Aufwand und Fehleranfälligkeit beim Vollzug der Steuergesetze
der Abgeordneten Markus Herbrand, Christian Dürr, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Christine Aschenberg-Dugnus, Nicole Bauer, Jens Beeck, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Dr. Marco Buschmann, Britta Katharina Dassler, Hartmut Ebbing, Dr. Marcus Faber, Otto Fricke, Thomas Hacker, Peter Heidt, Katrin Helling-Plahr, Katja Hessel, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Gyde Jensen, Dr. Marcel Klinge, Daniela Kluckert, Pascal Kober, Carina Konrad, Konstantin Kuhle, Michael Georg Link, Christoph Meyer, Alexander Müller, Roman Müller-Böhm, Bernd Reuther, Christian Sauter, Frank Schäffler, Matthias Seestern-Pauly, Frank Sitta, Judith Skudelny, Dr. Hermann Otto Solms, Bettina Stark-Watzinger, Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann, Katja Suding, Michael Theurer, Stephan Thomae, Dr. Florian Toncar, Dr. Andrew Ullmann, Sandra Weeser, Nicole Westig und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
In Deutschland sind gegenwärtig rund 400 000 Personengesellschaften tätig, an denen weitaus mehr Gesellschafter – in Einzelfällen mehrere Hundert – beteiligt sind. Die von Personengesellschaften erzielten Einkünfte muss jeder Gesellschafter bei der Einkommensteuererklärung seinem jeweiligen Wohnsitzfinanzamt erklären. Der Bundesrechnungshof hat den Bearbeitungsprozess der Finanzverwaltung für diese Ermittlung als fehleranfällig und kostenintensiv kritisiert (siehe u. a. Bundestagsdrucksache 18/10200).
Obwohl bereits seit dem Jahr 2011 Steuererklärungen für Personengesellschaften ausschließlich elektronisch beim Feststellungsfinanzamt abgegeben werden müssen und die für eine Besteuerung erforderlichen Daten sowohl für die Gesellschaft selbst als auch für die einzelnen Gesellschafter damit der Finanzverwaltung digital vorliegen, drucken die Behörden diese Daten – die sogenannten ESt-4B-Mitteilungen (ESt = Einkommensteuer) – noch immer aus und schicken sie postalisch an die Wohnsitzfinanzämter der Gesellschafter. Dort werden dieselben Daten erneut händisch in das IT-System der Finanzverwaltung eingegeben. Grund für diesen aus Sicht der Fragestellenden katastrophalen und unnötigen Bürokratieaufwand sind seit Jahren stockende IT-Verfahren, auf deren Abschluss das zuständige Bundesministerium der Finanzen nach Ansicht der Fragestellenden nicht ausreichend hinwirkt.
Der aufwändige Besteuerungsprozess bindet stark Personal der Finanzverwaltung, das nach Ansicht der Fragestellenden zielführender in anderen Arbeitsfeldern, wie etwa in der Steuerfahndung oder in der Betriebsprüfung, eingesetzt werden sollte. In einem Antrag hatte die FDP-Bundestagsfraktion zuletzt gefordert, die digitale Übermittlung von ESt-4B-Mitteilungen zu forcieren, um unnötigen bürokratischen Aufwand abzuschaffen und dem Prinzip der gleichmäßigen Besteuerung Rechnung zu tragen (vgl. Bundestagsdrucksache 19/9922).
Mit dem komplizierten Besteuerungsverfahren geht aus Sicht der Fragesteller zudem die Gefahr von Fehlern einher: So kann beispielsweise ein Zahlendreher bei einer einzelnen Steuererklärung dafür sorgen, dass allen Finanzämtern, die für die weiteren Gesellschafter zuständig sind, korrigierte ESt-4B-Mitteilungen postalisch zugeschickt werden müssen. Zudem kann der Zeitpunkt der Abgabe zwischen der Steuererklärung des Gesellschafters und der Personengesellschaft mitunter stark variieren. Dies führt dazu, dass anfallende Steuern, die der Finanzverwaltung prinzipiell bekannt sind, verjähren, weil das Besteuerungsverfahren zu lange dauert und durch Fehler immer wieder verzögert wird.
Ein weiterer Punkt, den die Fragestellenden nach Auskunft aus der Finanzverwaltung mit Besorgnis zur Kenntnis nehmen, ist die mangelnde Datensicherheit, die bei der postalischen Versendung der ESt-4B-Mitteilungen zu Tage tritt. So werden die Daten der Steuerpflichtigen weder verschlüsselt noch fälschungssicher ausgestaltet. Hierdurch können Betrüger die ESt-4B-Mitteilungen abfangen und fälschen. Ferner können sensible Daten von Steuerpflichtigen verloren gehen und unbeteiligten Dritten in die Hände fallen. Sowohl durch die benannte Gefahr der Verjährung von Besteuerungstatbeständen als auch durch die Möglichkeit der unerkannten Fälschung der ESt-4B-Mitteilungen durch Kriminelle, können somit Steuerausfälle für den Fiskus entstehen.
Aus Sicht der Fragestellenden ist es nicht länger hinnehmbar, dass die Finanzverwaltung außerstande ist, die gesetzlichen Vorhaben technisch vollständig umzusetzen. Bund und Länder haben seit nunmehr neun Jahren Gelegenheit, die Probleme beim Vollzug der Steuergesetze hinsichtlich der ESt-4B-Mitteilungen zu lösen (vgl. 2017 Bemerkungen Nr. 26 – Finanzämtern fehlt IT-Unterstützung zur Bearbeitung von Steuererklärungen großer Personengesellschaften). Aufgrund der andauernden Verzögerungen möchten sich die Fragestellenden nach dem aktuellen Stand der Umsetzung der IT-Lösung erkundigen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen24
Welchen Zeitplan gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung für das IT-Vorhaben zur Ablösung der ESt-4B-Mitteilungen in Papierform durch die Herstellung einer länderübergreifenden, elektronischen Übermittlungsmöglichkeit?
a) Zu welchem Zeitpunkt sollen den Bearbeiterinnen und Bearbeitern in den Finanzämtern die ESt-4B-Mitteilungen in digitaler Form auf dem PC zur Verfügung gestellt werden?
b) Zu welchem Zeitpunkt sollen die Besteuerungsgrundlagen automatisch bei der Einkommensteuer der Gesellschafter berücksichtigt werden?
c) Zu welchem Zeitpunkt soll ein umfassendes elektronisches Verfahren nutzbar sein?
Wie viele Steuerfälle betrifft nach Kenntnis der Bundesregierung der Informationsaustausch, der zur Besteuerung der Gesellschafter von Personengesellschaften durchgeführt werden muss (ESt-4B-Mitteilungen), und wie hat sich dieser in den vergangenen zehn Jahren entwickelt (bitte tabellarisch darstellen)?
Wie viele ESt-4B-Mitteilungen müssen nach Kenntnis der Bundesregierung jährlich versendet werden?
Wie viele ESt-4B-Mitteilungen wurden nach Schätzung der Bundesregierung im Jahr 2018 versendet, und wie hat sich die Anzahl der versandten ESt-4B-Mitteilungen in den vergangenen fünf Jahren entwickelt (bitte tabellarisch darstellen und Informationen aus Mitteilungen des Bundesrechnungshofs einbeziehen)?
Wie viele ESt-4B-Mitteilungen müssen nach Schätzung der Bundesregierung aufgrund von Änderungsbescheiden nochmals versendet werden, und wie hat sich deren Anzahl in den letzten drei Jahren entwickelt?
Kann die Bundesregierung bestätigen, dass ESt-4B-Mitteilungen postalisch versendet werden, und wie hoch sind nach Schätzung der Bundesregierung die damit verbundenen jährlichen Portokosten (sofern möglich bitte nach Bundesland aufschlüsseln)?
Wann wurde im Verfahren KONSENS erstmals eine digitale Übermittlung der ESt-4B-Mitteilungen angestrebt, und in welchem Jahr sollte diese Übermittlung – nach den ursprünglichen Planungen – erstmals digital stattfinden?
Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der Auffassung des Bundesrechnungshofs (Bundestagsdrucksache 18/10200), wonach Gesellschafter ihre Steuererklärungen in der Regel früher bei ihren Wohnsitzfinanzämtern abgeben als Personengesellschaften ihre beim Betriebsfinanzamt, weshalb es zu Verzögerungen beim Besteuerungsverfahren kommen kann?
a) Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dem Vorwurf des Bundesrechnungshofs, der befürchtet, dass bereits erstellte Steuerbescheide aufgrund dieser Verzögerung Gefahr laufen zu verjähren?
b) Sind der Bundesregierung Beispiele und Fälle bekannt, auf die etwa der Bundesrechnungshof hingewiesen hat, bei denen eine Verjährung drohte, und falls ja, welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen hat die Bundesregierung hieraus gezogen?
Wie hoch sind nach Schätzung der Bundesregierung die jährlichen Kosten insgesamt für den Verwaltungsaufwand, der durch die benannte fehlende IT-Unterstützung der ESt-4B-Mitteilungen seit 2008 entstanden ist (bitte tabellarisch darstellen und nach Personalkosten, Bürokratie- und Portokosten sowie Jahr aufschlüsseln)?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Kosten des Verwaltungsaufwands unter ausdrücklicher Berücksichtigung aller Informationen, die der Bundesregierung durch den Bundesrechnungshof, den Nationalen Normenkontrollrat, das Statistische Bundesamt und die zuständigen Bund-Länder-Arbeitsgruppen bekannt sind?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über das eingegliederte Personal, das mit der Bearbeitung von ESt-4B-Mitteilungen betraut ist, unter ausdrücklicher Berücksichtigung aller Informationen, die der Bundesregierung durch den Bundesrechnungshof, den Nationalen Normenkontrollrat, das Statistische Bundesamt und die zuständigen Bund-Länder-Arbeitsgruppen bekannt sind?
Welche Bund-Länder-Arbeitsgruppen beschäftigen sich mit dem IT-Vorhaben zur Ablösung der ESt-4B-Mitteilungen in Papierform durch die Herstellung einer länderübergreifenden, elektronischen Übermittlungsmöglichkeit?
Wann wurden nach Kenntnis der Bundesregierung die Abteilungsleiter (Steuer) und die Abteilungsleiter Organisation (Steuerverwaltung) zuletzt über den Stand der Ablösung der ESt-4B-Mitteilungen in Papierform durch die Herstellung einer länderübergreifenden, elektronischen Übermittlungsmöglichkeit informiert?
Welches Bundesland soll im Rahmen des Vorhabens KONSENS das IT-Produkt zur Ablösung der ESt-4B-Mitteilungen in Papierform durch die Herstellung einer länderübergreifenden, elektronischen Übermittlungsmöglichkeit zur Verfügung stellen?
Wann sollen nach Kenntnis der Bundesregierung eine vollständige medienbruchfreie Übermittlung und Verarbeitung und der risikoorientierte Abgleich mit den Werten aus der Einkommensteuerveranlagung (ESt-4B-Mitteilungen) erfolgen?
Soll diese Übermittlung in allen Bundesländern gleichzeitig eingeführt werden?
In welchen Bundesländern soll sie ggf. früher bzw. später eingeführt werden (sofern möglich bitte tabellarisch darstellen und nach Bundesländern aufschlüsseln)?
Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung die finanziellen Mittel, die für die Beschleunigung und Optimierung der Softwareentwicklung im Vorhaben KONSENS zusätzlich ab 2017 auch für die automatisierte Verarbeitung von ESt-4B-Mitteilungen verwendet werden sollten?
Wie viele unterschiedliche Beteiligungen können nach Kenntnis der Bundesregierung zurzeit bei einer Einkommensteuerveranlagung pro Person maximal berücksichtigt werden?
Wie viele Personengesellschaften gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung zurzeit in Deutschland, und wie hat sich deren Anzahl in den vergangenen zehn Jahren entwickelt?
Wie viele Gesellschafter von Personengesellschaften gibt es zurzeit in Deutschland, und wie viele sind
a) an bis zu zehn Personengesellschaften,
b) an mehr als zehn Personengesellschaften,
c) an mehr als 50 Personengesellschaften,
d) an mehr als 100 Personengesellschaften beteiligt?
Über wie viele Erfassungsfelder (Kennzahlen) für Beteiligungen verfügt nach Kenntnis der Bundesregierung das IT-Programm der Finanzverwaltung für die Einkommensteuerveranlagung?
Welche Kenntnisse und Informationen hat die Bundesregierung über den Umgang von Besteuerungsfällen, bei denen Gesellschafter an mehr als zehn Personengesellschaften beteiligt sind?
Werden diese Fälle dann ohne IT-Systeme von der Finanzverwaltung bearbeitet, und wie steht die Bundesregierung diesem Bearbeitungsumgang gegenüber?
Werden nach Kenntnis der Bundesregierung die ESt-4B-Mitteilungen verschlüsselt oder fälschungssicher ausgestaltet?
Wie bewertet die Bundesregierung die Datensicherheit der per Post verschickten ESt-4B-Mitteilungen?
Sind der Bundesregierung Fälle bekannt, in denen ESt-4B-Mitteilungen gefälscht wurden, und wenn ja, wie viele Fälle gab es in den vergangenen zehn Jahren, und wie hoch war das jeweilige Finanzvolumen dieser Fälle?
Inwiefern setzt sich die Bundesregierung dafür ein, dass ESt-4B-Mitteilungen nicht von Betrügern gefälscht werden können?
Hat die Bundesregierung Kenntnis über die Höhe der Steuerausfälle, die durch gefälschte ESt-4B-Mitteilungen in den vergangenen zehn Jahren entstanden sind, und falls ja, wie hoch sind diese?
Was tut die Bundesregierung bis zur angestrebten digitalen Übermittlungsmöglichkeit der ESt-4B-Mitteilung dafür, dass die sensiblen Steuerdaten, die beim postalischen Versand der ESt-4B-Mitteilungen nach Ansicht der Fragestellenden geschützt werden müssen, sicher sind?
Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung Initiativen, die ESt-4B-Mitteilungen fälschungssicher auszugestalten, und plant die Bundesregierung, selbst eine Initiative anzustoßen bzw. sich hieran zu beteiligen?
Welche Informationen hat die Bundesregierung über die Anzahl der ESt-4B-Mitteilungen, die beim Postversand verloren gehen?
Wie viele sind dies im Jahr 2018, und wie hat sich deren Anzahl in den letzten drei Jahren entwickelt?