Umsatzsteuer-Erfassungsbescheinigung beim Onlinehandel
der Abgeordneten Katja Hessel, Christian Dürr, Dr. Florian Toncar, Frank Schäffler, Bettina Stark-Watzinger, Markus Herbrand, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Nicole Bauer, Jens Beeck, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Mario Brandenburg (Südpfalz), Dr. Marco Buschmann, Britta Katharina Dassler, Hartmut Ebbing, Dr. Marcus Faber, Otto Fricke, Thomas Hacker, Peter Heidt, Katrin Helling-Plahr, Torsten Herbst, Manuel Höferlin, Dr. Christoph Hoffmann, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Gyde Jensen, Dr. Marcel Klinge, Daniela Kluckert, Pascal Kober, Carina Konrad, Konstantin Kuhle, Ulrich Lechte, Michael Georg Link, Till Mansmann, Christoph Meyer, Alexander Müller, Roman Müller-Böhm, Frank Müller-Rosentritt, Dr. Martin Neumann, Hagen Reinhold, Dr. Stefan Ruppert, Christian Sauter, Dr. Wieland Schinnenburg, Matthias Seestern-Pauly, Frank Sitta, Judith Skudelny, Benjamin Strasser, Katja Suding, Michael Theurer, Stephan Thomae, Manfred Todtenhausen, Gerald Ullrich, Nicole Westig und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Das Gesetz zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet ist am 1. Januar 2019 in Kraft getreten. Es betrifft Betreiber von elektronischen Marktplätzen, die künftig Onlinehändler von ihrer Plattform ausschließen müssen, wenn diese keine Umsatzsteuer-Erfassungsbescheinigung vorweisen können. Tun sie das nicht, so haften sie gesamtschuldnerisch für den Umsatzsteuerausfall. Damit wird das Steuerausfallrisiko bei Nichtabführung der Steuer vom Fiskus auf den Betreiber des elektronischen Marktplatzes verlagert.
Einer solchen Haftung können die Betreiber nur entgehen, wenn sie nachweisen können, dass der Onlinehändler steuerlich registriert ist, § 22f Absatz 1 Satz 2 des Umsatzsteuergesetzes (UstG). Das Erfordernis dieser Erfassungsbescheinigung ist allerdings geeignet, den Marktzugang für ausländische Händler, die online Waren nach Deutschland verkaufen wollen, zu erschweren – ein Verstoß gegen die unionsrechtlichen Grundfreiheiten.
Daher hat die Europäische Kommission mit Aufforderungsschreiben vom 10. Oktober 2019 ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet und dazu aufgefordert, die gesetzlichen Regelungen, die europäische Unternehmer belasten, binnen zwei Monaten zu widerrufen (vgl. www.handelsblatt.com/unternehmen/handel-konsumgueter/vertragsverletzungsverfahren-euhilfe-fuer-umsatzsteuerbetrueger-bruessel-leitet-verfahren-gegen-deutschland-ein/25137574.html?ticket=ST-10199-teNZkNx4kgiMilVIFDbs-ap5).
Von der umsatzsteuerrechtlichen Erfassungsbescheinigung sind zudem auch Kleinunternehmer betroffen. Zwar wird von Kleinunternehmern nach § 19 UStG keine Umsatzsteuer erhoben, damit sie aber weiterhin den Onlinehandel über Marktplätze nutzen können, müssen auch sie eine Erfassungsbescheinigung vorlegen.
Diese steuerliche Registrierung von Kleinunternehmern verursacht für die Unternehmen, aber auch die Finanzverwaltung erhebliche bürokratische Aufwände, obwohl diesen keine Steuermehreinnahmen gegenüberstehen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen14
Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um die von der EU-Kommission monierten Verstöße gegen das EU-Recht zu beseitigen?
Wie begründet die Bundesregierung ihren Gesetzentwurf (Bundestagsdrucksache 19/4455, Artikel 5 § 22 f.), die Verpflichtung für ausländische Onlinehändler, den Marktzugang mit der Umsatzsteuerbescheinigung zu erschweren (vgl. die mit Gründen versehene Stellungnahme der Europäischen Kommission, https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/DE/INF_19_5950)?
Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um eine etwaige Diskriminierung von ausländischen Onlinehändlern (vgl. die mit Gründen versehene Stellungnahme der Europäischen Kommission, https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/DE/INF_19_5950) zu beseitigen?
Wie begründet die Bundesregierung den nationalen Alleingang ihres Gesetzentwurfs (Bundestagsdrucksache 19/4455, Artikel 5 § 22 f.) gegenüber den gemeinsamen und aus Sicht der Fragesteller effizienteren Maßnahmen zur Bekämpfung des Umsatzsteuerbetruges, auf die sich die EU-Mitgliedstaaten geeinigt haben und die am 1. Januar 2021 in Kraft treten sollen?
Bewertet die Bundesregierung die vereinbarten europäischen Maßnahmen als ineffizienter gegenüber den nationalen Maßnahmen zur Bekämpfung des Umsatzsteuerbetruges?
Plant die Bundesregierung, die nationalen Maßnahmen mit Inkrafttreten der europäischen Maßnahmen ab dem 1. Januar 2021 an das europäische Niveau anzupassen?
Teilt die Bundesregierung die Ansicht der Europäischen Kommission, dass das Ziel der Schaffung eines digitalen Binnenmarkts konterkariert wird?
Wenn nein, warum nicht?
Wann rechnet die Bundesregierung mit einem digitalen Verfahren zur Abwicklung der umsatzsteuerlichen Erfassungsbescheinigungen?
Plant die Bundesregierung, eine zentrale Datenbank zu schaffen, auf die alle Behörden und Onlineplattformen zugreifen können, um zu ermitteln, ob ein Händler oder Absender eines Paketes, der Waren nach Deutschland verkauft, umsatzsteuerlich erfasst ist?
Hat die Bundesregierung bereits Ausschreibungen veröffentlicht für den Aufbau einer Datenbank oder digitalen Verfahrenslösung?
Welche Schätzungen hat die Bundesregierung über ausländische Händler, die in der Vergangenheit missbräuchlich keine Umsatzsteuer entrichtet haben?
aus Drittstaaten und
aus EU-Mitgliedstaaten
Welche Schätzungen hat die Bundesregierung ��ber ausländische Händler, die 2019 eine Umsatzsteuerbescheinigung beantragt haben?
aus Drittstaaten und
aus EU-Mitgliedstaaten
Hat die Bundesregierung Schätzungen über von Marktplatzbetreibern gesperrte Onlinehändler?
Wenn ja, welche?
Hat die Bundesregierung Schätzungen über die Anzahl der Fälle einer Umsatzsteuerhaftung der Marktplatzbetreiber?
Wie viele Fälle der Umsatzsteuerhaftung für inländische Onlinehändler sind bisher eingetreten?
Wie viele Fälle der Umsatzsteuerhaftung für ausländische Onlinehändler aus Drittstaaten sind bisher eingetreten?
Wie viele Fälle der Umsatzsteuerhaftung für ausländische Onlinehändler aus der Union sind bisher eingetreten?
Wie hoch waren die Steuermehreinnahmen, die auf die gesamtschuldnerische Haftung der Marktplatzbetreiber zurückzuführen sind?
Plant die Bundesregierung Maßnahmen, um bereits beim Import von Waren nach Deutschland Sendungen auszusortieren, z. B. unter Zuhilfenahme der Zollbehörden und sichtbarer Umsatzsteueridentifikationsnummer an den Paketen?
Wie begründet die Bundesregierung in ihrem Gesetzentwurf (Bundestagsdrucksache 19/4455, Artikel 5 § 22 f.) die Pflicht einer Erfassungsbescheinigung für Kleinunternehmer, der keine Umsatzsteuermehreinnahmen gegenüberstehen?