitarbeiter der Einrichtung gleichermaßen zubereitet wird?

10

Werden auch andere Einrichtungen und beispielsweise besondere Wohngruppen der Rechtskreise der Sozialgesetzbücher XI oder VIII, sofern Volljährige betroffen sind, von den neuen umsatzsteuerlichen Regelungen betroffen sein, und wenn ja, welche Einrichtungen sind das?

11

Welche Auswirkungen hat der Stand der Gemeinnützigkeit auf die leistungsrechtliche Trennung der Fachleistungen von den existenzsichernden Leistungen?

12

Besteht zwischen dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) sowie dem Bundesministerium der Finanzen (BMF) Einmütigkeit in diesen umsatzsteuerlichen Fragen?

13

Hält die Bundesregierung am Inhalt des auf umsetzungsbegleitung-bthg.de veröffentlichten BMAS-Schreibens vom 12. April 2019 an die Abteilungsleiterinnen und Abteilungsleiter für Soziales der Länder fest (vgl. https://umsetzungsbegleitung-bthg.de/bthg-kompass/bk-trennung-von-leistungen/zuschnitt-fachleistungen/fd5-1030/)?

14

Wurde das in dem BMAS-Schreiben vom 12. April 2019 angekündigte BMF-Schreiben in der Zwischenzeit fertiggestellt und an die Länder versandt? Falls ja, wie lautet der Inhalt des Schreibens? Falls nein, wie begründet die Bundesregierung die Tatsache, dass sowohl die Bewohnerinnen und Bewohner als auch die Träger von Behinderteneinrichtungen knapp einen Monat vor Inkrafttreten der neuen Steuerberechnung nicht genau wissen, welche Mehrbelastungen auf sie zukommen?

15

Entspricht die in dem Schreiben vom 12. April 2019 geäußerte Begründung für die höhere Umsatzsteuer (Zitat „Allerdings ist das auch der Fall, wenn sich Bewohner selbst mit Essen versorgen, beispielsweise beim Kauf einer Pizza bei einem örtlichen Imbiss oder beim Kauf von Brot oder einer Packung Nudeln“) nach Ansicht der Bundesregierung der Lebenswirklichkeit der Bewohner der Einrichtungen?

16

Teilt die Bundesregierung angesichts der dargestellten Informationspolitik gegenüber den Betroffenen die naheliegende Schlussfolgerung der Betroffenen, dass ihre Interessen keine Rolle bei der Gesetzgebung gespielt haben?

17

Wie hoch belaufen sich nach Prognosen der Bundesregierung die steuerlichen Mehreinnahmen aus der Streichung der Umsatzsteuerbefreiung? Welche Pläne verfolgt die Bundesregierung, um die generierten Mehreinnahmen für die Unterstützung der von der geänderten Besteuerung direkt betroffenen Bewohnerinnen und Bewohner sowie der Träger der Behinderteneinrichtungen zu nutzen?

18

Welche anderen steuerlichen Änderungen sind zum 1. Januar 2020 im Bereich von SGB IX und SGB XII vorgesehen? Wie hoch fallen dadurch die prognostizierten steuerlichen Mehreinnahmen aus, und welche Pläne gibt es für die Verwendung dieser Gelder?

19

Wie wird derzeit die Dienstleistung der sog. Essen auf Rädern-Mahlzeiten umsatzsteuerlich behandelt, und wie wird die zukünftig geregelt sein?

Berlin, den 11. Dezember 2019

Christian Lindner und Fraktion

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