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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Kryptogeschäfte in Deutschland

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

04.02.2020

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/1661520.01.2020

Kryptogeschäfte in Deutschland

der Abgeordneten Frank Schäffler, Christian Dürr, Dr. Florian Toncar, Bettina Stark-Watzinger, Markus Herbrand, Katja Hessel, Renata Alt, Nicole Bauer, Jens Beeck, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Dr. Marco Buschmann, Britta Katharina Dassler, Hartmut Ebbing, Dr. Marcus Faber, Otto Fricke, Thomas Hacker, Peter Heidt, Katrin Helling-Plahr, Manuel Höferlin, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Gyde Jensen, Dr. Marcel Klinge, Daniela Kluckert, Pascal Kober, Carina Konrad, Konstantin Kuhle, Michael Georg Link, Christoph Meyer, Alexander Müller, Roman Müller-Böhm, Bernd Reuther, Christian Sauter, Matthias Seestern-Pauly, Frank Sitta, Judith Skudelny, Dr. Hermann Otto Solms, Katja Suding, Michael Theurer, Stephan Thomae, Dr. Andrew Ullmann, Sandra Weeser, Nicole Westig und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Mit dem Gesetz zur Umsetzung der Änderungsrichtlinie zur Vierten EU-Geldwäscherichtlinie hat das Kryptoverwahrgeschäft als neue Finanzdienstleistung Eingang in das Kreditwesengesetz (KWG) gefunden. Unternehmen, die das Kryptoverwahrgeschäft erbringen wollen, benötigen entsprechend zukünftig eine Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) (www.bafin.de/DE/Aufsicht/BankenFinanzdienstleister/Zulassung/Kryptoverwahrgeschaeft/kryptoverwahrgeschaeft_artikel.html).

Darüber hinaus hat die BaFin eine Marktbefragung zu Derivaten mit Krypto-Assets als Basiswert durchgeführt, um Erkenntnisse hinsichtlich des Marktes von Derivaten auf Krypto-Assets und deren Risikoeinschätzung zu erlangen (www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Meldung/2019/meldung_191107_Marktbefragung_Derivate.html).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen7

1

Wie viele Unternehmen in Deutschland haben nach Kenntnis der Bundesregierung bisher eine formlose Interessenbekundung für eine Erlaubnis für das Kryptoverwahrgeschäft kenntlich gemacht?

a) Hat die Bundesregierung Schätzungen darüber, wie viele Unternehmen insgesamt künftig eine Erlaubnis für das Kryptoverwahrgeschäft beantragen werden?

b) Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, mit welchen Kosten eine entsprechende Lizenz für die Unternehmen verbunden ist?

c) Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, wie lange eine entsprechende Genehmigung durch die BaFin dauert?

d) Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, wie viele Kryptoverwahrer zukünftig eine Zentralverwahrerlizenz benötigen?

e) Welche möglichen Konsequenzen hat es für Finanzdienstleistungsinstitute, wenn diese neben dem Kryptoverwahrgeschäft auch weitere erlaubnispflichtige Finanzdienstleistungen im Sinne des § 1 Absatz 1a Satz 2 KWG erbringen?

2

Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, wie viele Initial Coin Offerings (ICOs) in Deutschland pro Jahr stattfinden?

Wie groß war die entsprechende Kapitalaufnahme durch ICOs?

3

Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, wie viele Emissionen von tokenisierten Wertpapieren sui generis in Deutschland pro Jahr stattfinden?

Für wie viele davon wurde ein Wertpapierprospekt erstellt, und wie viele davon operieren mit einem Wertpapierinformationsblatt (WIB)?

4

Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, wie viele Anlagevermittler es in Deutschland gibt, die Krypto-Assets vermitteln?

5

Wie viele sogenannte Bitcoin-Geldautomaten stehen derzeit nach Kenntnis der Bundesregierung in Deutschland?

Wie bewertet die Bundesregierung deren rechtlichen Status?

6

Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, wie viele Personen in Deutschland Krypto-Assets „minen“ (generieren)?

a) Wie hoch ist der Wert der jährlich in Deutschland generierten Krypto-Assets?

b) Wie wird das minen von Krypto-Assets derzeit besteuert? Gibt es eine steuerliche Unterscheidung zwischen pool-minen und einzelminen?

c) Beabsichtigt die Bundesregierung eine Klarstellung, ob Netzwerkgebühren, die Unternehmen für die Transaktion von Kryptowährungen an das Netzwerk zu entrichten haben, als Betriebsausgaben anerkannt werden, selbst wenn nicht der Nachweis erbracht werden kann, an wen bzw. welchen „Miner“ diese Netzwerkgebühren konkret entrichtet wurden?

d) Welche umsatzsteuerliche Behandlung erfahren Netzwerkgebühren in Bezug auf die nicht vorhandene Möglichkeit festzustellen, wer der Empfänger dieser Leistung ist, und wo dieser seinen Sitz hat?

e) Hat die Bundesregierung Kenntnisse über das abgeführte Steueraufkommen durch minen?

7

Wie viele Marktteilnehmer haben nach Kenntnis der Bundesregierung an der Marktbefragung der BaFin zu Derivaten mit Krypto-Assets teilgenommen?

a) Bis wann plant die BaFin, die Ergebnisse abschließend auszuwerten und vorzustellen?

b) Welche Entwicklungstendenzen sehen die Marktteilnehmer auf dem Markt für Krypto-Assets?

c) Welche Vorteile für Kunden und Finanzdienstleister hat die BaFin bei Derivaten mit Krypto-Assets identifiziert? Inwieweit wird etwa der Zugang zu Krypto-Assets durch Derivate mit Krypto-Assets als Basiswert für Anleger vereinfacht?

d) Welche potentiellen Gefahren im Zusammenhang mit Krypto-Assets hinsichtlich möglicher krimineller Tätigkeiten hat die BaFin identifiziert?

e) Welche Risiken hat die BaFin in Bezug auf den Handel mit Krypto-Assets für Verbraucher identifiziert?

f) Plant die BaFin bzw. das Bundesministerium der Finanzen Regulierungsmaßnahmen im Zuge der Befragung?

Berlin, den 17. Dezember 2019

Christian Lindner und Fraktion

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