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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Rehabilitierung homosexueller deutscher Soldatinnen und Soldaten

(insgesamt 27 Einzelfragen)

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium der Verteidigung

Datum

20.02.2020

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 20/1514320.01.2020

Rehabilitierung homosexueller deutscher Soldatinnen und Soldaten

der Abgeordneten Alexander Müller, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Konstantin Kuhle, Alexander Graf Lambsdorff, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Christine Aschenberg-Dugnus, Nicole Bauer, Jens Beeck, Dr. Marco Buschmann, Britta Katharina Dassler, Hartmut Ebbing, Dr. Marcus Faber, Otto Fricke, Thomas Hacker, Peter Heidt, Katrin Helling-Plahr, Katja Hessel, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Gyde Jensen, Dr. Christian Jung, Dr. Marcel Klinge, Daniela Kluckert, Pascal Kober, Carina Konrad, Michael Georg Link, Till Mansmann, Roman Müller-Böhm, Matthias Seestern-Pauly, Frank Sitta, Dr. Hermann Otto Solms, Bettina Stark-Watzinger, Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann, Benjamin Strasser, Katja Suding, Michael Theurer, Stephan Thomae, Dr. Florian Toncar, Sandra Weeser, Nicole Westig und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Auf Basis des § 175 des Strafgesetzbuchs (StGB) wurden zwischen 1872 und 1994 Männer für die „widernatürliche Unzucht, welche zwischen Personen männlichen Geschlechts […] begangen wird“ diskriminiert, verfolgt und verurteilt. Die Rehabilitierung und Entschädigung der Betroffenen dauert weiterhin an. Mit dem Gesetz zur strafrechtlichen Rehabilitierung der nach dem 8. Mai 1945 wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen verurteilten Personen (StrRehaHomG) ist im Jahr 2017 aus Sicht der Fragesteller ein Schritt in die richtige Richtung gegangen worden. Im März 2019 wurden die Entschädigungszahlungen auch auf die Personen erweitert, die nach § 175 StGB zwar nicht verurteilt wurden, die durch ein eingeleitetes Verfahren jedoch trotzdem daraus folgende negative Beeinträchtigungen, zum Beispiel am Arbeitsplatz, erlitten.

Weiterhin bleiben im bestehenden Rehabilitierungsgesetz jedoch Soldaten der Bundeswehr nicht berücksichtigt, die auf Grundlage des § 175 StGB dienst- und truppendienstrechtliche Benachteiligungen erfahren haben. Weiterhin sind Soldaten der Nationalen Volksarmee (NVA) in der ehemaligen DDR nicht berücksichtigt, die auf Grundlage des § 151 StGB-DDR dienst- und truppenrechtliche Benachteiligungen erfahren haben. Bis in das Jahr 2000 wurden etwa Soldaten der Bundeswehr nicht zu Berufssoldaten ernannt, sie wurden aus Ausbildungs- und Vorgesetztenfunktionen herausgelöst und sogar aus dem Dienst entfernt. Durch diese truppendienstgerichtlichen Urteile und unehrenhaften Entlassungen entstand für die Betroffenen neben der Rufschädigung auch eine zivilberufliche Benachteiligung. Die Bundesregierung beschäftigt sich nach eigener Aussage mit der Rehabilitierung der wegen ihrer sexuellen Orientierung diskriminierten Bundeswehrangehörigen, hat bisher nach Ansicht der Fragesteller jedoch keine Lösungen hervorgebracht (vgl. Schreiben des Bundesministeriums der Verteidigung – BMVg – vom 16. August 2018 an den Arbeitskreis homosexueller Angehöriger der Bundeswehr e. V., Gz R I 5 – 39-90-05 J 53/18). Eine offizielle Entschuldigung eines Bundesministers der Verteidigung für das so erfahrene Leid haben die Betroffenen nach Kenntnis der Fragesteller bis heute nicht erhalten.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen27

1

Welche Maßnahmen wurden seitens der Bundesregierung seit August 2018 unternommen, um weitere Möglichkeiten für die Rehabilitierung von durch Truppendienstgerichte aufgrund einvernehmlicher homosexueller Betätigung Verurteilten auszuloten?

a) Welche Möglichkeiten hat die Bundesregierung für die Rehabilitierung der Betroffenen aus der Bundeswehr gefunden (bitte erläutern)?

b) Wie ist der aktuelle Stand der Bundesregierung in der Thematik? Welche konkreten Auffassungen vertreten das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) und das BMVg hinsichtlich der Rehabilitierung von Bundeswehrsoldaten (bitte erläutern)?

c) Fand über den August 2018 hinaus ein Austausch zwischen dem BMVg und dem BMJV zu dieser Thematik statt? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? Wenn nein, warum wurden Ankündigungen der damaligen Bundesministerin der Verteidigung Dr. Ursula von der Leyen, „die Thematik im Auge zu behalten und weitere Möglichkeiten auszuloten“ (vgl. Schreiben des BMVg vom 16. August 2018 an den Arbeitskreis homosexueller Angehöriger der Bundeswehr e. V.) bis heute nicht in die Tat umgesetzt?

2

Inwieweit erfuhren Soldatinnen und Soldaten der Nationalen Volksarmee nach Kenntnis der Bundesregierung dienst- und truppendienstliche sowie zivilberufliche Benachteiligungen auf Grundlage des § 151 StGB-DDR (bitte erläutern)?

3

Wie steht die Bundesministerin der Verteidigung Annegret Kramp-Karrenbauer zu der Rehabilitierung der für einvernehmliche homosexuelle Handlungen truppendienstgerichtlich verurteilten Bundeswehrangehörigen, und wie hat sie sich bisher öffentlich dazu geäußert (bitte erläutern)?

4

Wie steht Bundesverteidigungsministerin Annegret Kramp-Karrenbauer zu der Rehabilitierung der für einvernehmliche homosexuelle Handlungen truppendienstgerichtlich verurteilten Angehörigen der NVA, und wie hat sie sich bisher öffentlich dazu geäußert (bitte erläutern)?

5

Erwägt die Bundesregierung eine Rehabilitierung von durch Truppendienstgerichte aufgrund einvernehmlicher homosexueller Handlungen verurteilten Bundeswehrangehörigen?

a) Wenn ja, was ist die diesbezügliche zeitliche und inhaltliche Planung der Bundesregierung (bitte erläutern)?

b) Plant die Bundesregierung eine rückwirkende Aufhebung der truppendienstgerichtlichen Verurteilungen von Bundeswehrsoldaten? Wie und wann plant die Bundesregierung dies umzusetzen (bitte erläutern)?

c) Wenn nein, warum nicht?

6

Erwägt die Bundesregierung eine Rehabilitierung von durch Truppendienstgerichte aufgrund einvernehmlicher homosexueller Handlungen verurteilten Angehörigen der NVA?

a) Wenn ja, was ist die diesbezügliche zeitliche und inhaltliche Planung der Bundesregierung (bitte erläutern)?

b) Plant die Bundesregierung eine rückwirkende Aufhebung der truppendienstgerichtlichen Verurteilungen von Soldatinnen und Soldaten der NVA? Wie und wann plant die Bundesregierung dies umzusetzen (bitte erläutern)?

c) Wenn nein, warum nicht?

7

Wie lauten nach Kenntnis der Bundesregierung die Fallzahlen derjenigen Betroffenen, die aufgrund einvernehmlicher homosexueller Handlungen oder ihrer sexuellen Orientierung in der Bundeswehr bis 1994 diskriminiert wurden (bitte in Anklagen, Verurteilungen und Entlassungen aufschlüsseln)?

8

Wie lauten nach Kenntnis der Bundesregierung die Fallzahlen derjenigen Betroffenen, die aufgrund einvernehmlicher homosexueller Handlungen oder ihrer sexuellen Orientierung in der NVA diskriminiert wurden (bitte in Anklagen, Verurteilungen und Entlassungen aufschlüsseln)?

9

Wie viele Beförderungsunterlassungen der Betroffenen wurden zu dem in den Fragen 8 und 9 thematisierten Sachverhalt offiziell gemeldet (bitte erläutern und nach Soldaten der Bundeswehr und Soldatinnen und Soldaten der NVA aufschlüsseln)?

10

Wie lauten nach Kenntnis der Bundesregierung die Fallzahlen derjenigen Betroffenen, die aufgrund einvernehmlicher homosexueller Handlungen oder ihrer sexuellen Orientierung in der Bundeswehr disziplinarrechtlich verurteilt wurden (bitte in Anklagen, Verurteilungen, Beförderungsunterlassungen und Entlassungen aufschlüsseln)?

11

Wie lauten nach Kenntnis der Bundesregierung die Fallzahlen derjenigen Betroffenen, die aufgrund einvernehmlicher homosexueller Handlungen oder ihrer sexuellen Orientierung in der NVA disziplinarrechtlich verurteilt wurden (bitte in Anklagen, Verurteilungen, Beförderungsunterlassungen und Entlassungen aufschlüsseln)?

12

Wie viele Beförderungsunterlassungen der Betroffenen wurden zu dem in den Fragen 10 und 11 thematisierten Sachverhalt offiziell gemeldet (bitte erläutern und nach Soldaten der Bundeswehr und Soldatinnen und Soldaten der NVA aufschlüsseln)?

13

Wie viele Fälle von abgelehnten oder noch nicht final entschiedenen Beschwerden oder Anträgen auf Entschädigung oder Rehabilitierung von Betroffenen aus der Bundeswehr sind der Bundesregierung bekannt (bitte aufschlüsseln nach Antrag, Beschwerde, diese wiederum aufschlüsseln in negativ entschieden, noch in Bearbeitung, diese erneut aufschlüsseln in Ziel der Entschädigung, Ziel der Rehabilitierung)?

14

Wie viele Fälle von abgelehnten oder noch nicht final entschiedenen Beschwerden oder Anträgen auf Entschädigung oder Rehabilitierung von Betroffenen aus der NVA sind der Bundesregierung bekannt (bitte aufschlüsseln nach Antrag, Beschwerde, diese wiederum aufschlüsseln in negativ entschieden, noch in Bearbeitung, Ziel der Entschädigung, Ziel der Rehabilitierung)?

15

Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über Diskriminierungsfälle von Bundeswehrangehörigen aufgrund einvernehmlicher homosexueller Handlungen nach dem 11. Juni 1994, nachdem § 175 StGB an diesem Datum ersatzlos aufgehoben wurde? Wie wurden die bekannten Diskriminierungsfälle gehandhabt, und welche Unterstützung wurde den aufgrund ihrer sexuellen Orientierung diskriminierten Bundeswehrangehörigen gewährt (bitte erläutern)?

16

Wie wird die nach der Aufhebung des § 175 StGB im Jahr 1994 heute noch bestehende Diskriminierung von Bundeswehrangehörigen aufgrund einvernehmlicher homosexueller Handlungen nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell erfasst (bitte erläutern)?

17

Welche Maßnahmen sind von der Bundesregierung bisher ergriffen worden, um die heute noch bestehende Diskriminierung von Bundeswehrangehörigen aufgrund ihrer sexuellen Orientierung auszuschließen?

18

Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um die heute noch bestehende Diskriminierung von Bundeswehrangehörigen aufgrund ihrer sexuellen Orientierung auszuschließen?

19

Beabsichtigt die Bundesregierung eine erneute Überprüfung der Erweiterung des Gesetzes zur strafrechtlichen Rehabilitierung der nach dem 8. Mai 1945 wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen verurteilten Personen (StrRehaHomG) auf dienst- und berufsrechtliche Disziplinarurteile in Bundeswehr und NVA?

Wenn ja, was ist die diesbezügliche zeitliche und inhaltliche Planung der Bundesregierung (bitte erläutern)?

Wenn nein, warum nicht?

20

Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die durchschnittlichen monetären Einbußen unehrenhaft entlassener oder disziplinarrechtlich verurteilter Bundeswehrsoldaten und die dadurch entstandene zivilberufliche Benachteiligung?

21

Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die durchschnittlichen monetären Einbußen unehrenhaft entlassener oder disziplinarrechtlich verurteilter Soldatinnen und Soldaten der NVA und die dadurch entstandene zivilberufliche Benachteiligung?

22

Wie könnte eine Entschädigung der Betroffenen seitens der Bundesregierung aussehen?

a) Wie bewertet die Bundesregierung einen individuellen Schadensausgleich für die Betroffenen (bitte erläutern)?

b) Wie bewertet die Bundesregierung einen generellen Schadensausgleich für die Betroffenen, und wie könnte dieser aussehen (bitte erläutern)?

23

Plant die Bundesregierung eine alternative Form der Entschädigung oder Anerkennung für die Betroffenen?

Wenn ja, wie plant die Bundesregierung, die alternative Form zu gestalten (bitte erläutern)?

Wenn nein, warum nicht?

24

Wie viele Soldaten waren nach Kenntnis der Bundesregierung vom Erlass des Bundesministeriums der Verteidigung aus dem Jahre 1984 – Rundschreiben des BMVg – P II 1 – Az. 16-02-05/2 (C) vom 13. März 1984 (R 4/84) – seither betroffen?

25

Bewertet die Bundesregierung die Auswirkungen des Erlasses als Unrecht für die Betroffenen? Wenn nein, wie definiert die Bundesregierung auch vor dem Hintergrund des bereits 1973 geänderten § 175 StGB, nach dem „nur“ homosexuelle Handlungen mit unter 18-Jährigen strafbar sind, den Umgang mit homosexuellen Bundeswehrangehörigen, wenn nicht als Unrecht?

26

Trifft es zu, dass bisher noch keine offizielle Entschuldigung eines Bundesverteidigungsministers an die betroffenen Angehörigen der Bundeswehr erfolgte?

a) Wenn ja, warum nicht, und wann, und in welcher Form plant Bundesverteidigungsministerin Annegret Kramp-Karrenbauer die versäumte Entschuldigung an die Betroffenen nachzuholen (bitte erläutern und begründen)?

b) Wenn nein, wann, und in welchem Rahmen fand diese Entschuldigung statt?

27

Besteht nach Auffassung der Bundesregierung nach Rücknahme der Urteile und nach erfolgter vollständiger Rehabilitierung der zu Unrecht verurteilten Bundeswehrangehörigen die Möglichkeit, die ehemals unehrenhaft entlassenen Soldaten wieder in den Bundeswehrdienst aufzunehmen?

a) Wenn ja, wie würden die Verdienstausfälle inklusive möglicherweise hoher Altersbezüge sowie die entgangenen Beförderungen für die zu Unrecht Verurteilten kompensiert (bitte erläutern)?

b) Wenn nein, warum ist die Wiederaufnahme in die Bundeswehr nicht möglich (bitte erläutern)?

Berlin, den 17. Dezember 2019

Christian Lindner und Fraktion

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