Vertiefte EU-Zusammenarbeit mit der geheimdienstlichen „Gruppe für Terrorismusbekämpfung“
der Abgeordneten Andrej Hunko, Heike Hänsel, Dr. André Hahn, Ulla Jelpke, Niema Movassat, Thomas Nord, Petra Pau, Tobias Pflüger, Martina Renner und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Seit vier Jahren „sondiert“ die Europäische Union (EU) Möglichkeiten zur Kooperation mit der als „Counter Terrorism Group“ (CTG) bezeichneten „Gruppe für Terrorismusbekämpfung“ (Bundestagsdrucksachen 19/11459, 19/7268, 19/2374, 19/353, 18/10641, 18/8170, 18/7930). Die CTG gehört zum 1969 gegründeten informellen „Berner Club“, in dem sich Geheimdienste und Staatsschutzbehörden aus 30 Schengen-Staaten organisieren. Zu ihren Aufgaben zählt die Bundesregierung „die Intensivierung der Zusammenarbeit der EU-Inlandsdienste, die Verbesserung des Informationsaustauschs, das Aufzeigen von Gegenmaßnahmen und die Stärkung der Kooperation mit den EU-Institutionen sowie außereuropäischen Diensten“ (Bundestagsdrucksache 19/7268, Frage 2). Die CTG arbeitet demnach nur im Bereich des „islamistischen Terrorismus“.
Auf der Dezember-Sitzung der Justiz- und Innenminister in Brüssel hat die Gruppe abermals einen Bericht über die Zusammenarbeit bei der Terrorismusbekämpfung vorgelegt (Ratsdokument 14449/19). Anschließend war ein „Gedankenaustausch“ geplant. Weil sich auch zwei Nicht-EU-Staaten in der CTG organisieren, fand die Besprechung mit der CTG im Rat für Justiz und Inneres nach Kenntnis der Fragesteller im sogenannten Schengen-Format mit der Schweiz und Norwegen statt.
Die Geheimdienstgruppe wird seit vier Jahren regelmäßig zum Rat der Innen- und Justizminister eingeladen. Dabei wurden der Bundesregierung zufolge anfangs nur „Angelegenheiten strategischer Natur“ besprochen (Bundestagsdrucksache 18/8170). Der EU-Koordinator für die Terrorismusbekämpfung und das geheimdienstliche Lagezentrum INTCEN gehören zu den „relevanten Akteuren“ für eine verstärkte Kooperation mit der CTG (Bundestagsdrucksache 18/8975, Frage 18). Auch die EU-Kommission nimmt mittlerweile regelmäßig an Treffen mit der CTG teil (Bundestagsdrucksache 19/7268, Frage 2). Die Polizeiagentur Europol hat ausweislich ihres Jahresberichts für 2018 (vgl. www.europol.europa.eu/activities-services/main-reports/annual-review) zwei gemeinsame Anti-Terror-Übungen mit der CTG ausgerichtet, an der das Zentrum für Terrorismusbekämpfung (ECTC) und das Zentrum für Migrantenschleusung (EMSC) bei Europol teilnahmen. Die CTG kooperiert demnach auch mit der Meldestelle für Internetinhalte bei Europol, diese Zusammenarbeit soll nun „verbessert“ werden.
Gemäß dem Vertrag von Lissabon hat die Europäische Union allerdings kein Mandat für die Zusammenarbeit mit Geheimdiensten. Nach Lesart der Bundesregierung kooperieren deshalb keine EU-Strukturen mit der CTG, sondern lediglich einzelne Inlandsgeheimdienste aus den Mitgliedstaaten (vgl. hierzu Bundestagsdrucksachen 19/7268, 18/7930). Einer dieser Dienste ist das Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT) aus Österreich, das gleichermaßen für geheimdienstliche Belange als auch für den Staatsschutz zuständig ist und deshalb über Polizeivollmachten verfügt. Das BVT gilt als schwere Sicherheitslücke für die europäische Geheimdienstzusammenarbeit. Zu diesem Schluss kommt der „Berner Club“ in einem geheimen Prüfbericht („Das ist die Story, die SIE nicht lesen dürfen“; www.oe24.at vom 17. November 2019).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen19
Soll die Zusammenarbeit von Polizeien und Geheimdiensten (sofern sich für die Behörden nach jeweiligem nationalem Recht eine solche Möglichkeit eröffnet) aus Sicht der Bundesregierung auf Ebene der Europäischen Union ausgebaut oder verbessert werden, und falls ja, durch welche neuen Maßnahmen und Initiativen?
Wie setzt die „Counter Terrorism Group“ (CTG) ihr Ziel einer Stärkung der Kooperation „mit den EU-Institutionen“ nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit um (Bundestagsdrucksache 19/7268, Frage 2)?
a) „Sondiert“ die CTG immer noch Möglichkeiten zur vertieften Kooperation mit der Europäischen Union (Bundestagsdrucksache 18/8975, Frage 17; außerdem 19/11459, 19/7268, 19/2374, 19/353, 18/10641, 18/8170, 18/7930)?
b) Gibt es inzwischen eine verbesserte Zusammenarbeit zwischen der CTG und Europol?
c) Auf welche Weise arbeitet die CTG derzeit mit Europol zusammen?
Welche Workshops oder Missionen haben Europol und die CTG nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2016 durchgeführt, und welche Aspekte wurden dort behandelt?
Inwiefern haben Europol und die CTG nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2019 auch in technischen Belangen zusammengearbeitet (etwa in temporären Arbeitsgruppen oder Sitzungen), und welche Themen bzw. Aspekte werden dort behandelt?
Welche gemeinsamen Übungen haben EU-Agenturen nach Kenntnis der Bundesregierung mit der CTG und im Rahmen dessen auch mit dem Bundesamt für Verfassungsschutz abgehalten, und welche Aufgaben haben dabei das Zentrum für Terrorismusbekämpfung (ECTC) und das Zentrum für Migrantenschleusung (EMSC) bei Europol übernommen?
a) Welche Bundesbehörden haben an den im Europol-Jahresbericht für 2018 beschriebenen Anti-Terror-Übungen mit der CTG teilgenommen, und welche Aufgaben übernahmen sie dort?
b) Welche weiteren gemeinsamen Übungen der CTG und Europol sind geplant, und welche Details kennt die Bundesregierung dazu?
Auf welche Weise kooperiert die CTG nach Kenntnis der Bundesregierung mit der Meldestelle für Internetinhalte bei Europol und wie soll diese Zusammenarbeit wie im Europol-Jahresbericht für 2018 beschrieben verbessert werden?
Auf welche Weise arbeitet die CTG nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit mit dem geheimdienstlichen EU-Analysezentrum INTCEN zusammen, und welche Veränderungen haben sich hierzu im Jahr 2019 ergeben?
a) Mit welchen Mitarbeitern der CTG arbeiten die von der Bundesregierung als Verbindungs- oder Kontaktbeamte zu EU-Agenturen oder Lagezentren (auch INTCEN) entsandten Vertreter (vgl. Bundestagsdrucksache 18/146) dort zusammen, bzw. welche Verbindungs- oder Kontaktbeamte hat die CTG nach Kenntnis der Bundesregierung für diese Kooperationen dorthin entsandt?
b) In welche Einrichtungen der Europäischen Union oder internationaler Organisationen bzw. Clubs hat die CTG nach Kenntnis der Bundesregierung weitere Verbindungs- oder Kontaktbeamte entsandt?
Was hat die geheimdienstliche „Gruppe für Terrorismusbekämpfung“ (CTG) nach Kenntnis der Bundesregierung beim JI-Rat (JI = Justiz und Inneres) am 2. und 3. Dezember 2019 in Brüssel vorgetragen?
a) Zu welchen Phänomenbereichen arbeitet die CTG derzeit, und inwiefern erwägt sie selbst eine Ausweitung?
b) Was haben die EU-Kommission oder der Rat nach Kenntnis der Bundesregierung bei den diesjährigen Treffen im Juni und Dezember zu einer Ausweitung der Kooperation mit der CTG auf weitere Bedrohungen angeregt oder vorgeschlagen (vgl. Bundestagsdrucksache 19/11515, Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 28 des Abgeordneten Andrej Hunko; bitte die in Rede stehenden Phänomenbereiche benennen)?
Welche Risikoanalysen oder Bedrohungslagebilder hat die CTG nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2019 an welche Einrichtungen der Europäischen Union verteilt (etwa das INTCEN oder Europol), und welche dieser Produkte hat über diesen Weg auch die Bundesregierung erhalten?
Welche Berichte und Analysen zu welchen Themen hat die CTG nach Kenntnis der Bundesregierung im Ständigen Ausschuss für die operative Zusammenarbeit im Bereich der inneren Sicherheit (COSI) in diesem Jahr vorgetragen?
Haben die EU-Kommission, der EU-Anti-Terrorismuskoordinator oder Europol die „operative Plattform“ der CTG in Den Haag nach Kenntnis der Bundesregierung bereits besucht, und falls ja, was haben sie hierzu in den zuständigen Ratsarbeitsgruppen oder im Ministerrat berichtet?
Welche Regierungen nehmen nach Kenntnis der Bundesregierung mit welchen Geheimdiensten an der CTG teil, bzw. mit welchen Diensten arbeitet das Bundesamt für Verfassungsschutz dort zusammen?
a) Welche dieser Geheimdienste verfügen wie das Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT) aus Österreich über Polizeivollmachten, und welche dieser Dienste sind daher gleichzeitig bei Europol vertreten?
b) Inwiefern ergeben sich durch die gleichzeitige Teilnahme dieser Behörden bei der CTG und bei Europol Besonderheiten in der Zusammenarbeit für das deutsche Bundeskriminalamt (BKA) und das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV)?
Auf welche Weise verfolgt die CTG nach Kenntnis der Bundesregierung ihr Ziel einer Stärkung der Kooperation mit „außereuropäischen Diensten“ (Bundestagsdrucksache 19/7268, Frage 2)?
Welche Treffen (ohne Videotelefonkonferenzen) der CTG haben nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2019 stattgefunden (Bundestagsdrucksache 19/7268, Frage 2)?
a) Wer lud zu den Treffen, an denen Bundesbehörden teilgenommen haben, ein?
b) Welche weiteren Teilnehmenden, etwa die Europäische Kommission oder der EU-Koordinator für die Terrorismusbekämpfung oder EU-Agenturen, wurden zu welchen dieser Treffen eingeladen?
c) Welche Themen bzw. Phänomenbereiche standen dabei auf der Tagesordnung, und welche Aspekte wurden hierzu behandelt?
Wer hat nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit den Vorsitz des „Berner Clubs“ inne (bitte für 2019 und 2020 angeben)?
Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, aus welchem Grund das Wappen des „Berner Clubs“, an dem sich das BfV beteiligt (http://gleft.de/3mT), 27 Sterne zeigt?
Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung daraus, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT) in Österreich gemäß einem von einer Zeitung veröffentlichten Prüfbericht des „Berner Clubs“ als Sicherheitslücke für die europäische Geheimdienstzusammenarbeit gilt („Das ist die Story, die SIE nicht lesen dürfen“, www.oe24.at vom 17. November 2019)?
a) Ist der von der Tageszeitung „Österreich“ veröffentlichte Bericht, dessen Echtheit der amtierende Innenminister Dr. Wolfgang Peschorn bestätigt hat („Wie gefährlich ist Österreichs Geheimdienst-Krise?“; Talk im Hangar-7 vom 20. November 2019, vgl. http://gleft.de/3mS), auch aus Sicht der Bundesregierung authentisch?
b) Teilt die Bundesregierung die Befürchtungen der Fragestellerinnen und Fragesteller, dass das BVT von extremistischen Personen oder Organisationen unterwandert werden könnte, weil die Behörde über mangelnde Sicherheitsmaßnahmen verfügt, und daher auch aus Deutschland angelieferte Informationen kompromittiert werden könnten?
Hält die Bundesregierung die Informationssysteme und IT-Netzwerke des „Berner Clubs“ vor dem Hintergrund dieser Berichte weiterhin für sicher, bzw. inwiefern hat sie einzelne Verbindungen diesbezüglich eingeschränkt?
a) Ist die Bundesregierung weiterhin an das Computernetzwerk „Poseidon“ des Geheimdienstclubs angeschlossen?
b) Trifft es zu, dass die nationale Kontaktstelle des BVT oder andere Mitglieder des Geheimdienstclubs, die mit „Poseidon“ vernetzt sind, ohne Zweifaktorauthentifizierung von außen darauf zugreifen können und dadurch die Informationssysteme des „Berner Clubs“ bzw. des BfV als beteiligter Behörde kompromittieren (vgl. „Das ist die Story, die SIE nicht lesen dürfen“, www.oe24.at vom 17. November 2019)?
Wird im „Berner Club“ aus Sicht der Bundesregierung neben strategischen Fragen der Terrorismusbekämpfung auch die politische Ausrichtung der Geheimdienstarbeit behandelt, wie es das bekannt gewordene Manuskript des früheren BfV-Präsidenten Hans-Georg Maaßen aus Sicht der Fragesteller nahelegt („Rede im Wortlaut“; www.sueddeutsche.de/ vom 5. November 2018)?