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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Zur Situation in den Beratungsstellen der ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Datum

28.01.2020

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/1644613.01.2020

Zur Situation in den Beratungsstellen der ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung

der Abgeordneten Corinna Rüffer, Markus Kurth, Beate Müller-Gemmeke, Sven Lehmann, Dr. Wolfgang Strangmann-Kuhn, Filiz Polat, Christian Kühn (Tübingen), Claudia Müller, Stefan Schmidt und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Seit Januar 2018 haben bundesweit rund 500 Beratungsstellen der ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung (EUTB) ihre Arbeit aufgenommen. Sie beraten und unterstützen behinderte Menschen zu Teilhabemöglichkeiten und Teilhabeleistungen. Wenn es beispielsweise Ärger bei der Kostenübernahme für einen Rollstuhl gibt, wenn unklar ist, wer eine Assistenz bezahlen muss, oder wenn man vom Wohnheim in eine eigene Wohnung umziehen möchte – die Teilhabeberatungsstellen sollen als Ansprechpartner zur Verfügung stehen, niedrigschwellig und auf Augenhöhe. Die Beratung soll unabhängig von den Interessen derjenigen erfolgen, die für Teilhabeleistungen zahlen oder solche Leistungen anbieten. Schließlich sollen insbesondere behinderte Menschen selbst beraten, im Sinne des Peer Counseling.

Im Leitbild der EUTB heißt es: „Wir bieten Beratung ohne Barrieren – ganz nach Bedarf! Wir gehen achtsam mit den Ratsuchenden und mit uns selber um. Wir nehmen uns die Zeit, die die Ratsuchenden brauchen.“ (www.teilhabeberatung.de/artikel/ergaenzende-unabhaengige-teilhabeberatung-unser-leitbild, Zugriff am 18. November 2019)

Damit Ratsuchende die Beratungsstellen nutzen und behinderte Beraterinnen und Berater dort arbeiten können, müssen sie baulich barrierefrei sein. Und je nach Beeinträchtigung der Ratsuchenden wie der Beraterinnen und Berater müssen organisatorische Anpassungen vorgenommen oder zusätzliche Unterstützungsmaßnahmen wie z. B. Übersetzungen in Deutsche Gebärdensprache getroffen werden. Zeit für Beratung und ein achtsamer Umgang mit den eigenen Ressourcen, wie im Leitbild formuliert, können nur gewährleistet werden, wenn die Beratungsstellen finanziell und personell entsprechend ausgestattet sind.

Zahlreiche Berichte aus der Beratungspraxis machen nach Ansicht der Fragesteller deutlich, dass hier noch erheblicher Verbesserungsbedarf besteht: „Unverhältnismäßig hohe bürokratische Hürden, komplizierte Antragsverfahren und kaum zu finanzierende Eigenbeteiligungen erschweren den ohnehin schon nicht leicht zu bewerkstelligenden Aufbau und Betrieb einer Beratungsstelle. Viele kleinere Organisationen, die bisher nur über rein ehrenamtlich tätige Mitarbeiter und geringe finanzielle Ressourcen verfügen, haben deshalb sogar davon abgesehen, ein eigenes EUTB-Angebot zu erstellen, obwohl hieran erkennbar ein Bedarf besteht“ (www.bag-selbsthilfe.de/aktuelles/nachrichten/detail/news/resolution-der-selbsthilfe-eutb-ist-ein-erfolg-ergaenzende-unabhaengige-teilhabeberatung-muss-fortge/, Zugriff am 26. November 2019).

Das Angehörigen-Entlastungsgesetz sieht eine Entfristung der vorher nur bis 31. Dezember 2022 vorgesehenen Finanzierung der Beratungsstellen sowie eine Aufstockung der Förderung vor, um das Beratungsangebot vor dem Hintergrund des allgemein steigenden Preisniveaus in Umfang und Qualität aufrecht erhalten zu können. Das sei auch angesichts des zu erwartenden verstärkten Beratungsbedarfs geboten, der sich mit der reformierten Eingliederungshilfe zum 1. Januar 2020 ergebe, heißt es im Begründungsteil. Entgegen anderslautender Forderungen wurde die Finanzierung aber nicht dynamisch gestaltet (vgl. z. B. www.dbsv.org/stellungnahme/ref_e_angehoerigen-entlastungsgesetz.html, Zugriff am 4. Dezember 2019).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen31

1

Für wie viele Beratungsstellen wurde die maximal geförderte Anzahl von drei Vollzeitäquivalenten (VZÄ) für Beratung und Verwaltung bewilligt (vgl. Antwort zu Frage 8 auf Bundestagsdrucksache 19/1758), und wie hoch ist die Zahl der bewilligten VZÄ insgesamt (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?

2

Wie viele behinderte Menschen beschäftigen die ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatungsstellen (EUTBs) nach Kenntnis der Bundesregierung im Rahmen des Budgets für Arbeit, das seit bald zwei Jahren als Alternative zur Beschäftigung in einer Werkstatt für behinderte Menschen im Neunten Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX) verankert ist (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?

3

Wie viele Anträge gab es vonseiten der Träger der EUTBs für eine Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen im Rahmen des Budgets für Arbeit im Laufe der derzeitigen Förderung nach Kenntnis der Bundesregierung?

Wie viele davon wurden nach Kenntnis der Bundesregierung mit jeweils welcher Begründung abgelehnt (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?

4

Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, Menschen mit Behinderungen, die über das Budget für Arbeit in einer EUTB arbeiten möchten, für diese Tätigkeit zu qualifizieren?

5

In wie vielen Beratungsstellen sind nach Kenntnis der Bundesregierung behinderte Menschen sozialversicherungspflichtig als Beraterinnen und Berater beschäftigt, in wie vielen beraten behinderte Menschen ehrenamtlich, und wie viele Beratungsstellen beschäftigen ausschließlich nicht behinderten Beraterinnen und Berater (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?

6

Auf welche Weise wird sichergestellt und überprüft, dass die Beratung von Betroffenen für Betroffene bei der Förderung von Beratungsangeboten besonders berücksichtigt wird (vgl. § 32 Absatz 3 SGB IX), und welche Konsequenzen hat das bei der Entscheidung über eine Folgeförderung für Beratungsstellen, in denen ausschließlich nicht behinderte Menschen beraten?

7

Hat die Bundesregierung Kenntnis über Probleme in der Zusammenarbeit zwischen den EUTB und den Rehabilitationsträgern vor Ort, und wie wirkt die Bundesregierung im Fall von Problemen darauf hin, dass die Zusammenarbeit sich verbessert?

8

Welche Probleme sind der Bundesregierung bekannt, die Beraterinnen und Berater im Zuge der Beantragung und Bewilligung einer Arbeitsassistenz hatten (vgl. z. B. https://teilhabe-beratung.de/unsere-netzwerker-in-goettingen/, Zugriff am 4. Dezember 2019), und welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, solche Probleme künftig zu vermeiden?

9

Welche Probleme schildern nach Kenntnis der Bundesregierung Menschen, die im Asylbewerberleistungsbezug sind und Teilhabeleistungen benötigen nach Kenntnis der Bundesregierung in den EUTB (z. B. der Beratungsstelle, die von MINA e. V. betrieben wird), und welche Möglichkeiten haben Beraterinnen und Berater in den EUTB, die Probleme im Sinne der Teilhabe behinderter Menschen zu lösen?

10

Was wird die Bundesregierung ggf. tun, um diese Probleme zu vermeiden bzw. die Beraterinnen und Berater bei der Problemlösung zu unterstützen?

11

Welcher Personalschlüssel, ausgedrückt als Zahl der Beratungen je VZÄ, wurde bei der Bewilligung von Stellen in den Beratungsstellen nach Kenntnis der Bundesregierung zugrunde gelegt (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln), und welche Möglichkeiten stehen den Beratungsstellen offen, um auf (deutliche) Nachfragesteigerungen zu reagieren?

12

Konnten bzw. können Träger von Beratungsstellen einen höheren Personalschlüssel ansetzen, wenn sie besondere Angebote für Ratsuchende mit besonderer Kommunikationssituation (z. B. für Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen oder Menschen mit Migrationsgeschichte, wenn ggf. der Verständnisprozess länger dauert) bereithalten (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?

Wenn nein, wie wird dem besonderen Unterstützungsbedarf dieser Menschen sonst Rechnung getragen?

13

Können Beratungsstellen der EUTB ihr Angebot ausweiten, indem sie Mittel von anderen Geldgebern oder Spenden einwerben, oder führt das Einwerben anderer Mittel zur Kürzung der Bundesförderung?

Falls zusätzliche externe Mittel zur Kürzung der Bundesförderung führen, warum wurde dieser Förderansatz gewählt?

14

Deuten die Erfahrungen, die in den Beratungsstellen bei den bisher durchgeführten Beratungen gesammelt wurden, nach Kenntnis der Bundesregierung darauf hin, dass es sinnvoll wäre, für Personengruppen mit bestimmten Arten von Beeinträchtigung spezialisierte Beratungsstellen (z. B. für Menschen mit seelischer Beeinträchtigung) zu etablieren und dabei sicherzustellen, dass sie für die Betroffenen niedrigschwellig erreichbar sind?

Wenn ja, inwiefern?

15

Deuten die Erfahrungen, die in den Beratungsstellen bei den bisher durchgeführten Beratungen gesammelt wurden, nach Kenntnis der Bundesregierung darauf hin, dass es sinnvoll wäre, für bestimmte Personengruppen spezialisierte Beratungsstellen (z. B. Geflüchtete mit Behinderungen oder Personen mit Migrationsgeschichte) zu etablieren und dabei sicherzustellen, dass sie entsprechend geschultes Personal oder Informationen in mehreren Sprachen bereitstellen, und wenn ja, wann wird die Bundesregierung entsprechende Schritte einleiten?

16

Welche Möglichkeiten haben taube oder hörbeeinträchtige Beraterinnen und Berater, die in Deutscher Gebärdensprache (DGS) kommunizieren, in jedem Fall zeitnah die Verständigung mit Ratsuchenden im Team der Beratungsstelle sowie mit Beratungsstellen zu gewährleisten, die zu anderen Themen beraten?

17

Wie wird der Bedarf an Beratung durch Personen ermittelt, die in DGS beraten können, und ist er aus Sicht der Bundesregierung in allen Bundesländern hinreichend gesichert?

18

Wie können EUTB gegenüber Personen, die in DGS kommunizieren, ihrer Lotsenfunktion gerecht werden und an andere Beratungsstellen (z. B. Schuldnerberatung, Mieterberatung, Frauenberatungsstellen etc.) verweisen, wenn dort keine Übersetzung in DGS gewährleistet ist, und was plant die Bundesregierung ggf., um hier barrierefreie Kommunikation sicherzustellen?

19

In welcher Höhe stehen jährlich Mittel zur Verfügung, die von Beratungsstellen unbürokratisch abgerufen werden können, um eine Gebärdensprach-Verdolmetschung der Beratung zu finanzieren, und wie häufig wird von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?

20

Aus welchem Grund stehen den Beratungsstellen keine Mittel zur Verfügung, die unbürokratisch abgerufen werden können, um im Bedarfsfall eine Beratung in anderen Sprachen zu ermöglichen, und wann wird die Bundesregierung diese Möglichkeit schaffen?

21

Wie viele EUTB bieten grundsätzlich Beratung in verschiedenen Sprachen an, und inwiefern unterstützt die Bundesregierung die Beratungsstellen dabei, dieses Angebot den Ratsuchenden gegenüber transparent zu machen (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?

22

Ist der Bundesregierung bekannt, dass viele Ratsuchende in der EUTB auch Vorfälle von (sexualisierter) Gewalt ansprechen, und welche Konsequenzen zieht sie daraus vor dem Hintergrund, dass die Beratenden im Regelfall für Beratungen zu solchen Themen nicht geschult sowie ggf. überfordert und belastet sind?

23

Wird die Bundesregierung den EUTB künftig die Möglichkeit einräumen, über die Förderung auch Supervision für die Beraterinnen und Berater zu finanzieren, um Belastungen durch besonders intensive Beratungsprozesse (wenn z. B. Gewalterfahrungen thematisiert werden oder Ratsuchende versterben) abzufedern, und wenn nicht, welche Möglichkeiten stehen den Beratungsstellen offen, um auf andere Weise in solchen Fällen Unterstützung zu finden?

24

Aus welchem Grund hat sich die Bundesregierung dagegen entschieden, im Angehörigen-Entlastungsgesetz die Fördermittel für die EUTB analog oder ähnlich der Regelung zur Finanzierung der unabhängigen Verbraucher- und Patientenberatung (§ 65b des Fünften Buches Strafgesetzbuch – SGB V) zu dynamisieren?

25

Beabsichtigt die Bundesregierung, künftig auf die Vorgabe zu verzichten, dass fünf Prozent der Finanzierung von den EUTB selbst aufgebracht werden müssen, um die Unabhängigkeit vollständig zu garantieren, und wenn nein, warum nicht?

26

Auf welchen Zeitraum wird die Bundesregierung im Zuge der Erarbeitung der Rechtsverordnung die maximale Förderdauer einer EUTB-Beratungsstelle festlegen, um es den Beratungsstellen zu ermöglichen, Netzwerke aufzubauen und qualifiziertes Personal zu binden?

27

Auf welche Weise und zu welchem Zeitpunkt wird die Bundesregierung dafür sorgen, dass von ihr beauftragte Dienstleister mit den EUTB in barrierefreier Form kommunizieren (vgl. www.dbsv.org/stellungnahme/ges_e_angehoerigen-entlastungsgesetz.html, Zugriff am 21. November 2019)?

und warum hat sie sich dagegen entschieden, im Angehörigen-Entlastungsgesetz aufzunehmen, dass beauftragte Dritte mit den EUTB in barrierefreier Form kommunizieren müssen?

28

Wie viele der geförderten Beratungsangebote sind nach Kenntnis der Bundesregierung barrierefrei zugänglich, wie viele Beratungsstellen können kommunikative Barrierefreiheit gewährleisten, und wie wird die Bundesregierung die Beratungsstellen dabei unterstützen, umfassend barrierefrei zu beraten (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?

29

Wird die Bundesregierung behinderte Menschen bei der Erarbeitung der Rechtsverordnung konsultieren, und wenn ja, in welcher Form?

30

Wie viel Zeit wird die Erarbeitung der Rechtsverordnung aus Sicht der Bundesregierung vermutlich in Anspruch nehmen, nachdem das Angehörigen-Entlastungsgesetz am 29. November 2019 auch vom Bundesrat verabschiedet wurde und zum 1. Januar 2020 in Kraft tritt?

31

Wird die Bundesregierung bei der Auswahl der Antragsteller zusätzlich zu den obersten Landesbehörden den Beauftragten der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen sowie die Landesbehindertenbeauftragten beteiligen, und wenn nein, warum nicht?

Berlin, den 17. Dezember 2019

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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