Selbstständigkeit – Rechtssicherheit durch eine schnellere Statusfeststellung
der Abgeordneten Markus Kurth, Sven Lehmann, Beate Müller-Gemmeke, Corinna Rüffer, Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Sven-Christian Kindler, Claudia Müller, Stefan Schmidt und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Die Abgrenzung von selbstständiger und abhängiger Beschäftigung hat eine gesamtgesellschaftliche Tragweite: Durch die Abgrenzungskriterien wird bestimmt, welche Personen und Gruppen in die gesetzlichen Sozialversicherungen einbezogen werden. Somit hängt auch die Stabilität gesetzlicher Sicherungssysteme vom Aufnehmen oder nicht Einbinden von Personen und Gruppen in die Sozialversicherungszweige ab (siehe Silke Becker und Dr. Frank Hennecke: Das Statusfeststellungsverfahren nach § 7a des Vierten Buches Sozialgesetzbuch – SGB IV – auf dem Prüfstand – Die Schwächen des aktuellen Verfahrens sowie mögliche Lösungsansätze; Betriebs-Berater 14/2019, 74. Jg., S. 820 bis 827).
Die Abgrenzungskriterien erfüllen zudem eine arbeitsrechtliche Schutzfunktion zur Vermeidung von Scheinselbstständigkeit. Durch die Statusprüfung soll vermieden werden, dass sich Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber ihrer sozialen Verantwortung entziehen und Menschen in die prekäre (Solo-)Selbstständigkeit drängen, um Lohnnebenkosten zu sparen.
In der Praxis erweisen sich, nach Auffassung der fragestellenden Fraktion, die im Gesetz normierten Abgrenzungskriterien für Selbstständige jedoch als problematisch. So führen die Prüfverfahren bei gleichartigen Aufträgen oftmals zu unterschiedlichen Ergebnissen. Die Gefahr, den Selbstständigen- bzw. Auftraggeberinnen-/Auftraggeber-Status aberkannt zu bekommen, ist besonders bei Solo-Selbstständigen mit wenigen Auftraggeberinnen und Auftraggebern allgegenwärtig. Diese Rechtsunsicherheit erzeugt für alle Beteiligten wirtschaftliche Risiken, die für viele Selbstständige zu einer erheblichen Belastung geworden sind. Insbesondere dann, wenn ein Verlust der Selbstständigkeit bzw. des Auftraggeberinnen-/Auftraggeber-Status zu einer Nachzahlung von Sozialversicherungsbeiträgen führt.
Mehr Rechtssicherheit kann nach Auffassung der fragestellenden Fraktion in erster Linie durch eine Vereinfachung und Beschleunigung des Statusfeststellungsverfahrens durch die Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund erreicht werden. Es soll voneinander abweichende Statusfeststellungen unterschiedlicher Sozialversicherungsträger vermeiden. Je schneller eine Statusklärung vorgenommen wird, desto besser lassen sich die Risiken einer falschen Statuseinstufung eindämmen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen12
Wie viele optionale und obligatorische Statusfeststellungsverfahren hat die Deutsche Rentenversicherung Bund nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2018 jeweils (insofern diese Daten noch nicht vorliegen, bitten wir hier sowie bei den nachfolgenden Fragen hilfsweise um die aktuellsten Zahlen) durchgeführt, und in wie vielen Fällen wurde a) eine Sozialversicherungspflicht und b) eine selbstständige Tätigkeit festgestellt?
Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl der Widersprüche gegen Entscheidungen der Clearingstelle im Jahr 2018 entwickelt, und von wem (Auftragnehmerin/Auftragnehmer oder Auftraggeberin/Auftraggeber) wurde in den jeweiligen Jahren der Widerspruch gestellt?
Wie häufig wurde nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2018 in den Widerspruchsausschüssen gegen die jeweilige Entscheidung der gesetzlichen Rentenversicherung entschieden?
Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl der Klagen gegen ergangene Feststellungsbescheide im Jahr 2018 entwickelt, und wie häufig hatten Klagen gegen die feststellende Behörde Erfolg?
Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung die durchschnittliche Laufzeit statusrechtlicher Anfragen im Jahr 2018?
Wie häufig hat die Deutsche Rentenversicherung Bund im Jahr 2018 nach Kenntnis der Bundesregierung eine nicht rechtsverbindliche Stellungnahme in solchen Fällen herausgegeben, in denen Auftraggeberin/Auftraggeber und/oder Auftragnehmerin/Auftragnehmer eine schriftliche Auskunft gemäß § 14 des Ersten Buches Sozialgesetzbuch (SGB I) zum Status einer noch aufzunehmenden Tätigkeit begehren?
In wie vielen Fällen hatte die schriftliche Auskunft gemäß § 14 SGB I nach Kenntnis der Bundesregierung in einem darauffolgenden Statusfeststellungsverfahren Bestand, bzw. wie viel Prozent der schriftlichen Auskünfte wurden in einem darauffolgenden Statusfeststellungsverfahren revidiert?
Wie ist der Zeitplan der Bundesregierung für die „Einbeziehung von Selbstständigen in die gesetzliche Rentenversicherung mit Opt-out-Lösung und Altersvorsorgepflicht“, die im Koalitionsvertrag vereinbart wurde, und welche Maßnahmen werden derzeit in der Bundesregierung diskutiert?
Gibt es seitens des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales eine Bewertung des Vorschlags im Ergebnisbericht zum Zukunftsdialog Neue Arbeit, Neue Sicherheit, der die Erprobung einer vorgelagerten Statusprüfung vorsieht, die bereits vor Beginn der konkreten selbstständigen Tätigkeit Rechtssicherheit gewährt?
Wenn ja, wie lautet diese?
Gibt es seitens der Bundesregierung eine Bewertung des Vorschlags zur Beweislastverlagerung von Selbstständigen zu Plattformen, mit der auf das strukturelle Informationsdefizit von Leistungserbringern gegenüber Plattformen reagiert werden soll, wie dies im Ergebnisbericht zum Zukunftsdialog Neue Arbeit, Neue Sicherheit skizziert wird?
Wenn ja, wie lautet diese?
Gibt es seitens der Bundesregierung eine Bewertung des Urteils (5 AZR 178/18) des Bundearbeitsgerichts vom 26. Juni 2019, nach dem Auftraggeber von Auftragnehmern nach Feststellung eines sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses Teile des Honorars zurückfordern können, hinsichtlich der sich daraus ergebenden Rechtsunsicherheit sowie den wirtschaftlichen Folgen für Selbstständige?
Wenn ja, wie lautet diese, und welcher politische Handlungsbedarf ergibt sich daraus aus Sicht der Bundesregierung?
Inwiefern erachtet es die Bundesregierung als sinnvoll, wirtschaftlich unabhängige Personen, die in alle gesetzlichen Sozialversicherungszweige einbezogen sind bzw. über Einkünfte oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung verfügen, von einer arbeits- und sozialversicherungsrechtlichen Statusprüfung auszunehmen?
Wenn ja, welche Schritte wird die Bundesregierung zur Umsetzung ergreifen?